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Vorstand und Aufsichtsrat wollen durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung den Bestand des Unternehmens sichern und für eine nachhaltige Wertschöpfung sorgen.
Im Interesse des Unternehmens arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat eng zusammen. Ein intensiver, kontinuierlicher Dialog zwischen den beiden Gremien ist dabei die Basis für eine effiziente Unternehmensleitung. Diesen Dialog haben wir Schritt für Schritt vertieft und unter Berücksichtigung internationaler und nationaler Standards weiter verbessert.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern. Der DCGK fasst wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Unternehmensleitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften zusammen. Er berücksichtigt in Form von Empfehlungen („soll“) international und national anerkannte Verhaltensstandards und gibt den einzelnen Gesellschaften Anregungen („sollte/kann“) für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung.
Das deutsche Aktiengesetz schreibt in § 23 für Aktiengesellschaften eine Satzung vor, die nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden kann.
Der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG hat zudem eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, in der die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit im Vorstand geregelt sind. Die Geschäftsverteilung wird in der Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Vorstand näher konkretisiert.
Der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG hat sich und allen seinen Ausschüssen jeweils eine eigene Geschäftsordnung gegeben.
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gem. § 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.
Die thyssenkrupp AG entspricht sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 („Kodex“) und wird diesen auch künftig entsprechen. Ferner hat die thyssenkrupp AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 1. Oktober 2025 sämtlichen Empfehlungen des Kodex entsprochen.
Neben den Empfehlungen enthält der DCGK eine Reihe von Anregungen für eine gute und verantwortungsbewusste Corporate Governance, deren Einhaltung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht offengelegt werden muss. thyssenkrupp erfüllt sämtliche Anregungen.
Verantwortungsvolle Unternehmensführung ist für thyssenkrupp kein formales Erfordernis, sondern Grundlage nachhaltiger Wertschöpfung. Die Erklärung zur Unternehmensführung gibt einen strukturierten Überblick über die Governance-Strukturen, Grundsätze und Praktiken des Konzerns. Sie wird von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verantwortet.
Das Vergütungssystem für den Vorstand ist ein wichtiges Element für die Ausrichtung des Konzerns und trägt wesentlich zur Förderung der Geschäftsstrategie und Steigerung der operativen Performance und damit zum langfristigen Erfolg des Konzerns bei.
Unser Ziel ist, eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensführung zu unterstützen, indem die Vergütung der Vorstandsmitglieder sowohl an die kurzfristige als auch an die langfristige Entwicklung der Gesellschaft gekoppelt ist. Durch die Wahl geeigneter Leistungskriterien werden gleichzeitig wichtige Anreize für die Umsetzung der strategischen Neuausrichtung des Konzerns gesetzt.
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