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Mitbestimmung

Gemeinsam an einem Strang: thyssenkrupp arbeitet mit allen Stakeholdern aus seinem Umfeld professionell zusammen. Insbesondere, wenn es um den Schutz der eigenen Belegschaft sowie das Thema Mitbestimmung geht.

Respekt prägt unser Miteinander

Bei thyssenkrupp ist es selbstverständlich, dass wir anderen zuhören, Meinungen zulassen und diese respektieren. Wir pflegen einen offenen und respektvollen Dialog – mit Kolleg:innen, Arbeitnehmendenvertretungen, Gewerkschaften, Kunden, Investor:innen und Wettbewerbern.

Das zeigt sich beispielsweise in unserem Internationalen Rahmenabkommen bzw. unserem International Framework Agreement. Das ist eine Vereinbarung, die von der thyssenkrupp AG, dem Europäischen Betriebsrat, dem Konzernbetriebsrat, der IG Metall und dem Weltverband der Industriegewerkschaften "IndustriALL Global Union" im Jahr 2015 abgeschlossen wurde. Das Abkommen umfasst Grundsätze

  • zu gutem Arbeits- und Gesundheitsschutz.

  • zu Chancen der beruflichen und persönlichen Entwicklung.

  • zum Recht auf angemessene Vergütung.

  • zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit.

  • zum Verbot von Diskriminierung jeder Art.

Besonders ist, dass wir die weltweite Umsetzung der Vereinbarung kontrollieren und nachhalten: thyssenkrupp hat eine eigene Anlaufstelle geschaffen, bei der mutmaßliche Verstöße gemeldet werden können. Zusätzlich wurde ein internationaler Ausschuss unter Beteiligung von Konzernbetriebsrat, Europäischem Betriebsrat und Gewerkschaft eingerichtet, der die Aufgabe hat, bei Verstößen oder Streitfällen einzugreifen und Lösungen zu erarbeiten.

Zwei Ebenen der betrieblichen Mitbestimmung

Generell ist die vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmendenvertretungen charakteristisch für thyssenkrupp. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt wird. Diese wird bei thyssenkrupp auf zwei Ebenen umgesetzt:

Hände von Mitarbeitenden im Kreis, symbolisch für Mitbestimmung bei thyssenkrupp
  1. In den Geschäften von thyssenkrupp (Geschäftsebene) werden die Interessen der Arbeitnehmenden durch die örtlichen Betriebsräte bzw. Gesamtbetriebsräte wahrgenommen.

  2. Auf Ebene von thyssenkrupp (Konzernebene) pflegen wir eine aktive Sozialpartnerschaft mit dem Konzernbetriebsrat (KBR).

Zusätzlich tauschen wir uns zu diversen Themen mit den jeweiligen Fachausschüssen des KBR aus und erarbeiten gemeinsam Betriebsvereinbarungen und Richtlinien, die das gesamte Unternehmen betreffen.

Im Rahmen der Unternehmensmitbestimmung werden die Interessen der Angestellten im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG entsprechend den gesetzlichen Regelungen durch die Vertretung von zehn Beschäftigten (davon eine Person als Vertretung der leitenden Angestellten) repräsentiert. Damit stellt die Arbeitnehmendenvertretung die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrates. Die anderen zehn Mitglieder sind Abgesandte der Anteilsinhabenden.

European Works Council (EWC)

EU-Flagge vor blauem Himmel, symbolisch für den Europäischen Betriebsrat

Der Europäische Betriebsrat (EBR) ist das Gremium für den sozialen Dialog und die Interessenvertretung der Arbeitnehmenden auf europäischer Ebene. Auf Basis der „Vereinbarung über den Europäischen Dialog und die Unterrichtung und Anhörung der Mitarbeitenden in den europäischen Konzernunternehmen“ unterrichten wir den EBR im Vorfeld wesentlicher betrieblicher Veränderungen, sofern sie länderübergreifenden Bezug haben.

An den Sitzungen des EBR nehmen regelmäßig Mitglieder des Vorstandes teil und stehen für Erläuterungen und Diskussionen zur Verfügung. Über die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes hinaus haben wir auf Ebene der Segmente sogenannte Betriebsrätearbeitsgemeinschaften eingerichtet, deren Mitglieder wir regelmäßig über segment-spezifische Sachverhalte informieren.

Arbeitszeit – ein wichtiges Element zum Schutz der Beschäftigten

Im thyssenkrupp Code of Conduct und im International Framework Agreement verpflichtet sich thyssenkrupp zur Einhaltung der nationalen Gesetzgebungen sowie den menschenrechtlichen Mindeststandards – auch in Bezug auf die Gestaltung der Arbeitszeiten der Beschäftigten weltweit.

Kontrollzentrum im Stahlwerk von thyssenkrupp Steel Europe

Bei thyssenkrupp wird Arbeitszeit auf Grundlage der nationalen Gesetze und Tarifverträge entlang der betrieblichen Anforderungen lokal geregelt – ein Stahlwerk zu betreiben bedarf anderer Arbeitszeitregelungen als beispielsweise die Planung und der Bau einer Wasserstoff-Produktion.

Mit Arbeitszeit verbinden wir mehr als die An- und Abwesenheit am Arbeitsplatz: Flexible Zeitgestaltung für bessere Work-Life-Balance oder zur Steuerung der Auslastung in der Produktion – Arbeitszeitmodelle auf Basis von Gleit- oder Teilzeit sind bei thyssenkrupp etabliert. Darüber hinaus ist die flexible und faire Gestaltung der Arbeitszeit ein stetiger Prozess. Beispielhaft hierfür sind der Ausbau der Home-Office-Tätigkeit und das damit zusammenhängende hybride Arbeiten, die damit in engem Zusammenhang stehende Vertrauensarbeitszeit oder das Angleichen der Arbeitszeiten in der Elektro-Metall Industrie in Ost- und Westdeutschland.

Etwa 65% aller thyssenkrupp Unternehmen unterliegen kollektivrechtlichen Vereinbarungen (Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen o.Ä.), die zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen gegenüber dem jeweils national geltenden gesetzlichen Standard – auch in Bezug auf die Arbeitszeit – führen. Auch bei den übrigen 35% der thyssenkrupp Unternehmen stellen wir die Einhaltung der gesetzlichen Standards intern über Human Resources Management oder Compliance sicher. Sollten thyssenkrupp Unternehmen in Ländern tätig sein, die keine gesetzlichen Mindeststandards zu Arbeitszeiten haben, so ist über das International Framework Agreement die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sichergestellt.

Grundsatzerklärung zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten

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Code of Conduct