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Aufsichtsratder thyssenkrupp AG

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden.

Organisation des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG besteht nach § 9 Absatz 1 der Satzung, § 96 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus 20 Mitgliedern, von denen 10 von den Aktionären und 10 von den Arbeitnehmern bestellt werden. Gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung steht der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ein Entsenderecht für zwei der 10 Anteilseignervertreter zu.
Amtszeit

Die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2026 resp. 2027, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2024/2025 resp. 2025/2026 beschließt. Die Amtszeit der Arbeitnehmervertreter endet mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2029, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2027/2028 beschließt.

Aufsichtsratsmitglieder

Finden Sie hier Informationen zu unseren Aufsichtsratsmitgliedern, unterteilt in Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter.

Mandate

Die Angaben zu den Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des § 125 Aktiengesetz sind imaktuellen Geschäftsbericht aufgeführt. Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten können in den Lebensläufen der Aufsichtsratsmitglieder eingesehen werden.

Entsendungsrecht

Nach § 9 Absatz 2 der von der Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 19. Januar 2007 entsprechend geänderten Satzung kann die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden, wenn sie Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von mindestens 10 v. H. hält, zwei Mitglieder, wenn sie Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von mindestens 15 v. H. hält und drei Mitglieder, wenn sie Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von mindestens 25 v. H. hält. Entsandte Aufsichtsratsmitglieder zählen als Mitglieder der Aktionäre. Diese Satzungsänderung wurde mit ihrer Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Essen am 13. Juli 2007 wirksam.

Entsandte Aufsichtsratsmitglieder sind den von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitgliedern gleichgestellt; sie haben dieselben Rechte und Pflichten und unterliegen denselben Sorgfaltspflichten. Wie die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder sind auch entsandte Aufsichtsratsmitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausschließlich dem Unternehmensinteresse der thyssenkrupp AG verpflichtet. Die entsandten Aufsichtsratsmitglieder unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben keinen Weisungen des Entsendungsberechtigten.

Die Amtszeit entsandter Aufsichtsratsmitglieder endet ebenfalls spätestens mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Entsendung beschließt. Der Entsendungsberechtigte kann die Amtsdauer in diesem Rahmen festlegen und ein entsandtes Aufsichtsratsmitglied jederzeit abberufen und durch ein anderes Mitglied ersetzen. Eine Abberufung durch die Hauptversammlung ist dann möglich, wenn die satzungsmäßig bestimmten Voraussetzungen des Entsendungsrechts weggefallen sind, z. B. eine der in § 9 Absatz 2 der Satzung genannten Schwellen unterschritten wird.

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und Ausschüsse

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet, die die Arbeit im Plenum effektiv unterstützen. Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen vor, die im Plenum zu behandeln sind. Darüber hinaus beschließt der Personalausschuss anstelle des Gesamtaufsichtsrats über bestimmte, in der Geschäftsordnung festgelegte Angelegenheiten, die nach den gesetzlichen Bestimmungen dem Ausschuss zur Beschlussfassung überwiesen werden können. Im Rahmen des Jahresabschlusses erstattet der Aufsichtsrat einen Bericht an die Aktionäre. Die personelle Besetzung der sechs Ausschüsse ergibt sich aus der folgenden Übersicht (Stand: 16. Juli 2026).
Präsidium
  • Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)

  • Dr. Bernhard Günther

  • Jürgen Kerner

  • Tekin Nasikkol

Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz
  • Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)

  • Dr. Bernhard Günther

  • Jürgen Kerner

  • Tekin Nasikkol

Personalausschuss
  • Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)

  • Dr. Bernhard Günther

  • Jürgen Kerner

  • Tekin Nasikkol

Prüfungsausschuss
  • Dr. Verena Volpert (Vorsitzende)

  • Dr. Wolfgang Colberg

  • Dr. Bernhard Günther

  • Tanja Jacquemin

  • Tekin Nasikkol

  • Marc Winter

Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss
  • Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)

  • Stefan E. Buchner

  • Prof. Dr. Dr. h. c. Dr. h. c. Ursula Gather

  • Daniela Jansen

  • Jürgen Kerner

  • Thorsten Koch

  • Dr. Ingo Luge

  • Tekin Nasikkol

Nominierungsausschuss
  • Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Siegfried Russwurm (Vorsitzender)

  • Birgit A. Behrendt

  • Prof. Dr. Dr. h. c. Dr. h. c. Ursula Gather

  • Dr. Bernhard Günther

  • Dr. Ingo Luge

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