Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG hat sechs Ausschüsse gebildet: ein Präsidium, einen Vermittlungsausschuss gem. § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz, einen Personalausschuss, einen Prüfungsausschuss, einen Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss sowie einen Nominierungsausschuss. Die Zuständigkeit der Ausschüsse ist in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und in den Geschäftsordnungen der Ausschüsse festgelegt; die personelle Besetzung der Ausschüsse ergibt sich aus der folgenden Übersicht: