Entsprechenserklärung
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gem. § 161 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.
Die thyssenkrupp AG entspricht sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 („Kodex“) und wird diesen auch künftig entsprechen. Ferner hat die thyssenkrupp AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 1. Oktober 2025 sämtlichen Empfehlungen des Kodex entsprochen.
Neben den Empfehlungen enthält der DCGK eine Reihe von Anregungen für eine gute und verantwortungsbewusste Corporate Governance, deren Einhaltung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht offengelegt werden muss. thyssenkrupp erfüllt sämtliche Anregungen.
- Entsprechenserklärung vom 1. Oktober 2025
pdf | 80.32 kb - Entsprechenserklärung vom 1. Oktober 2024
pdf | 60.79 kb - Entsprechenserklärung vom 1. Oktober 2023
pdf | 26.20 kb - Entsprechenserklärung vom 1. Oktober 2022
pdf | 34.41 kb - Entsprechenserklärung vom 6. Februar 2021
pdf | 63.85 kb - Entsprechungserklärung vom 1. Oktober 2021
pdf | 30.32 kb - Entsprechenserklärung vom 1. Oktober 2020
pdf | 46.68 kb - Entsprechenserklärung vom 6. Mai 2020
pdf | 72.38 kb - Entsprechenserklärung vom 25. März 2020
pdf | 75,3 kb
Der DCGK will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern. Der DCGK fasst wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Unternehmensleitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften zusammen. Er berücksichtigt in Form von Empfehlungen („soll“) international und national anerkannte Verhaltensstandards und gibt den einzelnen Gesellschaften Anregungen („sollte/kann“) für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung.