Unternehmenssteuerung
Unsere Leistungsindikatoren für Profitabilität, Wertbeitrag und Liquidität, die wir gruppenweit verwenden, bilden die Grundlage für die operativen und strategischen Managemententscheidungen bei thyssenkrupp. Wir verwenden sie, um Ziele zu setzen, den Unternehmenserfolg zu messen und die variable Vergütung der Führungskräfte -neben weiteren Faktoren - festzulegen. Die für uns wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren – also die Kernsteuerungsgrößen im Sinne des DRS 20 – sind das Bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Bereinigtes EBIT), der Jahresüberschuss/(-fehlbetrag), der thyssenkrupp Value Added (tkVA) und der Free Cashflow vor M & A (Mergers & Acquisitions) – FCF vor M & A.
Im Zuge des Strategieprozesses definiert der Vorstand auch für die Geschäfte langfristige Ziele. Diese bilden den Rahmen für die kurz- und mittelfristigen finanziellen Ziele sowie für die Budget- und Mittelfristplanung, die alle Einheiten erstellen.
Bereinigtes EBIT
Das EBIT gibt Auskunft über die Profitabilität der betrachteten Einheiten. Es enthält alle Bestandteile der Gewinn-und Verlustrechnung, die sich auf die operative Leistung beziehen. Hierzu gehören auch die Erträge und Aufwendungen aus den Teilen des Finanzergebnisses, die als operativ charakterisiert werden können. Das sind unter anderem Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen, die das Unternehmen dauerhaft halten will. Nach der Veräußerung von Elevator Technology hält die thyssenkrupp-Gruppe eine Beteiligung. Diese Beteiligung hat keinen strategischen oder operativen Bezug zu den fortgeführten Aktivitäten. Daher sind die Ergebnisse definitionsgemäß nicht den Bestandteilen des Finanzergebnisses mit operativem Charakter zuzurechnen und folglich nicht im EBIT enthalten. Das Bereinigte EBIT ist das EBIT vor Sondereffekten. Bereinigt werden Restrukturierungsaufwendungen, Wertminderungsaufwendungen bzw. Erträge aus Zuschreibungen sowie Veräußerungsgewinne bzw. -verluste. Es ist im Vergleich zum EBIT besser dazu geeignet, die operative Leistung mehrerer Perioden hinweg zu vergleichen.
Das Bereinigte EBIT der Gruppe und der Segmente sowie die Sondereffekte erläutern wir ausführlich in den Abschnitten "Geschäftsentwicklung in der Gruppe" und "Geschäftsverlauf in den Segmenten" des Lageberichts. Darüber hinaus verweisen wir auf die Überleitungsrechnung in der Segmentberichterstattung (Anhang-Nr.24).
tkVA
Der tkVA ist der in einem Berichtsjahr geschaffene Wert. Diese Kennzahl ermöglicht uns, den finanziellen Erfolg von Geschäften mit unterschiedlicher Kapitalintensität zu vergleichen. Der tkVA errechnet sich aus dem EBIT abzüglich der Kapitalkosten für das im operativen Geschäft gebundene Kapital (Capital Employed). Das Capital Employed umfasst im Wesentlichen das Anlagevermögen, die Vorräte und die Forderungen. Hiervon werden bestimmte nicht-zinstragende Passivpositionen wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen abgezogen. Um die Kapitalkosten zu ermitteln, wird das Capital Employed mit dem Kapitalkostensatz (WACC) multipliziert; dieser setzt sich aus dem gewichteten Eigen- und dem Fremdkapitalkostensatz sowie dem Zinssatz für Pensionsrückstellungen zusammen.
Über die Entwicklung des tkVA im Berichtsjahr informieren wir ebenfalls im Abschnitt „Geschäftsentwicklung in der Gruppe“ des Lageberichts.
FCF vor M & A
Der FCF vor M & A ermöglicht eine Beurteilung des Geschäftserfolgs einer Periode unter Liquiditätsgesichtspunkten. Er beziffert den Mittelzufluss oder -abfluss aus operativer Tätigkeit ohne Berücksichtigung von Ein- und Auszahlungen aus wesentlichen Portfoliomaßnahmen. Entsprechend wird er aus dem Operating Cashflow abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit ohne Mittelzu- und -abflüsse aus wesentlichen M & A-Transaktionen hergeleitet. Auch dies sorgt für einen direkteren Bezug zum laufenden Geschäft und eine bessere Vergleichbarkeit bei mehrperiodischen Betrachtungen.
Eine Überleitungsrechnung und Details zur Entwicklung des FCF vor M & A enthält die Analyse der Kapitalflussrechnung im Abschnitt „Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage“.
Definitionsänderung ab 2020/2021
Mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2020 / 2021 wird die Definition für das Bereinigte EBIT angepasst. Es erfolgt eine engere Definition von Sondereffekten durch eine striktere Orientierung an der Behandlung gemäß IFRS. Bereinigt werden zukünftig Restrukturierungsaufwendungen, Wertminderungsaufwendungen sowie Veräußerungsgewinne bzw. -verluste.
Quelle: Geschäftsbericht 2020/2021, S. 31-32