Vorfall melden
Seriöse Hinweise helfen uns, Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner zu reduzieren. Wir bieten daher über mehrere Kanäle die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme, um – auf Wunsch auch anonym – Verstöße zu melden.
Die Möglichkeit, Hinweise abzugeben, steht allen thyssenkrupp-Mitarbeitern, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten zur Verfügung.
thyssenkrupp und die Group Function Legal & Compliance schützen die Interessen der Hinweisgeber nicht nur durch die Einrichtung dieses gesicherten Whistleblowing-Systems, sondern auch durch die Zusage, eingehende Hinweise vertraulich zu behandeln und im besten Wissen handelnde Hinweisgeber mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile zu schützen.
Im Rahmen der Aufklärung der Hinweise tragen wir aber auch den schutzwürdigen Interessen der von einer Meldung betroffenen Personen Rechnung. Bitte berücksichtigen Sie, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person für diese schwerwiegenden Konsequenzen nach sich ziehen können. Wir halten Sie daher dazu an, das Whistleblowing-System verantwortungsvoll zu nutzen.
Nähere Informationen zum Verfahren zum Hinweisgebersystem und zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei thyssenkrupp finden Sie unter Downloads.
Die Compliance Abteilung und Ihr Compliance Officer oder Compliance Manager
Die folgenden Meldekanäle, bei denen die Maßgaben der Verfahrensordnung gewahrt werden, stehen Ihnen zur Verfügung:
Sie können unsere Compliance Abteilung kontaktieren, die als zentraler Meldekanal fungiert:
thyssenkrupp AG
PL/L&C-INV
thyssenkrupp Allee 1
45143 Essen
E-Mail: whistleblowing@thyssenkrupp.com
Telefon: + 49 201 844 505050
Als weiteren Meldekanal können Sie sich als Mitarbeitender von thyssenkrupp auch direkt an den für Sie zuständigen Compliance Officer oder Compliance Manager Ihres Unternehmens wenden. Eine detaillierte Übersicht aller Ansprechpartner befindet sich im Intranet.
Elektronisch: Internetbasiertes Hinweisgeber-System
Über das thyssenkrupp-Whistleblowing-System können mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße innerhalb des Konzerns gemeldet werden – auf Wunsch auch anonym.
Unser elektronisches Hinweisgebersystem im Internet ist in 34 Sprachen verfügbar und steht allen thyssenkrupp-Mitarbeitern, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten zur Verfügung. Den Zugang zum internetbasierten Whistleblowing-System erhalten Sie über den Link am Ende dieses Abschnitts.
Eingehende Meldungen werden durch Compliance Officer der thyssenkrupp AG geprüft und bearbeitet (Ausnahme Nordamerika/Kanada: NAVEX Global). Durch die Einrichtung eines geschützten Postkastens ist eine – auf Wunsch auch anonyme – Folge-Kommunikation zwischen Compliance Officer/NAVEX Global und Hinweisgeber möglich.
thyssenkrupp und die Group Function Legal & Compliance schützen die Interessen der Hinweisgeber nicht nur durch die Einrichtung dieses gesicherten Whistleblowing-Systems, sondern auch durch die Zusage, eingehende Hinweise vertraulich zu behandeln und im besten Wissen handelnde Hinweisgeber mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile zu schützen.
Im Rahmen der Aufklärung der Hinweise tragen wir aber auch den schutzwürdigen Interessen der von einer Meldung betroffenen Personen Rechnung. Bitte berücksichtigen Sie, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person für diese schwerwiegenden Konsequenzen nach sich ziehen können. Wir halten Sie daher dazu an, das Whistleblowing-System verantwortungsvoll zu nutzen.
Zu unserem elektronischen Hinweisgebersystem via Internet gelangen Sie hier.
Speziell für Nordamerika und Kanada steht Ihnen die TKNA Ethic.s Hotline zur Verfügung.
Direkter Kontakt zum Vorgesetzten oder Geschäftspartner
Eine offene Kommunikationskultur ist wesentlicher Bestandteil gut funktionierender Compliance. Mitarbeiter müssen Fehler offen und vor allem frühzeitig ansprechen können. Auch bei dem Verdacht auf einen Compliance-Verstoß können Sie sich daher grundsätzlich an Ihren Vorgesetzten wenden, auch wenn es sich dabei nicht um einen offiziellen Meldekanal handelt. Eine Pflicht zur Meldung an den Vorgesetzten besteht explizit nicht. Als Dritter können Sie sich an Ihren jeweiligen Geschäftspartner bei thyssenkrupp wenden.