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Compliance Themen
Das Compliance-Programm, das in der Verantwortung der Group-Function Legal & Compliance liegt, ruht auf den drei Säulen „Informieren und Beraten", „Identifizieren" sowie „Berichten und Handeln". Es ist eng mit dem Risikomanagement und dem internen Kontrollsystem verzahnt und deckt die Kernthemen Antikorruption, Kartellrecht, Data Compliance, Geldwäscheprävention und Außenwirtschaftsrecht ab.
Darüber hinaus unterstützt die Compliance-Funktion die jeweils zuständigen Bereiche bei weiteren Compliance-Themen wie zum Beispiel Umwelt, Energie, Klima, Informationssicherheit und Lieferanten-Compliance – beratend, koordinierend und konsolidierend. Die inhaltliche Verantwortung liegt dabei bei der jeweiligen Fachfunktion oder dem jeweiligen Segment.
Unsere Compliance Officer schulen und beraten die Mitarbeitenden weltweit zu den Inhalten der fünf Kernthemen des thyssenkrupp Compliance Programms.
Unsere Compliance Officer führen regelmäßig auf die Kernthemen bezogene anlassunabhängige Compliance-Audits durch. Diese dienen dazu, kritische Geschäftsaktivitäten in einem risikoorientierten, strukturierten Audit-Ansatz regelmäßig zu überprüfen. Zudem wurden verdachtsbedingte Compliance-Untersuchungen eingeführt. Wesentliche Elemente bei der Identifikation von Compliance-Risiken sind das Whistleblower-System sowie der direkte Kontakt zu den Compliance Managern oder zur Compliance-Funktion als Kanäle, über die Mitarbeitende und Externe auf eventuelle Gesetzes- oder Richtlinienverstöße hinweisen können. Dafür steht auch eine zentrale Hotline zur Verfügung. Der Hinweis auf eventuelle Gesetzes- oder Richtlinienverstöße ist auf Wunsch des Hinweisgebenden auch ohne Offenlegung der Identität möglich.
Die intensive Compliance-Berichterstattung umfasst neben den regelmäßigen Berichten an Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss alle Ebenen unseres Konzerns – den Vorstand der thyssenkrupp AG, die Vorstände der Segmente sowie Geschäftsführungen der Konzernunternehmen. Bei nachgewiesenen Verstößen greift unsere „Null Toleranz“-Leitlinie: Gegen die Betroffenen werden, sofern erforderlich, konsequent Sanktionen verhängt.
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