Bericht des Aufsichtsrats
Bevor ich Sie nachfolgend konkret über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2021 / 2022 informiere, möchte ich zu Beginn kurz auf dieses Jahr und die vielfältigen Themen zurückblicken, die uns beschäftigt haben. Es war das dritte Jahr in Folge mit Unklarheit über den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie. Darüber hinaus wurde auch thyssenkrupp vom Beginn des Kriegs in der Ukraine am 24. Februar 2022 getroffen. Mit diesem Krieg mitten in Europa, der Millionen von Menschen in der Ukraine unendliches Leid beschert, der aber auch die gesamte Wirtschaft global nachhaltig beeinträchtig, haben sich die Rahmenbedingungen für gemeinsamen Handel und auch für die Versorgungssicherheit grundlegend verändert, weltweit, aber auch in Deutschland und für deutsche Unternehmen.
Der Vorstand hat in dieser Situation entschlossen reagiert und erneut Schwerpunkte für den eingeschlagenen Transformationspfad von thyssenkrupp gesetzt: weitere Fokussierung auf die operative Performance der Geschäfte, die strategische Ausrichtung des Geschäftsbereichs Multi Tracks mit Blick auf einen potenziellen Börsengang von thyssenkrupp nucera, die Suche nach strategischen Lösungen für die Bereiche Steel Europe und Marine Systems – auch wenn das im aktuellen Umfeld schwierig bleibt – sowie die grüne Transformation im Stahlbereich. Ferner hat der Vorstand unverzüglich nach Kriegsbeginn eine Task Force auf Gruppen- und Geschäftsebene etabliert und regelmäßig über die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf das Unternehmen berichtet. Diese kriegsbedingten Auswirkungen waren ein wesentlicher Grund für den Aufschub der weitgehend vorbereiteten Verselbstständigung des Bereichs Steel Europe und die Verschiebung des geplanten potenziellen Börsengangs von thyssenkrupp nucera, aber auch für den Ausbau der Geschäftsaktivitäten des Bereichs Marine Systems mit dem Erwerb der MV Werften in Wismar. Wesentlicher Schritt auf dem Weg der Dekarbonisierung des Unternehmens war die Investitionsentscheidung des Vorstands zum Bau einer Direktreduktionsanlage im Stahlbereich für eine CO2-freie Stahlproduktion, die der Aufsichtsrat einstimmig unterstützt hat. Auch bei der Veränderung der Organisation sind erneut Fortschritte erzielt worden: einerseits durch die Umsetzung weiterer Restrukturierungsmaßnahmen, andererseits durch neue Wege in der Arbeitswelt und die Stärkung der Performance-Kultur. Die sukzessive Umgestaltung und Umsetzung des Transformationsprozesses haben wir im Aufsichtsrat eng begleitet und werden das auch weiterhin tun. Über die Fortschritte wird regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse berichtet und diskutiert.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 / 2022 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Wir konnten uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Er hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und die Gruppe relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung, der Compliance und der Nachhaltigkeitsstrategie unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung (Follow-up-Berichterstattung). Des Weiteren hat der Vorstand eine regelmäßige Berichterstattung über die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsthemen aufgenommen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen bzw. im Plenum mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen.
Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Zielen des Unternehmens, der Risikosituation – hier insbesondere auch der Cybersicherheit –, der Refinanzierungs- und der Liquiditätsplanung sowie der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Aufbauend auf der Analyse der Wertpotenziale der Geschäfte der Gruppe sowie der Chancen und Risiken strategischer Schritte wurden dem Aufsichtsrat kritische operative Themen zur Beratung vorgelegt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Aufsichtsrat und Vorstand haben auch in diesem Geschäftsjahr wieder besonders intensiv zusammengearbeitet und Informationen ausgetauscht. In 16 Sitzungen hat das Präsidium mit Teilnahme von Vorstandsmitgliedern und vereinzelt auch externen Beratern schwerpunktmäßig den Transformationsprozess von thyssenkrupp sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie und insbesondere des Kriegs in der Ukraine erörtert. Darüber hinaus standen die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand und haben sich über wesentliche Entwicklungen informiert. Über wichtige Erkenntnisse wurde spätestens in den jeweils folgenden Aufsichtsrats- bzw. Ausschusssitzungen berichtet. Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter haben die Tagesordnungspunkte der Plenumssitzungen in getrennten Vorgesprächen beraten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern auf, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen gewesen wären.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt thyssenkrupp die Mitglieder des Aufsichtsrats bei grundsätzlich eigenverantwortlich wahrzunehmenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen organisatorisch und mit der Übernahme der Kosten. Ergänzend dazu bietet das Unternehmen themenspezifische Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen an. So fand eine Information des Aufsichtsrats zum Thema grüne Transformation des Stahlbereichs statt, in der die Parameter für die Dekarbonisierung Deutschlands und Europas, die technischen und finanziellen Voraussetzungen der Produktion von grünem Stahl und die Möglichkeiten einer Förderung einer ersten Direktreduktionsanlage durch öffentliche Mittel erläutert und diskutiert wurden. Für neue Aufsichtsratsmitglieder finden spezielle Informationsveranstaltungen („Onboarding“) statt, um diese mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Strukturen von thyssenkrupp vertraut zu machen.
Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden in aller Regel als Präsenzsitzungen mit Möglichkeit zur Videozuschaltung statt; auf ausschließliche Telefon- bzw. Videokonferenzen wird nur bei Vorliegen besonderer Umstände zurückgegriffen. Im Berichtsjahr fanden von insgesamt 41 Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lediglich fünf Sitzungen als Videokonferenz statt, die übrigen Sitzungen in Präsenz. Bei den als Videokonferenz durchgeführten Sitzungen handelte es sich um kurzfristig anberaumte Sitzungen von nur geringer Dauer.
Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, die als Präsenzsitzungen mit Möglichkeit zur Videozuschaltung durchgeführt wurden, lag bei 96,5 %. (Die Teilnahme in individualisierter Form kann dem Geschäftsbericht entnommen werden).
Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilgenommen; regelmäßig hat der Aufsichtsrat aber auch ohne den Vorstand getagt.
Im Berichtsjahr fanden insgesamt sechs Sitzungen des Aufsichtsrats sowie eine Weiterbildungssitzung statt. Das Themenspektrum, mit dem sich der Aufsichtsrat befasste, beinhaltete u.a. die jeweils aktuelle Geschäftslage und die Ergebnisentwicklung sowie den Jahres- und den Konzernabschluss zum 30. September 2021. Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) billigte der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 / 2021 und stellte damit den Jahresabschluss fest.
Ferner folgte der Aufsichtsrat der vom Prüfungsausschuss nach Abschluss des gesetzlich vorgegebenen Auswahlverfahrens für Abschlussprüfer vorgeschlagenen Empfehlung und schlug der Hauptversammlung am 4. Februar 2022 die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) als neuen Abschluss- und Konzernabschlussprüfer von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2022 / 2023, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2023 erstellt werden, vor. Weitere Themen waren neben Fragen der Vorstandsvergütung Veränderungen in der Gesetzgebung, die die Durchführung virtueller Hauptversammlungen betreffen sowie die Reform des Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK). Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit Corporate Governance sowie dem thyssenkrupp Ansatz zum Internen Kontrollsystem (IKS), dem Thema Compliance und der EMIR-Pflichtprüfung 2021 gemäß § 32 WpHG sowie den regelmäßigen Aktualisierungen zu allen Segmenten befasst. In den Aufsichtsratssitzungen haben einzelne Segmente selbst mit detaillierten Präsentationen ihre Geschäftsentwicklung und -perspektiven vorgestellt.
Die Berichte des Vorstands zur Lage der thyssenkrupp-Gruppe und zur Umsetzung des Transformationspfades wurden mit Beginn des Kriegs in der Ukraine ergänzt um detaillierte Berichte zur geopolitischen Lage und zu den Maßnahmenpaketen des Krisenmanagements. Unter diesen neuen Rahmenbedingungen wurden die Beratungen zur Performancesteigerung, zu den Portfolio-Maßnahmen und zu den kurz- und mittelfristigen Ergebniszielen der thyssenkrupp-Gruppe und all ihrer Segmente intensiv fortgeführt. Der Aufsichtsrat erörterte regelmäßig auf Basis einer fokussierten Werthebelbetrachtung entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Segmente die Performanceziele und den Stand der Zielerreichung, verbunden mit Empfehlungen für eine schnellere Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Auch die in der Septembersitzung verabschiedete Unternehmens- und Investitionsplanung für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 hat der Aufsichtsrat ausführlich erörtert. Zu den intensiv behandelten Portfoliothemen zählten der Verkauf der Anteile an AST, der potenzielle Börsengang von thyssenkrupp nucera sowie der Erwerb der MV Werften in Wismar, um die Produktionskapazitäten von Marine Systems kurzfristig erhöhen zu können. Intensiv hat sich der Aufsichtsrat auch mit dem Segment Steel Europe befasst, insbesondere die Verselbstständigung dieses Bereichs sowie die erforderlichen Maßnahmen für die grüne Transformation waren Gegenstand ausführlicher Erörterungen. Der Vorstand berichtet regelmäßig über den Fortgang der Prüfung beider Schwerpunkte an den Aufsichtsrat bzw. an seine Ausschüsse. Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit den Wachstumschancen der nach einer eigenständigen Aufstellung verbleibenden thyssenkrupp-Gruppe ohne das Segment Steel Europe befasst.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 / 2022 jeweils nach Prüfung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK die Abgabe und Veröffentlichung der Entsprechenserklärung beschlossen. Die aktuelle, zum 1. Oktober 2022 abgegebene Entsprechenserklärung ist hier abrufbar. Darüber hinaus berichten Vorstand und Aufsichtsrat in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance bei thyssenkrupp.
Die sechs Ausschüsse des Aufsichtsrats haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für die Sitzungen des Plenums vorzubereiten. Einzelne Entscheidungsbefugnisse sind soweit gesetzlich zulässig vom Aufsichtsrat auf die Ausschüsse übertragen worden. Die Befugnisse der
Ausschüsse sowie die Anforderungen an die Ausschussmitglieder sind in den jeweiligen Geschäftsordnungen der Ausschüsse geregelt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten dem Aufsichtsrat im vergangenen Jahr regelmäßig und ausführlich über die Ausschussarbeit. Die Ausschussvorsitzenden standen auch außerhalb der Sitzungen in engem Kontakt mit den übrigen Mitgliedern ihrer Ausschüsse, um sich über besonders wichtige Themen auszutauschen. Die personelle Zusammensetzung der sechs Ausschüsse mit Stand 30. September 2022 ist im Kapitel „Aufsichtsrat“ dargestellt.
Das Präsidium ist aufgrund der aktuellen Lage und der Vorbereitung der wegweisenden Sitzungen des Aufsichtsrats im vergangenen Geschäftsjahr zu 16 Sitzungen zusammengekommen. Neben der Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats standen im Fokus dieses Ausschusses die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe, Themen im Zusammenhang mit dem Umbau von thyssenkrupp sowie angemessene Reaktionen auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine.
Der Personalausschuss bereitete im Geschäftsjahr 2021 / 2022 in acht Sitzungen die Personalthemen der aktiven Vorstandsmitglieder und Themen zu Leistungen für ehemalige Vorstandsmitglieder der thyssenkrupp AG für den Aufsichtsrat vor. Soweit erforderlich, wurden Beschlüsse gefasst oder dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Beschlussfassung gegeben. Gegenstand der Sitzungen waren die Entscheidungen zur Festsetzung der variablen Vergütungen und die innerjährliche Überprüfung der festgelegten individuellen Ziele sowie die Darstellung im Vergütungsbericht nach § 162 AktG, die Vorbereitung zur Verlängerung von Vorstandsverträgen und für die Umsetzung des Teilhabegesetzes für den Vorstand. Daneben wurden allgemeine Vorstandsangelegenheiten, teilweise auch im Kontext von Leistungen für ehemalige Vorstandsmitglieder, sowie die Management-Entwicklung und die Nachfolgeplanung in der thyssenkrupp-Gruppe behandelt.
Der Prüfungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2021 / 2022 zu fünf Sitzungen zusammengekommen. Neben Mitgliedern des Vorstands nahmen nach der Wahl von PwC zum Abschlussprüfer durch die Hauptversammlung 2022 und der anschließenden Bestellung durch den Prüfungsausschuss auch deren Vertreter an den Sitzungen teil. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Prüfungsausschuss erklärt, dass keine Umstände vorliegen, die dazu Anlass geben, seine Befangenheit anzunehmen. Der Prüfungsausschuss hat die erforderliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt, dessen Qualifikation überprüft und eine Honorarvereinbarung mit ihm abgeschlossen.
Des Weiteren wurde eine gruppenweite Befragung zur Prüfungsqualität durchgeführt; die Ergebnisse wurden ebenso wie die von PwC neben der Abschlussprüfung zusätzlich erbrachten Leistungen im Prüfungsausschuss diskutiert. Dr. Bernhard Günther, Vorsitzender des Prüfungsausschusses bis zum 3. Februar 2022, und Dr. Verena Volpert, Prüfungsausschuss-Vorsitzende seit dem 3. Februar 2022, standen auch zwischen den Sitzungen in einem regelmäßigen Informationsaustausch mit den Abschlussprüfern. Zu einzelnen Tagesordnungspunkten standen zusätzlich die Leiter relevanter Gruppenfunktionen in den Ausschusssitzungen für Berichte und Fragen zur Verfügung. Schwerpunkte der Ausschussarbeit waren die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2021 / 2022 samt zusammengefasstem Lagebericht einschließlich der vollintegrierten nichtfinanziellen Erklärung, der zusammengefassten Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Unternehmensführung bezüglich der vom Vorstand abgegebenen Erklärungen und den Berichten des Abschlussprüfers sowie die Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats zu diesen Punkten.
Darüber hinaus wurden im Ausschuss auch die Zwischenberichte (Halbjahres- und Quartalsberichte) unter Berücksichtigung des Berichts des Abschlussprüfers über die prüferische Durchsicht ausführlich diskutiert und verabschiedet. Mit Blick auf PwC hat der Ausschuss die Festlegung des Katalogs der genehmigungsfähigen Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers und das Budget für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2021 / 2022 beschlossen. Gemäß der EU-Verordnung 537 / 2014 ist für thyssenkrupp die Pflicht zur regelmäßigen externen Rotation des Abschlussprüfers bzw. Konzernabschlussprüfers gesetzlich vorgesehenen. Nach Auswertung der Ausschreibungsergebnisse für die Abschlussprüfung hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat alternativ KPMG und die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als neue Abschlussprüfer vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat ist der Empfehlung für KPMG gefolgt und hat der Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2022 / 2023, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2023 erstellt werden, vorgeschlagen.
Der Prüfungsausschuss hat sich in mehreren Sitzungen mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie mit Fragen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und dessen Weiterentwicklung, der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems befasst. Zudem hat sich der Ausschuss ausführlich mit den wesentlichen Rechtsstreitigkeiten und der Compliance im Unternehmen beschäftigt und ausgiebig die Entwicklung der strategischen Compliance-Maßnahmen bei thyssenkrupp erörtert. Als Prüfungsschwerpunkt hat der Prüfungsausschuss folgenden Auftrag festgelegt: „Begleitende Prüfung der Projektaktivitäten zur erstmaligen Umsetzung der Berichtspflichten aus der EUTaxonomie-Verordnung zum Abschlussstichtag 30. September 2022“. Der Abschlussprüfer hat dem Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 14. November 2022 über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Die dort vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen sollen nach erfolgter Evaluierung durch den Vorstand und die Fachbereiche zeitnah im Geschäftsjahr 2022 / 2023 umgesetzt werden.
Darüber hinaus hat sich der Ausschuss im Beisein der Leiterin der gruppenweiten Revision mit den Prüfungsergebnissen, den Prüfungsprozessen und der Prüfungsplanung der Revision für das Geschäftsjahr 2021 / 2022 auseinandergesetzt. Weitere Schwerpunktthemen waren die vollständig in den Lagebericht integrierte nichtfinanzielle Erklärung, die Eigenkapital- und Ratingsituation, die EMIR-Pflichtprüfung für das Geschäftsjahr 2020 / 2021 gemäß § 32 WpHG, der aktuelle Umsetzungsstand der Performance-Entwicklung in allen Segmenten sowie die Implementierung der Berichtsanforderungen aus der EU-Taxonomie-Verordnung.
Der Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss ist im Geschäftsjahr 2021 / 2022 dreimal zusammengetreten. Im Mittelpunkt der Erörterungen standen die Vorbereitung von Entscheidungsempfehlungen aus seinem Verantwortungsbereich an den Aufsichtsrat. In jeder Sitzung befasste sich der Ausschuss mit der operativen und wirtschaftlichen Lage von thyssenkrupp und der Weiterentwicklung, insbesondere vor dem Hintergrund der veränderten geopolitischen Situation seit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine. Zu den weiteren behandelten Themenschwerpunkten gehörten – wie im Vorjahr auch – der Transformationspfad der thyssenkrupp-Gruppe und seine Fortschritte, das Fortschreiten auf dem Pfad zur Verselbstständigung für das Segment Steel Europe, die Entwicklung der Performance im Segment Multi Tracks einschließlich der Veräußerungen weiterer Geschäfte an externe Erwerber, die globale Herausforderung des Klimaschutzes sowie das dynamische Marktumfeld beim Wasserstoff, die Risikoeinschätzung zu Cyber-Angriffen auf thyssenkrupp und Maßnahmen der IT-Sicherheit, die Finanzierungs- und Liquiditätsplanung, die Unternehmens- und Investitionsplanung sowie die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einzelner realisierter Investitionsprojekte. Im September 2022 hat sich der Ausschuss intensiv mit der Unternehmens- sowie Investitionsplanung der Gruppe für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 befasst und diese beschlossen. Zudem hat sich der Ausschuss im Berichtsjahr umfangreich mit den prioritären Themen der Nachhaltigkeit befasst.
Die Mitglieder des Nominierungsausschusses sind im abgelaufenen Geschäftsjahr zu drei Sitzungen zusammengekommen, in denen zum einen der Wechsel im Vorsitz des Prüfungsausschusses vorbereitet wurde. Zum anderen wurde mit Blick auf die anstehenden Neuwahlen auf der Anteilseignerseite in der Hauptversammlung 2023 festgestellt, dass der Aufsichtsrat bezüglich Diversität, finanzieller Expertise und Erfüllung des Kompetenzprofils angemessen besetzt sei.
Auch in diesem Berichtsjahr bestand für eine Sitzung des gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Vermittlungsausschusses kein Anlass.
Die von der Hauptversammlung am 4. Februar 2022 zum Prüfer der Abschlüsse des Geschäftsjahres 2021 / 2022 gewählte PwC hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 und den Lagebericht der thyssenkrupp AG, der mit dem Lagebericht der thyssenkrupp-Gruppe zusammengefasst ist, geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Konzernabschluss der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 und der Lagebericht der thyssenkrupp-Gruppe, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, wurden gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Sowohl der Konzernabschluss als auch der zusammengefasste Lagebericht erhielten ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk von PwC. Der Abschlussprüfer hat ferner festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte für das Geschäftsjahr 2021 / 2022 wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 14. November 2022 sowie des Aufsichtsrats am 16. November 2022 umfassend diskutiert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie das Risikofrüherkennungssystem und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss hat dessen Vorsitzende in der Plenumssitzung ausführlich berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der vollständig in den Lagebericht integrierten nichtfinanziellen Erklärung sowie den Vergütungsbericht nach § 162 AktG geprüft und keine Einwendungen erhoben. Jahres- und Konzernabschluss wurden gebilligt. Damit ist der vom Vorstand der thyssenkrupp AG aufgestellte Jahresabschluss festgestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 3. Februar 2023 vor, für das Geschäftsjahr 2021 / 2022 eine Dividende in Höhe von 0,15 € je Stückaktie auszuschütten.
Im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG hat es im Berichtsjahr die folgenden personellen Veränderungen gegeben: Auf Seiten der Vertreter der Arbeitnehmer schieden Barbara Kremser-Bruttel mit Ablauf des 28. Februar 2022 und Friedrich Weber mit Ablauf des 30. Juni 2022 aus dem Aufsichtsrat aus. In deren Nachfolge wurden Christian Julius zum 2. März 2022 und Thorsten Koch zum 26. August 2022 durch gerichtliche Bestellung zu Aufsichtsratsmitgliedern für die Dauer der restlichen Amtszeit der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bestellt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den ausgeschiedenen Mitgliedern ihren herzlichen Dank für die gute, langjährige und konstruktive Zusammenarbeit ausgesprochen.
Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeitern der thyssenkrupp-Gruppe weltweit und den Arbeitnehmervertretungen aller Gesellschaften der Gruppe für die im Geschäftsjahr 2021 / 2022 erbrachten Anstrengungen und Leistungen.
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm, Vorsitzender
Essen, 16. November 2022
Quelle: thyssenkrupp Geschäftsbericht 2021/2022