Bericht des Aufsichtsrats
Bevor ich Sie nachfolgend konkret über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2020 / 2021 informiere, möchte ich zu Beginn kurz auf dieses Jahr und die vielfältigen Themen, die uns beschäftigt haben, insgesamt zurückblicken. Es war ein weiteres Jahr mit Unklarheit über den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie. Gleichwohl machten sich im Vergleich zum Vorjahr die geringeren Corona-Einflüsse und die Lockerungen der durch die Pandemie bedingten Lockdown-Maßnahmen positiv bemerkbar. Der Vorstand hat – wie bereits im Vorjahr – entschlossen reagiert und im Rahmen des eingeschlagenen Transformationspfads sowohl die operative Performance der Geschäfte als auch die Weiterentwicklung des Portfolios des Unternehmens konsequent vorangetrieben. Ein gutes Beispiel dafür ist das Segment Multi Tracks, wo für die Veräußerung weiterer Geschäftsbereiche an neue Eigentümer Verträge unterzeichnet werden konnten, die diese Geschäftsfelder zukunftsfähig entwickeln können. Dabei konnten die Rechte der Arbeitnehmer zukunftssicher gewahrt werden. Auch bei der Veränderung der Organisation sind weitere Fortschritte erzielt worden, einerseits durch die Umsetzung weiterer Restrukturierungsmaßnahmen, andererseits durch neue Wege in der Arbeitswelt und die Stärkung der Performance-Kultur. Die sukzessive Umsetzung des Transformationsprozesses haben wir im Aufsichtsrat eng begleitet und werden das auch weiterhin tun. Über die Fortschritte wird regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse berichtet und diskutiert.
Die Arbeit des Aufsichtsrats und der Ausschüsse war auch geprägt von der Umsetzung etlicher gesetzlicher Vorgaben, wie zum Beispiel die Befristung von Abschlussprüfermandaten mit der Folge einer Ausschreibung des Mandats oder das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 / 2021 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Wir konnten uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Er hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und die Gruppe relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung (Follow-up-Berichterstattung). Insbesondere aufgrund der pandemiebedingten wirtschaftlichen Entwicklungen hat sich der Aufsichtsrat mit den vom Vorstand etablierten regelmäßigen unterjährigen Planungsupdates befasst. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen bzw. im Plenum mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Zielen des Unternehmens, der Risikosituation, hier insbesondere auch der Cybersicherheit, der Refinanzierungs- und der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Aufbauend auf der Analyse der Wertpotenziale der Geschäfte der Gruppe sowie der Chancen und Risiken strategischer Schritte wurden dem Aufsichtsrat kritische operative Themen zur Beratung vorgelegt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Angesichts der aktuellen Situation haben Aufsichtsrat und Vorstand die bereits im Geschäftsjahr 2018 / 2019 aufgenommene deutlich intensivere Zusammenarbeit und den Informationsaustausch fortgeführt und insbesondere in monatlichen Sitzungen des Präsidiums mit Teilnahme von Vorstandsmitgliedern und vereinzelt auch externen Beratern schwerpunktmäßig den Rahmen für den Transformationsprozess von thyssenkrupp sowie die Auswirkungen der und die Reaktionen auf die Corona-Pandemie erörtert.
Darüber hinaus standen die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand und haben sich über wesentliche Entwicklungen informiert. Über wichtige Erkenntnisse wurde spätestens in den jeweils folgenden Aufsichtsrats- bzw. Ausschusssitzungen berichtet. Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter haben die Tagesordnungspunkte der Plenumssitzungen in getrennten Vorgesprächen beraten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern auf, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen gewesen wären.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt thyssenkrupp die Mitglieder des Aufsichtsrats bei grundsätzlich eigenverantwortlich wahrzunehmenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Hierzu bietet das Unternehmen themenspezifische Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen an. Dazu zählen auch Werksbesichtigungen, wie zum Beispiel die im Juni des Berichtsjahres durchgeführte Besichtigung des Stahlwerks in Duisburg. Die Geschäftsfelder der Unternehmensgruppe werden insbesondere den neuen Aufsichtsratsmitgliedern umfassend präsentiert.
Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilgenommen; regelmäßig hat der Aufsichtsrat aber auch ohne den Vorstand getagt.
Im Berichtsjahr fanden insgesamt vier Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Das Themenspektrum, mit dem sich der Aufsichtsrat befasste, beinhaltete u.a. die jeweils aktuelle Geschäftslage und die Ergebnisentwicklung sowie den Jahres- und den Konzernabschluss zum 30. September 2020. Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) billigte der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 und stellte damit den Jahresabschluss fest.
In zwei Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat mit der Unternehmens- und Investitionsplanung für das Geschäftsjahr 2020 / 2021 und ihrer Aktualisierung. Ferner hat sich der Aufsichtsrat mit der vom Prüfungsausschuss geleiteten erforderlichen Ausschreibung der Abschlussprüfung und seinen abschließenden Beurteilungen der Wirtschaftsprüfergesellschaften befasst. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend, wird der Hauptversammlung am 4. Februar 2022 ein neuer Abschluss- und Konzernabschlussprüfer ab dem Geschäftsjahr 2022 / 2023 vorgeschlagen werden.
Weitere Themen waren Fragen der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Dabei ging es neben der Festsetzung der variablen Vergütungen für den Vorstand schwerpunktmäßig um den Beschluss des vom Personalausschuss erarbeiteten neuen Systems der Vorstandsvergütung, das nachfolgend durch die Hauptversammlung 2021 gebilligt wurde. Zudem hat der Aufsichtsrat das aktuelle System der Aufsichtsratsvergütung bewertet, welches von der Hauptversammlung ebenfalls gebilligt wurde. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit Corporate Governance sowie dem thyssenkrupp Ansatz zum Internen Kontrollsystem (IKS), dem Thema Compliance und der EMIR-Pflichtprüfung 2020 gemäß § 32 WpHG sowie den regelmäßigen Aktualisierungen zu allen Segmenten befasst. In den Aufsichtsratssitzungen haben die einzelnen Segmente selbst mit detaillierten Präsentationen ihre Geschäftsentwicklung und -perspektiven vorgestellt.
Im Rahmen der Berichte des Vorstands zur Lage der thyssenkrupp-Gruppe und zur Umsetzung des Transformationspfades nahmen die Beratungen zur Performancesteigerung, zu den Portfolio-Maßnahmen und zu den kurz- und mittelfristigen Ergebniszielen der thyssenkrupp-Gruppe einen großen Raum ein. Der Aufsichtsrat erörterte regelmäßig auf Basis einer fokussierten Werthebelbetrachtung entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Segmente die Performanceziele und den Stand der Zielerreichung, verbunden mit Empfehlungen für eine schnellere Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Außerdem wurden die aus dem Wettbewerber-Benchmark abgeleiteten Zielrenditen der unterschiedlichen Geschäftseinheiten, die jeweiligen Maßnahmenpläne für den Weg dorthin und die Konsequenzen der Unternehmens- und Investitionsplanungen für die Finanzierung der Gruppe diskutiert. Zu den intensiv behandelten Portfoliothemen zählten die Veräußerungsoptionen im Bereich Multi Tracks. Im Berichtsjahr konnten für die Geschäftsbereiche Mining, Infrastructure, Carbon Components und AST neue Eigentümer gefunden werden. Weiterer Gegenstand war das Ausloten der Optionen für das Segment Steel Europe. Nachdem sich keine tragfähigen externen Konsolidierungsoptionen realisieren ließen, schlug der Vorstand eine vertiefende Prüfung der Verselbstständigung des Segments Steel Europe vor, dem der Aufsichtsrat zustimmte. Der Prüfungsprozess dauert aufgrund der Komplexität dieser Option noch an; der Vorstand berichtet regelmäßig über den Fortgang der Prüfung an den Aufsichtsrat bzw. an seine Ausschüsse. Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit den Wachstumschancen der verbleibenden thyssenkrupp-Gruppe ohne das Segment Steel Europe befasst.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 / 2021 jeweils nach Prüfung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK unter Berücksichtigung der Fassung des DCGK vom 16. Dezember 2019 – auch unterjährig – die Abgabe und Veröffentlichung von insgesamt zwei Entsprechenserklärungen beschlossen. Die aktuelle, zum 1. Oktober 2021 abgegebene Entsprechenserklärung finden Sie hier. Darüber hinaus berichten Vorstand und Aufsichtsrat in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance bei thyssenkrupp.
Die sechs Ausschüsse des Aufsichtsrats haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für die Sitzungen des Plenums vorzubereiten. Einzelne Entscheidungsbefugnisse sind soweit gesetzlich zulässig vom Aufsichtsrat auf die Ausschüsse übertragen worden. Die Befugnisse der Ausschüsse sowie die Anforderungen an die Ausschussmitglieder sind in den jeweiligen Geschäftsordnungen der Ausschüsse geregelt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten dem Aufsichtsrat im vergangenen Jahr regelmäßig und ausführlich über die Ausschussarbeit. Die Ausschussvorsitzenden standen auch außerhalb der Sitzungen in engem Kontakt mit den übrigen Mitgliedern ihrer Ausschüsse, um sich über besonders wichtige Themen auszutauschen.
Das Präsidium ist aufgrund der aktuellen Lage und der Vorbereitung der wegweisenden Sitzungen des Aufsichtsrats im vergangenen Geschäftsjahr zu 16 Sitzungen zusammengekommen. Neben der Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats standen im Fokus dieses Ausschusses die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe, Themen im Zusammenhang mit dem Umbau von thyssenkrupp sowie angemessene Reaktionen auf die Auswirkungen der Corona- Pandemie.
Der Personalausschuss bereitete im Geschäftsjahr 2020 / 2021 in sieben Sitzungen die Personalthemen der aktiven Vorstandsmitglieder und Themen zu Leistungen für ehemalige Vorstandsmitglieder der thyssenkrupp AG für den Aufsichtsrat vor. Soweit erforderlich, wurden Beschlüsse gefasst oder dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Beschlussfassung gegeben. Gegenstand der Sitzungen waren schwerpunktmäßig das neue System der Vorstandsvergütung, das durch die Hauptversammlung am 5. Februar 2021 gebilligt wurde, und die damit verbundenen Entscheidungen zur Festsetzung der variablen Vergütungen sowie die Darstellung im Vergütungsbericht im neuen Format nach § 162 AktG. Daneben wurden allgemeine Vorstandsangelegenheiten, teilweise auch im Kontext von Leistungen für ehemalige Vorstandsmitglieder, sowie die Management-Entwicklung und die Nachfolgeplanung in der thyssenkrupp-Gruppe behandelt.
Der Prüfungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2020 / 2021 zu fünf Sitzungen zusammengekommen. Neben Mitgliedern des Vorstands nahmen nach der Wahl von PwC zum Abschlussprüfer durch die Hauptversammlung 2021 und der anschließenden Bestellung durch den Prüfungsausschuss auch deren Vertreter an den Sitzungen teil. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Prüfungsausschuss erklärt, dass keine Umstände vorliegen, die dazu Anlass geben, seine Befangenheit anzunehmen.
Der Prüfungsausschuss hat die erforderliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt, dessen Qualifikation überprüft und eine Honorarvereinbarung mit ihm abgeschlossen. Des Weiteren wurde eine gruppenweite Befragung zur Prüfungsqualität durchgeführt; die Ergebnisse wurden ebenso wie die von PwC neben der Abschlussprüfung zusätzlich erbrachten Leistungen im Prüfungsausschuss diskutiert. Dr. Bernhard Günther, Vorsitzender des Prüfungsausschusses, stand auch zwischen den Sitzungen in einem regelmäßigen Informationsaustausch mit den Abschlussprüfern.
Zu einzelnen Tagesordnungspunkten standen zusätzlich die Leiter relevanter Gruppenfunktionen in den Ausschusssitzungen für Berichte und Fragen zur Verfügung. Schwerpunkte der Ausschussarbeit waren die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2020 / 2021 samt zusammengefasstem Lagebericht einschließlich der vollintegrierten nichtfinanziellen Erklärung, der zusammengefassten Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Unternehmensführung bezüglich der vom Vorstand abgegebenen Erklärungen und den Berichten des Abschlussprüfers sowie die Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats zu diesen Punkten.
Darüber hinaus wurden im Ausschuss auch die Zwischenberichte (Halbjahres- und Quartalsberichte) unter Berücksichtigung des Berichts des Abschlussprüfers über die prüferische Durchsicht ausführlich diskutiert und verabschiedet. Mit Blick auf PwC hat der Ausschuss die Festlegung des Katalogs der genehmigungsfähigen Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers und das Budget für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2020 / 2021 beschlossen. Die EU-Verordnung 537 / 2014 sieht eine Pflicht zur regelmäßigen externen Rotation des Abschlussprüfers bzw. Konzernabschlussprüfers vor. Eine solche externe Rotation ist für die thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr 2022 / 2023 gesetzlich vorgesehen. Der Prüfungsausschuss hat daher einen strukturierten Prozess zur Ausschreibung der Abschlussprüfung aufgesetzt und diese Ausschreibung durchgeführt. Dabei wurde er durch ein von ihm beauftragtes, internes Projektteam unterstützt. Der Prüfungsausschuss hat die Ausschreibung in einem Bericht dokumentiert und dem Aufsichtsrat nach sorgfältiger Analyse der eingegangenen Angebote und Präsentationen zwei Kandidaten unter Nennung einer begründeten Präferenz empfohlen.
Der Prüfungsausschuss hat sich in mehreren Sitzungen mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie mit Fragen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und dessen Weiterentwicklung, der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems befasst. Zudem hat sich der Ausschuss ausführlich mit den wesentlichen Rechtsstreitigkeiten und der Compliance im Unternehmen beschäftigt und ausgiebig die Entwicklung der strategischen Compliance-Maßnahmen bei thyssenkrupp erörtert.
Als Prüfungsschwerpunkt hat der Prüfungsausschuss folgenden Auftrag festgelegt: „Begleitende Prüfung der vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung (Taxonomie Readiness Check)“. Der Abschlussprüfer hat dem Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 15. November 2021 über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Die dort vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen sollen nach erfolgter Evaluierung durch den Vorstand und die Fachbereiche zeitnah im Geschäftsjahr 2021 / 2022 umgesetzt werden.
Darüber hinaus hat sich der Ausschuss im Beisein der Leiterin der gruppenweiten Revision mit den Prüfungsergebnissen, den Prüfungsprozessen und der Prüfungsplanung der Revision für das Geschäftsjahr 2020 / 2021 auseinandergesetzt. Weitere Schwerpunktthemen waren die vollständig in den Lagebericht integrierte nichtfinanzielle Erklärung, die Eigenkapital- und Ratingsituation, die EMIR-Pflichtprüfung für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 gemäß § 32 WpHG und der aktuelle Umsetzungsstand der Performance-Entwicklung in allen Segmenten.
Der Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss ist im Geschäftsjahr 2020 / 2021 viermal zusammengetreten.
Im Mittelpunkt der Erörterungen standen die Vorbereitung von Entscheidungsempfehlungen aus seinem Verantwortungsbereich an den Aufsichtsrat. In jeder Sitzung befasste sich der Ausschuss mit der operativen Lage der Gruppe und ihrer Weiterentwicklung. Zu den weiteren behandelten Themenschwerpunkten gehörten – wie im Vorjahr auch – der Transformationspfad der thyssenkrupp-Gruppe und seine Fortschritte, die Eingrenzung des Optionenraums für das Segment Steel Europe und die Empfehlung für die Prüfung einer Verselbstständigung an den Aufsichtsrat, die Befassung mit der Vergabe des U-Boot-Auftrags Norwegen an das Segment Marine Systems, die Entwicklung der Performance und der Restrukturierungen im Segment Multi Tracks einschließlich der Veräußerungen einzelner Geschäfte an externe Erwerber, die allgemeinen Klimaschutztendenzen sowie das dynamische Marktumfeld beim Wasserstoff, die Risikoeinschätzung zu Cyber-Angriffen auf thyssenkrupp und Maßnahmen der IT-Sicherheit, die Finanzierungs- und Liquiditätsplanung, die Unternehmens- und Investitionsplanung sowie die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einzelner realisierter Investitionsprojekte. Im September 2021 hat sich der Ausschuss intensiv mit der Unternehmens- sowie Investitionsplanung der Gruppe für das Geschäftsjahr 2021 / 2022 befasst und diese beschlossen. Zudem hat sich der Ausschuss im Berichtsjahr umfangreich mit den prioritären Themen der Nachhaltigkeit befasst.
Die Mitglieder des Nominierungsausschusses sind im abgelaufenen Geschäftsjahr zu zwei Sitzungen zusammengekommen, in denen zum einen eine erforderlich gewordene Nachbesetzung mit einem Vertreter der Anteilseigner im Prüfungsausschuss vorbereitet wurde. Zum anderen wurde das mit externer Unterstützung erstellte Kompetenzprofil des Aufsichtsrats 2020 / 2021 zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Zuge der sukzessiven Weiterentwicklung der thyssenkrupp-Gruppe soll das Kompetenzprofil regelmäßig überprüft werden. Auch in diesem Berichtsjahr bestand für eine Sitzung des gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Vermittlungsausschusses kein Anlass.
Die von der Hauptversammlung am 5. Februar 2021 zum Prüfer der Abschlüsse des Geschäftsjahres 2020 / 2021 gewählte PwC hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 und den Lagebericht der thyssenkrupp AG, der mit dem Lagebericht der thyssenkrupp-Gruppe zusammengefasst ist, geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Konzernabschluss der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 und der Lagebericht der thyssenkrupp-Gruppe, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, wurden gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Sowohl der Konzernabschluss als auch der zusammengefasste Lagebericht erhielten ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk von PwC. Der Abschlussprüfer hat ferner festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte für das Geschäftsjahr 2020 / 2021 wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 15. November 2021 sowie des Aufsichtsrats am 17. November 2021 umfassend diskutiert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontrollsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie das Risikofrüherkennungssystem und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss hat dessen Vorsitzender in der Plenumssitzung ausführlich berichtet. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht einschließlich der vollständig in den Lagebericht integrierten nichtfinanziellen Erklärung sowie den Vergütungsbericht nach § 162 AktG geprüft und keine Einwendungen erhoben.
Jahres- und Konzernabschluss wurden gebilligt. Damit ist der vom Vorstand der thyssenkrupp AG aufgestellte Jahresabschluss festgestellt. Eine Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinns in der Hauptversammlung 2022 entfällt, da im Einzelabschluss der thyssenkrupp AG ein Bilanzverlust ausgewiesen wird. Der Hauptversammlung am 4. Februar 2022 wird daher für das Geschäftsjahr 2020 / 2021 kein Dividendenvorschlag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG hat es im Berichtsjahr die folgenden personellen Veränderungen gegeben:
Auf der Seite der Vertreter der Anteilseigner entsandte die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung Stefan Erwin Buchner für den mit Ablauf der Hauptversammlung am 5. Februar 2021 ausgeschiedenen Dr. Lothar Steinebach. Die Hauptversammlung vom 5. Februar 2021 beschloss durch eine Satzungsänderung den Übergang zu einem „Staggered Board“, bei dem die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder zu unterschiedlichen Zeitpunkten enden. Dementsprechend konnte Dr. Verena Volpert, die mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 5. Februar 2021 zum Mitglied des Aufsichtsrats gerichtlich bestellt worden war, von der Hauptversammlung am 5. Februar 2021 mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung für die Dauer von drei Jahren über das reguläre Ende der Amtszeit sämtlicher anderer gewählter Vertreter der Anteilseigner mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung in 2023 hinaus gewählt werden. Durch den Übergang zu einem „Staggered Board“ ist die Möglichkeit geschaffen, die Zusammensetzung der Anteilseigner im Aufsichtsrat an ein sich veränderndes Umfeld anpassen zu können. Ferner führt ein „Staggered Board“ zu einer größeren Ausgewogenheit zwischen der Bewahrung bestehender und der Gewinnung neuer Expertise und stärkt damit die Kontinuität der Arbeit des Aufsichtsrats. Schließlich erleichtern unterschiedliche Amtszeitenden die Suche nach geeigneten Kandidaten für den Aufsichtsrat, da die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat nicht gebündelt in einer einzigen Hauptversammlung neu zu wählen sind. Die Amtszeiten der Arbeitnehmervertreter sowie der von der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung entsandten Mitglieder bleiben von dieser Regelung unberührt.
Auf Seiten der Vertreter der Arbeitnehmer schied mit Ablauf der Hauptversammlung am 5. Februar 2021 Dr. Norbert Kluge aus dem Aufsichtsrat aus. In seiner Nachfolge wurde Daniela Jansen durch gerichtliche Bestellung mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied für die Dauer der restlichen Amtszeit der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bestellt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den ausgeschiedenen Mitgliedern ihren herzlichen Dank für die gute, langjährige und konstruktive Zusammenarbeit ausgesprochen.
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr.-Ing. Siegfried Russwurm
Vorsitzender
Essen, 17. November 2021
Quelle: thyssenkrupp Geschäftsbericht 2020/2021, S. 12-19