thyssenkrupp trägt als international aufgestelltes Industrie- und Technologieunternehmen mit über 200-jähriger Geschichte eine gesellschaftliche Verantwortung. Unser nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg beruht auf Innovationskraft, technologischer Kompetenz, Qualität sowie Kundenorientierung. Die strikte Einhaltung geltender Regeln und Gesetze bestimmt unser verantwortungsvolles Handeln. Compliance hat daher oberste Priorität und wird durch das Null-Toleranz-Prinzip vorangetrieben.
Das bedeutet, dass wir uns zu unseren Kern-Compliance-Themen Antikorruption, Kartellrecht, Data Compliance, Geldwäscheprävention und Außenwirtschaftsrecht sowie allen anderen Gesetzen bekennen. Wir bekennen uns auch zu unserer Verantwortung für gute Arbeitsbedingungen weltweit, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz, und dazu, dass bestimmte Grundsätze und Standards auch in unseren Lieferketten von Lieferanten und unseren Geschäftspartnern angewendet werden.
Seriöse Hinweise helfen uns Verstößen frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner zu reduzieren.
Daher nehmen wir Sie und Ihre Anliegen ernst! Die Möglichkeit, Hinweise abzugeben, steht allen thyssenkrupp-Mitarbeitenden, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten zur Verfügung.
Wir schützen die Interessen der Hinweisgebenden nicht nur durch die Einrichtung eines gesicherten Whistleblowing-Systems, sondern auch durch die Zusage, eingehende Hinweise vertraulich zu behandeln und im besten Wissen handelnde Hinweisgebende mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile zu schützen. Sie können Hinweise auch gänzlich anonym melden, sofern rechtlich zulässig.
Nähere Informationen zum Verfahren zum Hinweisgebersystem bei thyssenkrupp finden Sie in der Verfahrensordnung (siehe rechts unter Downloads).
Die mit der Betreuung des Hinweisgebersystems der thyssenkrupp Gruppe betrauten Personen bieten Gewähr für unparteiisches Handeln, sind unabhängig, an Weisungen nicht gebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Bitte beachten Sie: Das Hinweisgebersystem ist kein Notfallservice! Bitte nutzen Sie die Meldekanäle des Hinweisgebersystems nicht, um eine unmittelbare Bedrohung für Leib, Leben, Gesundheit oder Sachgüter zu melden, da die Meldekanäle hierfür nicht ausgelegt sind. Informieren Sie erforderlichenfalls die zuständigen Behörden wie beispielsweise Feuerwehr oder Polizei oder die zuständige interne Sicherheitsabteilung.
Über das thyssenkrupp-Whistleblowing-System können mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße innerhalb des Konzerns gemeldet werden – auf Wunsch auch anonym.
Unser elektronisches Hinweisgebersystem im Internet ist in 34 Sprachen verfügbar und steht allen thyssenkrupp-Mitarbeitern, aber auch Kunden, Lieferanten und sonstigen Dritten zur Verfügung. Den Zugang zum internetbasierten Whistleblowing-System erhalten Sie über den Link am Ende dieses Abschnitts.
Eingehende Meldungen werden durch Compliance Officer der thyssenkrupp AG geprüft und bearbeitet (Ausnahme Nordamerika/Kanada: NAVEX Global). Durch die Einrichtung eines geschützten Postkastens ist eine – auf Wunsch auch anonyme – Folge-Kommunikation zwischen Compliance Officer/NAVEX Global und Hinweisgeber möglich.
thyssenkrupp und die Group Function Legal & Compliance schützen die Interessen der Hinweisgeber nicht nur durch die Einrichtung dieses gesicherten Whistleblowing-Systems, sondern auch durch die Zusage, eingehende Hinweise vertraulich zu behandeln und im besten Wissen handelnde Hinweisgeber mit allen gebotenen Mitteln gegen etwaige aus einer Meldung resultierende Nachteile zu schützen.
Im Rahmen der Aufklärung der Hinweise tragen wir aber auch den schutzwürdigen Interessen der von einer Meldung betroffenen Personen Rechnung. Bitte berücksichtigen Sie, dass Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person für diese schwerwiegenden Konsequenzen nach sich ziehen können. Wir halten Sie daher dazu an, das Whistleblowing-System verantwortungsvoll zu nutzen.
Speziell für Nordamerika und Kanada steht Ihnen die TKNA Ethics Hotline zur Verfügung.
Gerne nehmen wir Ihre Meldung zu einem möglichen Fehlverhalten auch telefonisch entgegen.
Unser Hinweisgebersystem erreichen Sie unter einer der nachfolgenden Nummern. Verwenden Sie bitte die PIN 4541 bei der Frage nach der Firmenzugangs-PIN (Company Access PIN).
Sie werden durch einen automatisierten Telefondialog geführt. Während dieses Verfahrens können Sie den Vorfall näher beschreiben.
| Brasilien | +55 61 35507564 |
| Deutschland | +49 30 99257146 |
| Frankreich | +33 1 87212291 |
| Italien | +39 02 81480081 |
| Polen | +48 22 1523361 |
| Türkei | +90 216 9002897 |
| Singapur | +65 3138 2063 |
| Ungarn | +36 1 7011807 |
Compliance Abteilung, Ihr Compliance Officer oder Compliance Manager
Sie können unsere Compliance Abteilung kontaktieren, die als zentraler Meldekanal fungiert:
thyssenkrupp AG
CO/L&C-INV
thyssenkrupp Allee 1
45143 Essen
Als weiteren Meldekanal können Sie sich als Mitarbeitender von thyssenkrupp auch direkt an den für Sie zuständigen Compliance Officer oder Compliance Manager Ihres Unternehmens wenden.
Eine offene Kommunikationskultur ist wesentlicher Bestandteil gut funktionierender Compliance. Mitarbeiter müssen Fehler offen und vor allem frühzeitig ansprechen können. Auch bei dem Verdacht auf einen Compliance-Verstoß können Sie sich daher grundsätzlich an Ihren Vorgesetzten wenden, auch wenn es sich dabei nicht um einen offiziellen Meldekanal handelt. Eine Pflicht zur Meldung an den Vorgesetzten besteht explizit nicht. Als Dritter können Sie sich an Ihren jeweiligen Geschäftspartner bei thyssenkrupp wenden.
Als weiteren Meldekanal können Sie sich als Mitarbeitender von thyssenkrupp auch direkt an den für Sie zuständigen Compliance Officer oder Compliance Manager Ihres Unternehmens wenden.
In Nordamerika und Kanada können Sie einen Vorfall telefonisch oder online melden (TKNA Ethics Hotline). Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte melden Sie jegliche Hinweise mit Bezug zu TKMS direkt unter https://www.tkmsgroup.com/de/compliance
Bitte melden Sie jegliche Hinweise mit Bezug zu thyssenkrupp nucera direkt unter https://www.thyssenkrupp-nucera.com/de/compliance/
Mit diesem Meldesystem können Sie mögliche Verstöße gegen das Internationale Rahmenabkommen melden – auf Wunsch auch anonym.
Die Einhaltung der im Abkommen vereinbarten Prinzipien wird von allen Vertragsparteien gewissenhaft überwacht. Ihr Hinweis hilft, Verstöße aufzudecken und ihnen entgegenzuwirken.
Die Möglichkeit Verstöße zu melden steht allen thyssenkrupp Mitarbeitenden sowie Dritten (z.B. Fremdfirmenmitarbeitern, Lieferanten, Kunden, Gewerkschaften) zur Verfügung. Die eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt und von Arbeitnehmervertretern im Internationalen Ausschuss sowie der Abteilung Labour Relations bei der thyssenkrupp AG bearbeitet.
thyssenkrupp stellt sicher, dass keine Mitarbeitende aufgrund ihrer Meldung Nachteile erleiden. Bitte gehen Sie mit dem Meldesystem verantwortungsvoll um.
Meldungen über dieses System sollten dann getätigt werden, wenn Sie sich vertrauensvoll an Verantwortliche vor Ort gewandt haben und keine Lösung erzielt werden konnte.
Nach dem Versand Ihrer Meldung können Sie sich zur weiteren Kommunikation einen geschützten Postkasten einrichten.
Um auf das System zuzugreifen, gehen Sie zu:
https://www.bkms-system.net/frameworkagreement
Zusätzlich steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: frameworkagreement@thyssenkrupp.com
Weitere Informationen finden Sie hier.