Stellungnahme zur Situation „Moatize Coal Mine“ in Mosambik
Die Stahlsparte von thyssenkrupp bezieht seit 2013 Kohle u. a. aus der seit 2009 vom Bergbaukonzern Vale betriebenen „Moatize Coal Mine“ in Mosambik zur Herstellung von Koks, der in der Stahlproduktion zum Einsatz kommt.
Im Zusammenhang mit der „Moatize Coal Mine“ gab es Darstellungen, wonach thyssenkrupp seiner Sorgfaltspflicht in Hinsicht auf die Einhaltung von Menschenrechten in seiner Lieferkette nicht nachkomme. Dies stimmt nicht, thyssenkrupp hat weitreichende Prozesse für verantwortliche Beschaffung. Grundsätzlich erwarten wir von unseren Lieferanten, dass sie in ihren Aktivitäten dem „thyssenkrupp Supplier Code of Conduct“ und damit den jeweils geltenden nationalen Gesetzen sowie den internationalen Standards zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten, Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Anti-Korruption entsprechen. Ferner fordern wir unsere Lieferanten dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass ihre verbundenen Unternehmen weltweit alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen ebenfalls einhalten und anerkennen.
Im konkreten Fall der „Moatize Coal Mine“ fanden 2009/2010, vor Inbetriebnahme der Mine, Umsiedlungen mehrerer Familien statt, wobei in der Zwischenzeit der Vorwurf erhoben wurde, dass die von der Betreiberfirma der Mine und der Regierung zur Verfügung gestellten Wohn- und Einkommensmöglichkeiten nicht mit Menschenrechtsstandards vereinbar seien. thyssenkrupp hat daraufhin mit dem Lieferanten Vale S.A. Kontakt aufgenommen und sich auch mittlerweile durch zweimalige Besuche vor Ort ein eigenes Bild verschafft.
Dadurch konnten wir uns davon überzeugen, dass durch das von der mosambikanischen Regierung mitbetreute Programm vielfältige Maßnahmen zur Sicherstellung eines deutlich erhöhten Lebensstandards und guter Einkommensmöglichkeiten umgesetzt hat. Es wurden u. a. Hospitäler, eine Aids-Hilfestation, eine Schule und Sportstätte, Straßen, Brunnen und Wasserversorgungssysteme gebaut sowie Beratungsangebote für Ackerbau eingerichtet. Es existiert ein fortwährender Dialogprozess unter Einbindung aller Betroffenen und verantwortlichen Stellen. Eine Verletzung von Menschenrechtsstandards kann aktuell nicht festgestellt werden. Wir werden auch weiterhin die Situation der betroffenen Familien beobachten und mit dem Lieferanten dazu im Dialog bleiben.
Wir stehen dazu auch im Kontakt zu den mit diesem Thema befassten Organisationen (NGO’s) und werden diese über die gewonnenen Erkenntnisse zur Lage in Mosambik informieren.