Unternehmensmeldungen Apr 16, 2013 10:20 AM
ThyssenKrupp intensiviert Compliance Aktivitäten
Insgesamt ist der ThyssenKrupp hier auf einem guten Weg. Doch trotz erheblicher Anstrengungen, eine gemeinsame Vorstellung von Werten zu vermitteln, wurden in der letzten Zeit wiederholt schwere Compliance-Verstöße festgestellt. Der daraus resultierende Imageschaden ist gewaltig.
ThyssenKrupp hat sich daher entschieden, seine Compliance Aktivitäten weiter zu intensivieren. Neben der externen Verstärkung der Compliance Organisation durch die Rechtsanwaltskanzlei Noerr und der Etablierung des Ombudsmanns Dr. Dietrich Max von der Kanzlei Taylor Wessing hat ThyssenKrupp bis zum 15. Juni 2013 unter der Leitung des Chief Compliance Officers ein zeitlich und in Bezug auf den Teilnehmerkreis begrenztes Amnestieprogramm eingeführt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich zu Compliance Sachverhalten (Verstöße gegen Gesetze zum Kartellrecht und zur Korruptionsbekämpfung oder die darauf bezogenen geltenden internen Compliance Richtlinien) bis zu diesem Zeitpunkt freiwillig, wahrheitsgemäß und umfassend offenbaren und bei deren Aufklärung uneingeschränkt mit dem Unternehmen kooperieren, sagt der Vorstand der ThyssenKrupp AG zu, dass keine Schadensersatzansprüche bezüglich eines in der Vergangenheit liegenden Fehlverhaltens geltend gemacht oder durchgesetzt werden. Die diesbezüglichen Informationen werden unter dieser Voraussetzung auch nicht zum Anlass genommen, das Arbeitsverhältnis mit einem sich offenbarenden Mitarbeiter einseitig aufzulösen.
Das Amnestieprogramm ist zeitlich auf nicht verjährte Compliance Sachverhalte begrenzt und gilt weltweit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ThyssenKrupp AG und ihrer Konzernunternehmen. Ausgenommen sind die Vorstände der ThyssenKrupp AG, die Bereichsvorstände der Business Areas, die Leiter der Operating Units sowie Geschäftsführer von Konzernunternehmen. Für die Belegschaften unserer US-Konzernunternehmen wird aus Rechtsgründen eine separate Lösung aufgesetzt.