Unternehmensmeldungen 28.11.2003 01:00
ThyssenKrupp begrüßt Ergebnisse des Gutachtens zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen beim Rating
Forderung nach internationaler Gleichbehandlung von Pensionsrückstellungen und Pensionsfonds
Die ThyssenKrupp AG begrüßt die Ergebnisse des Forschungsgutachtens der Professoren Dr. Wolfgang Gerke (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) und Dr. Bernhard Pellens (Ruhr-Universität Bochum). Sie haben darin kritisiert, dass die unterschiedliche Finanzierung von Pensionsverpflichtungen von den großen Rating-Agenturen nicht immer angemessen berücksichtigt wird. Dies führe bei einer vergleichenden internationalen Bewertung zu Verzerrungen zwischen Unternehmen mit externen Pensionsfonds und internen Pensionsrückstellungen.
Deshalb sollten alle Rating-Agenturen für den Vergleich einen sogenannten Bruttoausweis anwenden, bei dem das Vermögen und Kapital der Pensionsfonds in der Bilanz des analysierten Unternehmens berücksichtigt und die damit verbundenen Risiken vollständig abgebildet werden. Dieser Bruttoausweis ist aber in den angelsächsischen Ländern nicht üblich. Hier wird ein Nettoausweis vorgenommen. Daher muß man sich für die vergleichende Analyse eine Art "Brücke" bauen. Die Bilanzen der intern finanzierenden Unternehmen werden so umgestaltet, wie sie wahrscheinlich bei einer externen Finanzierung aussehen würden. Hierfür wird unterstellt, dass die Unternehmen ihre Pensionsrückstellungen in einen externen Pensionsfonds auslagern. Für die Vergleichbarkeit ihres Kapitalstruktur- und Kapitalanlagerisikos sind aber Annahmen über die Beschaffung des Kapitals und die Anlagestrategie des fiktiven Fonds zu treffen. Diese sind mehr oder weniger willkürlich, weshalb der Nettoausweis von den Gutachtern nur als zweitbeste Lösung angesehen wird. Für den Fall des sogenannten Nettoausweises empfehlen die Gutachter, einem Unternehmen mit der vergleichsweise risikoärmeren Variante von internen Pensionsrückstellungen im Ratingverfahren einen Berechnungsvorteil im Vergleich zu einem Unternehmen mit risikoreicheren externen Pensionsfonds zu geben. Dazu müsste beim Rating eine Zurechnung eines Teils der Rückstellungen zum Eigenkapital erfolgen.
Dr. A. Stefan Kirsten, Finanzvorstand der ThyssenKrupp AG: "Wir sehen uns bestätigt, dass man im internationalen Vergleich für alle Unternehmen einheitliche Kriterien anlegen muss. Wir können jetzt wissenschaftlich abgesichert auf die Unterschiede hinweisen. ThyssenKrupp wird jedenfalls beim derzeitigen Verfahren von einer Rating-Agentur bei der vergleichenden Bewertung von Pensionszusagen benachteiligt."
Das Forschungsgutachten "Pensionsrückstellungen, Pensionsfonds und das Rating von Unternehmen - eine kritische Analyse" war von der ThyssenKrupp AG sowie zwei anderen Dax-Unternehmen nach dem Methodenwechsel der Rating-Agentur Standard & Poor`s im Februar 2003 in Auftrag gegeben worden und wurde von den Professoren inzwischen der Öffentlichkeit vorgestellt. ThyssenKrupp betont die vollständige Unabhängigkeit der Gutachter im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Analyse.
Das Ergebnis bestätigt aus Sicht von ThyssenKrupp, dass interne Pensionsrückstellungen nicht einfach komplett dem Fremdkapital zugerechnet werden dürfen, wenn man einen Vergleich mit extern finanzierenden Unternehmen über Pensionsfonds anstellt. Der Vorteil, den derzeit vor allen Dingen angelsächsische Unternehmen haben, würde bei Anwendung des von den Gutachtern präferierten Bruttoausweises wegfallen.
Im Falle eines Vergleiches über einen Nettoausweis und unter Annahme eines Rendite-Risiko-Profils typischer angelsächsischer Pensionsfonds mit 10 % Kapitalanlagerendite bedeute dies nach Auffassung der Gutachter für ThyssenKrupp eine Zurechnung für die Bewertung von Pensionsrückstellungen zum Eigenkapital von rund 25 %. Dr. A. Stefan Kirsten: "Das sind bei ThyssenKrupp immerhin rund 1,8 Mrd. Euro, die man dann beim Rating dem Eigenkapital zurechnen müsste."
Das Forschungsgutachten ist allen großen Rating-Agenturen zur Verfügung gestellt worden.
Nähere Informationen finden Sie unter www.prof-gerke.de und www.iur.rub.de/forschung/pensions.html.
Ansprechpartner:
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