Unternehmensmeldungen Jul 5, 2012 10:24 AM
Schienenkartell: ThyssenKrupp beendet Verfahren einvernehmlich
Das Bundeskartellamt hat heute im sogenannten Schienenkartell ein Bußgeld in Höhe von 103 Mio. € gegen die Essener ThyssenKrupp GfT Gleistechnik GmbH verhängt. Weitere ThyssenKrupp-Konzernunternehmen sind nicht betroffen.
Das Bundeskartellamt ermittelt seit über einem Jahr gegen mehrere Unternehmen der Schienentechnikbranche. Dabei geht es um den Vorwurf wettbewerbswidriger Absprachen in Teilbereichen des Schienengeschäfts in Deutschland. Neben der ThyssenKrupp GfT Gleistechnik hat die Behörde heute Bußgeldbescheide gegen weitere Unternehmen erlassen.
Das Bundeskartellamt schließt damit den Teil des Verfahrens gegenüber ThyssenKrupp ab, der die Schienenlieferungen an die Deutsche Bahn betrifft. In Bezug auf zwei weitere Produktbereiche dauern die Ermittlungen noch an. ThyssenKrupp hat dafür eine Rückstellung in Höhe von 30 Mio. € gebildet.
ThyssenKrupp akzeptiert das Bußgeld und beendet nach intensiver Prüfung und angesichts der eindeutigen Sachlage einvernehmlich das Verfahren. Bei der Berechnung des Bußgelds hat das Bundeskartellamt die Konzernzugehörigkeit der ThyssenKrupp GfT Gleistechnik berücksichtigt. Das führt nach geltender Praxis zu einem vergleichsweise hohen Bußgeldbetrag.
Mitte Mai 2011 wurde ThyssenKrupp von den kartell- und strafrechtlichen Ermittlungen völlig überrascht und kooperiert seit dem Bekanntwerden vollumfänglich mit den Behörden. Das Unternehmen hat die Aufklärung des Sachverhalts von Anfang an mit eigenen Juristen und umfangreicher externer Begleitung intensiv unterstützt. Das Bundeskartellamt hat zudem ausdrücklich die konzerneigene Compliance Arbeit positiv gewürdigt.
Insbesondere die umfassende Kooperation mit den Ermittlungsbehörden sowie die Transparenz gegenüber den Kunden wurden bei der Berechnung des Bußgelds als mildernde Faktoren zugunsten von ThyssenKrupp berücksichtigt.
Hartes Durchgreifen im Sinne von „Null Toleranz“
Der Konzern hatte bereits Mitte 2011 im Sinne von „Null Toleranz“ hart durchgegriffen und personelle Konsequenzen gezogen. Im Laufe der internen Ermittlungen hatte sich der Verdacht gegen einzelne Mitarbeiter der ThyssenKrupp GfT Gleistechnik bestätigt. Mehrere Vertriebsverantwortliche, ein Geschäftsführer sowie der zuständige Bereichsvorstand mussten das Unternehmen verlassen.
Die betroffenen elf Mitarbeiter waren im Rahmen des ThyssenKrupp Compliance Programms intensiv geschult und verpflichtet, Recht, Gesetz und unternehmensinterne Richtlinien einzuhalten. ThyssenKrupp verfolgt Schadensersatzansprüche gegen diesen Personenkreis. Auch die Staatsanwaltschaft Bochum setzt ihre Ermittlungen gegen die am Kartell beteiligten Personen fort.
Darüber hinaus hat der Konzern seine Kunden frühzeitig über die Vorgänge informiert und ist dazu insbesondere mit der Deutschen Bahn AG im Gespräch.