Kapitalmarktrelevante Presseinformationen Oct 1, 2002 2:00 AM
Gute Corporate Governance bei ThyssenKrupp: Vorstand und Aufsichtsrat geben erste Entsprechenserklärung zum Kodex ab
Vorstand und Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG haben am 1. Oktober 2002 die erste Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Entsprechenserklärung lautet:
"Die ThyssenKrupp AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:
Ein dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehörendes Aufsichtsratsmitglied nimmt derzeit mehr als fünf Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahr (Kodex Ziffer 5.4.3 Satz 2).
Bisher werden Vorsitz und Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen nicht gesondert vergütet. Vorstand und Aufsichtsrat werden der kommenden Hauptversammlung am 21. Februar 2003 vorschlagen, § 14 Abs. 1 der Satzung der ThyssenKrupp AG um eine Regelung zur Vergütung des Vorsitzes und der Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen zu ergänzen (Kodex Ziffer 5.4.5 Abs. 1 Satz 3)."
Darüber hinaus folgt ThyssenKrupp bereits heute weitgehend den zusätzlichen Anregungen des Kodex zu guter Corporate Governance. Hierzu wird im Geschäftsbericht für das zum 30. September 2002 abgelaufene Geschäftsjahr 2001/2002 ausführlich Stellung genommen. Beispielsweise wird darin die Vergütung der Vorstandsmitglieder individualisiert ausgewiesen werden.
Erläuterungen zu der Entsprechenserklärung werden auch in der Bilanzpressekonferenz über das Geschäftsjahr 2001/2002 gegeben, die am 20. Dezember 2002 stattfindet.
Näheres über die bei ThyssenKrupp praktizierte Corporate Governance erfahren Sie unter www.thyssenkrupp.com/ger/investor/corporate-governance.html
Ansprechpartner:
Dr. Jürgen Claassen
ZB Kommunikation und Vorstandsbüro
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