Kapitalmarktrelevante Presseinformationen Jul 12, 2002 2:00 AM
Gute Corporate Governance bei ThyssenKrupp: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen die Umsetzung des Kodex
ThyssenKrupp begrüßt den Deutschen Corporate Governance Kodex, den die Regierungskommission am 26. Februar 2002 veröffentlicht hat. ThyssenKrupp entspricht diesem Beurteilungskatalog für gute Unternehmensleitung und -kontrolle in weiten Teilen schon heute; dies gilt sowohl für die Empfehlungen als auch für die Anregungen des Kodex. Ein eigener Corporate Governance Kodex wird nicht erarbeitet.
Der Vorstand der ThyssenKrupp AG hatte bereits im Vorfeld der heutigen Aufsichtsratssitzung einstimmig den Grundsatzbeschluss gefasst, die Anregungen und Empfehlungen des Kodex insgesamt umzusetzen. Dazu gehört auch die individualisierte Veröffentlichung der Vorstandsbezüge bereits für das Geschäftsjahr 2001/2002.
Der Aufsichtsrat hat in seiner heutigen Sitzung den Inhalt des Kodex im Grundsatz akzeptiert und gemeinsam mit dem Vorstand Maßnahmen zur Umsetzung der Kodex-Regeln diskutiert. In diesem Zusammenhang・ verabschiedete der Aufsichtsrat die jeweils unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex geänderten Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und für den Vorstand, womit einer Vielzahl von Kodex-Empfehlungen entsprochen wird - beide Dokumente sind auf der ThyssenKrupp Website veröffentlicht;
・ beschloss der Aufsichtsrat die Bildung des Prüfungsausschusses sowie des Strategie-, Finanz- und Investitionsausschusses anstelle des bisherigen Bilanz- und Investitionsausschusses;
・ stimmte der Aufsichtsrat Satzungsänderungen unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex (wie z. B. Verfolgung der Hauptversammlung im Internet) zu, deren Umsetzung aber die Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft voraussetzt - die nächste Hauptversammlung findet am 21. Februar 2003 statt.
Weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Kodex werden zurzeit erarbeitet. Da ein Großteil davon, mit Ausnahme der in der Hauptversammlung zustimmungspflichtigen Vorgänge, in den nächsten Wochen realisiert werden soll, wird ThyssenKrupp - nach Inkrafttreten des Transparenz- und Publizitätsgesetzes - voraussichtlich im Herbst 2002 die erste Entsprechenserklärung abgeben und veröffentlichen. Erläuterungen zu der Entsprechenserklärung werden in der Bilanzpressekonferenz über das Geschäftsjahr 2001/2002 gegeben, die für den 20. Dezember 2002 terminiert ist.
Näheres über die bei ThyssenKrupp praktizierte Corporate Governance.
Geschäftsverteilungsplan Vorstand (PDF 40KB)
Geschäftsordnung Vorstand (PDF 42KB)
Geschäftsordnung Aufsichtsrat (PDF 68KB)
Ansprechpartner
Dr. Jürgen Claassen
Zentralbereich Kommunikation und Vorstandsbüro
Telefon +49 (211) 824-36002
Telefax +49 (211) 824-36005
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