Unternehmensmeldungen Oct 17, 2001 2:00 AM
Genehmigungsbescheid für die CSQ-Nasskühlung wird erteilt - Vereinbarung mit Umweltministerium greift
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat heute die Entscheidung mitgeteilt, dass sie die Genehmigung für den Neubau der Kokerei Schwelgern mit Nasskühlung nach dem CSQ-Verfahren erteilen wird. Wesentlich hierfür war, dass der mit einem integrierten zweistufigen Nassabscheider verbesserte CSQ-Kühlturm emissionsmäßig als gleichwertiges Verfahren im Sinne der TA-Luft im Vergleich zur Kokstrockenkühlung anerkannt wird. Diese Gleichwertigkeit konnte vom Antragsteller Carbonaria mit fachlicher Unterstützung zu Rate gezogener Experten und ThyssenKrupp Stahl nachgewiesen werden. Dr. Karl-Ulrich Köhler, Vorstandsvorsitzender der Thyssen Krupp Stahl AG stellt dazu fest: "Diese Entscheidung berücksichtigt auch die erheblichen wirtschaftlichen Vorteile der Nasskühlung nach dem neuen CSQ-Verfahren und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Standortsicherung von ThyssenKrupp Stahl in Duisburg".
Für die Anwohner im Duisburger Norden hat die positive Entscheidung zusätzliche Vorteile. Die Verfahren Kokstrockenkühlung und CSQ-Nasskühlung weisen vergleichbare ökologische Kenndaten und damit keine nennenswerten Unterschiede bezüglich der Auswirkungen auf die Wohnnachbarschaft auf. Nach Inbetriebnahme der Kokerei Schwelgern, die technisch höchste Umweltstandards erfüllt, wird die alte Kokerei August Thyssen stillgelegt. Damit sinken die Emissionen aus der Kokserzeugung erheblich. Mit der Entscheidung für die Nasskühlung wird die zwischen dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz von NRW (MUNLV) und ThyssenKrupp Stahl getroffene Vereinbarung wirksam, wonach im Werkbereich Schwelgern insgesamt rund 60 Millionen Euro für Staubminderungsmaßnahmen investiert werden. Hierdurch wird sich die Imissionssituation im Duisburger Norden dauerhaft verbessern und ein erheblicher Beitrag zur Erhöhung der Lebens- und Wohnqualität geleistet.