Unternehmensmeldungen Jan 10, 2001 1:00 AM
Ausgabe von Belegschaftsaktien
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 10. Januar 2001 der Ausgabe von Belegschaftsaktien zugestimmt und damit einem Wunsch der Arbeitnehmerseite entsprochen.
Eine Vielzahl deutscher Unternehmen, darunter auch namhafte DAX-Unternehmen, bieten seit Jahren ihrer Belegschaft die Möglichkeit, Belegschaftsaktien zu besonderen Bedingungen zu erwerben. Im früheren Krupp-Konzern gab es ein solches Angebot nicht. Im früheren Thyssen-Konzern wurden Belegschaftsaktien 1976 sowie 1989/90 ausgegeben.
Mit einer Beteiligung von Mitarbeitern am eigenen Unternehmen kann eine höhere Identifikation mit dem gesamten Konzern erreicht werden. Sie verstärkt darüber hinaus die Aktienkultur in breiten Belegschaftskreisen, womit auch die Bedeutung eines angemessenen Kurses der eigenen Aktie bewusster wird. Schließlich können Belegschaftsaktien auch als Baustein erfolgsorientierter Vergütung eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Vorstand, in diesem Jahr den rund 107.000 Mitarbeitern in Deutschland Belegschaftsaktien anzubieten. Für ThyssenKrupp kommt dafür zurzeit nur der Rückkauf eigener Aktien infrage, da für eine Kapitalerhöhung keine entsprechenden Beschlüsse der Hauptversammlung vorliegen. Eine Zustimmung der Hauptversammlung zum Aktien-Rückkauf ist nicht erforderlich.
Je Mitarbeiter soll ein Unternehmenszuschuss bis maximal 300 DM im Rahmen von § 19 a EstG steuer- und sozialversicherungsfrei erfolgen, sofern der Mitarbeiter im gleichen Umfang eigene Mittel zum Aktienerwerb einsetzt. Damit würde jeder Mitarbeiter ThyssenKrupp Aktien im Gesamtwert von bis zu 600 DM erwerben können. Im Rahmen dieses Modells müssen die Aktien anschließend sechs Jahre gehalten werden.