Ad-Hoc Mitteilungen May 10, 2019 11:33 AM
Ad hoc Mitteilung nach Art. 17 MAR
thyssenkrupp und Tata Steel erwarten Untersagung des geplanten Stahl-Joint-Ventures durch die Europäische Kommission – Vorstand schlägt Aufsichtsrat grundlegende strategische Neuausrichtung mit Börsengang des Aufzuggeschäfts anstatt Teilung vor – erwartete Beendigung Kartellverfahren – Ergebnisprognose angepasst
Nach einem heutigen Gespräch mit der Wettbewerbskommission gehen thyssenkrupp und Tata Steel davon aus, dass das geplante Joint Venture ihrer europäischen Stahlaktivitäten aufgrund der weiter fortbestehenden Bedenken der Kommission nicht zustande kommen wird.
Die Wettbewerbskommission hatte die von thyssenkrupp und Tata Steel vorgeschlagenen Nachbesserungen der eingereichten Zusagen zum Anlass genommen, einen weiteren Markttest durchzuführen. Die erneute Marktbefragung hat die Bedenken der Kommission nicht ausräumen können, obwohl die Partner signifikante weitere Zugeständnisse angeboten hatten.
Weitere Zusagen oder Nachbesserungen würden aus Sicht von thyssenkrupp und Tata Steel die angestrebten Synergieeffekte des Zusammenschlusses in einem Umfang beeinträchtigen, dass die wirtschaftliche Logik des Joint Ventures nicht mehr gegeben wäre.
Folglich gehen die Partner davon aus, dass die Europäische Kommission das Joint Venture nicht genehmigen wird.
Mit dem erwarteten Nichtzustandekommen des Stahl-Joint-Ventures hat der Vorstand der thyssenkrupp AG die strategischen Optionen für das Unternehmen neu bewertet und wird dem Aufsichtsrat vorschlagen, die geplante Teilung in zwei eigenständige, unabhängige Unternehmen abzusagen.
Die konjunkturelle Eintrübung und deren Auswirkungen auf die geschäftliche Entwicklung sowie das aktuelle Kapitalmarktumfeld führen dazu, dass die Teilung nicht wie vorgesehen dargestellt werden kann.
thyssenkrupp wird sich stattdessen grundlegend neu ausrichten, um die operative Leistungsfähigkeit entscheidend zu verbessern. Dazu gehören ein wertorientierter flexibler Portfolioansatz mit mehr Freiheit für die Weiterentwicklung aller Geschäfte, eine schlankere Holding-Struktur sowie eine stärkere Performance-Orientierung. Gleichzeitig wird das Unternehmen die Kapitalbasis nachhaltig stärken, um die notwendigen finanziellen Freiheitsgrade für erforderliche Restrukturierungen und die Weiterentwicklung der Geschäfte zu gewinnen. Dazu wird der Vorstand der thyssenkrupp AG dem Aufsichtsrat im Rahmen dieser neuen Strategie auch einen Börsengang von Elevator Technology vorschlagen.
Wegen des Ausbleibens des Joint Ventures wird thyssenkrupp die erwarteten Buchgewinne aus dem Closing des Stahl-Joint Ventures nicht realisieren.
Im dritten Quartal des laufenden Geschäftsjahrs wird thyssenkrupp die Business Area Steel Europe wieder in den Konzern eingliedern. Das wird auch zu einer Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2018/19 führen. Der Konzern erwartet aus heutiger Sicht – inklusive des Stahlbereichs – ein Bereinigtes EBIT bei 1,1 bis 1,2 Mrd €. Der Free Cashflow vor M&A wird negativ im hohen 3-stelligen Millionen-€-Bereich erwartet. Beim Jahresüberschuss erwartet der Konzern einen Fehlbetrag. Die angepasste Konzernprognose wird thyssenkrupp mit dem Bericht zum 2. Quartal am 14. Mai 2019 veröffentlichen.
thyssenkrupp Steel Europe AG ist neben anderen Unternehmen Gegenstand von Ermittlungsverfahren zu mutmaßlichen Kartellabsprachen bei Grobblech und Qualitätsflachstahl. Das Verfahren in Sachen Qualitätsflachstahl ist zwischenzeitlich eingestellt worden. Aufgrund weit fortgeschrittener Gespräche mit dem Bundeskartellamt geht thyssenkrupp davon aus, das Verfahren in Sachen Grobblech zeitnah einvernehmlich abschließen zu können.
In der Prognose hat der Konzern auch eine Erhöhung der bestehenden Rückstellung um etwas mehr als 100 Mio € für das laufende Kartellverfahren bei Grobblech berücksichtigt. Die Rückstellung wird damit auf den Betrag des erwarteten Bußgelds angehoben. Der Free Cashflow des Konzerns könnte durch eine Auszahlung dieser Buße in diesem Geschäftsjahr zusätzlich belastet werden.
„Bereinigtes EBIT“ entspricht der Definition im Geschäftsbericht 2017/2018, S. 37, „Free Cashflow vor M&A“ entspricht der Definition von „FCF vor M&A“ im Geschäftsbericht 2017/2018, S. 38, erhältlich unter https://www.thyssenkrupp.com/de/publikationen/.
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