Für den Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG gilt gesetzlich, dass sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen muss. Die gesetzlich vorgegebene sowie die vom Aufsichtsrat festgelegte Mindestgröße von 30 % Frauenanteil ist seit dem Geschäftsjahr 2019 / 2020 überschritten worden. Auf Anteilseignerseite sind im Berichtszeitraum fünf weibliche Mitglieder, und auf Arbeitnehmerseite vier weibliche Mitglieder in den Aufsichtsrat bestellt worden, woraus sich ein Frauenanteil zum 30.09.2020 von 45 % ergibt
Für den Vorstand hat der Aufsichtsrat im Mai 2017 eine Zielgröße von 20 % Frauenanteil beschlossen, die bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden soll. Mit der Bestellung von Martina Merz in den Vorstand der thyssenkrupp AG liegt der Frauenanteil im Vorstand bei 33%.
Die Zielgröße für den Frauenanteil auf der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands der thyssenkrupp AG hat der Vorstand im April 2017 von 8 % auf 11 % und von 23 % auf 25 % festgelegt, die bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden sollen. Daneben verfolgt der Vorstand der thyssenkrupp AG unvermindert die oben genannte konzernweite Strategie, mit der bis 2020 global ein Frauenanteil von 15 % in allen Führungspositionen angestrebt wird.
Des Weiteren haben weitere mitbestimmte Gesellschaften in der Unternehmensgruppe für die Zeit nach dem 30. Juni 2017 Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, der Geschäftsleitung und deren beiden nachfolgenden Führungsebenen sowie eine Frist für deren Erreichung beschlossen und beides entsprechend der gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht. Die Umsetzungsfristen laufen jeweils bis zum 30. Juni 2022.