Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach §76 Abs.4 und §111 Abs.5 des Aktiengesetzes und Angaben zu Mindestanteilen im Aufsichtsrat
thyssenkrupp verfolgt seit 2013 eine konzernweite Strategie zur Förderung der Vielfalt (Diversity). Wir streben u.a. an, bis 2020 global einen Frauenanteil von 15% in allen Führungspositionen des Konzerns zu erreichen. Im Geschäftsbericht der thyssenkrupp AG wird über diese Strategie und die Fortschritte im Kapitel „Mitarbeiter“ berichtet.
Derzeit unterliegen 24 deutsche Gesellschaften im thyssenkrupp Konzern zusätzlich der gesetzlichen Verpflichtung, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, der Geschäftsleitung und den beiden nachfolgenden Führungsebenen sowie jeweils eine Umsetzungsfrist für die Erreichung der Zielgrößen festzulegen. Alle betroffenen Gesellschaften haben dieser Verpflichtung entsprochen. Die Umsetzungsfristen endeten einheitlich erstmals am 30.06.2017. Im Umsetzungszeitraum konnte der Anteil von Frauen an Aufsichtsratsmandaten von 13% auf 20% gesteigert werden. Kein Aufsichtsrat ist mehr ohne weibliches Mitglied. Auch die Zahl der Konzerngesellschaften ohne Frauen in der Geschäftsleitung konnte reduziert werden. Für die Zeit nach dem 30.06.2017 haben die Gesellschaften erneut Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, der Geschäftsleitung und deren beiden nachfolgenden Führungsebenen beschlossen. Die Umsetzungsfristen laufen jeweils bis zum 30.06.2022.
Für den Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG gilt gesetzlich, dass sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammensetzen muss. Der Anteil an Frauen im Aufsichtsrat liegt insgesamt bei 25%. Im letzten Geschäftsjahr ist nach Ausscheiden eines Arbeitnehmervertreters aus dem Aufsichtsrat der freigewordene Sitz im Aufsichtsrat durch gerichtliche Bestellung mit einem männlichen Arbeitnehmervertreter nachbesetzt worden, nachdem die Arbeitnehmerseite der Gesamterfüllung des Mindestanteils durch den gesamten Aufsichtsrat widersprochen hatte. Da auf der Seite der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bereits ein Anteil von 30% Frauen bestand, lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestellung vor.
Der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG hatte für den Frauenanteil im Vorstand der thyssenkrupp AG zunächst eine Zielgröße von 0% und eine Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2017 beschlossen. Für die Zeit nach dem 30.06.2017 hat der Aufsichtsrat nun eine Zielgröße von 20% und eine Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2022 beschlossen. Die Zusammensetzung des Vorstands ist seitdem unverändert geblieben.
Ebenfalls mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2017 hatte der Vorstand der thyssenkrupp AG für die Gesellschaft eine Zielgröße von 8% für die erste Führungsebene und eine Zielgröße von 23% für die zweite Führungsebene beschlossen. Erreicht wurde ein Frauenanteil von 5% auf der ersten bzw. 23% auf der zweiten Führungsebene. Auf der ersten Führungsebene ist der Frauenanteil innerhalb der ersten Umsetzungsfrist somit unter den angestrebten 8% geblieben. Innerhalb der kurzen ersten Umsetzungsfrist war eine Neubesetzung einer Stelle der ersten Führungsebene mit einer weiblichen Führungskraft noch nicht möglich. Die thyssenkrupp AG arbeitet darauf hin, die Zahl der weiblichen Führungskräfte im Kreis dieser Talente, die nach ihrer Qualifikation für solche Positionen in Betracht kommen, zu erweitern. Für die Zeit nach dem 30.06.2017 gelten nun Zielgrößen von 11% bzw. 25% für die ersten zwei Führungsebenen unterhalb des Vorstands und jeweils eine Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2022. Daneben verfolgt der Vorstand der thyssenkrupp AG unvermindert die oben genannte konzernweite Strategie, mit der bis 2020 global ein Frauenanteil von 15% in allen Führungspositionen angestrebt wird.