Unternehmensmeldungen Oct 1, 2004 2:00 AM
ThyssenKrupp erfüllt sämtliche Kodex-Empfehlungen
Vorstand und Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG haben am 1. Oktober 2004 eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben.
Die Entsprechenserklärung lautet:
"Die ThyssenKrupp AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003 und hat ihnen auch im Zeitraum vom 1. Oktober 2003 bis zum 30. September 2004 entsprochen."
Neben den Empfehlungen enthält der Kodex eine Reihe von Anregungen für eine verantwortungsbewusste Corporate Governance, deren Behandlung nach § 161 AktG nicht Gegenstand der Entsprechenserklärung ist. ThyssenKrupp erfüllt alle Anregungen mit einer Ausnahme: Die Wahl bzw. Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern zu unterschiedlichen Terminen und zu unterschiedlichen Amtsperioden ist zurzeit nicht vorgesehen.
Näheres über die bei ThyssenKrupp praktizierte Corporate Governance erfahren Sie unter www.thyssenkrupp.com/ger/investor/corporate-governance.html .
Ansprechpartner:
Dr. Jürgen Claassen
Corporate Communications, Strategy, and Executive Affairs
Tel. +49 (211) 824-36001
Fax +49 (211) 824-36005
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