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Geschäftsfelder und Organisation

Leistungsprofil, Organisationsstruktur und Führungsverantwortung prägen den Erfolg von ThyssenKrupp. Als international tätiger Industrie- und Dienstleistungskonzern vereinen wir ein solides Produkt- und Unternehmensportfolio mit kurzen Entscheidungswegen sowie hoher Innovationskraft und Wirtschaftlichkeit. Unsere nahezu 200.000 Mitarbeiter eröffnen mit Ideen und Initiativen anspruchsvollen Kunden in aller Welt neue Perspektiven. Auch im letzten Geschäftsjahr hat sich dies auf dem Markt ausgezahlt.

Eine innovative Leistungspalette rund um Stahl, Industriegüter und Dienstleistungen bildet den Fokus aller Aktivitäten von ThyssenKrupp. Nahezu 200.000 Mitarbeiter entwickeln und produzieren Produkte und Dienstleistungen, die unseren Kunden in aller Welt überzeugende Problemlösungen bieten. Unsere Spezialisten in Werken, Büros und Niederlassungen sind gefragte Ansprechpartner, wenn es um Spitzenleistungen geht. Mit unseren fünf Unternehmenssegmenten definieren wir den wirtschaftlichen und technischen Fortschritt für viele Branchen.

Der ThyssenKrupp Konzern ist dezentral organisiert, um schneller auf den Markt und die Wünsche der Kunden reagieren zu können. Das operative Geschäft liegt in den fünf Segmenten Steel, Stainless, Technologies, Elevator und Services. Sie werden von eigenen Führungsgesellschaften geleitet und entscheiden selbstständig über ihre markt- und kundenorientierten Aktivitäten. Die Segmente gliedern sich in einzelne Business Units, die nach Produktfeldern oder Märkten gebildet sind. Ihre Kaufleute und Techniker repräsentieren im täglichen Geschäft gegenüber unseren Kunden und Partnern die dynamische Leistungskraft von ThyssenKrupp.

Unternehmensstruktur

Informationsgrafik: Unternehmensstruktur

Zu den wichtigsten Aufgaben der ThyssenKrupp AG als Konzernholding gehören die Unternehmensstrategie mit Portfoliomanagement, das Risikomanagement und die zentrale Finanzierung. Hier wird auch der Kontakt zu weiten Teilen des Unternehmensumfeldes, zum Kapitalmarkt und vor allem zu den Aktionären gehalten. Hinzu kommen zahlreiche Dienstleistungen wie Image-Werbung, Innovationsförderung oder Personalmarketing, die dem Konzern als Ganzem zugute kommen.

Seit ihrer Gründung 1999 ist die ThyssenKrupp AG eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Satzungsgemäß hat sie ihren Doppelsitz in Duisburg und Essen, während sich die Verwaltung noch zum großen Teil in Düsseldorf befindet. Mitte 2010 wird die Holding in das ThyssenKrupp Quartier in Essen umziehen, das derzeit als neue Hauptverwaltung gebaut wird. Über den aktuellen Stand des Bauprojekts informieren wir auf Seite 63. In Berlin und Brüssel sowie an weiteren mehr als 30 Standorten in der Welt sind wir durch eigene Konzernrepräsentanten und Ansprechpartner vertreten, die von Washington bis Warschau, Beijing bis Bangkok, Moskau bis Mexico City marktnah unsere Segmente und Kunden unterstützen.

Der ThyssenKrupp AG gehören direkt oder indirekt über 800 Tochterunternehmen und Beteiligungen in rund 80 Ländern; etwa zwei Drittel der insgesamt 2.700 Produktionsstätten, Büros und Servicestützpunkte des Konzerns liegen außerhalb Deutschlands. Der größte unter den weltweit 1.200 Standorten ist nach wie vor Duisburg, wo über 18.000 Mitarbeiter tätig sind. Einzelheiten zu unserem Anteilsbesitz können Sie im Konzern-Anhang Nr. 38 lesen.

Führungsverantwortung im Konzern

Im konzernführenden Vorstand der ThyssenKrupp AG sind die Vorstandsvorsitzenden der Segmentführungsgesellschaften und die Vorstände mit Verantwortung für Zentralfunktionen gleichberechtigt vertreten, damit ihr Wissen über Absatzmärkte und zentrale Konzernfunktionen direkt in die Entscheidungen einfließen kann. Außerdem legt die Vorstandsorganisation grundsätzlich fest, welche Vorstandsmitglieder für bestimmte Weltregionen zuständig sind. Die Vorstandsvorsitzenden derjenigen Segmente, die vor Ort am stärksten engagiert sind, nehmen danach zusätzlich zur operativen Verantwortung für ihr Segment auch die Zuständigkeit für die jeweilige Region wahr.

Eine wichtige Aufgabe des gesamten Konzernvorstands ist es, herausragende Nachwuchskräfte für die Top-Führungspositionen zu fördern und ihnen zunehmend mehr Verantwortung zu übertragen. Dazu werden die Leistungsträger regelmäßig bewertet und an höhere Aufgaben herangeführt. Eine wichtige Rolle spielt dabei gezielte Jobrotation. Die Nachwuchskräfte sollen ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Konzernsegmenten und Ländern sammeln, um über Segmentgrenzen hinwegschauen und ihre interkulturelle Kompetenz unter Beweis stellen zu können. Näheres zur Managemententwicklung und der Aufgabe des Konzernvorstands dabei finden Sie im Kapitel "Mitarbeiter".

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht ist im Corporate-Governance-Bericht auf den Seiten 30–36 enthalten und Bestandteil des Konzernlageberichts.

Übernahmerechtliche Angaben

Im Folgenden sind die nach § 315 Abs. 4 HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben dargestellt.

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der ThyssenKrupp AG beträgt unverändert 1.317.091.952,64 € und ist in 514.489.044 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme.

10 % der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligungen

Es besteht eine direkte Beteiligung am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreitet: Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, Essen, hat die ThyssenKrupp AG informiert, dass sie zum 30. September 2008 rund 25,14 % der Stimmrechtsanteile an der ThyssenKrupp AG hält.

Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, Satzungsänderungen

Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der ThyssenKrupp AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 AktG und § 31 MitbestG in Verbindung mit § 6 der Satzung. Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen; die §§ 179 ff. AktG sind anwendbar. Nach § 11 Abs. 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Der Aufsichtsrat ist ferner ermächtigt, die Fassung des § 5 der Satzung (Grundkapital und Aktien) entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen; falls das genehmigte Kapital bis zum 18. Januar 2012 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, kann er die Fassung des § 5 ebenfalls anpassen.

Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe

Gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Januar 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 500 Mio € durch Ausgabe von bis zu 195.312.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen (genehmigtes Kapital).

Er kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen ausschließen:

  • für Spitzenbeträge, die sich auf Grund des Bezugsverhältnisses ergeben;
  • um Inhabern von im Zeitpunkt der Ausübung des genehmigten Kapitals umlaufenden Wandel- und/ oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionären zustehen würde;
  • wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen.

Auf die Kapitalgrenze von 10 % ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt. Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sind ebenfalls auf die Kapitalgrenze von 10 % anzurechnen, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Befugnisse des Vorstands zum Aktienrückkauf

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Januar 2008 wurde die Gesellschaft bis zum 17. Juli 2009 ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10 % ihres derzeitigen Grundkapitals von 1.317.091.952,64 € zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, zu einem oder zu mehreren Zwecken durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots. Der für den Erwerb der Aktien gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.

Bei einem Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot bzw. einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Angebotsabgabe um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Angebotsabgabe erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Angebotsabgabe angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Angebotsabgabe kann weitere Bedingungen vorsehen. Wenn das Kaufangebot überzeichnet ist oder wenn im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden: Insbesondere kann er die Aktien einziehen, in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre sowie gegen Sachleistung veräußern und zur Erfüllung von Umtauschrechten aus von der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen begebenen Wandelschuldverschreibungen verwenden. In den drei letztgenannten Fällen ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands auf Grund dieser Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Januar 2004 wurde der Vorstand bis zum 22. Januar 2009 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 500 Mio € zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Umtauschrechte auf eigene, auf den Inhaber lautende Stückaktien der ThyssenKrupp AG zu gewähren (Wandelschuldverschreibungen);
  • das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, und zwar (1) für Spitzenbeträge, die sich auf Grund des Bezugsverhältnisses ergeben und sofern der Ausgabepreis für die Wandelschuldverschreibungen deren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet und (2) zur Gewährung eines Bezugsrechts an Inhaber von Wandlungsrechten aus begebenen Schuldverschreibungen in dem Umfang, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungsrechts zustehen würde. Der Wandlungspreis für eigene Aktien darf 80 % des Durchschnitts nicht unterschreiten, der sich errechnet aus den Schlusskursen im XETRA-Handelssystem an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung eines Angebots zur Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen bzw. vor Abgabe der Annahmeerklärung durch die Gesellschaft nach einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Zeichnungsangeboten. Der Vorstand legt die Bedingungen für das Wandlungsrecht fest.

Wesentliche konditionierte Vereinbarungen der Gesellschaft

Die ThyssenKrupp AG ist Vertragspartei folgender Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen:

  • Die Gesellschaft hat mit einem Bankenkonsortium einen Vertrag über eine fest zugesagte Kreditlinie in Höhe von 2,5 Mrd € abgeschlossen. Dieser Vertrag kann mit sofortiger Wirkung gekündigt und alle ausstehenden Kreditziehungen können fällig gestellt werden, wenn die Gesellschaft eine Tochtergesellschaft einer anderen juristischen oder natürlichen Person wird und dies von einer Bankengruppe, die mehr als 50 % der Kreditlinie repräsentiert, verlangt wird.
  • Die Gesellschaft ist ferner Partei einer Gesellschaftervereinbarung bezüglich der Atlas Elektronik GmbH (Joint Venture), die eine Call Option zugunsten des Mitgesellschafters EADS Deutschland GmbH auf bestimmte Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Joint Ventures zum Marktpreis vorsieht für den Fall, dass ein Wettbewerber des Joint Ventures oder des Mitgesellschafters direkt oder indirekt ein Controlling Interest an der Gesellschaft erwirbt. Wird die Call Option ausgeübt, besteht ein Recht auf Übernahme aller Anteile des Mitgesellschafters am Joint Venture durch die ThyssenKrupp Technologies AG zum Marktpreis plus 5 % Aufschlag. Wird die Call Option nicht ausgeübt, hat der Mitgesellschafter seinerseits eine Put Option auf die Anteile des Joint Ventures zu den genannten Kaufpreiskonditionen.