CORPORATE GOVERNANCE BEI THYSSENKRUPP

Eine verantwortungsvolle, transparente und an einer nachhaltigen Wertschaffung orientierte Unternehmensführung besitzt bei ThyssenKrupp seit jeher einen hohen Stellenwert. Den Empfehlungen des im Jahr 2002 beschlossenen Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht das Unternehmen seit April 2003 ohne Einschränkung.


Über die Corporate Governance bei ThyssenKrupp berichtet der Vorstand – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex wie folgt:

ThyssenKrupp hat sich immer schon an international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung orientiert. Corporate Governance ist für uns ein zentraler Anspruch, der sämtliche Bereiche des Unternehmens umfasst. Unser Ziel ist, das uns von den Anlegern, Finanzmärkten, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit entgegengebrachte Vertrauen stetig zu bestätigen und weiter zu verstärken.

Ausführliche Informationen zum Thema Corporate Governance bei ThyssenKrupp sind auch auf unserer Website einsehbar.

Am 01. Oktober 2006 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, nach der ThyssenKrupp sämtliche Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006 erfüllt.

Darüber hinaus folgt ThyssenKrupp auch den Anregungen des Kodex – mit einer Ausnahme: Es ist derzeit nicht vorgesehen, unterschiedliche Amtsperioden für die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat einzuführen. Wir halten es für sinnvoll, an einer einheitlichen Mandatsperiode festzuhalten.

Bei unserer börsennotierten Tochtergesellschaft Eisen- und Hüttenwerke AG wird der Deutsche Corporate Governance Kodex unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Konzerneinbindung umgesetzt. Abweichungen sind in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom 13. September 2006 dargelegt.

Über wesentliche Termine werden unsere Aktionäre regelmäßig mit einem Finanzkalender unterrichtet, der im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten sowie auf der Website der Gesellschaft im Internet veröffentlicht ist. Im Rahmen unserer Investor-Relations-Aktivitäten führen wir regelmäßige Treffen mit Analysten und institutionellen Anlegern durch. Neben einer jährlichen Analystenkonferenz finden insbesondere anlässlich der Veröffentlichung der Quartalszahlen Telefonkonferenzen für Analysten statt.

Organisation und Durchführung der jährlichen Hauptversammlung erfolgen bei ThyssenKrupp seit Jahren mit der Maßgabe, sämtliche Aktionäre vor und während der Versammlung zügig, umfassend und effektiv zu informieren und ihnen die Ausübung ihrer Rechte zu erleichtern. So haben wir das Anmelde- und Legitimationsverfahren zur Hauptversammlung auf den international üblichen so genannten "Record Date" umgestellt und dadurch vereinfacht. Damit gilt der 21. Tag vor der Hauptversammlung als maßgeblicher Stichtag für die Legitimation der Aktionäre. Das erhöht insbesondere für unsere ausländischen Aktionäre den Anreiz, an der Hauptversammlung teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Versammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind auch auf unserer Website verfügbar. Dort werden sieben Tage vor Beginn und während der Hauptversammlung auch weitere Informationen zugänglich gemacht. Auf diese Weise wird der Informationsaustausch zwischen uns und den Aktionären rund um die Hauptversammlung gefördert und vereinfacht.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit, die vollständige Übertragung im Internet zu verfolgen. Ihr Stimmrecht können die Aktionäre in der Versammlung selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Weisungen zur Stimmrechtsausübung an diesen Stimmrechtsvertreter konnten vor und während der Hauptversammlung am 27. Januar 2006 bis zum Ende der Generaldebatte wiederum auch über elektronische Medien erteilt werden. Auch zur kommenden Hauptversammlung am 19. Januar 2007 werden wir unseren Aktionären diesen Service anbieten.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng zusammen

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen; ihr gemeinsames Ziel ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang der Geschäfte und die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Satzung Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Mehr dazu erfahren Sie im Bericht des Aufsichtsrats.

Die Gesellschaft hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (so genannte D&O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der ThyssenKrupp AG abgeschlossen.

Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden auch in diesem Jahr ausschließlich in Bezug auf Herrn Dr. v. Schenck. Herr Dr. v. Schenck ist zugleich Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und Partner der international tätigen Rechtsanwaltssozietät Clifford Chance. Soweit diese im Berichtszeitraum für das Unternehmen rechtsberatend tätig wurde, hat der Personalausschuss des Aufsichtsrats der Mandatierung zugestimmt. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind, traten nicht auf.

Die Amtsperiode der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet mit Ablauf der Hauptversammlung, in der über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009 beschlossen wird. Die Amtszeit der Arbeitnehmervertreter endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007/2008 beschließt.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen soll. Auch diese Empfehlung wird bei ThyssenKrupp umgesetzt. Herr Dr. Kohlhaussen, Vorsitzender des Prüfungsausschusses seit Januar 2005, war fast 20 Jahre Mitglied des Vorstands der Commerzbank AG, davon zehn Jahre Sprecher des Vorstands. Seit 2001 ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats der Commerzbank AG. Herr Dr. Kohlhaussen führt auch in einem anderen DAX-30-Unternehmen den Vorsitz im Prüfungsausschuss. Er verfügt aus seiner beruflichen Praxis zudem über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit internen Kontrollverfahren.

Verantwortungsvolles Risikomanagement

Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Ein systematisches Risikomanagement im Rahmen unseres wertorientierten Konzernmanagements sorgt dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt und bewertet und die Risikopositionen optimiert werden. Das Risikomanagementsystem der ThyssenKrupp AG wird von den Abschlussprüfern im In- und Ausland geprüft. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Einzelheiten zum Risikomanagement sind hier nachzulesen.

Teil des Risikomanagements war auch im vergangenen Jahr die konsequente Umsetzung des ThyssenKrupp Compliance-Programms. Dazu gehörten verschiedene Compliance-Maßnahmen zur Vorbeugung von Kartell- und Korruptionsverstößen im Unternehmen, etwa indem Mitarbeiter der ThyssenKrupp AG und der Segmente, die auf Grund ihrer Tätigkeit in besonderem Maße mit diesen Risikofeldern in Kontakt kommen können, in entsprechenden Schulungen über die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen und das Risikopotenzial von Verstößen gegen diese Bestimmungen informiert wurden. Neue Compliance-Anforderungen haben sich aus dem im August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ergeben. So wurde etwa veranlasst, dass alle Mitarbeiter der deutschen Konzernunternehmen in einem Informationsschreiben über den Inhalt dieses Gesetzes und die sich daraus ergebenden Verhaltenspflichten für Mitarbeiter und Unternehmen informiert wurden. Gleichzeitig wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Beschwerdestellen eingerichtet. Ferner wurden auch Compliance-Maßnahmen im Bereich des Kapitalmarktrechts durchgeführt. Schon seit Jahren besteht eine Konzern-Clearingstelle Ad-hoc-Publizität, in der Vertreter verschiedener Fachbereiche Sachverhalte auf ihre Ad-hoc-Relevanz überprüfen, um den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen Insiderinformationen zu gewährleisten. Alle relevanten Personen, die für das Unternehmen tätig sind und bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben, werden zudem in ein Insiderverzeichnis aufgenommen und über die sich aus dem Insiderrecht ergebenden Pflichten informiert.

Ein weiterer Schwerpunkt des Risikomanagements war im vergangenen Geschäftsjahr die Einführung eines neuen konzernweit geltenden Reportingsystems zur zentralen Erfassung von vermögensschädigenden Handlungen.

Aktive, offene und transparente Kommunikation

Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, folgt unsere Unternehmenskommunikation dem Anspruch, allen Zielgruppen die gleichen Informationen zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Über das Internet können sich auch Privatanleger zeitnah über aktuelle Entwicklungen im Konzern informieren. Sämtliche Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen der ThyssenKrupp AG werden auf der Website der Gesellschaft publiziert. Die Satzung der Gesellschaft sowie die Geschäftsordnungen für den Vorstand, den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss sind ebenso ins Internet eingestellt wie die detaillierten Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Alle Aktionäre und interessierten Leser können einen elektronischen Newsletter abonnieren, der über Neuigkeiten aus dem Konzern informiert.

Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG sowie bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Erwerb und die Veräußerung von ThyssenKrupp Aktien und sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offen legen. Bis zum 30. September 2006 sind der ThyssenKrupp AG im Berichtsjahr keine Meldungen zugegangen. Mitteilungspflichtiger Besitz nach Ziffer 6.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex lag zum 30. September 2006 ebenfalls nicht vor. ThyssenKrupp hat in Ergänzung zur Regelung des § 15a WpHG eine Insiderrichtlinie erlassen, die den Handel mit Wertpapieren des Unternehmens für Organmitglieder und Mitarbeiter regelt und die erforderliche Transparenz sicherstellt.

Die Mandate der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder sind auf den Seiten 201-203 angegeben. Die Beziehungen zu nahe stehenden Personen sind im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt.

KPMG wiederum als Abschlussprüfer tätig

Die Rechnungslegung bei ThyssenKrupp erfolgte im Geschäftsjahr 2005/2006 erstmals auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS). Mit dem Abschlussprüfer, der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin und Frankfurt am Main, haben wir vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich zu unterrichten ist, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll auch über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung nicht vereinbar sind.

Gute Corporate Governance auch künftig im Fokus

Auch im laufenden Geschäftsjahr steht gute Corporate Governance im Fokus der Tätigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat. Wir werden uns weiter an den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex orientieren und den Kodex entsprechend umsetzen. Dazu gehört, dass wir unseren Aktionären rund um die Hauptversammlung am 19. Januar 2007 den gewohnten Service zur Bevollmächtigung und Stimmrechtsweisung anbieten und die Versammlung im Internet live übertragen werden. Vorstand und Aufsichtsrat werden auch im laufenden Geschäftsjahr vertrauensvoll und eng zusammenarbeiten und alle wesentlichen Geschäftsvorfälle gemeinsam angehen. Im Zuge der kontinuierlichen Fortentwicklung des Risikomanagements werden wir unser Compliance-Programm zur Korruptionsbekämpfung und zum Kartellrecht durch ein E-Learning-Programm erweitern. Dieses Instrument wird dabei helfen, eine möglichst große Anzahl von Mitarbeitern in wichtigen Compliance-Bereichen zu schulen. Im nachfolgenden Vergütungsbericht finden Sie auf Seite 24 schließlich unsere Überlegungen für eine Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats, die der Hauptversammlung am 19. Januar 2007 zur Entscheidung vorgelegt werden.

Leistungsbezogene Vergütung für den Vorstand

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Reihe von Vergütungsbestandteilen. Im Einzelnen handelt es sich um das Fixum, die Tantieme, eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung sowie Nebenleistungen und Pensionszusagen.

Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat auf Vorschlag seines Personalausschusses beraten und regelmäßig überprüft. Für die Festlegung der Vorstandsvergütung im Einzelnen ist der Personalausschuss zuständig, der die angemessene Vergütung bestimmt.

Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die Leistung des Vorstands sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens im Rahmen seines Vergleichsumfeldes.

Zu den unterschiedlichen Vergütungsbestandteilen: Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus Fixum und Nebenleistungen sowie Pensionszusagen, während die erfolgsbezogenen Komponenten in Tantieme und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung aufgeteilt sind.

Das Fixum wird als leistungsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Eine Überprüfung findet alle drei Jahre unter anderem auf Basis der allgemeinen Gehaltsentwicklung im Konzern statt. Mit Wirkung vom 01. Oktober 2005 wurde das Fixum gegenüber der letzten Erhöhung vom 01. April 2002 um 3 % p.a. angehoben, d.h. für den Zeitraum von 3,5 Jahren um insgesamt 10,5 %. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert von Immobilien, deren Nebenkosten, Versicherungsprämien sowie der Dienstwagennutzung bestehen. Als Vergütungsbestandteil sind diese Nebenleistungen vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; die Höhe variiert je nach der persönlichen Situation. Kredite oder Vorschüsse wurden Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt.

Erster Teil der erfolgsbezogenen Vergütung ist die Tantieme. Ihre Höhe ist abhängig von der Entwicklung der beiden Kennzahlen EBT (Ergebnis vor Steuern) und ROCE (Gesamtkapitalrentabilität), die je zur Hälfte als Kriterien zur Festsetzung herangezogen werden. Damit besteht ein Gleichklang zwischen der Tantieme als Leistungsanreiz und den im Konzern verwendeten Steuerungskennzahlen. Zusätzlich zur Tantieme beziehen die Vorstandsmitglieder Vergütungen aus dem Mid Term Incentiveplan (MTI) als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung; der Long Term Management Incentiveplan (LTMI) der Gesellschaft ist mit Zahlung der 5. Tranche Anfang 2006 ausgelaufen. Der Anhang zum Konzernabschluss enthält nähere Einzelheiten hierzu. Tantiemeregelung und MTI beruhen auf einer vom Personalausschuss des Aufsichtsrats im Jahre 2002 aufgestellten Richtlinie.

Insgesamt betrug die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2005/2006 23,1 Mio €.

In der Vergütung eingeschlossen sind die den Vorstandsmitgliedern Anfang Januar 2006 Wertzuwachsrechte gemäß der 4. Tranche des MTI. Entsprechend den Vorgaben des Vorstandsvergütungs- Offenlegungsgesetzes (VorstOG) wird neben der Anzahl der Rechte jeweils der Wert Gewährungszeitpunkt angegeben, der im Einklang mit den für die internationale Bilanzierung maßgeblichen Vorgaben errechnet wird. Die Anzahl der ausgegebenen Wertrechte aus dem MTI wird am jeweiligen Performance-Zeitraums auf Basis eines Vergleichs des durchschnittlichen ThyssenKrupp Value Added (TKVA) des dreijährigen Performance-Zeitraums – beginnend mit dem 01. Oktober des Geschäftsjahres, in dem die Wertrechte gewährt wurden – mit dem durchschnittlichen TKVA der vorangegangenen drei Geschäftsjahre angepasst. Dabei führt eine Veränderung des TKVA um 50 Mio € einer Veränderung der Wertrechte um 10 % (Mehr über TKVA). Am Ende des Performance-Zeitraums erfolgt eine Vergütung der gewährten Wertrechte auf Basis des Durchschnittskurses der ThyssenKrupp Aktie, der sich aus dem Kursverlauf in den ersten drei Monaten nach Ende des Performance-Zeitraums ergibt.

Einzelheiten ergeben sich in individualisierter Form aus der nachfolgenden Tabelle:

Tabelle: Vergütung des Vorstandes 2005/2006

In der obigen Tabelle sind ferner Einzelheiten zu den Pensionen der Vorstandsmitglieder aufgeführt. Pensionen werden an frühere Vorstandsmitglieder gezahlt, die entweder die Pensionsgrenze von derzeit 60 Jahren erreicht haben, dauerhaft arbeitsunfähig sind oder bei denen unter bestimmten Bedingungen, wie Anrechnung anderweitiger Einkünfte, der Anstellungsvertrag vorzeitig beendet oder nicht verlängert wurde. Die Pension eines Vorstandsmitglieds bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil am letzten Festgehalt, das das Mitglied vor Beendigung seines Anstellungsvertrags erhalten hat. Dieser prozentuale Anteil steigt mit der Bestelldauer des Vorstandsmitglieds. Es beträgt grundsätzlich 30 % mit Beginn der ersten, 50 % mit Beginn der zweiten und 60 % mit Beginn der dritten fünfjährigen Bestellperiode; die Pension des Vorstandsvorsitzenden liegt bei 65 %. Nach einer inzwischen nicht mehr geltenden Regelung werden zwei Vorstandsmitglieder wegen ihrer mehr als 10jährigen Bestelldauer als Vorstandsmitglied für die Dauer von fünf Jahren nach der Pensionierung weiterhin einen Pkw mit Fahrer und bestimmte Versicherungsleistungen erhalten. Laufende Renten werden jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Für diese künftigen Ansprüche der Vorstandsmitglieder hat die Gesellschaft auf Basis von IFRS Pensionsrückstellungen gebildet. Im Berichtsjahr betrugen die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder 3.755 Tsd €. Dieser Betrag setzt sich aus den so genannten Dienstzeitaufwendungen (service cost) und den Zinsaufwendungen (interest cost) zusammen.

Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden. Auch hat kein Mitglied des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Die inzwischen aus dem Vorstand ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Herr Elliott (Ende der Bestellung zum 30. September 2006) und Herr Dr. Kirsten (Ende der Bestellung zum 30. November 2006) erhalten die vertraglich zugesagten Leistungen bis zum Ende der jeweiligen Anstellungsverträge, d.h. Herr Elliott bis zum 08. Juli 2007 und Herr Dr. Kirsten bis zum 31. Juli 2007.

Im Juni 2003 sind den Vorstandsmitgliedern letztmalig Wertzuwachsrechte aus dem inzwischen ausgelaufenen LTMI (5. Tranche) gewährt worden. Aus dieser Tranche erhielten im Februar 2006 Herr Dr. Schulz 691 Tsd €, Herr Dr. Middelmann 523 Tsd €, die Herren Dr. Berlien, Eichler, Dr. Kirsten und Labonte jeweils 419 Tsd € sowie die Herren Elliott und Dr. Köhler jeweils 251 Tsd €, Herr Fechter 209 Tsd € und Herr Dr. Mörsdorf 168 Tsd €.

Diese Zahlen reflektieren den erheblichen Anstieg der Unternehmenskennzahlen und des Kurses der ThyssenKrupp Aktie in den letzten Geschäftsjahren. So stieg das EBT von 764 Mio € (auf Basis US-GAAP) im Geschäftsjahr 2001/2002 auf 1.677 Mio € (auf Basis IFRS) im Geschäftsjahr 2004/2005 und auf 2.623 Mio € (auf Basis IFRS) im Geschäftsjahr 2005/2006, also um 56 % gegenüber dem Vorjahr und um 243 % gegenüber 2001/2002. Der ROCE stieg im gleichen Zeitraum von 7,0 % im Geschäftsjahr 2001/2002 auf jetzt 17,9 %, also um 156 %. Ähnlich verlief die Entwicklung des TKVA: Der negative TKVA des Geschäftsjahres 2001/2002 von -414 Mio € wuchs im Berichtsjahr auf 1.510 Mio €. Der Kurs der ThyssenKrupp Aktie stieg von 11,30 € am 28. September 2001 auf 26,57 € am 29. September 2006, also um 135 %. Die zunächst sehr niedrigen Kennzahlen führten dazu, dass die 1. und 2. Tranche des im Jahre 1999 aufgelegten LTMI in den Geschäftsjahren 2001/2002 und 2002/2003 nicht werthaltig waren und keine Zahlungen auslösten. Die 3. Tranche 2003/2004 und die 4. Tranche 2004/2005 ergaben zusammen einen Betrag von 113 Tsd € für ein ordentliches Vorstandsmitglied.

Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre seit Beginn dieser langfristigen Zahlungskomponente hat ein ordentliches Vorstandsmitglied aus den fünf Tranchen des LTMI einen Betrag von 106 Tsd € p.a. erhalten.

Der LTMI wurde durch den Mid Term Incentiveplan (MTI) abgelöst, der mit der 1. Tranche erstmalig im Februar 2003 gewährt wurde. Maßgebend für den Wert der 1. Tranche des MTI war die Erhöhung des durchschnittlichen TKVA der drei Geschäftsjahre 1999/2000-2001/2002 gegenüber dem TKVA der dreijährigen Performance-Periode 2002/2003-2004/2005. Auf Basis der vorstehend geschilderten erheblichen Steigerung der durchschnittlichen Wertbeiträge von -99 Mio € gegenüber +436 Mio € in der genannten Performance-Periode erhielten die Vorstandsmitglieder aus der 1. Tranche des MTI im Dezember 2005 folgende Zahlungen: Herr Dr. Schulz 817 Tsd €, Herr Dr. Middelmann 619 Tsd € und die Herren Dr. Berlien, Eichler, Dr. Kirsten und Labonte jeweils 495 Tsd €. Aus der 2. und 3. Tranche des MTI verfügen die Vorstandsmitglieder darüber hinaus über insgesamt 191.545 gewährte, aber noch nicht auszahlungsreife Wertzuwachsrechte.

Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 15,5 Mio € (Vorjahr: 13,3 Mio €). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden nach IFRS 157,8 Mio € (Vorjahr: 159,1 Mio €) zurückgestellt.

Aufsichtsratsvergütung in der Satzung geregelt

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie am wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns.

Neben der Erstattung ihrer Auslagen und einem Sitzungsgeld von 500 € erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die sich aus folgenden Elementen zusammensetzt: aus einem fixen Bestandteil von 16.000 € und einer Tantieme von 800 € je 0,01 € Dividende, die über 0,10 € je Stückaktie hinaus für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Hinzu kommt eine auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene jährliche Vergütung in Höhe von 2.000 € je 100.000.000 € Ergebnis vor Steuern im Konzernabschluss der Gesellschaft (EBT), das im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre ein EBT von 500.000.000 € übersteigt.

Die feste Vergütung, die Tantieme und die auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Komponente betragen für den Vorsitzenden jeweils das Dreifache und für seinen Stellvertreter das Doppelte der Beträge. Vorsitz und Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen werden entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex gesondert vergütet. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung.

Es ist vorgesehen, der Hauptversammlung am 19. Januar 2007 eine Änderung der Aufsichtsratsvergütung in Form einer Satzungsänderung in § 14 zur Beschlussfassung vorzulegen. Danach soll der Schwerpunkt der Aufsichtsratsvergütung unter Beibehaltung der bisherigen Vergütungsstruktur in Richtung des festen Vergütungsbestandteils verlagert werden. Dadurch wird der intensiver gewordenen Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats Rechnung getragen, und die Vergütung wird zum Teil von der wirtschaftlichen Entwicklung des Konzerns abgekoppelt. Gleichzeitig soll die variable Vergütung gesenkt werden, um das Niveau der gesamten Vergütung im Mehrjahresvergleich in etwa stabil zu halten.

Im Vorgriff auf die vorgesehene Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung haben sich sämtliche Aufsichtsratsmitglieder damit einverstanden erklärt, die Vergütung für das Berichtsjahr in der Weise zu begrenzen, dass sie nur so hoch ausfällt, als wenn bereits die neue Regelung gelten würde. In der individualisierten Darstellung der Aufsichtsratsvergütung wurde diese Begrenzung im Rahmen der Tantieme berücksichtigt.

Auf dieser Basis erhalten die Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des Sitzungsgeldes eine Vergütung von insgesamt 2,7 Mio € (Vorjahr: 2,3 Mio €). Ohne die Begrenzung wären dies 3,3 Mio € gewesen. Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfallen die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Beträge:

Vergütung des Aufsichtsrats 2005/2006 in €
* unter Berücksichtigung der Begrenzung im Vorgriff auf die vorgesehene Neuregelung der Aufsichtsvergütung

 

 

 

Feste Vergütung

 

Tantieme*

 

Langfristige Vergütungs- komponente

 

Vergütung für Ausschuss- tätigkeit

 

Sitzungsgeld

 

Insgesamt

Dr. Gerhard Cromme, Vorsitzender

 

 

48.000

 

153.000

 

90.780

 

97.260

 

7.000

 

396.040

Bertin Eichler, stellv. Vorsitzender

 

 

32.000

 

102.000

 

54.226

 

70.584

 

5.000

 

263.810

Markus Bistram

 

 

16.000

 

51.000

 

14.219

 

-

 

2.000

 

83.219

Wolfgang Boczek (bis 30.11.2005)

 

 

2.674

 

8.523

 

21.867

 

8.266

 

1.000

 

42.330

Heinrich Hentschel

 

 

16.000

 

51.000

 

27.113

 

-

 

2.000

 

96.113

Prof. Jürgen Hubbert

 

 

16.000

 

51.000

 

17.063

 

-

 

2.000

 

86.063

Klaus Ix

 

 

16.000

 

51.000

 

30.260

 

24.315

 

4.000

 

125.575

Hüseyin Kavvesoglu

 

 

16.000

 

51.000

 

27.113

 

23.528

 

4.000

 

121.641

Dr. Martin Kohlhaussen

 

 

14.667

 

46.750

 

27.738

 

44.578

 

3.000

 

136.733

Dr. Heinz Kriwet

 

 

16.000

 

51.000

 

30.260

 

24.315

 

3.000

 

124.575

Dr.-Ing. Klaus T. Müller

 

 

16.000

 

51.000

 

27.113

 

-

 

2.000

 

96.113

Prof. Dr. Bernhard Pellens

 

 

16.000

 

51.000

 

17.063

 

21.016

 

4.000

 

109.079

Dr. Heinrich v. Prierer

 

 

16.000

 

51.000

 

17.063

 

21.016

 

3.000

 

108.079

Dr. Kersten v. Schenck

 

 

16.000

 

51.000

 

25.207

 

23.052

 

3.000

 

118.259

Peter Scherrer

 

 

16.000

 

51.000

 

30.260

 

20.263

 

2.500

 

120.023

Thomas Schlenz

 

 

16.000

 

51.000

 

30.260

 

72.945

 

6.000

 

176.205

Dr. Henning Schulte-Noelle

 

 

14.667

 

46.750

 

27.738

 

44.578

 

3.000

 

136.733

Wilhelm Segerath

 

 

16.000

 

51.000

 

30.260

 

24.315

 

3.000

 

124.575

Christian Streiff

 

 

16.000

 

51.000

 

17.063

 

-

 

2.000

 

86.063

Gerold Vogel (seit 03.01.2006)

 

 

11.879

 

37.866

 

7.482

 

13.040

 

2.000

 

72.267

Prof. Dr. Gang Wan

 

 

16.000

 

51.000

 

17.063

 

-

 

2.000

 

86.063

Insgesamt

 

 

363.887

 

1.159.889

 

587.211

 

533.071

 

65.500

 

2.709.558

Mitgliedern des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG werden für Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften für das Geschäftsjahr 2005/2006 fixe Vergütungen in Höhe von 152.691 € (Vorjahr: 168.466 €) gewährt. Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfallen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Beträge:

Vergütung aus konzerninternen Aufsichtsratsmandaten in €

 

 

 

 

Markus Bistram

 

 

25.000

Wolfgang Boczek

 

 

4.178

Klaus Ix

 

 

31.486

Hüseyin Kavvesoglu

 

 

34.000

Thomas Schlenz

 

 

30.000

Wilhelm Segerath

 

 

5.753

Gerold Vogel

 

 

22.274

Insgesamt

 

 

152.691

Darüber hinaus haben Aufsichtsratsmitglieder im Berichtsjahr mit einer Ausnahme keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Die international tätige Rechtsanwaltssozietät Clifford Chance, deren Partner das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. v. Schenck ist, hat im abgelaufenen Geschäftsjahr für ihre Beratungsleistungen für ThyssenKrupp Unternehmen insgesamt 32.676 € erhalten. Kredite oder Vorschüsse wurden den Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt.

Frühere Aufsichtsratsmitglieder, die vor dem 01. Oktober 2005 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind, erhalten für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine anteilige Vergütung aus der langfristigen Vergütungskomponente von insgesamt 97.793 €. Die Aufteilung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Langfristige Vergütungskomponente für vor dem 01. Oktober 2005 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder, in €

 

 

 

 

Dieter Schulte, stellv. Vorsitzender (bis 23.01.2004)

 

 

6.350

Dr. Karl-Hermann Baumann (bis 21.01.2005)

 

 

13.225

Carl-L. von Boehm-Benzing (bis 21.01.2005)

 

 

13.225

Udo Externbrink (bis 23.01.2004)

 

 

3.175

Herbert Funk (bis 23.01.2004)

 

 

3.175

Dr. Klaus Götte (bis 31.03.2004)

 

 

5.053

Reinhard Kuhlmann (bis 21.01.2005)

 

 

13.225

Dr. Mohamad-Mehdi Navab-Motlagh (bis 21.01.2005)

 

 

13.225

Dr. Friedel Neuber (verstorben am 23.10.2004)

 

 

10.740

Ernst-Otto Tetau (bis 23.01.2004)

 

 

3.175

Bernhard Walter (bis 21.01.2005)

 

 

13.225

Insgesamt

 

 

97.793