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KonzernabschlussErklärung des VorstandsDer Vorstand der ThyssenKrupp AG ist verantwortlich für die Aufstellung, die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie die sonstigen im Geschäftsbericht gegebenen Informationen. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurden die US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätze, die Generally Accepted Accounting Principles, beachtet und, soweit erforderlich, sachgerechte Schätzungen vorgenommen. Der Konzernlagebericht enthält eine Analyse der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns sowie darüber hinaus weitere Erläuterungen, die nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches zu geben sind. Um die Zuverlässigkeit der Daten sowohl für die Erstellung des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts als auch für die interne Berichterstattung sicherzustellen, existiert ein wirksames internes Steuerungs- und Kontrollsystem. Dies beinhaltet konzernweit einheitliche Richtlinien für Rechnungslegung und Risikomanagement entsprechend dem KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) sowie ein integriertes Controllingkonzept als Teil des wertorientierten Managements und Prüfungen durch das Internal Auditing. Der Vorstand wird damit in die Lage versetzt, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin und Frankfurt am Main, ist vom Aufsichtsrat gemäß Beschluss der Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004/2005 der ThyssenKrupp AG bestellt worden. Sie hat den nach den US-amerikanischen Vorschriften erstellten Konzernabschluss geprüft und bestätigt, dass die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach deutschem Recht gemäß § 292a HGB erfüllt sind. Die Wirtschaftsprüfer haben den nachfolgend dargestellten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht, der Prüfungsbericht und das Risikomanagement sind gemeinsam mit den Abschlussprüfern im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und in der Bilanzsitzung des gesamten Aufsichtsrats eingehend erörtert worden. ![]() Dr.-Ing. Ekkehard D. Schulz ![]() Dr. A. Stefan Kirsten |
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