Grundlagen der Darstellung

Konsolidierung

Alle wesentlichen Unternehmen, an denen die ThyssenKrupp AG mittelbar bzw. unmittelbar Kontrolle ausübt, sind in den Konzernabschluss einbezogen. In den Konzernabschluss werden neben der ThyssenKrupp AG 242 (i. Vj. 275) inländische und 427 (i. Vj. 424) ausländische Unternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Im Berichtsjahr werden 37 Unternehmen erstmals konsolidiert. Gleichzeitig verringerte sich die Anzahl der zu konsolidierenden Unternehmen um 67, wobei 21 Abgänge aus konzerninternen Verschmelzungen resultieren.

Wesentliche Beteiligungen werden nach der Equity-Methode bewertet, wenn ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann; dies ist grundsätzlich bei einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 % der Fall („assoziierte Unternehmen“). Alle übrigen Beteiligungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. ThyssenKrupp konsolidiert 156 (i. Vj. 145) Tochterunternehmen nicht, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist; ihr Umsatz beträgt 0,4 % des Konzernumsatzes, ihr Ergebnis 0,3 % des Konzernergebnisses und ihr Eigenkapital 0,1 % des Konzerneigenkapitals. Sie werden in den Finanzanlagen als Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. 50 (i. Vj. 55) Beteiligungen werden als assoziierte Unternehmen nach der Equity- Methode bewertet. Darüber hinaus werden 60 (i. Vj. 63) assoziierte Unternehmen wegen der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu fortgeführten Anschaffungskosten unter den Sonstigen Beteiligungen ausgewiesen. Ihr anteiliges Ergebnis beträgt 0,3 % des Konzernergebnisses und ihr anteiliges Eigenkapital 1,5 % des Konzerneigenkapitals.

Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Erwerbsmethode durchgeführt (sog. „purchase accounting“). Dabei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden Anteil am Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Eine Differenz wird entsprechend der Beteiligungsquote den Vermögensgegenständen und Schulden des Tochterunternehmens bis zur Höhe der anteiligen Zeitwerte zugeordnet. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Firmenwert aktiviert, welcher mindestens einmal jährlich entsprechend den Vorschriften von SFAS 142 „Goodwill and Other Intangible Assets“ hinsichtlich des Erfordernisses einer außerplanmäßigen Abschreibung zu überprüfen ist.

FIN 46R "Consolidation of Variable Interest Entities, an Interpretation of ARB No. 51” konkretisiert die Konsolidierungsvorschriften im Hinblick auf die Ermittlung von Gesellschaften, die als so genannte „Variable Interest Entity (VIE)“ eingestuft werden müssen. Hierbei ist neben anderen Kriterien vor allem zu berücksichtigen, ob die Gesellschaft mit ausreichend Eigenkapital ausgestattet ist oder ob den Eigenkapitalgebern die Fähigkeit zur Ausübung des beherrschenden Einflusses fehlt. Bei Gesellschaften, die nicht als VIE einzustufen sind, erfolgt die Konsolidierung auf Basis bereits bestehender Standards. VIES werden immer dann in den konsolidierten Konzernabschluss einbezogen, wenn der Konzern als Hauptbegünstigter die Mehrheit der Risiken aus den Aktivitäten der „Variable Interest Entity“ trägt oder das Anrecht auf die Mehrheit der Chancen aus der Gesellschaft hat.

Die nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen werden mit dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital angesetzt. Ein Unterschiedsbetrag zu den Anschaffungskosten der Beteiligung erhöht als Firmenwert den Ansatz des Eigenkapitals. Der Firmenwert wird entsprechend den Vorschriften von APB Opinion 18 „The Equity Method of Accounting for Investments in Common Stock“ hinsichtlich des Erfordernisses einer außerplanmäßigen Abschreibung überprüft. Entsprechend der Behandlung von Firmenwerten konsolidierter Tochterunternehmen sind nach SFAS 142 auch Firmenwerte at equity bewerteter Beteiligungen nicht mehr planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals fließen einschließlich außerplanmäßiger Firmenwertabschreibungen in das Beteiligungsergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung ein.

Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Währungsumrechnung

Nominal in Fremdwährung gebundene Vermögensgegenstände und Schulden werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Zugangs umgerechnet und zu jedem Stichtag an den jeweiligen Stichtagskurs angepasst; dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst.

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in die Konzernwährung Euro umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt nach der Stichtagskursmethode, d.h. die Bilanzen werden von der funktionalen Währung in die Berichtswährung grundsätzlich mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag, die Gewinn- und Verlustrechnungen mit den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Unterschiede aus der Währungsumrechnung bei den Vermögensgegenständen und Schulden gegenüber der Umrechnung des Vorjahres sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz werden ergebnisneutral im Eigenkapital innerhalb der Position „Kumulierte erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen“ ausgewiesen.

Bei Nicht-US-Gesellschaften, die ihre Absatz- und Beschaffungsgeschäfte und ihre Finanzierung im Wesentlichen in US-Dollar abwickeln, ist die funktionale Währung nicht die Landeswährung, sondern der US-Dollar. Die Umrechnung des in Landeswährung aufgestellten Abschlusses in die funktionale Währung erfolgt in diesen Fällen nach der Zeitbezugsmethode. Danach werden grundsätzlich das Anlagevermögen einschließlich planmäßiger Abschreibungen und das Eigenkapital mit den Durchschnittskursen des jeweiligen Zugangsjahres (historische Kurse) in US-Dollar umgerechnet.

Alle anderen Bilanzpositionen werden mit Stichtagskursen und alle anderen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung mit Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Die entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder Erträgen erfasst. Anschließend werden die US-Dollar-Abschlüsse nach der Stichtagskursmethode in die Berichtswährung umgerechnet.

Die Wechselkurse der für den ThyssenKrupp Konzern wesentlichen Währungen außerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion haben sich wie folgt verändert:

Währungen
 

 

 

Stichtagskurs/
Basis 1€

 

Jahresdurchschnittskurs/
Basis 1€

         

 

   

30.09.2004

 

30.09.2005

 

2002/2003

 

2003/2004

 

2004/2005

US-Dollar

 

 

1,23

 

1,21

 

1,08

 

1,22

 

1,27

Kanadischer Dollar

 

 

1,57

 

1,41

 

1,58

 

1,61

 

1,56

Pfund Sterling

 

 

0,69

 

0,68

 

0,68

 

0,68

 

0,69

Brasilianischer Real

 

 

3,51

 

2,67

 

3,52

 

3,59

 

3,28

Umsatzrealisierung

Umsätze werden im Wesentlichen erzielt aus Produktlieferungen, Dienstleistungen sowie Miet- und Pachtverträgen. Diese Umsätze werden unter Abzug von Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder Rabatte zu dem Zeitpunkt bilanziert, zu dem sie nach US-GAAP als entstanden anzusehen sind (realized or realizable and earned). Dies ist im Allgemeinen der Fall, sofern ein eindeutiger Nachweis einer Vereinbarung besteht, die Lieferung erfolgt ist bzw. die Leistung erbracht wurde, der Preis fest vereinbart bzw. eindeutig bestimmbar ist sowie die tatsächliche Zahlung angemessen sichergestellt ist.

Umsatzerlöse aus Verträgen, die mehrere Vertragselemente umfassen (multiple element arrangements), werden bilanziert, wenn das jeweilige Vertragselement erbracht worden ist. Die Bewertung erfolgt auf Basis der relativen Marktwerte der einzelnen Elemente, wobei die Marktwerte objektiv nachvollziehbar sein müssen. Unter diese Regelung fallen beispielsweise Verträge, die sowohl die Lieferung von Produkten als auch die Erbringung von Dienstleistungen beinhalten.

Es werden in wesentlichem Umfang (11 % des Umsatzes) Umsätze aus langfristigen Fertigungsaufträgen realisiert, die nach PoC (Percentage of Completion method) bilanziert werden. Dies betrifft die Segmente Automotive, Technologies , Elevator und Services.

Langfristfertigung

Umsätze und Gewinne aus langfristigen Fertigungsaufträgen werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad erfasst (Percentage of Completion method). Als langfristig gelten Fertigungsaufträge, bei denen die Auftragsabwicklung einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten umfasst, gerechnet von der Inkraftsetzung des Auftrags bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftrag im Wesentlichen fertig gestellt ist. Zu Langfristaufträgen zählen auch Aufträge zur Erbringung von Generalunternehmer- oder Engineeringleistungen.

Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Ende des Geschäftsjahres bereits angefallenen Auftragskosten und den zum Ende des Geschäftsjahres aktuell geschätzten gesamten Auftragskosten (cost to cost method). Verluste aus Langfristaufträgen werden unabhängig vom erreichten Fertigstellungsgrad sofort in voller Höhe in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem die Verluste erkennbar werden.

Bei Langfristaufträgen, die nach PoC realisiert wurden, erfolgt der Ausweis je nach Höhe der angeforderten Anzahlungen in der Position „Auftragsfertigung nach PoC“ oder „Verpflichtungen aus Aufträgen in Bearbeitung“. Sie sind zu Herstellungskosten zuzüglich eines anteiligen Gewinns entsprechend des erreichten Fertigstellungsgrades bewertet.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, die nicht auftragsbezogen sind, werden sofort ergebniswirksam erfasst.

Ergebnis je Aktie

Die Kennzahl „Ergebnis je Aktie“ (basic earnings per share) berechnet sich aus der Division des Konzern-Jahresüberschusses durch den gewichteten Durchschnitt der ausgegebenen Aktien. Neu ausgegebene oder zurückgekaufte Aktien während einer Periode werden zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich in Umlauf befinden, bewertet. In den dargestellten Berichtsperioden gab es keine Verwässerungseffekte.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über ihre Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei identifizierbaren selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen werden lediglich die direkten externen Kosten zur Erlangung dieser Vermögensgegenstände aktiviert und über deren Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Der Konzern überprüft seine immateriellen Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer hinsichtlich des Erfordernisses einer außerplanmäßigen Abschreibung immer dann, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögensgegenstandes nicht mehr werthaltig ist.

Aufwendungen im Zusammenhang mit dem entgeltlichen Erwerb und der Eigenentwicklung selbst genutzter Computer-Software einschließlich der Aufwendungen, diese Software in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, werden aktiviert und unter Verwendung der linearen Abschreibungsmethode über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren planmäßig abgeschrieben.

Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Entscheidung über den Erwerb oder die Eigenentwicklung selbst genutzter Computer-Software werden sofort als Aufwand des Geschäftsjahres verrechnet.

Gemäß SFAS 142 werden Firmenwerte und immaterielle Vermögensgegenstände mit unbestimmbarer oder unbegrenzter Nutzungsdauer nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Stattdessen überprüft der Konzern die Werthaltigkeit dieser Firmenwerte und immateriellen Vermögensgegenstände regelmäßig einmal jährlich sowie zusätzlich unterjährig, wenn Anzeichen für einen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf vorliegen. Seit der Erstanwendung des Standards hat sich auf Basis der jährlich durchgeführten Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte kein weiterer außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf ergeben.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten und – soweit sich die Herstellung über einen längeren Zeitraum erstreckt (qualifying asset) – Fremdkapitalzinsen während der Bauzeit. Verwaltungskosten werden nur aktiviert, sofern ein direkter Herstellungsbezug vorliegt. Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen werden als Aufwand erfasst. Kosten für Maßnahmen, die zu einer Nutzungsdauerverlängerung oder einer Steigerung der künftigen Nutzungsmöglichkeit der Vermögensgegenstände führen, werden grundsätzlich aktiviert.

Abnutzbare Gegenstände werden planmäßig linear abgeschrieben. Bei Verkauf oder Verschrottung scheiden die Anlagegegenstände aus dem Anlagevermögen aus; dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.

Für die planmäßigen Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zu Grunde gelegt:

NUTZUNGSDAUER SACHANLAGEN

 

 

 

 

Gebäude

 

 

10 bis 50 Jahre

Grundstückseinrichtungen, Einbauten in Gebäude

 

 

15 bis 25 Jahre

Technische Anlagen und Maschinen

 

 

8 bis 25 Jahre

Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

 

3 bis 10 Jahre

Leasing

Leasing-Transaktionen sind entweder als „capital lease“ oder als „operating lease“ zu klassifizieren. Transaktionen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasinggegenstandes trägt und ihm folglich das wirtschaftliche Eigentum zuzurechnen ist, werden als „capital lease“ behandelt. Dementsprechend ist das Leasingobjekt einschließlich der korrespondierenden Verbindlichkeit beim Leasingnehmer zu bilanzieren. Alle übrigen Leasingvereinbarungen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, sind als „operating lease“ zu behandeln mit der Folge, dass die Leasingzahlungen bei Anfall aufwandswirksam werden.

Leasing-Transaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist und alle wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasinggegenstandes auf den Vertragspartner überträgt, werden beim Leasinggeber als Verkaufs- oder Finanzierungsgeschäft bilanziert. Alle übrigen Leasing-Transaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, sind als „operating lease“ zu bilanzieren. In diesem Fall verbleibt der verleaste Gegenstand in der Konzernbilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Leasingzahlungen werden bei Forderungsentstehung als Ertrag erfasst.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer und auf Sachanlagen

Immer dann, wenn Anzeichen bestehen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte, erfolgt eine Überprüfung der Werthaltigkeit der planmäßig abzuschreibenden Gegenstände des Anlagevermögens. In diesem Fall wird der geschätzte zukünftige undiskontierte Cash-Flow dem Restbuchwert des Vermögensgegenstandes gegenüber gestellt. Ergibt sich, dass der Restbuchwert den Betrag der undiskontierten Cash-Flows überschreitet, wird der Zeitwert ermittelt und der Vermögensgegenstand gegebenenfalls auf diesen Wert abgeschrieben.

Eine außerplanmäßige Abschreibung wird in dem Umfang berücksichtigt, in welchem der Buchwert den entsprechenden Marktwert übersteigt.

Vorräte (ohne Langfristfertigung)

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Marktwert bewertet (lower of cost or market). Die Herstellungskosten umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch die Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, die durch den Produktionsprozess veranlasst sind. Gleichartige Vorräte werden nach der Durchschnittskostenmethode bewertet.

Forderungen

Forderungen sind zum Nennwert abzüglich Boni, Skonti und Einzelwertberichtigungen bilanziert (net realizable value). Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen, wenn Forderungen uneinbringlich sind oder die Uneinbringlichkeit wahrscheinlich ist, wobei der Betrag der Wertberichtigung hinreichend genau ermittelbar sein muss. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst, wobei der Abgrenzungsbetrag ratierlich bis zur Fälligkeit der Forderung im Zinsertrag vereinnahmt wird.

Der Konzern verkauft ausgewählte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Wechsel sowohl auf revolvierender als auch auf einmaliger Basis an „Special Purpose Entities” und andere Finanzinstitute. Sobald die Finanzaktiva verkauft sind, werden sie nicht mehr in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Flüssige Mittel

Flüssige Mittel sind Kassenbestände, Schecks, Bundesbankguthaben und sofort verfügbare Bankguthaben, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monate beträgt.

Marktgängige Wertpapiere

Die marktgängigen Wertpapiere sind jederzeit veräußerbar (sog. „available-for-sale“-Wertpapiere). Sie werden zum Bilanzstichtag mit Marktwerten bewertet. Die aus der Bewertung resultierenden unrealisierten Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral in der Position „Kumulierte erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen“ (accumulated other comprehensive income) innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Sofern bei einem marktgängigen, jederzeit veräußerbaren Wertpapier eine dauerhafte Wertminderung eintritt, führt dies zu einer ergebniswirksamen Abschreibung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der sich so ergebende Bilanzwert stellt die neue Kostenbasis dar. Marktgängige Wertpapiere sind im Anlage- und im Umlaufvermögen enthalten.

Latente Steuern

Aktive und passive latente Steuern werden für sämtliche temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge gebildet (Temporary-Konzept). Dabei werden die Steuersätze angewendet, die nach der derzeitigen Rechtslage künftig gelten werden, wenn sich die nur vorübergehenden Differenzen wahrscheinlich wieder ausgleichen werden. Die Auswirkungen von Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der Periode ihres In-Kraft-Tretens ergebniswirksam berücksichtigt. Aktive latente Steuern werden nur insoweit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die damit zusammenhängenden Steuervorteile realisiert werden.

Kumulierte erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen
(accumulated other comprehensive income)

In dieser Position werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern, wie z.B. Kapitalerhöhungen oder Ausschüttungen, beruhen. Hierzu zählen der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, unrealisierte Gewinne bzw. Verluste aus der Marktbewertung von Wertpapieren und derivativen Finanzinstrumenten sowie der Unterschiedsbetrag aus der Pensionsbewertung.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für Gesundheitsfürsorgeverpflichtungen sind nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Das Planvermögen und die Verpflichtungen der Pensionspläne werden jeweils zum 30. Juni eines Kalenderjahres bewertet (early measurement). Bei einigen Pensionsverpflichtungen wird eine zusätzliche Mindestverpflichtung angesetzt, d.h. ein Verpflichtungsumfang, der über die in der Vergangenheit ergebniswirksam berücksichtigten Pensionsverpflichtungen hinausgeht. Soweit noch nicht realisierte Vergangenheitskosten existieren, werden diese als immaterieller Vermögensgegenstand zum Ausgleich der zusätzlichen Mindestverpflichtung aktiviert. Nicht realisierte Vergangenheitskosten bestehen auf Grund von Übergangsfehlbeträgen bei Gesellschaften des ehemaligen Thyssen-Konzerns. Wenn kein immaterieller Vermögensgegenstand anzusetzen ist oder soweit über den Betrag des immateriellen Vermögensgegenstandes hinaus zusätzliche Verpflichtungen bestehen, wird der Betrag mit dem Eigenkapital verrechnet. Nicht realisierte versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden nach den individuellen Gegebenheiten des Versorgungsplans in der Regel längstens über die restliche Dienstzeit oder die Lebenserwartung der Versorgungsberechtigten amortisiert.

Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen einschließlich Umweltschutz- und Rekultivierungsrückstellungen, die sich aus rechtlichen Ansprüchen, behördlichen Auflagen sowie Strafzahlungen ergeben oder die sich auf anderer Basis ergeben, werden zu dem Zeitpunkt gebildet, zu dem es wahrscheinlich ist, dass sie entstanden sind und ihr Betrag vernünftig schätzbar ist. Erstattungen Dritter werden getrennt von der Rückstellung aktiviert, wenn ihre Realisation wahrscheinlich ist. Die Ermittlung von Rückstellungen für drohende Verluste erfolgt zu herstellungsbezogenen Vollkosten. Die Bewertungsmethodik für Gewährleistungsrückstellungen ist von der Art der Produktion abhängig. Sofern es sich um Einzelfertigung handelt, erfolgt die Rückstellungsbildung bezogen auf das jeweilige Produkt zu herstellungsbezogenen Vollkosten, wenn es wahrscheinlich ist, dass Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Im Gegensatz dazu erfolgt die Rückstellungsbildung bei Serien- und Massenfertigung auf Basis prozentualer Werte vom Gesamtumsatz oder auf Grund von Durchschnittswerten aus in der Vergangenheit geltend gemachten Gewährleistungsansprüchen. Risiken aus der Produkthaftung werden, sofern möglich, durch Haftpflichtversicherungen abgedeckt. In den verbleibenden Fällen werden Rückstellungen gebildet.

Entfernungsverpflichtungen sind rechtliche Verpflichtungen, die sich im Zusammenhang mit der Veräußerung, Außerbetriebsetzung oder Entfernung langlebiger Vermögensgegenstände ergeben und deren Rechnungslegung nach SFAS 143 „Accounting for Asset Retirement Obligations“ erfolgt. Gemäß SFAS 143 ist eine Entfernungsverpflichtung zum Marktwert in der Periode zu bilanzieren, in der die Verpflichtung entsteht. Gleichzeitig ist der Buchwert des zugehörigen langlebigen Vermögensgegenstandes um den gleichen Betrag zu erhöhen. Der Marktwert wird grundsätzlich auf Basis geschätzter künftiger Cash-Flows ermittelt, die mit dem kreditmargenadjustierten, risikolosen Zinssatz abzuzinsen sind. Die Erhöhung des Buchwertes wird über die verbleibende Restnutzungsdauer des Vermögensgegenstandes abgeschrieben. Die Entfernungsverpflichtung wird zu jedem Stichtag ergebniswirksam aufgezinst.

Aktienorientierte Vergütung

Zum 01. Juli 2005 hat der Konzern das FASB Statement 123 (revidiert 2004) „Share-Based Payment, an Amendment of FASB No. 123” erstmalig angewendet. Das revidierte Statement verlangt, dass der Konzern für seine Management Incentivepläne Aufwendungen berücksichtigt, die nach der Marktwertmethode ermittelt worden sind. Vor der Erstanwendung hat der Konzern seine Incentivepläne auf Basis des inneren Wertes gemäß der Accounting Principles Board Opinion No. 25, „Accounting for Stock Issues to Employees” bilanziert. In 2004/2005 werden aus der Erstanwendung von SFAS 123(R) Aufwendungen in Höhe von 6 (nach Steuern –4) Mio € als Ergebnis aus der Änderung von Bilanzierungsgrundsätzen ausgewiesen. Wäre SFAS 123(R) bereits zum 30. September 2004 bzw. zum 30. September 2003 angewendet worden, hätte dies keine wesentliche Auswirkung auf das betriebliche Ergebnis, den Jahresüberschuss und das Ergebnis je Aktie gehabt.

Finanzinstrumente

Alle im Konzern abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente werden nach SFAS 133 „Accounting for Derivative Instruments and Hedging Activities” zu ihrem Marktwert am Abschlussstichtag als Vermögensgegenstand oder Rückstellung bilanziert. Die Umsetzung dieser Vorschrift führt auch zur Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten, die Teil anderer Verträge sind. Bei diesen Instrumenten handelt es sich um so genannte eingebettete Derivate. Entsprechend den Vorgaben des SFAS 133 werden die aus Marktwertänderungen resultierenden Gewinne und Verluste aller derivativen Finanzinstrumente grundsätzlich ergebniswirksam behandelt. Soweit Fremdwährungsderivate, die zur Sicherung zukünftiger Zahlungsströme aus schwebenden Geschäften oder geplanten Transaktionen abgeschlossen wurden, den Anforderungen des Standards genügen, werden die Wertänderungen dieser Derivate bis zur Realisierung des Ergebnisses aus den abgesicherten Grundgeschäften ergebnisneutral über ein Konto des Eigenkapitals (Kumulierte erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen - OCI) verbucht. Die in diesem Konto zurückgestellten Beträge werden in der Folgezeit zeitgleich mit den Ergebnisauswirkungen der gesicherten Transaktionen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Diejenigen Teile der Marktwertänderung des Derivates, die bezüglich des abgesicherten Risikos als ineffektiv angesehen werden, werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Diese Art der Rechnungslegung ist Ausfluss der im Konzern angewendeten Methode zur Messung der Effektivität des Sicherungszusammenhanges zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft. Hierbei bleiben die auf Zeiteffekten beruhenden Marktwertänderungen von Devisenderivaten, d.h. die Differenzen zwischen Kasse- und Terminbewertung, bei der Beurteilung der Effektivität unberücksichtigt und werden daher sofort erfolgswirksam verbucht.

Die Marktwertänderung von Zinsderivaten, die der Absicherung variabel verzinslicher langfristiger Verbindlichkeiten dienen, werden, soweit sie die Anforderungen des Standards für ein Cash-Flow-Hedge-Accounting erfüllen, ebenfalls in den kumulierten erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasst. Die in diesem Konto abgegrenzten Beträge führen in der Folgezeit zu einem Ausgleich des in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Zinsaufwandes aus den zu Grunde liegenden Grundgeschäften.

Beabsichtigte Veräußerungen (disposal groups) und nicht fortgeführte Aktivitäten (discontinued operations)

Der Konzern weist eine Disposal Group aus, wenn eine Gruppe von langlebigen Vermögensgegenständen zusammen mit anderen Vermögensgegenständen und Schulden in einer Transaktion verkauft werden soll und die Gruppe die in SFAS 144 „Accounting for the Impairment or Disposal of Long-Lived Assets” definierten Kriterien für das Bestehen einer Veräußerungsabsicht erfüllt. Die Vermögensgegenstände und Schulden der Disposal Group werden in der Bilanz separat in den Zeilen „Zur Veräußerung vorgesehene Vermögensgegenstände“ bzw. „Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögensgegenständen“ ausgewiesen. Die Aufwendungen und Erträge einer Disposal Group sind bis zur Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten, es sei denn, die Disposal Group qualifiziert sich für die Berichterstattung als eine „Nicht fortgeführte Aktivität“ (discontinued operation). Der Konzern weist die Ergebnisse einer Disposal Group, die die Voraussetzungen für eine sogenannte Komponente des Konzerns (component of the group) erfüllen, als nicht fortgeführte Aktivitäten aus, wenn deren Cash-Flows sowohl operativ als auch hinsichtlich der Finanzberichterstattung klar von den restlichen Aktivitäten des Konzerns trennbar sind und der Konzern nach der Veräußerung kein wesentliches weiteres Engagement in der Aktivität aufweist. Ergebnisse aus nicht fortgeführten Aktivitäten werden in der Periode berücksichtigt, in der sie eintreten, und separat in der Gewinn- und Verlustrechnung als „Nicht fortgeführte Aktivitäten (nach Steuern)“ ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnungen der Vorperioden werden entsprechend angepasst, indem die Ergebnisse der Komponente des Konzerns in den nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen werden.

Abschlussgliederung

Einzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz sind zusammengefasst. Sie werden im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Vorjahresausweise wurden an den Ausweis des Berichtsjahres angepasst.

Die Gliederungen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz entsprechen den Vorgaben der 4. und 7. EG-Richtlinie. Nach US-GAAP zusätzlich erforderliche Angaben sind im Anhang enthalten.

Schätzungen

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den US-amerikanischen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen (US-GAAP) erfordert teilweise die Vornahme von Schätzungen oder das Treffen von Annahmen, die die Bilanzierung der Vermögensgegenstände, Schulden und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie der Erträge und Aufwendungen in der Berichtsperiode beeinflussen. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.

Neue Rechnungslegungsvorschriften

Im laufenden Geschäftsjahr erstmalig angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Im November 2004 erzielte die Emerging Issues Task Force (EITF) Übereinstimmung bezüglich EITF No. 03-13 „Applying the Conditions in Paragraph 42 of FASB Statement No. 144, Accounting for the Impairment or Disposal of Long-Lived Assets, in Determining Whether to Report Discontinued Operations“. EITF 03-13 beschäftigt sich mit der Beurteilung, ob die Geschäftstätigkeit und die Cash-Flows einer veräußerten Komponente von den übrigen fortgeführten Aktivitäten getrennt wurden oder trennbar sind und ob die veräußernde Einheit nach dem Verkauf ein wesentliches weiteres Engagement in der Komponente behalten wird. Der Konsens ist auf alle Komponenten anzuwenden, die in nach dem 15. Dezember 2004 beginnenden Perioden entweder veräußert werden oder als Einheit mit Veräußerungsabsicht zu klassifizieren sind.

Im Dezember 2004 hat das FASB das Statement FAS 123 (revidiert 2004) „Share-Based Payment, an Amendment of FASB No. 123” herausgegeben. Das revidierte Statement ist in nach dem 15. Juni 2005 beginnenden Perioden anzuwenden. Es verlangt, dass alle aktienbasierten Vergütungen an die Belegschaft und das Management in der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage einer Marktbewertung berücksichtigt werden. Vor der Einführung von FAS 123 (rev.) zum 01. Juli 2005 bilanzierte der Konzern seine aktienorientierten Vergütungen auf Basis des inneren Wertes gemäß der Accounting Principles Board Opinion No. 25, „Accounting for Stock Issues to Employees”. Die Anwendung des revidierten Statements hatte keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (vgl. die Ausführungen zur aktienorientierten Vergütung).

Im Dezember 2004 hat das FASB das Statement fas 153 „Exchanges of Nonmonetary Assets” herausgegeben, welches eine Ergänzung der APB Opinion No. 29 darstellt und in nach dem 15. Juni 2005 beginnenden Perioden anzuwenden ist. Die ursprüngliche Vorschrift beinhaltete bestimmte Ausnahmen von dem Grundsatz, dass der Tausch von Sachgütern zu Marktwerten zu erfolgen hat. Der neue Standard eliminiert die Ausnahme für den Tausch von ähnlichen, ertragsbringenden Aktiva und ersetzt diese durch eine generelle Ausnahme für den Tausch von Sachgütern, die keine wirtschaftliche Substanz haben. Keine wirtschaftliche Substanz hat der Tausch von Sachgütern immer dann, wenn in Folge des Tauschs keine wesentliche Veränderung der Cash-Flows erwartet wird. Die Anwendung des Standards hatte keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften

Im November 2004 hat das FASB das Statement FAS 151 „Inventory Costs, and Amendment of ARB No. 43” herausgegeben. Diese Ergänzung stellt klar, dass ungewöhnliche Beträge für Leerkosten, Frachten, Transport und Fertigungsausschuss nicht innerhalb der Vorräte zu aktivieren, sondern als Aufwendungen der Periode zu erfassen sind. Weiterhin wird festgelegt, dass die Berücksichtigung der fixen Fertigungsgemeinkosten im Rahmen der Vorratsbewertung auf Basis einer normalen Kapazitätsauslastung zu erfolgen hat. Das Statement ist auf alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Vorratsvermögen anzuwenden, die in Geschäftsjahren entstanden sind, die nach dem 15. Juni 2005 beginnen. Der Konzern geht nicht davon aus, dass die Anwendung des Statements einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wird.

Im März 2005 hat das FASB die Interpretation No. 47 „Accounting for Conditional Assets Retirement Obligations” (FIN 47) herausgegeben. Nach FIN 47 sind bedingte Entfernungsverpflichtungen dann zu bilanzieren, wenn die Höhe der Verpflichtung vernünftig abschätzbar ist. Die Interpretation stellt klar, dass bedingte Entfernungsverpflichtungen rechtliche Verpflichtungen für eine Entfernungsleistung darstellen, deren Höhe und/oder Art der Erfüllung noch von dem Eintritt oder Nichteintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt, welcher nicht unbedingt von der Gesellschaft beeinflusst werden kann. Die Interpretation ist auf alle Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2005 enden, anzuwenden. Der Konzern geht davon aus, dass die Anwendung der Interpretation keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wird.

Im Mai 2005 hat das FASB das Statement FAS 154 „Accounting Changes and Error Corrections, a replacement of APB Opinion No. 20 and FASB Statement No. 3” herausgegeben. Gemäß diesem Statement sind freiwillige Änderungen von Bilanzierungsgrundsätzen rückwirkend auf alle veröffentlichten Vorperioden anzuwenden, sofern dies praktikabel ist. SFAS 154 legt darüber hinaus fest, dass eine Änderung der Abschreibungsmethode eines langlebigen Vermögensgegenstandes, der keine Finanzanlage ist, als eine durch die Änderung eines Bilanzierungsgrundsatzes verursachte Schätzänderung zu behandeln ist. SFAS 154 ist auf alle nach dem 15. Dezember 2005 beginnenden Geschäftsjahre anzuwenden. Der Konzern geht nicht davon aus, dass die Anwendung des Statements einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben wird.

In den Geschäftsjahren 2004/2005 und 2003/2004 tätigte der Konzern folgende Transaktionen:

Geschäftsjahr 2004/2005

Am 05. Januar 2005 ist die Bildung des Werftenverbundes durch die Zusammenführung von ThyssenKrupp Werften und Howaldtswerke- Deutsche Werft (HDW) vollzogen worden. Die neue Unternehmensgruppe steht unter der Führung der ThyssenKrupp Marine Systems AG mit Sitz in Hamburg und hat ein Umsatzvolumen von rund 2,2 Mrd €. Gemäß Vertrag hat der Veräußerer (One Equity Partners) für 100 % der Anteile an der HDW AG 25 % der Anteile an der ThyssenKrupp Marine Systems und 220 Mio € in bar erhalten, wobei dieser Betrag aus Barmitteln der neuen Werftengruppe finanziert wurde. Hieraus resultierte ein Gesamtkaufpreis von 308 Mio €, der Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 13 Mio € enthält. ThyssenKrupp hält 75 % der Anteile an ThyssenKrupp Marine Systems und übernimmt die volle industrielle Führung. Der Kaufvertrag enthält eine Call-Option für ThyssenKrupp und eine Put-Option für den Minderheitsgesellschafter auf die 25 % der Anteile an der ThyssenKrupp Marine Systems, wobei beide Optionen im Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2008 ausgeübt werden können. Der Ausübungspreis ist von zukünftigen Ereignissen abhängig und unterscheidet sich für die beiden Optionsinhaber. Grund für den Zusammenschluss mit HDW ist, das marinetechnische Know-how in Deutschland zu halten und weiter zu entwickeln und die Position Deutschlands als Schiffsbaustandort zu sichern. Die Kompetenzzentren in den Kerngeschäften U-Boote und Marineschiffe werden gestärkt und ausgebaut. Zugleich wirkt die Akquisition als Katalysator für einen steigenden Marktanteil im Bereich der Megayachten. Der Einbezug in den Konzernabschluss erfolgt seit dem 01. Januar 2005.

Die nachfolgende Tabelle stellt die geschätzten Marktwerte der erworbenen Vermögensgegenstände und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt dar:

Mio €

 

 

 

01.01.2005

Immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

210

Firmenwert

 

 

964

Sachanlagen

 

 

249

Finanzanlagen

   

10

Vorräte

 

 

359

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

 

195

Sonstige Vermögensgegenstände

 

 

126

Wertpapiere einschließlich Flüssige Mittel

   

703

Sonstiges Umlaufvermögen inclusive Latente Steuern

 

 

23

Insgesamt erworbene Vermögensgegenstände

 

 

2.839

 

 

 

 

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

 

 

167

Übrige Rückstellungen

   

479

Finanzverbindlichkeiten

 

 

361

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

   

138

Verpflichtungen aus Aufträgen in Bearbeitung (PoC)

 

 

1.245

Übrige Verbindlichkeiten inclusive Latente Steuern

 

 

134

Insgesamt übernommene Schulden

 

 

2.524

 

 

 

 

Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter

 

 

7

 

 

 

 

Erworbenes Reinvermögen

 

 

308

 

 

 

 

Die immateriellen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Technologie, welche planmäßig über eine durchschnittliche Nutzungsdauer von rund 40 Jahren abgeschrieben wird. Die vorläufige Kaufpreisaufteilung führte zu einem Firmenwert in Höhe von 964 Mio €. Der Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Bezüglich bestehender steuerlicher Risiken in der erworbenen Unternehmensgruppe bestehen erhebliche Unsicherheiten in deren Beurteilung. Eine begründete Abschätzung der Risikohöhe ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Sollte sich die Beurteilung des Risikos dahingehend konkretisieren, dass sich eine steuerliche Verpflichtung ergibt, so steht dieser gemäß den kaufvertraglichen Vereinbarungen ein entsprechender Ausgleichsanspruch an den Veräußerer gegenüber.

Die nachfolgenden ungeprüften Pro-forma-Angaben stellen das Konzernergebnis so dar, als ob der Erwerb von HDW bereits zum 01. Oktober 2003 bzw. 01. Oktober 2004 stattgefunden hätte:

Mio €

 

 

 

2003/2004

 

2004/2005

Umsatzerlöse

   

38.580

 

42.316

Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Steuern und Anteilen anderer Gesellschafter

 

 

1.425

 

1.760

Konzernüberschuss

 

 

901

 

964

Ergebnis je Aktie (in €):

 

 

 

 

 

Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten

 

 

1,66

 

1,05

Konzernüberschuss

 

 

1,81

 

1,93

Die ungeprüften Pro-forma-Angaben dienen nur zu Vergleichszwecken und stellen nicht zwangsläufig die Ergebnisse dar, die sich ergeben hätten, wenn die Transaktion tatsächlich zum 01. Oktober 2003 bzw. 01. Oktober 2004 erfolgt wäre, noch sind die Angaben ein Indikator für die künftigen Ergebnisse. Die ungeprüften Pro-forma-Angaben wurden um die zusätzlichen Abschreibungen angepasst, die aus der Kaufpreisverteilung resultieren. Darüber hinaus wurden wesentliche Einmalaufwendungen von ca. 21 Mio €, die aus der Bildung einer Restrukturierungsrückstellung bei HDW vor dem Erwerb resultieren, eliminiert. Die ungeprüften Pro-forma-Angaben beinhalten lediglich die zuvor beschriebenen Anpassungen; die vom Management aus der Akquisition erwarteten Kosteneinsparungen oder anderen Vorteile sind hingegen nicht berücksichtigt.

Geschäftsjahr 2003/2004

Am 01. Oktober 2003 schloss ThyssenKrupp im Segment Elevator den Erwerb von 75 % der Anteile und des stimmberechtigten Kapitals an der koreanischen Dongyang Gruppe zu einem Kaufpreis von 125 (vorläufig 128) Mio € ab. Der Kaufvertrag enthält eine Call-Option und eine Put-Option für die restlichen 25 %, wobei beide Optionen zwischen dem vierten und dem neunten Jahr nach dem Closing ausgeübt werden können. Darüber hinaus kann die Call-Option bei Eintritt bestimmter, vertraglich fixierter Ereignisse auch vor diesem Zeitpunkt ausgeübt werden. Dongyang ist der zweitgrößte Aufzugshersteller und Anbieter von Aufzugsdienstleistungen in Südkorea. Durch den Erwerb will ThyssenKrupp Elevator die Marktposition in Asien stärken, da Südkorea der drittgrößte Markt für Aufzüge in Asien ist. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte zum 01. Oktober 2003. Die nachfolgende Tabelle stellt die geschätzten Marktwerte der erworbenen Vermögensgegenstände und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt dar.

Mio €

 

 

 

01.10.2003

Immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

1

Firmenwert aus dem Erwerb

 

 

130

Sachanlagen

 

 

32

Vorräte

 

 

7

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

 

52

Wertpapiere einschließlich Flüssige Mittel

 

 

68

Sonstiges Umlaufvermögen

 

 

16

Insgesamt erworbene Vermögensgegenstände

 

 

306

 

 

 

 

Rückstellungen

 

 

12

Finanzverbindlichkeiten

 

 

48

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

 

16

Übrige Verbindlichkeiten

 

 

97

Insgesamt übernommene Schulden

 

 

173

 

 

 

 

Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter

 

 

8

 

 

 

 

Erworbenes Reinvermögen

 

 

125

 

 

 

 

Die immateriellen Vermögensgegenstände betreffen nahezu ausschließlich Wartungsverträge. Sie werden planmäßig abgeschrieben und haben eine durchschnittliche Nutzungsdauer von rund 15 Jahren. Die endgültige Kaufpreisaufteilung führte zu einem Firmenwert in Höhe von 130 (vorläufig 121) Mio €, der den erworbenen Gesellschaften zugeordnet wurde. Der Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Am 17. November 2003 erwarb ThyssenKrupp im Segment Automotive 60 % an Mercedes-Benz Lenkungen (MB Lenk) zu einem Kaufpreis von 43 Mio €. Der Kaufvertrag enthält eine Put-Option und eine Call-Option für die restlichen 40 %, wobei die Put-Option innerhalb von zwei bis fünf Jahren ab dem Erwerbszeitpunkt und die Call- Option innerhalb von drei bis sechs Jahren ab dem Erwerbszeitpunkt ausübbar ist. MB Lenk ist Hersteller von Lenkgetrieben. Durch den Erwerb wird ThyssenKrupp Automotive zum weltweit aufgestellten Anbieter von kompletten Lenksystemen. Die Erstkonsolidierung der Gesellschaft erfolgte zum 01. Dezember 2003. Die nachfolgende Tabelle stellt die geschätzten Marktwerte der erworbenen Vermögensgegenstände und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt dar.

Mio €

 

 

 

01.12.2003

Immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

1

Firmenwert aus dem Erwerb

 

 

6

Sachanlagen

 

 

72

Finanzanlagen

 

 

5

Vorräte

 

 

29

Forderungen

 

 

37

Sonstiges Umlaufvermögen

 

 

13

Latente Steuern

 

 

3

Insgesamt erworbene Vermögensgegenstände

 

 

166

 

 

 

 

Pensionsrückstellungen

 

 

39

Übrige Rückstellungen

 

 

22

Sonstige Verbindlichkeiten

 

 

33

Latente Steuern

 

 

4

Insgesamt übernommene Schulden

 

 

98

 

 

 

 

Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter

 

 

25

 

 

 

 

Erworbenes Reinvermögen

 

 

43

 

 

   

Die endgültige Kaufpreisaufteilung führte zu einem Firmenwert in Höhe von 6 (vorläufig 8) Mio €, der den Gesellschaften zugeordnet wurde. Der Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig.

Im Rahmen des Programms zur Portfoliooptimierung hat der Konzern im aktuellen und im vorangegangenen Geschäftsjahr einige Bereiche veräußert oder deren Verkauf eingeleitet. Gemäß SFAS 144 war der überwiegende Teil dieser Transaktionen als nicht fortgeführte Aktivitäten (Discontinued Operations) zu klassifizieren. Dies hat zur Folge, dass das laufende Ergebnis sowie der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung der nicht fortgeführten Aktivitäten separat in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Nicht fortgeführte Aktivitäten (nach Steuern)“ auszuweisen sind. Die Darstellungen der Vergleichsperioden wurden entsprechend angepasst. Sofern ein Verkauf zum 30. September des jeweiligen Jahres noch nicht abgeschlossen war, wurden die Vermögensgegenstände und Schulden der Disposal Group in der jeweils aktuellen Berichtsperiode separat in der Bilanz in den Zeilen „Zur Veräußerung vorgesehene Vermögensgegenstände“ bzw. „Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögensgegenständen“ ausgewiesen.

Geschäftsjahr 2004/2005

Im Segment Steel wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Bereiche veräußert oder deren Verkauf eingeleitet: Im März 2005 wurde der Verkauf der Edelstahl Witten-Krefeld GmbH (EWK) eingeleitet. EWK ist ein weltweit tätiger Langprodukt-Produzent hochwertiger Stahlsorten in den Bereichen Edelbaustähle, Werkzeugstähle und rostfreie Stähle. Am 09. Mai 2005 wurde der Verkauf vollzogen. Der Verkaufspreis betrug 107 Mio €, woraus ein Verlust vor Steuern in Höhe von 52 (nach Steuern 52) Mio € resultierte, wovon 44 Mio € auf die außerplanmäßige Abschreibung der relevanten Buchwerte der langlebigen Vermögensgegenstände auf die korrespondierenden Zeitwerte abzüglich etwaiger Veräußerungskosten entfielen. Die Ergebnisse aus der nicht fortgeführten Aktivität sind in der GuVTabelle zum Segment Steel dargestellt.

Im September 2005 wurde der Verkauf der Hoesch Contecna Systembau GmbH eingeleitet. Die Gesellschaft ist im Leistungsgeschäft mit Dach- und Wandverkleidungen aus Stahlbauelementen tätig. In Verbindung mit dem eingeleiteten Verkauf wurden Aufwendungen aus der außerplanmäßigen Abschreibung der relevanten Buchwerte auf die korrespondierenden Zeitwerte abzüglich etwaiger Veräußerungskosten in Höhe von 11 (nach Steuern 11) Mio € im Veräußerungsergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Die Ergebnisse aus der nicht fortgeführten Aktivität sind in der GuV-Tabelle zum Segment Steel, die Vermögensgegenstände und Schulden der Disposal Group zum 30. September 2005 in der Bilanz-Tabelle zu Hoesch Contecna Systembau abgebildet.

Im September 2005 wurde darüber hinaus der Verkauf des Produktionsstandortes Schwerte der Hoesch Hohenlimburg GmbH eingeleitet, an dem Spezialprofile aus Stahl hergestellt werden. Das Werk Schwerte erfüllt nicht die Voraussetzungen für den Ausweis als nicht fortgeführte Aktivität. Damit werden die Aufwendungen und Erträge bis zum Zeitpunkt der Veräußerung weiterhin im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen; dies gilt auch für die in Verbindung mit dem eingeleiteten Verkauf entstehenden Aufwendungen aus der außerplanmäßigen Abschreibung der relevanten Buchwerte auf die korrespondierenden Zeitwerte abzüglich etwaiger Veräußerungskosten in Höhe von 19 Mio €. Die Vermögensgegenstände und Schulden der Disposal Group zum 30. September 2005 sind in der Bilanz-Tabelle zu Hoesch Hohenlimburg, Werk Schwerte abgebildet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden der Disposal Groups im Segment Steel stellen sich wie folgt dar:

HOESCH CONTECNA SYSTEMBAU Mio €

 

 

 

30.09.2005

Übrige Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

 

 

1

Flüssige Mittel

 

 

8

Latente Steuern

 

 

1

Zur Veräußerung vorgesehene Vermögensgegenstände

 

 

10

 

 

 

 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

 

 

3

Übrige Rückstellungen

 

 

3

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

 

3

Latente Steuern

 

 

1

Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögensgegenständen

 

 

10

 

 

   
HOESCH HOHENLIMBURG, WERK SCHWERTE Mio €

 

 

 

30.09.2005

Sachanlagen

 

 

14

Vorräte

 

 

25

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

   

16

Übrige Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

   

2

Latente Steuern

 

 

1

Zur Veräußerung vorgesehene Vermögensgegenstände

 

 

58

 

 

 

 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

 

 

10

Übrige Rückstellungen

 

 

8

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

 

5

Latente Steuern

 

 

1

Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögensgegenständen

 

 

24

 

 

   

Die Ergebnisse aus den nicht fortgeführten Aktivitäten im Segment Steel stellen sich wie folgt dar:

Mio €
* Die Werte stellen den Anteil am Konzernabschluss dar
 

 

 

EWK*

 

Hoesch Contecna Systembau *

     

 

   

2002/2003

 

2003/2004

 

2004/2005

 

2002/2003

 

2003/2004

 

2004/2005

Umsatzerlöse

 

 

454

 

543

 

329

 

37

 

62

 

27

Umsatzkosten

 

 

-353

 

-422

 

-301

 

-31

 

-58

 

-35

Bruttoergebnis vom Umsatz

 

 

101

 

121

 

28

 

6

 

4

 

-8

Vertriebskosten

 

 

-67

 

-61

 

-25

 

-6

 

-6

 

-16

Allgemeine Verwaltungskosten

 

 

-39

 

-38

 

-18

 

-2

 

-1

 

-3

Sonstige betriebliche Erträge

 

 

7

 

3

 

3

 

0

 

0

 

1

Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

 

-19

 

-8

 

-7

 

0

 

-1

 

0

Ergebnis aus dem Verkauf von konsolidierten Gesellschaften

 

 

0

 

0

 

-9

 

0

 

0

 

0

Betriebliches Ergebnis

 

 

-17

 

17

 

-28

 

-2

 

-4

 

-26

Beteiligungsergebnis

 

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Zinsergebnis

 

 

-3

 

-2

 

-2

 

0

 

0

 

0

Übriges Finanzergebnis

 

 

0

 

-1

 

0

 

0

 

0

 

0

Finanzergebnis

 

 

-3

 

-3

 

-2

 

0

 

0

 

0

Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (vor Steuern)

 

 

-20

 

14

 

-30

 

-2

 

-4

 

-26

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

 

3

 

-7

 

-8

 

1

 

2

 

6

Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern)

 

 

-17

 

7

 

-38

 

-1

 

-2

 

-20

                           

davon:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Laufendes Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (vor Steuern)

 

 

-20

 

14

 

22

 

-2

 

-4

 

-15

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

 

3

 

-7

 

-8

 

1

 

2

 

6

Laufendes Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern)

 

 

-17

 

7

 

14

 

-1

 

-2

 

-9

Ergebnis aus der Veräußerung von nicht fortgeführten Aktivitäten (vor Steuern)

 

 

0

 

0

 

-52

 

0

 

0

 

-11

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

 

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

Ergebnis aus der Veräußerung von nicht fortgeführten Aktivitäten (nach Steuern)

 

 

0

 

0

 

-52

 

0

 

0

 

-11

Nicht fortgeführte Aktivitäten (nach Steuern)

 

 

-17

 

7

 

-38

 

-1

 

-2

 

-20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Segment Automotive wurden folgende Bereiche veräußert oder deren Verkauf eingeleitet:

Im Dezember 2004 wurde der Verkauf des Bereichs Alu Castings eingeleitet. Alu Castings ist Entwicklungspartner und Produzent von Leichtmetall-Gussprodukten für die internationale Automobilindustrie. Am 04. Februar 2005 wurde der Verkauf des Bereichs Alu Castings vollzogen. Der Verkaufspreis betrug 112 Mio €, woraus ein Gewinn vor Steuern in Höhe von 32 (nach Steuern 24) Mio € resultierte. Die Ergebnisse aus der nicht fortgeführten Aktivität sind in der GuV-Tabelle zum Segment Automotive dargestellt.

Im Juni 2005 wurde der Verkauf des europäischen Nutzfahrzeug- Federn-Geschäfts eingeleitet, dessen Hauptprodukte Blattfedern für den Nutzfahrzeugbereich sind. Am 14. Juli 2005 wurde der Verkauf vollzogen. Der Verkaufspreis betrug 10 Mio €, woraus ein Verlust vor Steuern in Höhe von 19 (nach Steuern 13) Mio € aus der außerplanmäßigen Abschreibung der relevanten Buchwerte der langlebigen Vermögensgegenstände auf die korrespondierenden Zeitwerte abzüglich etwaiger Veräußerungskosten resultierte. Die Ergebnisse aus der nicht fortgeführten Aktivität sind in der GuV-Tabelle zum Segment Automotive dargestellt.

Im September 2005 wurde im Segment Automotive der Verkauf der ThyssenKrupp Stahl Company eingeleitet. ThyssenKrupp Stahl ist eine der größten Aluminiumgießereien in den USA. In Verbindung mit dem eingeleiteten Verkauf werden Aufwendungen aus der außerplanmäßigen Abschreibung der relevanten Buchwerte auf die korrespondierenden Zeitwerte abzüglich etwaiger Veräußerungskosten in Höhe von 42 (nach Steuern 24) Mio € im Veräußerungsergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Die Ergebnisse aus der nicht fortgeführten Aktivität sind in der GuV-Tabelle zum Segment Automotive, die Vermögensgegenstände und Schulden der Disposal Group zum 30. September 2005 in der Bilanz-Tabelle zur ThyssenKrupp Stahl Company abgebildet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden der Disposal Group im Segment Automotive stellen sich wie folgt dar:

THYSSENKRUPP STAHL COMPANY Mio €

 

 

 

30.09.2005

Immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

2

Sachanlagen

 

 

10

Vorräte

   

14

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

   

19

Übrige Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

   

1

Latente Steuern

 

 

16

Zur Veräußerung vorgesehene Vermögensgegenstände

 

 

62

 

 

 

 

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

 

 

13

Finanzverbindlichkeiten

 

 

91

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

 

4

Übrige Verbindlichkeiten

   

7

Latente Steuern

 

 

1

Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögensgegenständen

 

 

116

 

 

   

Die Ergebnisse aus den nicht fortgeführten Aktivitäten im Segment Automotive stellen sich wie folgt dar:

Tabelle: Ergebnisse aus den nicht fortgeführten Aktivitäten im Segment Automotive

Im Segment Technologies wurden folgende Bereiche veräußert oder deren Verkauf eingeleitet:

Im März 2005 wurde der Verkauf der ThyssenKrupp Stahlbau eingeleitet. ThyssenKrupp Stahlbau betreibt die Herstellung und den Verkauf von Stahlbauerzeugnissen jeder Art, einschließlich Gebäuden, Industrieanlagen und Verkehrsanlagen. Am 15. April 2005 wurde der Verkauf vollzogen. Aus der Veräußerung resultierte ein Verlust vor Steuern in Höhe von 14 (nach Steuern 14) Mio € aus der außerplanmäßigen Abschreibung der relevanten Buchwerte der langlebigen Vermögensgegenstände auf die korrespondierenden Zeitwerte abzüglich etwaiger Veräußerungskosten. Die Ergebnisse aus der nicht fortgeführten Aktivität sind in der GuV-Tabelle zum Segment Technologies dargestellt.

Im August 2005 wurde der Verkauf der Business Unit MetalCutting des Segments Technologies eingeleitet. MetalCutting bietet anwendungsorientierte Lösungen im Bereich zerspanende Werkzeugmaschinen für individuelle Aufgabenstellungen an. Das Produktspektrum reicht von der Standardmaschine über Fertigungssysteme bis zur Applikationsmaschine. In Verbindung mit dem eingeleiteten Verkauf wurden im 3. Quartal 2004/2005 Aufwendungen aus der außerplanmäßigen Abschreibung der relevanten Buchwerte der langlebigen Vermögensgegenstände auf die korrespondierenden Zeitwerte abzüglich etwaiger Veräußerungskosten in Höhe von 126 Mio € realisiert. Über diese Abschreibungen der langlebigen Vermögenswerte hinaus wurde im 4. Quartal 2004/2005 ein Verlust in Höhe von 78 Mio € im Veräußerungsergebnis ausgewiesen, so dass sich der Veräußerungsverlust in 2004/2005 insgesamt auf 204 Mio € vor Steuern bzw. 166 Mio € nach Steuern beläuft. Die Ergebnisse aus der nicht fortgeführten Aktivität sind in der GuV-Tabelle zum Segment Technologies, die Vermögensgegenstände und Schulden der Disposal Group zum 30. September 2005 in der Bilanz-Tabelle zu MetalCutting abgebildet.

Ebenfalls im August 2005 wurde der Verkauf der Operating Group Turbinenkomponenten eingeleitet. Turbinenkomponenten ist Hersteller von Komponenten für die Luftfahrtindustrie und die Energiewirtschaft. In Verbindung mit dem eingeleiteten Verkauf werden Aufwendungen aus der außerplanmäßigen Abschreibung der relevanten Buchwerte auf die korrespondierenden Zeitwerte abzüglich etwaiger Veräußerungskosten in Höhe von 27 (nach Steuern 27) Mio € im Veräußerungsergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Die Ergebnisse aus der nicht fortgeführten Aktivität sind in der GuV-Tabelle zum Segment Technologies, die Vermögensgegenstände und Schulden der Disposal Group zum 30. September 2005 in der Bilanz-Tabelle zu Turbinenkomponenten abgebildet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden der Disposal Groups im Segment Technologies stellen sich wie folgt dar:

METALCUTTING Mio €

 

 

 

30.09.2005

Vorräte

 

 

159

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

 

89

Übrige Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

   

2

Wertpapiere

   

1

Flüssige Mittel

   

77

Latente Steuern

   

20

Rechnungsabgrenzungsposten

 

 

2

Zur Veräußerung vorgesehene Vermögensgegenstände

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