- Unternehmensinformation
- Grundlagen der Berichterstattung
- Konsolidierung
- Währungsumrechnung
- Umsatzrealisierung
- Zuwendungen der öffentlichen Hand
- Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
- Ergebnis je Aktie
- Immaterielle Vermögenswerte
- Sachanlagen
- Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
- Wertminderungen
- Leasing
- Vorräte
- Finanzinstrumente
- Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes
- Finanzielle Vermögenswerte
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere kurzfristige Forderungen
- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
- Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
- Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
- Wertminderung finanzieller Vermögenswerte
- Finanzielle Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
- Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
- Derivative Finanzinstrumente
- Latente Steuern
- Kumulierte direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge
- Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
- Sonstige Rückstellungen
- Aktienbasierte Vergütung
- Beabsichtigte Veräußerungen (Disposal Groups) und nicht fortgeführte Aktivitäten (Discontinued Operations)
- Abschlussgliederung
- Schätzungen
- Neu herausgegebene, nicht vorzeitig angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Grundlagen
Unternehmensinformation
Die ThyssenKrupp Aktiengesellschaft ("ThyssenKrupp AG" oder "Gesellschaft") ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland. Der vorliegende Konzernabschluss der ThyssenKrupp AG und ihrer Tochtergesellschaften ("Konzern") für das Geschäftsjahr 2007/2008 wurde mit Beschluss des Vorstands vom 17. November 2008 zur Veröffentlichung freigegeben.
Grundlagen der Berichterstattung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter Anwendung von § 315a HGB ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rats über die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind.
01 Grundsätze der Rechnungslegung
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt mit Ausnahme bestimmter Finanzinstrumente, die zu Zeitwerten ausgewiesen werden, auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der Konzernabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, da dies die Währung ist, in der die Mehrzahl der Transaktionen des Konzerns durchgeführt wird. Alle Beträge werden, soweit nicht anders dargestellt, in Millionen Euro (Mio €) angegeben. Es können sich Abweichungen zu den ungerundeten Beträgen ergeben.
Konsolidierung
In den Konzernabschluss sind die ThyssenKrupp AG sowie alle wesentlichen Unternehmen, die die ThyssenKrupp AG mittelbar oder unmittelbar beherrscht, einbezogen. Beherrschung besteht dann, wenn die ThyssenKrupp AG über mehr als die Hälfte der Stimmrechte einer Gesellschaft verfügt oder auf andere Weise die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik einer Gesellschaft zu bestimmen, um aus deren Tätigkeit Nutzen zu ziehen. Bei der Bestimmung eines Beherrschungsverhältnisses werden auch potentielle Stimmrechte, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, berücksichtigt. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden vom Tag der Erlangung der Beherrschung bis zur Beendigung der Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen. Bei einem Unternehmenserwerb werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens zu beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag bewertet. Anteile anderer Gesellschafter werden entsprechend ihrer Anteile an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen.
Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Im Konzernabschluss werden 233 (i. Vj. 238) inländische und 518 (i. Vj. 486) ausländische mittelbar oder unmittelbar beherrschte Unternehmen konsolidiert. Im Berichtsjahr 2007/2008 wurden 59 Unternehmen erstmals konsolidiert. Gleichzeitig verringerte sich die Anzahl der konsolidierten Unternehmen um 32, wobei 23 Abgänge aus konzerninternen Verschmelzungen resultieren.
51 (i. Vj. 72) Tochterunternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, werden nicht konsolidiert; ihr Umsatz beträgt 0,07 % des Konzernumsatzes, ihr Ergebnis 0,14 % des Konzernergebnisses (vor Steuern) und ihr Eigenkapital - 0,46 % des Konzerneigenkapitals. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert oder, sofern sich dieser für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente nicht hinreichend verlässlich ermitteln lässt, zu Anschaffungskosten bewertet und innerhalb der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen.
Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern durch Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung, ausüben kann. Maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn der Konzern einen Stimmrechtsanteil von 20 % oder mehr hält (assoziierte Unternehmen). Soweit ein Konzernunternehmen mit einem assoziierten Unternehmen Transaktionen durchführt, werden daraus resultierende nicht realisierte Gewinne oder Verluste entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert.
Gemeinschaftlich geführte Unternehmen (Joint Ventures) werden nach der Equity-Methode bilanziert. Soweit der Konzern Transaktionen mit einem gemeinschaftlich geführten Unternehmen durchführt, werden daraus resultierende nicht realisierte Gewinne oder Verluste entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem gemeinschaftlich geführten Unternehmen eliminiert.
17 (i. Vj. 20) assoziierte Unternehmen und 21 (i. Vj. 27) Joint Ventures werden im Konzern nach der Equity-Methode bewertet. Darüber hinaus werden 27 (i. Vj. 33) assoziierte Unternehmen wegen der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zum beizulegenden Zeitwert oder sofern sich dieser für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente nicht hinreichend verlässlich ermitteln lässt, zu Anschaffungskosten bewertet und innerhalb der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen. Ihr anteiliges Ergebnis beträgt 1,48 % des Konzernergebnisses (vor Steuern) und ihr anteiliges Eigenkapital 5,30 % des Konzerneigenkapitals.
Die vollständige Aufstellung über den Anteilsbesitz des Konzerns ist unter Anhang-Nr. 38 aufgeführt.
Ein aus einem Unternehmenserwerb resultierender Firmenwert repräsentiert den Betrag, um den die Anschaffungskosten den Konzernanteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des Tochterunternehmens, assoziierten oder gemeinschaftlich geführten Unternehmens zum Erwerbsstichtag übersteigen. Der Firmenwert wird als Vermögenswert bilanziert und jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen, sofern nicht darüber hinaus zu weiteren Zeitpunkten Hinweise bestehen oder Ereignisse eintreten, die eine Wertminderung vermuten lassen.
Firmenwerte, die aus dem Erwerb eines assoziierten oder eines gemeinschaftlich geführten Unternehmens entstehen, sind in den fortgeführten Beteiligungsbuchwerten der assoziierten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen enthalten. Firmenwerte, die aus dem Erwerb eines Tochterunternehmens resultieren, werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen.
Im Falle der Veräußerung eines Tochterunternehmens, eines assoziierten oder eines gemeinschaftlich geführten Unternehmens wird der zurechenbare Anteil des Firmenwertes bei der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses berücksichtigt.
Währungsumrechnung
Die funktionale Währung und die Berichtswährung der ThyssenKrupp AG und der relevanten europäischen Tochtergesellschaften ist der Euro (€). Transaktionen in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt der Transaktion mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Wechselkurs erfasst. Nominal in Fremdwährung gebundene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden jeweils mit dem Kurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst.
Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden auf Basis ihrer funktionalen Währung, welche in der Regel der Landeswährung entspricht, in die Konzernwährung Euro umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt nach der Stichtagskursmethode, nach welcher die Bilanzen von der funktionalen Währung in die Berichtswährung mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag, die Gewinn- und Verlustrechnungen mit den Durchschnittskursen der Berichtsperiode umgerechnet werden. Nettogewinne oder -verluste, die aus der Währungsumrechnung resultieren, werden zusammengefasst und innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Solche Umrechnungsdifferenzen werden in der Periode, in der das betreffende Tochterunternehmen veräußert wird, ergebniswirksam erfasst.
Bei Gesellschaften, die ihre Absatz- und Beschaffungsgeschäfte sowie ihre Finanzierung im Wesentlichen nicht in der Landeswährung abwickeln, ist die funktionale Währung die Währung des primären Wirtschaftsumfeldes der Gesellschaft. Die Umrechnung der in Landeswährung aufgestellten Abschlüsse in die funktionale Währung erfolgt in diesen Fällen nach der Zeitbezugsmethode. Danach werden alle nicht monetären Vermögenswerte (z. B. Sachanlagen) einschließlich der hierauf entfallenden Abschreibungen und das Eigenkapital mit den Durchschnittskursen des jeweiligen Zugangsjahres in die funktionale Währung umgerechnet. Alle übrigen Bilanzpositionen werden mit Stichtagskursen und alle übrigen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung mit Durchschnittskursen der Berichtsperiode umgerechnet. Entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Anschließend werden die Abschlüsse in der funktionalen Währung nach der Stichtagskursmethode in die Berichtswährung umgerechnet.
Die Wechselkurse der für den ThyssenKrupp Konzern wesentlichen Währungen haben sich wie folgt entwickelt:
| Stichtagskurs Basis 1 € |
Jahresdurchschnittskurs Basis 1 € |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2007 | 30.09.2008 | 2006/2007 | 2007/2008 | |||||
| US-Dollar | 1,42 | 1,43 | 1,33 | 1,50 | ||||
| Kanadischer Dollar | 1,42 | 1,50 | 1,48 | 1,52 | ||||
| Pfund Sterling | 0,70 | 0,80 | 0,68 | 0,76 | ||||
| Brasilianischer Real | 2,62 | 2,76 | 2,71 | 2,57 | ||||
Umsatzrealisierung
Umsätze aus Warenverkäufen werden ausgewiesen, sobald die wesentlichen Chancen und Risiken des Eigentums auf den Käufer übergegangen sind und die Höhe der realisierbaren Umsätze verlässlich ermittelt werden kann. Umsätze aus Dienstleistungen werden erfasst, sobald die Leistung erbracht wurde. Keine Umsätze werden ausgewiesen, wenn wesentliche Risiken bezüglich des Erhalts der Gegenleistung oder einer möglichen Warenrückgabe bestehen. Im Übrigen werden Umsätze unter Abzug von Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder Rabatte ausgewiesen.
Umsätze und Aufwendungen aus Fertigungsaufträgen werden nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen werden. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten. Ist für die Abwicklung eines Fertigungsauftrags ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich, umfassen die Auftragskosten auch direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten. Aufträge, bei denen der Konzern Generalunternehmer- oder Engineeringleistungen erbringt, werden ebenfalls wie Fertigungsaufträge behandelt. Nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanzierte Fertigungsaufträge werden entsprechend den zum Stichtag aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns bewertet. In der Bilanz werden diese Umsatzerlöse abzüglich erhaltener Anzahlungen in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich zu Erlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.
Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen.
Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust unmittelbar als Aufwand ausgewiesen.
Umsatzerlöse aus Verträgen, die mehrere Vertragselemente (z. B. Warenverkäufe in Kombination mit Dienstleistungen) beinhalten, werden erfasst, wenn das jeweilige Vertragselement geliefert oder erbracht worden ist. Die Umsatzrealisierung erfolgt auf Basis objektiv nachvollziehbarer relativer beizulegender Zeitwerte der einzelnen Vertragselemente.
Zinserträge werden unter Berücksichtigung des ausstehenden Kapitalbetrags und des geltenden Zinssatzes zeitanteilig vereinnahmt. Dividendenerträge aus Kapitalanlagen werden erfasst, wenn der Anspruch auf Zahlung rechtlich entstanden ist.
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Investitionszuwendungen werden als Reduzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte erfasst und führen zu einer entsprechenden Reduzierung der planmäßigen Abschreibungen in Folgeperioden. Zuwendungen, die nicht auf Investitionen bezogen sind, werden als Reduktion der entsprechenden Aufwendungen erfolgswirksam in den Zeiträumen erfasst, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen.
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Aufwendungen für Forschung werden sofort ergebniswirksam erfasst.
Entwicklungsaufwendungen, die auf eine wesentliche Weiterentwicklung eines Produktes oder Prozesses abzielen, werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und der Konzern über ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojektes verfügt. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen ausgewiesen. Dabei umfassen die Herstellungskosten neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten. Ist für die Herstellung eines Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustandes als Teil der Herstellungskosten aktiviert. Verwaltungskosten werden nur aktiviert, sofern ein direkter Herstellungsbezug besteht. Solange ein Entwicklungsprojekt nicht abgeschlossen ist, erfolgt eine jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit der aufgelaufenen aktivierten Beträge, soweit nicht darüber hinaus zu weiteren Zeitpunkten Hinweise dafür bestehen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte.
Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) ergibt sich aus der Division des auf die Aktionäre der ThyssenKrupp AG entfallenden Anteils am Periodenergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der ausgegebenen Aktien. Während einer Periode neu ausgegebene oder zurückgekaufte Aktien werden zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befinden, berücksichtigt. In den dargestellten Berichtsperioden gab es keine Verwässerungseffekte.
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und abhängig von ihrer geschätzten Nutzungsdauer planmäßig über einen Zeitraum von in der Regel 3 bis 15 Jahren linear abgeschrieben. Technologie aus dem Erwerb der Howaldtswerke-Deutsche Werft GmbH (HDW) wird über 40 Jahre abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wird jährlich überprüft und gegebenenfalls entsprechend den zukünftigen Erwartungen angepasst. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden überwiegend in den Umsatzkosten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.
Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und jährlich auf Werthaltigkeit überprüft sowie zusätzlich, wenn zu anderen Zeitpunkten Hinweise für eine mögliche Wertminderung vorliegen.
Wertminderungsaufwendungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Sachanlagen
Abnutzbare Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Aktivierte Herstellungskosten für selbst erstellte Sachanlagen umfassen neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten. Ist für die Herstellung eines Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustandes als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswertes aktiviert. Verwaltungskosten werden nur aktiviert, sofern ein direkter Herstellungsbezug besteht. Laufende Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen werden sofort als Aufwand erfasst. Kosten für den Ersatz von Komponenten oder für Generalüberholungen von Sachanlagen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließt und die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Sofern abnutzbare Sachanlagen aus wesentlichen identifizierbaren Komponenten mit jeweils unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen, werden diese Komponenten gesondert ausgewiesen und über ihre jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben.
Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig linear abgeschrieben. Bei Verkauf oder Stilllegung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die entsprechenden kumulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht; dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt.
Für die Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zu Grunde gelegt:
| Gebäude inklusive als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 10 bis 50 Jahre | |
| Grundstückseinrichtungen, Einbauten in Gebäude | 15 bis 25 Jahre | |
| Technische Anlagen und Maschinen | 8 bis 25 Jahre | |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 10 Jahre |
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die eigene Produktion, für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte dieser Immobilien sind unter Anhang-Nr. 14 dargestellt.
Wertminderungen
Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien dahingehend, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes ermittelt, um den Umfang einer gegebenenfalls vorzunehmenden Wertberichtigung zu bestimmen. Der erzielbare Betrag entspricht dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert; der höhere Wert ist maßgeblich. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der erwarteten Cash-Flows. Als Diskontierungszinssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (Cash Generating Unit) bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann.
Aus Unternehmenserwerben resultierende Firmenwerte werden den identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (Cash Generating Units) zugeordnet, die aus den Synergien des Erwerbs Nutzen ziehen sollen. Solche Gruppen stellen die niedrigste Berichtsebene im Konzern dar, auf der Firmenwerte durch das Management für interne Steuerungszwecke überwacht werden. Der erzielbare Betrag einer Cash Generating Unit, die einen Firmenwert enthält, wird regelmäßig jährlich zum 01. Oktober auf Werthaltigkeit überprüft und zusätzlich, wenn zu anderen Zeitpunkten Hinweise für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen unter Anhang-Nr. 12.
Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertberichtigung des Vermögenswertes.
Im Falle von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit Cash Generating Units, die einen Firmenwert enthalten, werden zunächst bestehende Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Firmenwertes wird die Differenz in der Regel proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der Cash Generating Units verteilt.
Ergibt sich nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswertes oder der Cash Generating Unit, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe des erzielbaren Betrags. Die Wertaufholung ist begrenzt auf den fortgeführten Buchwert, der sich ohne die Wertberichtigung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt ergebniswirksam. Wertaufholungen von vorgenommenen Wertberichtigungen auf Firmenwerte sind nicht zulässig.
Leasing
Leasingtransaktionen sind entweder als Finance Lease oder als Operating Lease zu klassifizieren. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt, werden als Finance Lease behandelt. Dementsprechend aktiviert der Konzern das Leasingobjekt zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingraten und schreibt den Leasinggegenstand in der Folge über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit ab. Zugleich wird eine entsprechende Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wird. Alle übrigen Leasingvereinbarungen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, werden als Operating Lease behandelt. In diesem Fall werden die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst.
Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist und alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt, werden beim Leasinggeber als Verkaufs- und Finanzierungsgeschäft bilanziert. In Höhe des Nettoinvestitionswertes aus dem Leasingverhältnis wird eine Forderung angesetzt und die Zinserträge erfolgswirksam erfasst. Alle übrigen Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden als Operating Lease erfasst. In diesem Fall verbleibt der verleaste Gegenstand in der Konzernbilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Die Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst.
Vorräte
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem geschätzten, im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich geschätzter Fertigstellungs- und Vertriebskosten. In der Regel werden Vorräte nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch auf Basis einer üblichen Kapazitätsauslastung zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald ThyssenKrupp Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Wenn Handelstag und Erfüllungstag auseinander fallen, ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung bzw. den bilanziellen Abgang der Erfüllungstag maßgeblich. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen; sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes
Für Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert grundsätzlich dem Betrag, den der Konzern erhalten bzw. zahlen würde, wenn er die Finanzinstrumente am Bilanzstichtag tauschen bzw. begleichen wollte. Sofern Marktpreise an Märkten für Finanzinstrumente quotiert werden, werden diese verwendet. Dies betrifft insbesondere Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte eingestuft sind. Ansonsten werden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Marktkonditionen – Zinssätze, Devisenkurse, Warenpreise – unter Verwendung der Mittelkurse berechnet. Dabei werden die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet, wie z.B. dem Optionspreismodell für Devisen- und Zinsoptionen oder der Discounted Cash-Flow-Methode für Zinsswaps. Bei einigen Derivaten basiert der beizulegende Zeitwert auf externen Bewertungen unserer Finanzpartner.
Finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, derivative finanzielle Vermögenswerte sowie gehaltene Eigenkapitalinstrumente und Gläubigerpapiere. Der erstmalige Ansatz von finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dabei werden bei allen finanziellen Vermögenswerten, die in Folgeperioden nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten berücksichtigt. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere kurzfristige Forderungen
Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen ausgewiesen.
Die Wertminderungen, welche in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden, tragen dem Ausfallrisiko hinreichend Rechnung. Objektive Ausfälle führen zu einer Ausbuchung der betreffenden Forderung. Forderungen, die für sich gesehen unbedeutsam sind, sowie Forderungen mit einem ähnlichen Ausfallrisiko werden in Gruppen zusammengefasst und gemeinsam auf einen Wertberichtigsbedarf anhand von Erfahrungswerten untersucht. Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden teilweise unter Verwendung von Wertberichtigungskonten vorgenommen. Ob ein Ausfallrisiko über ein Wertberichtigungskonto oder direkt mittels Ausbuchung der Forderung erfasst wird, hängt davon ab, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Forderungsausfalls geschätzt wird und wie verlässlich das Ausfallrisiko beurteilt werden kann.
Un- oder unterverzinsliche Forderungen mit einer erwarteten Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Der Diskontierungsbetrag wird ratierlich bis zur Fälligkeit der Forderung im Zinsertrag vereinnahmt.
Der Konzern verkauft ausgewählte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Wechsel auf revolvierender oder auf einmaliger Basis an nicht konsolidierungspflichtige Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities) und andere Finanzinstitute. Auf diese Weise verkaufte Finanzaktiva werden zum Zeitpunkt des Verkaufs aus der Konzernbilanz ausgebucht, soweit im Wesentlichen alle Chancen und Risiken auf den Erwerber übertragen werden und die Durchleitung der mit diesen Finanzaktiva verbundenen Cash-Flows sichergestellt ist. Wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken weder übertragen noch behalten werden, werden die Finanzaktiva zum Zeitpunkt des Verkaufs nur dann aus der Konzernbilanz ausgebucht, wenn sichergestellt ist, dass die aus den Finanzaktiva resultierenden Cash-Flows an den Erwerber durchgeleitet werden und der Erwerber die Kontrolle über die Finanzaktiva erhalten hat. Soweit im Wesentlichen alle Chancen und Risiken beim Konzern verbleiben, werden die Finanzaktiva als Sicherung einer passivierten Verbindlichkeit weiterhin in der Bilanz ausgewiesen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen; sie sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte
Derivative Finanzinstrumente, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden sind, sind zwingend dieser Kategorie zuzuordnen, sofern der beizulegende Zeitwert zum Stichtag positiv ist. Ein Gewinn oder Verlust aus der Änderung des beizulegenden Zeitwertes wird ergebniswirksam erfasst.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die nicht in eine der vorstehend beschriebenen Kategorien (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere kurzfristige Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte) eingeordnet sind. Diese Kategorie enthält im Wesentlichen Eigenkapitalinstrumente und Gläubigerpapiere, welche grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Ein Gewinn oder Verlust aus der Bewertung eines zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswertes wird direkt im Eigenkapital erfasst, mit Ausnahme von Wertberichtigungen und Effekten aus der Währungsumrechnung. Bei Abgang der finanziellen Vermögenswerte werden die bis dahin direkt im Eigenkapital berücksichtigten kumulierten Gewinne oder Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung der laufenden Periode erfasst. Lässt sich für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente der Zeitwert nicht hinreichend verlässlich ermitteln, werden diese zu Anschaffungskosten bewertet.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern macht von dem Wahlrecht, finanzielle Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz in diese Kategorie einzustufen, keinen Gebrauch.
Wertminderung finanzieller Vermögenswerte
Zu jedem Bilanzstichtag werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, daraufhin untersucht, ob objektive Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung vorliegt. Objektive Hinweise können z.B. erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, der Wegfall eines aktiven Marktes sowie signifikante Änderungen des technologischen, marktbezogenen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeldes sein.
Die Höhe der Wertberichtigung auf einen finanziellen Vermögenswert, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert oder bis zur Endfälligkeit gehalten wird, ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der erwarteten künftigen Cash-Flows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes. Der Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam erfasst.
Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in Folgeperioden auf Grund von Ereignissen, die objektiv nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertberichtigung eingetreten sind, wird die Wertminderung in entsprechendem Umfang erfolgswirksam zurückgenommen.
Wurde der Rückgang des beizulegenden Zeitwertes eines zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswertes bisher direkt im Eigenkapital erfasst, werden diese ermittelten Wertminderungen aus dem Eigenkapital ergebniswirksam ausgebucht, sobald die Abnahme des beizulegenden Zeitwertes als signifikant oder länger anhaltend eingestuft wird. Die Höhe der Wertminderung entspricht der Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger, bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen des finanziellen Vermögenswertes. Ergebniswirksam erfasste Wertberichtigungen für Eigenkapitalinstrumente, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, werden nicht erfolgswirksam, sondern nur über das Eigenkapital rückgängig gemacht. Wertaufholungen bei Fremdkapitalinstrumenten, die objektiv nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertberichtigung eingetreten sind, werden erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten begründen eine Verpflichtung, die in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert zu begleichen ist. Hierunter fallen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, derivative finanzielle Verbindlichkeiten sowie die Bestandteile der Finanzschulden, im Wesentlichen Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen. Der erstmalige Ansatz von finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dabei werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in Folgeperioden nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten berücksichtigt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Bei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden die Finanzierungskosten einschließlich Agio, welches im Rahmen von Tilgungen oder Rückzahlungen zu erstatten ist, periodisch abgegrenzt und erhöhen den Buchwert der Verbindlichkeit, soweit sie nicht bereits in der Periode des Anfalls bezahlt wurden.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Der Konzern macht von dem Wahlrecht, finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz in diese Kategorie einzustufen, keinen Gebrauch.
Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten
Derivative Finanzinstrumente, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden sind, sind zwingend als "zu Handelszwecken gehalten" einzustufen und damit erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu erfassen. Sind die beizulegenden Zeitwerte negativ, erfolgt ein Ausweis als "zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten".
Derivative Finanzinstrumente
Der Konzern setzt grundsätzlich derivative Finanzinstrumente ein, um Risiken aus Fremdwährungs-, Zins- und Rohstoffpreisänderungen entgegenzuwirken, die im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit sowie im Rahmen von Investitions- und Finanztransaktionen entstehen können. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Absicherung bestehender oder geplanter Grundgeschäfte eingesetzt. Solche derivativen Finanzinstrumente und so genannte eingebettete derivative Finanzinstrumente, die integraler Bestandteil von bestimmten Verträgen sind und gesondert ausgewiesen werden müssen, werden sowohl bei erstmaliger Bilanzierung als auch in Folgeperioden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus Zeitwertschwankungen werden sofort ergebniswirksam erfasst.
Wenn derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Risiken aus zukünftigen Zahlungsströmen und zur Sicherung von Bilanzposten eingesetzt werden, ermöglicht IAS 39 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Anwendung der Spezialvorschriften zum Hedge Accounting. Hierdurch kann die Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung reduziert werden. Es wird nach der Art des abgesicherten Grundgeschäftes zwischen einem Fair-Value-Hedge, einem Cash-Flow-Hedge und einem Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation unterschieden.
Bei einem Fair-Value-Hedge, der der Absicherung von bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder nicht bilanzierten festen vertraglichen Verpflichtungen dient, wird das Sicherungsinstrument zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und diesbezügliche Zeitwertänderungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der abgesicherten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder festen vertraglichen Verpflichtungen, die aus dem abgesicherten Risiko resultieren, werden ebenso ergebniswirksam erfasst. Im Falle eines perfekten Hedge gleichen sich die ergebniswirksam erfassten Zeitwertschwankungen des Grund- und des Sicherungsgeschäfts nahezu aus. Wird der Vermögenswert oder die Verbindlichkeit nach den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, ist der Buchwert um die kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, die aus dem abgesicherten Risiko resultieren, anzupassen. Wird jedoch das Grundgeschäft (z.B. zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere) zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, ohne nach den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften die Gewinn- und Verlustrechnung zu berühren, werden die Zeitwertänderungen, die aus dem abgesicherten Risiko resultieren, entgegen den allgemeinen Vorschriften ergebniswirksam erfasst.
Bei einem Cash-Flow-Hedge werden künftige Zahlungsstromschwankungen aus in der Bilanz angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, aus erwarteten mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen oder aus Währungsrisiken einer festen vertraglichen Verpflichtung abgesichert. Der effektive Teil der Zeitwertschwankungen wird ergebnisneutral sofort innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Umgliederung aus dem Eigenkapital in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in der Periode, in der das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Sofern die Absicherung später in dem Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswertes (z.B. Sachanlagen oder Vorräte) resultiert, verändern zu dessen Zugangszeitpunkt die bislang im Eigenkapital erfassten Zeitwertschwankungen den Wertansatz des nicht finanziellen Vermögenswertes. Der aus der Bestimmung der Effektivität des Sicherungszusammenhangs aus Grund- und Sicherungsgeschäft verbleibende ineffektive Teil des Derivates sowie Anpassungen auf Grund von Zinseffekten werden sofort in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Bei Währungsrisiken wird für die Beurteilung der Effektivität die Wertänderung auf Grund von Kassakursänderungen als gesichertes Risiko einbezogen und die Zinskomponente außen vorgelassen.
Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft, verkauft, beendet oder ausgeübt wird oder der Sicherungszusammenhang nicht mehr besteht, aber trotzdem erwartet wird, dass das geplante Grundgeschäft eintritt, verbleiben sämtliche bis dahin aus diesem Sicherungsgeschäft aufgelaufenen, nicht realisierten Gewinne oder Verluste innerhalb des Eigenkapitals und werden gemäß obiger Ausführungen ergebniswirksam, wenn das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Falls der Eintritt des ursprünglich abgesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird, werden die bis dahin innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesenen kumulierten, nicht realisierten Gewinne oder Verluste sofort in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Um Risiken aus Fremdwährungs-, Zins- und Rohstoffpreisänderungen abzusichern, wendet der Konzern überwiegend Cash-Flow-Hedges an. Zusätzlich führt das Unternehmen auch Sicherungsmaßnahmen gemäß den Grundsätzen des Risikomanagements durch, welche ökonomisch zur Sicherung bestehender Risiken beitragen, jedoch nicht die strengen Anforderungen des IAS 39 für Hedge Accounting erfüllen. Für Währungsderivate, die zur Absicherung von Währungsrisiken aus monetären Bilanzpositionen abgeschlossen wurden, wendet der Konzern kein Hedge Accounting an. Die ergebniswirksam erfassten Effekte aus der Umrechnung der Bilanzpositionen stehen so den ebenfalls ergebniswirksam zu erfassenden Zeitwertschwankungen der Derivate gegenüber.
Die Sicherung einer Nettoinvestition in eine ausländische Einheit durch einen Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation wird derzeit im Konzern nicht angewendet.
Weitere Ausführungen zu den derivativen Finanzinstrumenten enthält Anhang-Nr. 30.
Latente Steuern
Latente Steuern werden nach der Bilanz-Ansatz-Methode auf zeitlich befristete Differenzen zwischen Wertansätzen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz sowie auf steuerliche Verlustvorträge und für anrechenbare Steuern angesetzt. Auf diese Weise ermittelte Differenzen werden grundsätzlich immer berücksichtigt, wenn sie zu passiven latenten Steuern führen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuervorteile auch realisiert werden. Aktive und passive latente Steuern werden auch auf temporäre Differenzen, die im Rahmen von Unternehmenserwerben entstehen, angesetzt, mit der Ausnahme von temporären Differenzen auf Firmenwerte, sofern diese steuerlich unberücksichtigt bleiben.
Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze zukünftiger Jahre herangezogen, soweit sie bereits gesetzlich festgeschrieben sind bzw. der Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist. Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz führen grundsätzlich zu latentem Steueraufwand bzw. -ertrag. Soweit Sachverhalte, die eine Veränderung der latenten Steuern nach sich ziehen, direkt gegen das Eigenkapital gebucht werden, wird auch die Veränderung der latenten Steuern direkt im Eigenkapital berücksichtigt.
Kumulierte direkt im Eigenkapital erfasste Aufwendungen und Erträge
In dieser Position werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern (z.B. Kapitalerhöhungen oder Ausschüttungen) beruhen. Hierzu zählen der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, aufgelaufene versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Zeitbewertung von zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten und von derivativen Finanzinstrumenten.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für leistungsorientierte Pensionspläne zu bildende Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen sind zum Bilanzstichtag nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) bewertet. Eine quartalsweise Neubewertung der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sowie des Planvermögens wird grundsätzlich nicht vorgenommen.
Alle bis zum Stichtag des Übergangs auf die Bilanzierung nach den Vorschriften der IFRS, dem 01. Oktober 2004, aufgelaufenen versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste wurden sofort innerhalb des Eigenkapitals erfasst. Alle nach dem 01. Oktober 2004 anfallenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden ebenfalls sofort innerhalb des Eigenkapitals erfasst und in der Konzern-Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen (Statement of Recognised Income and Expense) dargestellt.
Soweit ein zur Refinanzierung von Pensionsverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen aufgebautes Fondsvermögen die Verpflichtungen übersteigt, ist die Aktivierung des Überhangs begrenzt. Determinanten für die Begrenzung sind noch unberücksichtigter Dienstzeitaufwand aus rückwirkenden Planänderungen sowie der Barwert von künftigen Rückerstattungen aus dem Plan oder von Minderungen zukünftiger Beitragszahlungen.
Der Dienstzeitaufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird als Aufwand innerhalb des betrieblichen Ergebnisses ausgewiesen. Der im Netto-Pensionsaufwand enthaltene Zinsaufwand und der erwartete Kapitalertrag des Fondsvermögens werden im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit Planverbesserungen zugesagt werden, wird noch unberücksichtigter Dienstzeitaufwand aus rückwirkenden Planänderungen linear über den durchschnittlichen Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit der Anwartschaften verteilt. Im Falle einer unmittelbaren Unverfallbarkeit der Anwartschaften erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Erfassung.
Verpflichtungen des Konzerns aus beitragsorientierten Versorgungsplänen werden ergebniswirksam innerhalb des betrieblichen Ergebnisses erfasst.
Der Konzern verfügt auch über Pensionspläne, die gemeinschaftlich mit nicht verbundenen Unternehmen unterhalten werden (Multi- Employer Plans). Dabei handelt es sich im Grundsatz sowohl um leistungs- als auch um beitragsorientierte Versorgungspläne. Soweit im Zusammenhang mit gemeinschaftlich unterhaltenen leistungsorientierten Versorgungsplänen die erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen, werden diese Pläne wie jeder andere leistungsorientierte Plan bilanziert, andernfalls wie beitragsorientierte Pläne.
Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat und diese Verpflichtung wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen wird, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungshöhe entspricht der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag, wobei erwartete Erstattungen Dritter nicht saldiert, sondern als separater Vermögenswert angesetzt werden, sofern die Realisation so gut wie sicher ist. Ist der Zinseffekt wesentlich, wird die Rückstellung mit dem risikoadäquaten Marktzins abgezinst.
Rückstellungen für Gewährleistungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der betreffenden Waren oder der Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen gebildet. Die Höhe der Rückstellung basiert auf der historischen Entwicklung von Gewährleistungen sowie einer Betrachtung aller zukünftig möglichen, mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichteten Gewährleistungsfälle.
Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt worden ist.
Rückstellungen für drohende Verluste aus ungünstigen Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten.
Aktienbasierte Vergütung
Der Konzern verfügt über Incentivepläne, in deren Rahmen ausgewählten Führungskräften Wertrechte gewährt werden. Der beizulegende Zeitwert dieser Rechte wird zum Zeitpunkt der Gewährung (Grant Date) berechnet und als Aufwand linear über den Erdienungszeitraum (Vesting Period) verteilt sowie eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. Die Rückstellung wird zu jedem Bilanzstichtag und zum Zeitpunkt der Auszahlung neu bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes der Rückstellung werden innerhalb des betrieblichen Ergebnisses berücksichtigt.
Darüber hinaus gewährt der Konzern im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms ausgewählten Führungskräften das Recht, Aktien mit einem Rabatt zu erwerben. Der Aufwand dieser aktienbasierten Vergütung wird auf Basis der Schätzung des Rabatts in Bezug auf die Aktien linear über den Zeitraum von der Bekanntmachung des Angebots bis zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem der Begünstigte das Mitarbeiteraktienprogramm annimmt. Wir verweisen hierzu auch auf die Ausführungen unter Anhang-Nr. 22.
Beabsichtigte Veräußerungen (Disposal Groups) und nicht fortgeführte Aktivitäten (Discontinued Operations)
Der Konzern weist langfristige Vermögenswerte als Disposal Group aus, wenn diese in einer Gruppe zusammen mit anderen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in einer Transaktion verkauft werden sollen und diese insgesamt die in IFRS 5 "Non-current Assets held for Sale and Discontinued Operations" definierten Kriterien erfüllen. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Disposal Group werden in der Bilanz gesondert in den Zeilen "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" bzw. "Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" ausgewiesen. Die Aufwendungen und Umsätze einer Disposal Group sind bis zur Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten, es sei denn, die Disposal Group qualifiziert sich für die Berichterstattung als eine "Nicht fortgeführte Aktivität" (Discontinued Operation). Der Konzern weist die Ergebnisse einer Disposal Group, die die Voraussetzungen für eine so genannte Komponente des Konzerns (Component of the Group) erfüllt, als nicht fortgeführte Aktivitäten aus, wenn diese einen wesentlichen Geschäftszweig repräsentiert oder sämtliche Aktivitäten einer geografischen Region beinhaltet. Ergebnisse aus nicht fortgeführten Aktivitäten werden in der Periode berücksichtigt, in der sie anfallen, und gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung als "Nicht fortgeführte Aktivitäten (nach Steuern)" ausgewiesen. Alle Gewinn- und Verlustrechnungen der Vorperioden werden entsprechend angepasst, indem die Ergebnisse der Komponente des Konzerns in den nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen werden.
Bei erstmaliger Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten werden langfristige Vermögenswerte zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, eine planmäßige Abschreibung wird nicht mehr vorgenommen. Eine Veräußerungsgruppe wird zunächst nach den für sie einschlägigen IFRS-Standards bewertet und danach wird der sich daraus ergebende Buchwert der Gruppe dem Nettozeitwert gegenübergestellt, um den niedrigeren anzusetzenden Wert zu bestimmen. Wertminderungen auf Grund der erstmaligen Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten werden ebenso wie spätere Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Abschlussgliederung
Einzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz sind zusammengefasst. Sie werden im Anhang gesondert ausgewiesen. Der Vorperiodenausweis wurde an den Ausweis der Berichtsperiode angepasst.
In der Regel klassifiziert der Konzern Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als kurzfristig, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden. Konzernunternehmen, deren normaler Geschäftszyklus mehr als zwölf Monate umfasst, weisen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als kurzfristig aus, wenn diese innerhalb des normalen Geschäftszyklus realisiert oder ausgeglichen werden.
Schätzungen
Zur Erstellung des Konzernabschlusses muss der Vorstand Beurteilungen und Schätzungen vornehmen sowie Annahmen treffen, die die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen im Konzern und den Ausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Erträge und Aufwendungen beeinflussen. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.
Die Schätzungen und die zu Grunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Anpassungen bezüglich der für die Rechnungslegung relevanten Schätzungen werden in der Periode der Änderung berücksichtigt, sofern die Änderung nur diese Periode betrifft. Eine Änderung wird in der Periode der Änderung und in späteren Perioden berücksichtigt, sofern die Änderung sowohl die Berichtsperiode als auch spätere Perioden betrifft.
Ermessensausübungen des Vorstands in der Anwendung der IFRS, die einen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss haben, werden unter Anhang-Nr. 33 dargestellt.
Neu herausgegebene, nicht vorzeitig angewandte Rechnungslegungsvorschriften
Im Geschäftsjahr 2007/2008 hat das IASB die nachfolgend dargestellten für ThyssenKrupp relevanten Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, deren Anwendung noch die Übernahme in EU-Recht ("Endorsement") erfordert:
Im Januar 2008 hat das IASB die überarbeiteten Fassungen des IFRS 3 "Business Combinations" und IAS 27 "Consolidated and Separate Financial Statements" veröffentlicht. Wichtigster Änderungspunkt ist die Bilanzierung von Erwerben von weniger als 100 % der Anteile eines Unternehmens. Es wird das Wahlrecht eingeführt, den Goodwill aus einem Erwerb nach der "Full Goodwill Method" voll aufzudecken, d.h. auch in Höhe des Anteils, der den Minderheiten zuzurechnen ist. Darüber hinaus sind Erwerbe bzw. teilweise Veräußerungen von Anteilen ohne Kontrollverlust als Transaktion zwischen Anteilseignern erfolgsneutral abzubilden. Außerdem sind die Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs in voller Höhe als Aufwand zu erfassen. Die geänderten Standards sind verpflichtend anzuwenden auf Unternehmenszusammenschlüsse in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 01. Juli 2009 beginnen; eine frühere gemeinsame Anwendung ist zulässig für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 30. Juni 2007 beginnen. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Anwendung der überarbeiteten Fassungen, sofern sie von der EU in dieser Form endorsed werden, einen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns haben wird.
Ebenfalls im Januar 2008 hat das IASB eine Änderung von IFRS 2 "Share-based Payment" veröffentlicht. Durch die Änderung wird klargestellt, dass Ausübungsbedingungen nur Dienstzeitbedingungen (Service Conditions) und Leistungsbedingungen (Performance Conditions) sind. Außerdem wird präzisiert, dass die Bilanzierungsregeln zur vorzeitigen Planbeendigung unabhängig davon gelten, ob der Plan vom Unternehmen selbst oder einer anderen Partei beendet wird. Der geänderte Standard ist verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2009 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Anwendung der überarbeiteten Fassung, sofern sie von der EU in dieser Form endorsed wird, einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben wird.
Im Februar 2008 hat das IASB einen Änderungsstandard zu "IAS 32 Financial Instruments: Presentation und IAS 1 Presentation of Financial Statements – Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation" veröffentlicht. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Klassifizierung bestimmter Arten von Finanzinstrumenten als Eigen- oder Fremdkapital. Darüber hinaus werden zusätzliche Anhangangaben für die von der Regelung betroffenen Finanzinstrumente gefordert. Die Änderungen sind verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2009 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Anwendung der überarbeiteten Fassungen, sofern sie von der EU in dieser Form endorsed werden, einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben wird.
Im Mai 2008 hat das IASB den ersten Sammelstandard "Improvements to IFRSs" zur Vornahme kleinerer Änderungen an den bestehenden IFRS-Standards veröffentlicht. Dieser Standard enthält in zwei Teilabschnitten die Änderungen von 20 IFRS-Standards. Der erste Teilabschnitt beinhaltet Änderungen, die Auswirkungen auf die Darstellung, den Ansatz oder die Bewertung haben können. Der zweite Teilabschnitt enthält Formulierungsänderungen oder redaktionelle Änderungen. Sofern im jeweiligen Standard nicht anders geregelt, sind die Änderungen anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2009 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Anwendung der überarbeiteten Fassungen, sofern sie von der EU in dieser Form endorsed werden, einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben wird.
Im Juli 2008 hat das IASB eine Ergänzung zu IAS 39 "Eligible Hedged Items – Amendment to IAS 39 Financial Instruments: Recognition and Measurement" veröffentlicht. Die Ergänzung stellt klar wie die Grundprinzipien des Hedge Accounting in zwei speziellen Situationen – der Designation von Inflationsrisiken als Grundgeschäft und der Designation eines einseitigen Risikos in einem Grundgeschäft – anzuwenden sind. Die Ergänzung ist verpflichtend rückwirkend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Juli 2009 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Anwendung der überarbeiteten Fassung, sofern sie von der EU in dieser Form endorsed wird, einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben wird.
02 Erwerbe und Veräusserungen
Am 11. Januar 2008 hat ThyssenKrupp im Segment Services den Erwerb aller Anteile an der britischen Apollo Metals Ltd. abgeschlossen. Die Apollo-Gruppe bietet mit zehn Standorten in acht Ländern hochwertige Produkte wie Aluminium, Edelstahl und NE-Metalle in Verbindung mit wertschöpfungsstarken An- und Verarbeitungsleistungen hauptsächlich für die Luft- und Raumfahrtindustrie und deren Lieferketten an. Durch den Erwerb entsteht aus den weitgehend in Europa und Fernost operierenden Unternehmen der Apollo-Gruppe und den schwerpunktmäßig in den USA angesiedelten Aktivitäten von ThyssenKrupp Services ein weltweit agierender Bereich mit 30 Standorten in 13 Ländern.
Der durch Zahlungsmittel geleistete Gesamtkaufpreis inklusive der Anschaffungsnebenkosten betrug 96 Mio €. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte betreffen nahezu ausschließlich Kundenverträge einschließlich zugehöriger Kundenbeziehungen. Die endgültige Kaufpreisaufteilung führte zu einem Firmenwert von 45 Mio €, der nicht separierbare Werte wie Know-How der Belegschaft, neue Kundenbeziehungen und Synergieeffekte aus der Integration von Apollo beinhaltet.
Der Erwerb der Apollo-Gruppe wirkte sich endgültig wie folgt auf den Konzernabschluss aus:
| Buchwerte zum Erwerbs- zeitpunkt |
Anpassungen | Zeitwerte zum Erwerbs- zeitpunkt |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Firmenwert | 0 | 45 | 45 | |||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 0 | 7 | 7 | |||
| Sachanlagen | 3 | 0 | 3 | |||
| Aktive latente Steuern | 0 | 1 | 1 | |||
| Vorräte | 52 | 0 | 52 | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 33 | 0 | 33 | |||
| Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte | 11 | 0 | 11 | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 10 | 0 | 10 | |||
| Insgesamt erworbene Vermögenswerte | 109 | 53 | 162 | |||
| Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten | 1 | 0 | 1 | |||
| Kurzfristige Finanzschulden | 18 | 0 | 18 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 24 | 0 | 24 | |||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 1 | 0 | 1 | |||
| Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 21 | 0 | 21 | |||
| Insgesamt übernommene Verbindlichkeiten | 65 | 0 | 65 | |||
| Erworbenes Reinvermögen | 44 | 53 | 97 | |||
| Anteile anderer Gesellschafter | 1 | 0 | 1 | |||
| Kaufpreise (einschließlich Anschaffungsnebenkosten) | 96 | |||||
| davon: durch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beglichen | 96 |
Seit Zugehörigkeit zum Konzern hat die Apollo-Gruppe Umsätze von 140 Mio € und ein Ergebnis vor Steuern von 11 Mio € generiert, die in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung 2007/2008 enthalten sind.
Wäre der Erwerb stattdessen bereits zum 01. Oktober 2007 erfolgt, so hätte die Apollo-Gruppe mit Umsätzen von 187 Mio € und einem Ergebnis vor Steuern von 19 Mio € zum Konzernerfolg beigetragen.
Darüber hinaus tätigte der Konzern im Geschäftsjahr 2007/2008 weitere Akquisitionen, die jede für sich genommen nicht wesentlich waren und die sich in Summe auf Basis der Werte zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt wie folgt auf den Konzernabschluss auswirkten:
| 2007/2008 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwerte zum Erwerbs- zeitpunkt |
Anpassungen | Zeitwerte zum Erwerbs- zeitpunkt |
||||
| Firmenwert | 0 | 87 | 87 | |||
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 6 | 42 | 48 | |||
| Sachanlagen | 42 | 10 | 52 | |||
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 0 | – 29 | – 29 | |||
| Aktive latente Steuern | 2 | 1 | 3 | |||
| Vorräte | 66 | 0 | 66 | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 75 | 0 | 75 | |||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 6 | 0 | 6 | |||
| Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte | 8 | 0 | 8 | |||
| Laufende Ertragsteueransprüche | 1 | 0 | 1 | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 46 | 0 | 46 | |||
| Insgesamt erworbene Vermögenswerte | 252 | 111 | 363 | |||
| Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen | 1 | 0 | 1 | |||
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 1 | 0 | 1 | |||
| Passive latente Steuern | 2 | 9 | 11 | |||
| Langfristige Finanzschulden | 19 | 3 | 22 | |||
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 9 | 0 | 9 | |||
| Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten | 2 | 0 | 2 | |||
| Kurzfristige Finanzschulden | 32 | 0 | 32 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 49 | 0 | 49 | |||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 16 | 0 | 16 | |||
| Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 27 | 1 | 28 | |||
| Insgesamt übernommene Verbindlichkeiten | 158 | 13 | 171 | |||
| Erworbenes Reinvermögen | 94 | 98 | 192 | |||
| Anteile anderer Gesellschafter | 20 | 3 | 23 | |||
| Kaufpreise (einschließlich Anschaffungsnebenkosten) | 169 | |||||
| davon: durch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beglichen | 167 | |||||
Darüber hinaus erfolgten im Rahmen der Portfoliobereinigung im Geschäftsjahr 2007/2008 Verkäufe, die jede für sich genommen nicht wesentlich waren und die sich in Summe auf Basis der Werte zum jeweiligen Veräußerungszeitpunkt wie folgt auf den Konzernabschluss auswirkten:
| 2007/2008 | ||
|---|---|---|
| Firmenwert | 35 | |
| Sachanlagen | 80 | |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 4 | |
| Aktive latente Steuern | 3 | |
| Vorräte | 54 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 48 | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 4 | |
| Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte | 21 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 68 | |
| Insgesamt abgegebene Vermögenswerte | 317 | |
| Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen | 35 | |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 7 | |
| Passive latente Steuern | 2 | |
| Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 23 | |
| Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten | 2 | |
| Kurzfristige Finanzschulden | 42 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 30 | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 6 | |
| Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 72 | |
| Insgesamt abgegebene Verbindlichkeiten | 219 | |
| Abgehendes Reinvermögen | 98 | |
| Anteile anderer Gesellschafter | 0 | |
| Gewinn/(Verlust) aus den Verkäufen | 58 | |
| Verkaufspreise | 156 | |
| davon: durch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beglichen | 158 |
Im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Werkes bestehen zum Bilanzstichtag noch Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Erwerber in Höhe von 2 Mio €.
03 Einzelne zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte
Für ein assoziiertes Unternehmen aus dem Segment Services besteht zum Bilanzstichtag Veräußerungsabsicht; es wird in der Bilanzzeile "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" ausgewiesen.






