- Erneut uneingeschränkte Entsprechenserklärung
- Transparente Informationen für Aktionäre und Öffentlichkeit
- Verantwortungsvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
- Angemessenes Kontroll- und Risikomanagementsystem
- Compliance als wesentliche Leitungsaufgabe des Vorstands
- Hohe Transparenz durch umfangreiche Information
- Directors' Dealings
- Abschlussprüfung durch KPMG
- Leistungsbezogene Vergütung für den Vorstand
- Aktienbasierte Vergütung für weitere Führungskräfte
- Angemessene Aufsichtsratsvergütung
Corporate Governance bei ThyssenKrupp
Die Corporate Governance bei ThyssenKrupp orientiert sich am Deutschen Corporate Governance Kodex, der sich als Maßstab guter Unternehmensführung in Deutschland bewährt hat. Wir befolgen sämtliche Empfehlungen und Anregungen des Kodex, der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zuletzt am 06. Juni 2008 in einigen Punkten überarbeitet worden ist. Einzelheiten hierzu finden Sie im nachfolgenden Bericht.
Corporate-Governance-Bericht
Über die Corporate Governance bei ThyssenKrupp berichtet der Vorstand – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex wie folgt:
Einer verantwortungsbewussten, transparenten und an einer nachhaltigen Wertschaffung orientierten Unternehmensführung kommt bei ThyssenKrupp seit jeher ein hoher Stellenwert zu. Der Konzern orientiert sich traditionell an international und national anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Corporate Governance ist für uns ein Anspruch, der sämtliche Bereiche des Unternehmens umfasst. Wir wollen das Vertrauen, das uns die Anleger, Finanzmärkte, Geschäftspartner, Mitarbeiter und die Öffentlichkeit entgegenbringen, stetig bestätigen und die Corporate Governance im Konzern fortlaufend weiterentwickeln. Wir sind davon überzeugt, dass eine gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage für den Erfolg des Unternehmens ist.
Umfangreiche Informationen zum Thema sind auch auf unserer Website einsehbar. Dort sind auch die aktuelle Entsprechenserklärung sowie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre zugänglich.
Erneut uneingeschränkte Entsprechenserklärung
ThyssenKrupp folgt bereits seit Jahren allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Auch im Berichtsjahr haben sich Vorstand und Aufsichtsrat intensiv mit der Erfüllung der Kodex- Vorgaben befasst, insbesondere mit den neuen Anforderungen vom 06. Juni 2008. Auf Basis dieser Beratungen haben Vorstand und Aufsichtsrat am 01. Oktober 2008 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, nach der die ThyssenKrupp AG sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 06. Juni 2008 entspricht. Auch sämtliche Anregungen des Kodex werden befolgt.
ThyssenKrupp setzt auch die neu in die aktuelle Kodex-Fassung eingefügte Regelung zur Behandlung von Vergütungsfragen im Aufsichtsratsplenum um. Das Aufsichtsratsplenum hat auf Vorschlag des Personalausschusses das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente beschlossen und wird es regelmäßig überprüfen. Die Kodex-Kommission hat am 06. Juni 2008 die früheren Anregungen zum so genannten Abfindungs-Cap in Empfehlungen umgewandelt; diese Regelungen wurden bei ThyssenKrupp schon im Vorjahr – noch als Anregungen – befolgt. Der Abfindungs-Cap wird bereits seit Beginn des Berichtsjahres bei Abschluss von Vorstandsverträgen berücksichtigt. Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels ("change of control"-Regelung) ist in den Vorstandsverträgen bei ThyssenKrupp nicht enthalten.
Bei unserer börsennotierten Tochtergesellschaft Eisen- und Hüttenwerke AG wird der Kodex ebenfalls umgesetzt, wobei die Besonderheiten der Konzerneinbindung berücksichtigt werden. Einzelne Abweichungen sind in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft vom 01. Oktober 2008 dargelegt.
Transparente Informationen für Aktionäre und Öffentlichkeit
Über die wesentlichen wiederkehrenden Termine wie den Termin der Hauptversammlung oder die Erscheinungstermine der Zwischenberichte unterrichten wir unsere Aktionäre, Analysten, Aktionärsvereinigungen, Medien sowie die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig in einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht, in den Zwischenberichten sowie auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht ist. Außerdem stehen wir mit unserer aktiven Investor-Relations-Tätigkeit in enger Verbindung mit unseren Aktionären. Regelmäßig treffen wir beispielsweise mit Analysten und institutionellen Investoren zusammen. Neben den jährlichen Analysten- und Investorenkonferenzen zum Jahresabschluss und Halbjahresbericht finden anlässlich der Veröffentlichung der Zwischenberichte über das 1. Quartal und die 9-Monats-Zahlen Telefonkonferenzen für Analysten und Investoren statt. Sämtliche Präsentationen für diese Veranstaltungen, aber auch für Roadshows und Anlegerkonferenzen lassen sich im Internet frei einsehen. Dort werden auch die Aufnahmen wesentlicher Veranstaltungen im Video- oder Audioformat zum Abspielen angeboten. Die Orte und Termine von Roadshows und Anlegerkonferenzen sind ebenfalls für alle Interessierten abrufbar.
Die jährliche Hauptversammlung wird bei ThyssenKrupp mit dem Ziel vorbereitet, sämtliche Aktionäre vor, während und nach der Versammlung zügig, umfassend und effektiv zu informieren. Außerdem wollen wir ihnen die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte erleichtern. Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr umfassend unterrichtet. In der Einladung zur Hauptversammlung werden die anstehenden Tagesordnungspunkte und die Teilnahmebedingungen erläutert. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen ebenfalls auf unserer Website zur Verfügung. Außerdem haben wir eine Infoline für die Fragen unserer Aktionäre eingerichtet. Auch auf elektronischem Wege sind die Mitarbeiter unserer Investor-Relations-Abteilung erreichbar. Direkt im Anschluss an die Hauptversammlung veröffentlichen wir die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse im Internet. Auf diese Weise wird der Informationsaustausch zwischen uns und den Aktionären rund um die Hauptversammlung sichergestellt und vereinfacht.
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Weisungen zur Stimmrechtsausübung an diesen Stimmrechtsvertreter können vor und während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte auch über das Internet erteilt werden. Aktionäre, die an der Hauptversammlung vor Ort nicht persönlich teilnehmen können, haben ebenso wie die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit, die Veranstaltung in voller Länge live im Internet zu verfolgen.
Verantwortungsvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse des Unternehmens eng zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, den nachhaltigen Unternehmenswert zu steigern.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben besteht bei der ThyssenKrupp AG ein duales Führungssystem, das durch eine personelle Trennung zwischen dem Leitungs- und dem Überwachungsorgan gekennzeichnet ist. Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung, entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Er bestellt die Vorstandsmitglieder. Grundlegende Entscheidungen benötigen seine Zustimmung.
Wie es der Deutsche Corporate Governance Kodex vorsieht, gehören dem Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG mit Herrn Dr. Cromme und Herrn Dr. Kriwet nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder an; damit ist eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands gewährleistet. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen werden dabei erläutert und begründet. Die Berichterstattung des Vorstands umfasst auch das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien. Für bedeutende Geschäftsvorgänge legt die Satzung der ThyssenKrupp AG Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats fest. Mehr dazu erfahren Sie im Bericht des Aufsichtsrats.
Die Gesellschaft hat für alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (so genannte D & O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt abgeschlossen.
Auch im Berichtsjahr bestanden Berater- oder sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft ausschließlich bei Herrn Dr. v. Schenck, der Aufsichtsratsmitglied unserer Gesellschaft und zugleich Partner der international tätigen Rechtsanwaltssozietät Clifford Chance ist. Soweit diese 2007/2008 für das Unternehmen rechtsberatend tätig wurde, hat der Personalausschuss des Aufsichtsrats der Mandatierung zugestimmt. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, traten nicht auf.
Die Amtsperiode der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/2009 beschließen wird. Die Mandate der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat enden mit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Januar 2009. Die Neuwahl der Arbeitnehmervertreter ist eingeleitet; über das Ergebnis werden wir in der Hauptversammlung am 23. Januar 2009 berichten.
Angemessenes Kontroll- und Risikomanagementsystem
Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Der Vorstand stellt ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen sicher. Das systematische Risikomanagement im Rahmen unserer wertorientierten Unternehmensführung sorgt dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt und bewertet und Risikopositionen optimiert werden. Über bestehende Risiken und deren Entwicklung wird der Aufsichtsrat vom Vorstand regelmäßig unterrichtet. Mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung befasst sich regelmäßig der vom Aufsichtsrat eingerichtete Prüfungsausschuss. Das Risikomanagement- und Revisionssystem wird kontinuierlich weiterentwickelt und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Wesentliche Merkmale unseres Kontroll- und Risikomanagementsystems können Sie dem Kapitel Risikomanagement entnehmen.
Compliance als wesentliche Leitungsaufgabe des Vorstands
Compliance im Sinne von Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien sowie deren Beachtung durch die Konzernunternehmen ist bei ThyssenKrupp eine wesentliche Leitungsaufgabe. Bereits unmittelbar nach der Fusion der Vorgängerkonzerne Thyssen und Krupp im Jahr 1999 wurde ein Compliance-Programm eingeführt. Seitdem wird es regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Der Schwerpunkt der konzernweiten Compliance-Aktivitäten liegt in den Bereichen Kartellrecht und Korruptionsbekämpfung. Mit dem Compliance-Programm haben wir weitreichende Maßnahmen ergriffen, damit die Korruptions- und Kartellvorschriften sowie die darauf beruhenden Konzernrichtlinien eingehalten werden.
Der Vorstand der ThyssenKrupp AG hat seine ablehnende Haltung zu Kartell- und Korruptionsverstößen im so genannten ThyssenKrupp Compliance-Commitment klar zum Ausdruck gebracht. Kartellverstöße oder Verstöße gegen die Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung werden in keiner Weise geduldet und führen zu Sanktionen gegen die betroffenen Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, in seinem Verantwortungsbereich aktiv an der Umsetzung des Compliance-Programms mitzuwirken. Das Compliance-Commitment wird durch verschiedene Konzernrichtlinien und Informationspublikationen ergänzt; dort werden die zu Grunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen näher erläutert und konkretisiert.
Für die Umsetzung des Programms sind die Segmente verantwortlich. Diese informieren ihre Mitarbeiter durch ihre Rechts- und Compliance-Abteilungen in regelmäßigen Schulungen über die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien. Sie stehen auch als Ansprechpartner für Einzelfragen zur Verfügung. Weltweit haben wir so mehr als 5.000 Mitarbeiter geschult. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf Schulungen in Ländern mit möglicherweise erhöhten Compliance-Risiken. Die Präsenzschulungen werden durch ein konzernweites interaktives E-Learning-Programm ergänzt. Die erste Auflage des Programms haben rund 20.000 Mitarbeiter absolviert; die zweite Auflage mit bisher mehr als 29.000 Teilnehmern startete im August 2008.
Als weiteres ergänzendes Compliance-Element hat ThyssenKrupp eine so genannte Whistleblower- Hotline eingeführt. Mit deren Betrieb haben wir eine externe Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Die Whistleblower-Hotline steht Mitarbeitern des Konzerns wie auch Dritten zur Verfügung, um Hinweise auf mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße in Unternehmen des Konzerns zu melden. Auch hier stehen die Bereiche Kartellrecht und Korruption im Zentrum. Die Hotline ist grundsätzlich weltweit erreichbar und kostenfrei. Auf Wunsch werden Compliance-Verstöße auch unter Geheimhaltung der Identität des Meldenden entgegengenommen. Hinweise können telefonisch oder per E-Mail übermittelt werden. Die Kontaktdaten sind auch über unsere Website abrufbar. Weitere Compliance-Maßnahmen betreffen z.B. das Kapitalmarktrecht und die Einhaltung der entsprechenden Konzernrichtlinie.
Die gesetzliche Regelung des § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) wird durch eine Insiderrichtlinie ergänzt, die den Handel mit Wertpapieren des Unternehmens für Organmitglieder und Mitarbeiter regelt und die erforderliche Transparenz sicherstellt. Seit Jahren besteht dazu die Konzern- Clearingstelle "Ad-hoc-Publizität", in der Vertreter verschiedener Fachbereiche Sachverhalte auf ihre Ad-hoc-Relevanz prüfen, um den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen Insiderinformationen zu gewährleisten. Personen, für die der Zugang zu Insiderinformationen unerlässlich ist, um ihre Aufgaben bei der ThyssenKrupp AG wahrnehmen zu können, werden in ein Insiderverzeichnis aufgenommen.
Hohe Transparenz durch umfangreiche Information
Um größtmögliche Transparenz und gleiche Chancen für alle zu gewährleisten, folgt unsere Unternehmenskommunikation dem Anspruch, alle Zielgruppen gleichberechtigt und zeitnah zu informieren. Im Internet können sich Aktionäre und potenzielle Anleger jederzeit über aktuelle Entwicklungen im Konzern informieren. Sämtliche Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen der ThyssenKrupp AG werden auch auf unserer Website in deutscher und englischer Sprache publiziert. Die Satzung der Gesellschaft sowie die Geschäftsordnungen für den Vorstand, den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss sind dort ebenso eingestellt wie die Konzernabschlüsse, Zwischenberichte und detaillierte Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Parallel zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bzw. der Zwischenberichte erscheint im Internet unser Aktionärsbrief "# 750.000 kompakt". Darin informieren wir in leicht verständlicher Form über die geschäftliche Entwicklung des Konzerns und die strategischen Ziele, aber auch über die Aktie, neue Projekte sowie weitere aktuelle Themen. Schließlich können alle Aktionäre und interessierte Leser einen elektronischen Newsletter abonnieren, der über Neuigkeiten aus dem Konzern berichtet.
Directors' Dealings
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach § 15a WpHG gesetzlich verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der ThyssenKrupp AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, und zwar dann, wenn der Wert der Geschäfte, die ein Organmitglied und ihm nahestehende Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigt haben, die Summe von 5.000 € erreicht oder übersteigt. Das gilt auch für bestimmte Mitarbeiter mit Führungsaufgaben und die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen. Für das Geschäftsjahr 2007/2008 sind der ThyssenKrupp AG folgende Geschäfte gemeldet worden, die auch auf unserer Website veröffentlicht sind:
| Datum Ort |
Name | Funktion | Bezeichnung des Finanz- instruments |
Geschäftsart | Stückzahl | Preis pro Stück *) |
Geschäfts-volumen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 04.12.2007 Frankfurt am Main | Prof. Dr. Bernhard Pellens | Aufsichts-rat | ThyssenKrupp Aktie | Kauf | 800 | 38,00 € | 30.400,00 € | |||||||
| 04.12.2007 XETRA |
Ralph Labonte | Vorstand | ThyssenKrupp Aktie | Kauf | 3.875 | 37,95 € | 147.056,25 € | |||||||
| 04.12.2007 XETRA |
Dr.-Ing. Ekkehard D. Schulz | Vorstand | ThyssenKrupp Aktie | Kauf | 6.500 | 38,31 € | 249.019,97 € | |||||||
| 11.12.2007 XETRA |
Dr.-Ing. Ekkehard D. Schulz | Vorstand | ThyssenKrupp Aktie | Kauf | 6.600 | 37,47 € | 247.320,00 € | |||||||
| 21.01.2008 XETRA |
Dr.-Ing. Ekkehard D. Schulz | Vorstand | ThyssenKrupp Aktie | Kauf | 7.550 | 32,98 € | 249.012,59 € | |||||||
| 04.03.2008 XETRA |
Edwin Eichler | Vorstand | ThyssenKrupp Aktie | Kauf | 17.950 | 39,08 € | 701.486,00 € | |||||||
| 08.09.2008 XETRA |
Ralph Labonte | Vorstand | ThyssenKrupp Aktie | Kauf | 3.350 | 29,93 € | 100.249,78 € | |||||||
| 09.09.2008 XETRA |
Dr.-Ing. Ekkehard D. Schulz | Vorstand | ThyssenKrupp Aktie | Kauf | 5.500 | 27,12 € | 149.132,50 € | |||||||
| 11.09.2008 XETRA |
Dr. Olaf Berlien | Vorstand | ThyssenKrupp Aktie | Kauf | 7.300 | 27,86 € | 203.382,00 € | |||||||
| 15.09.2008 XETRA |
Dr.-Ing. Ekkehard D. Schulz | Vorstand | ThyssenKrupp Aktie | Kauf | 3.795 | 26,35 € | 99.998,25 € | |||||||
| 15.09.2008 XETRA |
Dr. Ulrich Middelmann | Vorstand | ThyssenKrupp Aktie | Kauf | 5.700 | 26,27 € | 149.762,00 € | |||||||
| 16.09.2008 XETRA |
Dr.-Ing. Ekkehard D. Schulz | Vorstand | ThyssenKrupp Aktie | Kauf | 3.850 | 25,98 € | 100.026,85 € | |||||||
| 17.09.2008 XETRA |
Dr.-Ing. Ekkehard D. Schulz | Vorstand | ThyssenKrupp Aktie | Kauf | 2.000 | 24,96 € | 49.920,00 € | |||||||
| 29.09.2008 XETRA |
Dr. Ulrich Middelmann | Vorstand | ThyssenKrupp Aktie | Kauf | 7.000 | 21,73 € | 152.110,00 € |
Der Gesamtbesitz aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder an Aktien der ThyssenKrupp AG betrug zum 30. September 2008 weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien.
Die Mandate der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder sind unter "Weitere Informationen" aufgeführt. Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind im Anhang des Konzernabschlusses dargestellt.
Abschlussprüfung durch KPMG
ThyssenKrupp stellt den Konzernabschluss und die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der ThyssenKrupp AG wird nach den Vorschriften des HGB erstellt. Mit dem Abschlussprüfer, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, (vormals: KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin) haben wir auch für das Berichtsjahr vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sofort unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll auch über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben.
Vergütungsbericht
Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts.
Leistungsbezogene Vergütung für den Vorstand
Die transparente und verständliche Darstellung der Vorstandsvergütung ist für uns seit Jahren ein wesentliches Element guter Corporate Governance. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus folgenden Vergütungsbestandteilen: dem Fixum, der Tantieme, einer Komponente mit langfristiger Anreizwirkung sowie aus Nebenleistungen und Pensionszusagen. Für die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung ist der Personalausschuss des Aufsichtsrats zuständig. Das Aufsichtsratsplenum hat auf Vorschlag seines Personalausschusses das Vergütungssystem für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente beschlossen und wird es regelmäßig überprüfen.
Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands bilden in erster Linie die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die Leistung des Vorstands sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfeldes.
Vorstandsverträge, die ab dem Beginn des Berichtsjahres abgeschlossen wurden, sehen für den Fall, dass die Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund vorzeitig endet, eine Ausgleichszahlung vor. Sie ist auf maximal zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen begrenzt (Abfindungs-Cap) und vergütet nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels ("change of control"-Regelung) ist in den Vorstandsverträgen nicht enthalten.
Zu den verschiedenen Vergütungsbestandteilen: Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus Fixum und Nebenleistungen sowie Pensionszusagen, während die erfolgsbezogenen Komponenten in Tantieme und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung aufgeteilt sind.
Das Fixum wird als leistungsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Eine Überprüfung fand bislang regelmäßig nach Ablauf von drei Jahren statt. In seiner Sitzung am 05. September 2008 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Zeitraum für die Überprüfung des Fixums auf nunmehr zwei Jahre zu verkürzen. Bei der zum 01. Oktober 2008 durchgeführten Überprüfung wurden die Festbezüge der Vorstandsmitglieder ab dem neuen Geschäftsjahr 2008/2009 in Anlehnung an den Anstieg der Bezüge der Leitenden Angestellten im Konzern in den letzten drei Jahren um rund 10 % auf nunmehr 585.000 € für ein ordentliches Vorstandsmitglied erhöht. Die Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich Nebenleistungen in Form von Sachbezügen; diese bestehen im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert von Immobilien, deren Nebenkosten, Versicherungsprämien sowie der privaten Dienstwagennutzung. Als Vergütungsbestandteil sind diese Nebenleistungen vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; die Höhe variiert je nach der persönlichen Situation. Wie in den Vorjahren wurden Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr weder Kredite oder Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
Erster Teil der erfolgsbezogenen Vergütung ist die Tantieme. Ihre Höhe ist von der Entwicklung der beiden Kennzahlen EBT (Ergebnis vor Steuern) und ROCE (Gesamtkapitalrentabilität) des Konzerns abhängig, die je zur Hälfte als Kriterien herangezogen werden. Die Vorstandsmitglieder, die gleichzeitig den Vorstandsvorsitz in einer Segmentführungsgesellschaft innehaben, erhalten einen Teil ihrer Tantieme in Abhängigkeit von den Kennzahlen (EBT, ROCE, TKVA) ihres Segments. Damit besteht ein Gleichklang zwischen der Tantieme als Leistungsanreiz und den im Konzern verwendeten Steuerungskennzahlen, und zwar auch unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung der Segmente. Zusätzlich zur Tantieme beziehen die Vorstandsmitglieder Vergütungen aus dem Mid Term Incentiveplan (MTI) als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung. Tantiemeregelung und MTI beruhen auf einer vom Personalausschuss des Aufsichtsrats im Jahr 2002 aufgestellten und 2007 modifizierten Richtlinie.
Insgesamt betrug die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2007/2008 19,8 Mio € (Vorjahr: 22,0 Mio €). Die inzwischen ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Garry Elliott und Dr. A. Stefan Kirsten erhielten im Vorjahr eine Vergütung von insgesamt 3,4 Mio €.
Zur Vergütung gehören auch die den Vorstandsmitgliedern Anfang Januar 2008 gewährten Wertrechte gemäß der 6. Tranche des MTI. Diese werden mit ihrem nach internationalen Bilanzierungsvorgaben errechneten Wert zum Gewährungszeitpunkt angesetzt. Die Anzahl der ausgegebenen Wertrechte aus dem MTI wird am Ende des jeweiligen Performance-Zeitraums angepasst. Basis dafür ist ein Vergleich des durchschnittlichen ThyssenKrupp Value Added (TKVA) des dreijährigen Performance-Zeitraums – beginnend mit dem 01. Oktober des Geschäftsjahres, in dem die Wertrechte gewährt wurden – mit dem durchschnittlichen TKVA der vorangegangenen drei Geschäftsjahre. Dabei führt eine Veränderung des TKVA um 50 Mio € zu einer Veränderung der Wertrechte um 10 %. Mehr über den TKVA erfahren Sie im Kapitel Unternehmssteuerung – Ziele und Strategie. Am Ende des Performance-Zeitraums erfolgt eine Vergütung der gewährten Wertrechte auf Basis des Durchschnittskurses der ThyssenKrupp Aktie, der sich aus dem Kursverlauf in den ersten drei Monaten nach Ende des Performance-Zeitraums ergibt.
Einzelheiten der Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2007/2008 ergeben sich in individualisierter Form aus der nachfolgenden Tabelle. Die Vorjahreszahlen sind jeweils in Klammern angegeben:
Tabelle: Vergütung des Vorstands 2007/2008
Der Rückgang der Tantieme gegenüber dem Vorjahr ist auf die niedrigeren EBT und ROCE im Berichtsjahr zurückzuführen: So reduzierte sich das EBT von 3.330 Mio € auf 3.128 Mio € und der ROCE von 20,7 % auf 18,3 %.
Die obige Tabelle zeigt die auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands entfallenden Pensionen in individualisierter Form. Pensionen werden an frühere Vorstandsmitglieder gezahlt, die entweder die Pensionsgrenze von derzeit 60 Jahren erreicht haben, dauerhaft arbeitsunfähig sind oder deren Anstellungsvertrag unter Anrechnung anderweitiger Einkünfte vorzeitig beendet oder nicht verlängert wurde. Eine Pension wird bei vorzeitiger Beendigung oder Nicht-Verlängerung des Anstellungsvertrags nach der jetzt verwendeten Neufassung nur gewährt, wenn sich das Vorstandsmitglied mindestens in der zweiten fünfjährigen Bestellperiode befindet und älter ist als 55 Jahre. Die Pension eines Vorstandsmitglieds bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil am letzten Festgehalt, das das Mitglied vor Beendigung seines Anstellungsvertrags erhielt. Dieser prozentuale Anteil steigt mit der Bestelldauer als Vorstandsmitglied. Er beträgt grundsätzlich 30 % mit Beginn der ersten, 50 % mit Beginn der zweiten und 60 % mit Beginn der dritten fünfjährigen Bestellperiode; die Pension des Vorstandsvorsitzenden liegt bei 65 %. Auf der Grundlage einer inzwischen nicht mehr geltenden Regelung werden zwei Vorstandsmitglieder wegen ihrer mehr als zehnjährigen Bestelldauer als Vorstandsmitglied für die Dauer von fünf Jahren nach der Pensionierung weiterhin einen Pkw mit Fahrer und bestimmte Versicherungsleistungen erhalten. Laufende Renten werden jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Hinterbliebenenversorgung sieht eine Zahlung von 60 % des Ruhegeldes für die Witwe (früher 75 %) und von 20 % für jedes unterhaltsberechtigte Kind (in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, max. bis zum 25. Lebensjahr, in besonders begründeten Ausnahmefällen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) vor, insgesamt maximal 100 % des Ruhegeldes. Für diese künftigen Ansprüche hat die Gesellschaft auf Basis von IFRS Pensionsrückstellungen gebildet. Im Berichtsjahr betrugen die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder 3.580 Tsd € (Vorjahr: 4.790 Tsd €). Der Betrag für 2007/2008 setzt sich aus den so genannten Dienstzeitaufwendungen (service cost) in Höhe von 1.502 Tsd € (Vorjahr: 2.818 Tsd €) und den Zinsaufwendungen (interest cost) in Höhe von 2.078 Tsd € (Vorjahr: 1.972 Tsd €) zusammen. In den Vorjahreszahlen waren noch Zuführungen für die im Geschäftsjahr 2006/2007 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Gary Elliott und Dr. A. Stefan Kirsten enthalten.
Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden keinem Vorstandsmitglied zugesagt. Auch hat kein Mitglied des Vorstands im Berichtsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten.
2007/2008 wurde die 3. Tranche des MTI ausbezahlt. Maßgebend für die Wertentwicklung dieser Tranche war die Erhöhung des durchschnittlichen TKVA der drei Geschäftsjahre 2001 / 2002 - 2003 / 2004 gegenüber dem TKVA der dreijährigen Performance-Periode 2004 / 2005 - 2006/2007. In der genannten Performance-Periode stieg das durchschnittliche TKVA erheblich von -65 Mio € auf 1.538 Mio €; der Aktienkurs erhöhte sich seit Ausgabe der Wertrechte von 15,78 € auf 41,15 € am Ende der dreijährigen Performance-Periode. Auf dieser Basis erhielten die Vorstandsmitglieder aus der 3. Tranche des MTI die nachfolgenden Zahlungen (die Zahlungen des Vorjahres sind in Klammern hinzugefügt): Herr Dr. Schulz 2.715 Tsd € (1.889 Tsd €), Herr Dr. Middelmann 2.057 Tsd € (1.431 Tsd €), die Herren Dr. Berlien, Eichler und Labonte jeweils 1.645 Tsd € (1.145 Tsd €), Herr Dr. Mörsdorf 1.645 Tsd € (859 Tsd €), Herr Dr. Köhler 1.097 Tsd € (763 Tsd €) und Herr Fechter 823 Tsd € (477 Tsd €). Aus der 4. bis 6. Tranche des MTI verfügen die Vorstandsmitglieder darüber hinaus über insgesamt 154.441 gewährte, aber noch nicht auszahlungsreife Wertrechte.
Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 13,7 Mio € (Vorjahr: 15,1 Mio €). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden nach IFRS 142,3 Mio € (Vorjahr: 157,8 Mio €) zurückgestellt.
Aktienbasierte Vergütung für weitere Führungskräfte
Neben dem Vorstand erhalten auch weitere ausgewählte Führungskräfte des Konzerns einen Teil ihrer Bezüge in Form einer aktienbasierten Vergütung. Dabei handelt es sich zum einen um den MTI und zum anderen um ein Programm zum rabattierten Bezug von ThyssenKrupp Aktien.
Beginnend mit der 2. Tranche des MTI, deren Ausgabe 2004 erfolgte, wurde der Kreis der Bezugsberechtigten auf die Vorstandsmitglieder der Segmentführungsgesellschaften und einige andere ausgewählte Führungskräfte zu modifizierten Bedingungen ausgedehnt. Aus dem MTI für diesen Personenkreis resultierte im Berichtsjahr ein Aufwand von 0,2 Mio € (Vorjahr: 46,5 Mio €).
Der Vorstand der ThyssenKrupp AG hat auch für das Geschäftsjahr 2007/2008 beschlossen, ausgewählten Führungskräften des Konzerns, die nicht durch den MTI begünstigt sind, den rabattierten Aktienkauf anzubieten. Die Begünstigten erhalten dabei nach Ablauf eines festgelegten Performance- Zeitraums das Angebot, ThyssenKrupp Aktien zu einem festgelegten Euro-Betrag mit einem Rabatt zu erwerben, der vom Arbeitgeber getragen wird. Den verbleibenden Betrag leisten die Teilnehmer als Eigenanteil. Die Rabatthöhe ist vom (Konzern-)TKVA des Performance-Zeitraums abhängig und kann bis zu 80 % betragen. Der Aktienerwerb erfolgt nach Ablauf des Performance-Zeitraums über die Börse. Diese Aktien sind mit einer Sperrfrist von drei Jahren belegt.
Mit dem rabattierten Aktienkauf wird die am Unternehmenserfolg ausgerichtete variable Vergütung um ein konzernbezogenes Element erweitert, das die zentrale Steuerungsgröße TKVA in das Anreizsystem integriert. Dieser aktienkurs- und wertorientierte Vergütungsbestandteil soll die Konzentration auf die Konzernziele und die Identifikation der Führungskräfte mit dem Unternehmen stärken.
Aus dem rabattierten Aktienkauf resultierte im Berichtsjahr ein Aufwand von 13,5 Mio € (im Vorjahr 11,7 Mio €). Über eine Neuauflage des Programms im Geschäftsjahr 2008/2009 wird der Vorstand der ThyssenKrupp AG neu entscheiden.
Angemessene Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung der ThyssenKrupp AG geregelt. Sie orientiert sich an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Konzerns. Die derzeitige Vergütungsregelung wurde in der Hauptversammlung am 19. Januar 2007 beschlossen und in der Hauptversammlung am 18. Januar 2008 in Bezug auf den Nominierungsausschuss geringfügig ergänzt.
Neben der Erstattung ihrer Auslagen und einem Sitzungsgeld von 500 € erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die sich aus drei Bestandteilen zusammensetzt: einem Festbetrag von 50.000 € und zwei erfolgsorientierten Bausteinen. Dies ist eine Tantieme von 300 € je 0,01 € Dividende, die über 0,10 € je Stückaktie hinaus für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Hinzu kommt eine auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene jährliche Vergütung in Höhe von 2.000 € je 100 Mio € Ergebnis vor Steuern (EBT) im Konzernabschluss, das im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre ein EBT von 1 Mrd € übersteigt.
Die feste Vergütung, die Tantieme und die auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Komponente betragen für den Vorsitzenden jeweils das Dreifache und für seinen Stellvertreter das Doppelte der Beträge. Vorsitz und Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen werden entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex gesondert vergütet. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder einer Ausschuss-Sitzung nicht teil, reduziert sich die Vergütung für die Aufsichtsrats- bzw. Ausschusstätigkeit anteilig.
Auf Basis der vorgeschlagenen Dividende erhalten die Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des Sitzungsgeldes eine Vergütung von insgesamt 3,6 Mio € (im Vorjahr 3,4 Mio €). Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfallen im Berichtsjahr die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Beträge; die entsprechenden Vorjahresbeträge sind durch Klammerzusätze kenntlich gemacht:
Tabelle: Vergütung des Aufsichtsrats 2007/2008
Mitgliedern des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG werden für Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften für das Geschäftsjahr 2007/2008 ergänzend Vergütungen in Höhe von 223.458 € (im Vorjahr 150.075 €) gewährt. Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfallen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Beträge:
| 2006/2007 | 2007/2008 | |||
|---|---|---|---|---|
| Markus Bistram | 21.904 | 87.690 | ||
| Theo Frielinghaus | 27.000 | 37.718 | ||
| Klaus Ix | 31.500 | 32.250 | ||
| Hüseyin Kavvesoglu | 34.000 | 35.050 | ||
| Thomas Schlenz | 30.000 | 30.750 | ||
| Gerold Vogel (bis 31.12.2006) | 5.671 | — | ||
| Insgesamt | 150.075 | 223.458 |
Darüber hinaus haben Aufsichtsratsmitglieder im Berichtsjahr mit der nachfolgenden Ausnahme wie auch im Vorjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Die Rechtsanwaltssozietät Clifford Chance, deren Partner das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. v. Schenck ist, hat für ihre Beratungsleistungen für ThyssenKrupp Gesellschaften insgesamt 89.235 € (Vorjahr: 333.556 €) erhalten. Wie in den Vorjahren wurden Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr weder Kredite oder Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.
Frühere Aufsichtsratsmitglieder, die vor dem 01. Oktober 2007 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind, erhalten für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine anteilige Vergütung aus der langfristigen Vergütungskomponente von insgesamt 15.683 € (Vorjahr: 29.567 €). Die Aufteilung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| 2006/2007 | 2007/2008 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dr. Karl-Hermann Baumann (bis 21.01.2005) | 3.295 | — | ||
| Wolfgang Boczek (bis 30.11.2005) | 12.421 | 2.256 | ||
| Carl-L. von Boehm-Bezing (bis 21.01.2005) | 3.295 | — | ||
| Reinhard Kuhlmann (bis 21.01.2005) | 3.295 | — | ||
| Dr. Mohamad-Mehdi Navab-Motlagh (bis 21.01.2005) | 3.295 | — | ||
| Dr. Friedel Neuber (verstorben am 23.10.2004) | 671 | — | ||
| Gerold Vogel (bis 31.12.2006) | — | 13.427 | ||
| Bernhard Walter (bis 21.01.2005) | 3.295 | — | ||
| Insgesamt | 29.567 | 15.683 |






