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IFRS-ÜberleitungsrechnungenErstmalige Anwendung der International Financial Reporting and Accounting StandardsDie Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standards – IAS) wurde am 19. Juli 2002 verabschiedet. Gemäß dieser Verordnung müssen alle in der Europäischen Union (EU) ansässigen Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt in der EU zugelassen sind, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2005 beginnen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen. Daher ist die ThyssenKrupp AG verpflichtet, ihren Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2005/2006 erstmals nach IFRS aufzustellen. Die ThyssenKrupp AG hat sich entschieden, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses der EU-Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators – CESR) auch die Zwischenberichte für das Geschäftsjahr 2005/2006 bereits gemäß den Vorschriften der IFRS aufzustellen. Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz hat der Konzern den IFRS 1 "First Time Adoption of International Financial Reporting Standards" angewendet. Der Stichtag der IFRS-Eröffnungsbilanz ist der 01. Oktober 2004. Eine Erläuterung, inwieweit der Übergang auf IFRS die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns beeinflusst hat, ist nachfolgend aufgeführt. Diese Darstellung umfasst auch die Überleitungsrechnungen für das Eigenkapital und den Jahresüberschuss für die IFRS-Vergleichsperioden, die bisher nach dem Rechnungslegungsstandard US-GAAP veröffentlicht wurden. Die Eröffnungsbilanz wurde unter Anwendung der Standards und Interpretationen aufgestellt, die bereits veröffentlicht sind oder von denen erwartet wird, dass sie zum 30. September 2006 verbindlich anzuwenden sein werden. Der Konzern geht davon aus, dass mit Ausnahme der in IFRS 1 gewährten Vereinfachungen die hier angewendeten Rechnungslegungsstandards bei der Erstellung des ersten vollständigen Konzernabschlusses nach IFRS am 30. September 2006 maßgeblich sein werden. Eine ausführliche Darstellung der angewendeten Grundsätze der Rechnungslegung erfolgt im Anhang zum Konzern-Zwischenabschluss. Bis zum 30. September 2006 sind die Eröffnungsbilanz zum 01. Oktober 2004, der Konzernjahresabschluss zum 30. September 2005 und alle Zwischenberichte, die für den Zeitraum vom 01. Oktober 2004 bis zum 30. September 2006 veröffentlicht worden sind, als vorläufig anzusehen, da die Möglichkeit besteht, dass das lnternational Accounting Standards Board (IASB) weitere Vorschriften verabschiedet, die rückwirkend angewendet werden müssen. Daher sind weder die Eröffnungsbilanz zum 01. Oktober 2004 noch der Konzernjahresabschluss zum 30. September 2005 durch den Konzernabschlussprüfer endgültig nach IFRS testiert. Diese Abschlüsse bilden die Basis für den ersten vollständigen Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr 2005/2006 und werden nur in Verbindung mit diesem ersten vollständigen Abschluss nach IFRS durch den Konzernabschlussprüfer testiert. Der vorliegende Konzernabschluss zur Zwischenberichterstattung wurde auf Basis der IFRS aufgestellt, die voraussichtlich zum 30. September 2006 verbindlich sind oder freiwillig vorzeitig angewendet werden können. Auf Basis dieser IFRS wurden vom Management Annahmen über die Rechnungslegungsgrundsätze des Konzerns getroffen, die voraussichtlich angewendet werden, wenn zum 30. September 2006 der erste IFRS-Konzernabschluss für ein komplettes Geschäftsjahr erstellt wird. Der Konzern hat in Übereinstimmung mit IFRS 1 folgende Ausnahmen bei der Erstellung der vorläufigen Eröffnungsbilanz in Anspruch genommen:
Die Übernahme der International Financial Reporting and Accounting Standards hat zu folgenden wesentlichen Änderungen in den Bilanzierungsgrundsätzen des Konzerns geführt: KonsolidierungBeim Erwerb von Gesellschaften werden nach US-GAAP die Anteile anderer Gesellschafter entsprechend ihrem Anteil am Buchwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Erwerbs berücksichtigt. Nach IFRS werden diese Minderheitenanteile entsprechend ihrem Anteil am beizulegenden Zeitwert der zum Zeitpunkt des Erwerbs identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten berücksichtigt und innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. UmsatzrealisierungUnter US-GAAP hat der Konzern Fertigungsaufträge nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert, wenn die Auftragsabwicklung mindestens zwölf Monate umfasste, gerechnet von der Inkraftsetzung des Auftrags bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftrag im Wesentlichen fertig gestellt war. Gemäß IFRS werden alle Fertigungsaufträge unabhängig von der Dauer der Auftragsabwicklung nach der Percentage-of-Completion-Methode erfasst. EntwicklungskostenEntwicklungskosten wurden unter US-GAAP sofort aufwandswirksam erfasst. IFRS verlangt die Aktivierung von Entwicklungskosten als immaterielle Vermögenswerte, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. SachanlagenWährend unter US-GAAP keine speziellen Regelungen existierten, muss unter IFRS der Komponenten-Ansatz (components approach) im Rahmen der Bilanzierung von Sachanlagen angewendet werden. Sofern Sachanlagen aus wesentlichen identifizierbaren und signifikanten Komponenten bestehen, müssen diese als separate Bilanzierungseinheiten erfasst und abgeschrieben werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (investment property)Werden Grundstücke und Gebäude zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten, erfolgt nach US-GAAP ein Ausweis innerhalb der Sachanlagen. Unter IFRS werden solche Grundstücke und Gebäude gesondert innerhalb der langfristigen Vermögenswerte (non-current assets) ausgewiesen. Darüber hinaus sind im Anhang Angaben über die beizulegenden Zeitwerte zu machen, wenn die Bilanzierung zu (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgt. FirmenwertUnter US-GAAP überprüfte der Konzern die Werthaltigkeit von Firmenwerten auf Ebene der so genannten Reporting Units, welche der ersten Ebene unterhalb der Segmente des Konzerns entsprach. Wenn die erste Stufe des Werthaltigkeitstests ergab, dass der Buchwert der Reporting Unit inklusive des Firmenwerts den Marktwert dieser Einheit überstieg, so galt die Reporting Unit als wertgemindert. In einer zweiten Stufe wurde der Marktwert des Firmenwerts ermittelt und mit seinem Buchwert verglichen. Auf Basis dieser zweiten Berechnung erfolgte die Festlegung der Höhe des Abschreibungsbetrags. IFRS verlangt die Überprüfung der Werthaltigkeit auf Ebene so genannter Cash Generating Units (CGUs). Maßgeblich ist die Berichtsebene, auf der der Firmenwert durch das Management für interne Steuerungszwecke überwacht wird. Diese Vorgehensweise führt dazu, dass die Überprüfung der Firmenwerte auf Werthaltigkeit in einigen Segmenten des Konzerns unterhalb der Reporting-Unit-Ebene erfolgt. Beim einstufigen Werthaltigkeitstest nach IFRS wird der Buchwert der CGU inklusive Firmenwert mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, wird eine entsprechende Abschreibung des Firmenwerts vorgenommen. Im Falle eines Abschreibungsbetrags, der den Buchwert des Firmenwerts übersteigt, wird die Differenz in der Regel proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der CGU verteilt, und ihre Buchwerte werden entsprechend reduziert. Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienWenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer, von Sachanlagen oder von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien vorliegen, muss nach US-GAAP ein Vergleich zwischen dem Buchwert des betreffenden Vermögenswerts und der Summe der undiskontierten, aus der Nutzung dieses Vermögenswerts erwarteten Cash-Flows durchgeführt werden. Falls der Buchwert die Summe der undiskontierten Cash-Flows übersteigt, gilt der Vermögenswert als wertgemindert; es wird eine Wertberichtigung in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert des Vermögenswerts vorgenommen. Nach IFRS müssen diese Vermögenswerte in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag wertberichtigt werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags sind der Verkehrswert abzüglich Veräußerungskosten sowie der Nutzungswert als Summe der diskontierten erwarteten Cash-Flows zu ermitteln; der höhere Wert ist maßgeblich. Während nach US-GAAP mit der Wertberichtigung eine neue Kostenbasis für den Vermögenswert geschaffen wird, ist nach IFRS die vorgenommene Wertberichtigung ganz oder teilweise rückgängig zu machen und der Buchwert entsprechend zu erhöhen, sofern der erzielbare Betrag später wieder steigt. VorräteNach US-GAAP müssen Vorräte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Marktwert bewertet werden (lower of cost or market). Nach IFRS werden Vorräte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt, wobei der Nettoveräußerungswert den geschätzten, im normalen Geschäftsgang erzielbaren Veräußerungserlös abzüglich geschätzter Kosten für Fertigstellung und Vertrieb darstellt. Während nach US-GAAP mit der Wertberichtigung eine neue Kostenbasis für den Vermögenswert geschaffen wird, ist nach IFRS die vorgenommene Wertberichtigung ganz oder teilweise rückgängig zu machen und der Buchwert entsprechend zu erhöhen, sofern der erzielbare Nettoveräußerungswert später wieder steigt. ForderungenNach US-GAAP werden Forderungen, die nach dem True-Sale-Konzept verkauft wurden, nicht mehr in der Konzernbilanz ausgewiesen. Ob und inwieweit verkaufte Forderungen aus der Bilanz ausgebucht werden können, wird unter IFRS im Wesentlichen nach einem Chancen- und Risiken-Ansatz beurteilt. Dies führt in bestimmten Fällen zu einer anderen Behandlung von Forderungsverkäufen als unter US-GAAP. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDer Stichtag zur Bewertung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen darf nach US-GAAP vom Bilanzstichtag des Unternehmens abweichen. Der Konzern bewertete seine Pensionspläne daher auf Basis von Prämissen, die zum 30. Juni eines Kalenderjahres galten (early measurement). Nach IFRS muss der Bewertungsstichtag mit dem Bilanzstichtag des Unternehmens übereinstimmen. Entsprechend bewertet der Konzern unter IFRS seine Verpflichtungen auf Basis von Prämissen, die am Bilanzstichtag 30. September eines jeden Kalenderjahres gelten. Zum 30. September 2004/01. Oktober 2004 und entsprechend das Geschäftsjahr 2004/2005 wurden folgende Annahmen bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen zu Grunde gelegt:
Zum 30. September 2004/01. Oktober 2004 und entsprechend für das Geschäftsjahr 2004/2005 wurden folgende Annahmen bei der Ermittlung der Gesundheitsfürsorgeverpflichtungen zu Grunde gelegt:
US-GAAP verlangt gegebenenfalls den Ausweis einer Mindestpensionsverpflichtung. In diesem Fall muss bei Erfüllung bestimmter Kriterien ein immaterieller Vermögenswert in die Bilanz eingestellt werden. Unter IFRS existieren keine entsprechenden Vorschriften bezüglich der Bilanzierung einer Mindestverpflichtung oder eines korrespondierenden immateriellen Vermögenswerts. Ab dem Bilanzstichtag 30. September 2005 wendet der Konzern den Korridor-Ansatz nicht mehr an. Stattdessen wird die so genannte "dritte Option" der im Dezember 2004 verabschiedeten Ergänzung zu IAS 19 angewendet. Nach den Vorschriften dieser Ergänzung werden alle versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sofort und direkt im Eigenkapital erfasst. Die im Netto-Pensionsaufwand enthaltenen Zinsaufwendungen und erwarteten Erträge aus Planvermögen wurden unter US-GAAP innerhalb des betrieblichen Ergebnisses berücksichtigt. Der Konzern hat von der Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht, unter IFRS diese Komponenten aus Pensions- und Gesundheitsverpflichtungen innerhalb des Finanzergebnisses auszuweisen. Aktienorientierte VergütungUnter US-GAAP bewertete der Konzern bis zum 01. Juli 2005 seine Incentivepläne auf Basis des inneren Wertes. Gemäß SFAS 123(R) erfolgte seit dem 01. Juli 2005 eine Bewertung dieser Pläne nach der Marktwertmethode. Unter IFRS erfolgt eine Bewertung dieser Programme zum beizulegenden Zeitwert. Eingebettete derivative FinanzinstrumenteUS-GAAP verlangt den gesonderten Ausweis eines so genannten eingebetteten Derivats, wenn die beteiligten Vertragspartner einen Vertrag in einer Währung abschließen, die nicht der funktionalen Währung einer der Vertragsparteien entspricht. Nach IFRS werden solche eingebetteten Derivate nicht gesondert ausgewiesen, wenn die zu Grunde gelegte Vertragswährung der Transaktion üblicherweise in dem entsprechenden Geschäftsumfeld zur Anwendung kommt. Nicht fortgeführte Aktivitäten (discontinued operations)Der Konzern weist die Ergebnisse einer Disposal Group, die die Voraussetzungen für eine so genannte Komponente des Konzerns erfüllt, als nicht fortgeführte Aktivitäten aus, wenn deren Cash-Flows sowohl operativ als auch hinsichtlich der Finanzberichterstattung klar von den restlichen Aktivitäten des Konzerns trennbar sind und der Konzern nach der Veräußerung kein wesentliches weiteres Engagement in der Aktivität aufweist. Zusätzlich zu der Identifizierung einer Komponente muss nach IFRS die zur Veräußerung stehende Komponente eine wesentliche Geschäftsaktivität des Konzerns (major business line) repräsentieren oder alle Aktivitäten in einer geografischen Region beinhalten. Daher können bestimmte nach US-GAAP als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesene Veräußerungen unter IFRS nicht als solche klassifiziert werden. BilanzgliederungIn den bisher veröffentlichten Konzernabschlüssen erfolgte die Bilanzgliederung entsprechend den Vorgaben der 4. und 7. EG-Richtlinie; ergänzt um zusätzliche nach US-GAAP erforderliche Angaben im Anhang. Nach IFRS werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz entsprechend ihrer Fristigkeit als kurz- oder langfristig klassifiziert. Zur Vereinfachung der Überleitung der konsolidierten Bilanz wurde die bisher unter US-GAAP verwendete Bilanzgliederung an die nach IFRS geforderte Bilanzgliederung nach der Fristigkeit angepasst. Die Effekte aus den Änderungen der Bilanzierungsgrundsätze auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden im Folgenden dargestellt.
Überleitung der Konzern-Eröffnungsbilanz zum 01. Oktober 2004
Immaterielle VermögenswerteA1 EntwicklungskostenEntwicklungskosten, die die Aktivierungskriterien gemäß IFRS erfüllen, führten zu einer Erhöhung der immateriellen Vermögenswerte um 77 Mio €. B1 FirmenwertDer einstufige, zum 01. Oktober 2004 auf Cash Generating Units (CGUs) anzuwendende Werthaltigkeitstest nach IFRS führte zu einer Wertminderung des Firmenwerts in Höhe von 437 Mio €. Aus der Bilanzierung einer Put-Option im Zusammenhang mit bestehenden Minderheitenanteilen an der Dongyang Gruppe resultierte ein Anstieg des Firmenwertes um 32 Mio €. C1 Immaterielle Vermögenswerte aus der PensionsbewertungDer unter US-GAAP ausgewiesene immaterielle Vermögenswert aus der Pensionsbewertung in Höhe von 53 Mio € wurde im Rahmen der Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 aufgelöst. SachanlagenD1 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienUnter IFRS sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gesondert in der Konzernbilanz auszuweisen. Sachanlagen in Höhe von 1.688 Mio € wurden entsprechend umgegliedert. E1 Komponenten-AnsatzNach IFRS müssen wesentliche identifizierbare Komponenten von Sachanlagen separat bilanziert und über ihre jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Daraus ergibt sich eine Erhöhung der bilanzierten Sachanlagen von 19 Mio €. F1 Wertminderung (impairment)Der unter IFRS auf Sachanlagen anzuwendende einstufige, auf diskontierten Cash-Flows basierende Werthaltigkeitstest führte zu Wertminderungen dieser Sachanlagen in Höhe von 247 Mio €, da die korrespondierenden Buchwerte höher waren als die entsprechenden erzielbaren Beträge. G1 LeasingNach US-GAAP basiert die Klassifizierung von Leasing-Transaktionen als Operating Lease oder Capital (Finance) Lease auf formalen Kriterien. IFRS kennt entsprechende formale, quantitative Kriterien nicht. Daher kann die Anwendung des IAS 17 "Leases" zu einer veränderten Klassifizierung von Leasing-Transaktionen führen. Entsprechend wurde eine Leasing-Transaktion, die unter US-GAAP als Operating Lease eingestuft und deren korrespondierende Leasingraten somit direkt als Aufwand der Periode erfasst wurden, nach IFRS als Finance Lease mit entsprechenden in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten klassifiziert. Daraus resultierte eine Erhöhung der Sachanlagen um 60 Mio €. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienH1 Gesonderte BilanzpositionUnter IFRS sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gesondert im Konzernabschluss auszuweisen. Dementsprechend wurden Sachanlagen in Höhe von 1.688 Mio € umgegliedert. I1 Wertminderung (impairment)Der unter IFRS auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien anzuwendende einstufige, auf diskontierten Cash-Flows basierende Werthaltigkeitstest führte zu Wertminderungen dieser Immobilien in Höhe von 70 Mio €. Nach der Equity-Methode bewertete BeteiligungenJ1 Zur Veräußerung vorgesehene VermögenswerteNach US-GAAP können neben so genannten Disposal Groups nur langlebige Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die bestimmte Kriterien erfüllen, als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte ausgewiesen werden. Nach IFRS können grundsätzlich sämtliche langfristigen Vermögenswerte als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte ausgewiesen werden. Daher wurde eine nach der Equity-Methode bewertete Beteiligung in Höhe von 9 Mio € aus den Finanzanlagen in zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte umgegliedert. Aktive latente SteuernK1 IFRS-AnpassungenLatente Steuern werden grundsätzlich wegen unterschiedlicher Bilanzierungsansätze nach IFRS/US-GAAP und den jeweiligen nationalen steuerlichen Einkommensermittlungsmethoden gebildet. Wie zuvor beschrieben, hatte die Umstellung der Rechnungslegungsgrundsätze von US-GAAP auf IFRS signifikante Änderungen in verschiedenen Bilanzpositionen zur Folge, die nationalen gesetzlichen steuerlichen Einkommensermittlungsmethoden blieben jedoch unverändert. Die Umstellung veränderte somit das beschriebene Verhältnis mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bilanzansätze für latente Steuern. Vorschriften, die den Ansatz latenter Steuern nach US-GAAP bzw. IFRS unterschiedlich regeln, sowie Abschreibungen auf Goodwill und reine Reklassifizierungen (z. B. die Umgliederung der Fremdanteile in das Eigenkapital) hatten nahezu keinen Einfluss auf die Veränderungen der latenten Steuern. Die im Vergleich zu US-GAAP weitergehenden Saldierungsmöglichkeiten latenter Steuern auf Ebene der Einzelgesellschaften führten generell sowohl zu einer Reduzierung der angesetzten aktiven als auch passiven latenten Steuern. Die Erhöhung des Nettobetrags latenter Steuern gegenüber dem sich nach US-GAAP ergebenden Wert ist maßgeblich auf die nach IFRS höher bewerteten Pensionsrückstellungen und niedriger bewerteten Sachanlagen zurückzuführen. Die IFRS-Anpassungen führten zu einer Reduzierung aktiver latenter Steuern in Höhe von 272 Mio €. VorräteL1 FertigungsaufträgeUnter US-GAAP enthielt die Bilanzposition "Unfertige Erzeugnisse" Fertigungsaufträge, für die Umsätze nach der Percentage-of-Completion-Methode erfasst wurden. Unter IFRS werden diese Fertigungsaufträge in der Bilanzposition "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wurden 370 Mio € umgegliedert. M1 Bewertung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren NettoveräußerungserlösDie Bewertung der Vorräte unter IFRS zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungserlös führte zu einem Anstieg der Vorräte in Höhe von 2 Mio €. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenN1 FertigungsaufträgeUnter US-GAAP enthielt die Bilanzposition "Unfertige Erzeugnisse" Fertigungsaufträge, für die Umsätze nach der Percentage-of-Completion-Methode erfasst wurden. Unter IFRS werden diese Fertigungsaufträge in der Bilanzposition "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wurden 370 Mio € umgegliedert (vgl. L1). Darüber hinaus werden im Unterschied zu US-GAAP unter IFRS auch Fertigungsaufträge nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert, die eine Laufzeit von weniger als einem Jahr haben. Dies führte zu einem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 47 Mio €. O1 ForderungsverkäufeUnter IFRS wird anhand der beim Verkäufer der Forderungen verbleibenden Chancen und Risiken sowie der Verfügungsmacht darüber entschieden, ob eine verkaufte Forderung tatsächlich aus der Konzernbilanz ausgebucht wird. Die Anwendung dieser Vorschriften auf bestehende Forderungsverkaufsprogramme zum 01. Oktober 2004 führte zu einer Erhöhung der entsprechenden Bilanzposition in Höhe von 238 Mio €. Sonstige ForderungenP1 Eingebettete derivative FinanzinstrumenteUnter IFRS erfüllen mehrere Transaktionen nicht die für eine separate Berücksichtigung von eingebetteten Derivaten erforderlichen Voraussetzungen, da die Transaktionen in einer im Rahmen dieser Geschäfte üblichen Währung abgewickelt wurden. Daraus resultierte eine Reduzierung der sonstigen Forderungen in Höhe von 3 Mio €. Q1 Vorausbezahlte PensionsaufwendungenDie Vorschriften der IFRS zur Bilanzierung von Pensionen führten zu einer Reduzierung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens "Vorausbezahlte Pensionsaufwendungen" in Höhe von 72 Mio €. Dies ist im Wesentlichen auf veränderte Diskontierungszinssätze und veränderte beizulegende Zeitwerte des Planvermögens zurückzuführen, die aus den unterschiedlichen Bewertungsstichtagen resultieren. Zur Veräußerung vorgesehene VermögenswerteR1 Zusätzliche zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte unter IFRSNach US-GAAP können neben so genannten Disposal Groups nur langlebige Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die bestimmte Kriterien erfüllen, als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte ausgewiesen werden. Nach IFRS können dagegen grundsätzlich sämtliche langfristigen Vermögenswerte gegebenenfalls als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte ausgewiesen werden. Daher wurde eine nach der Equity-Methode bewertete Beteiligung in Höhe von 9 Mio € aus den Finanzanlagen in die Bilanzposition "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" umgegliedert (vgl. J1). S1 IFRS-AnpassungenUnter IFRS erhöhte sich die Position "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" um 28 Mio €. Davon resultieren 18 Mio € aus den unter IFRS notwendigen Anpassungen bezüglich der Behandlung von Forderungsverkäufen (vgl. O1), 1 Mio € aus der separaten Berücksichtigung wesentlicher Komponenten von Sachanlagen (vgl. E1) und 8 Mio € aus veränderten aktiven latenten Steuern (vgl. K1). Zusätzlich ergab sich eine Erhöhung um 1 Mio € auf Grund der Umklassifizierung einer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung, da der Abschluss des assoziierten Unternehmens ebenfalls von US-GAAP auf IFRS umgestellt wurde. Anteile anderer GesellschafterA2 UmgliederungUnter US-GAAP wurden die Anteile anderer Gesellschafter als gesonderte Bilanzposition zwischen dem Eigenkapital und den Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz ausgewiesen. Unter IFRS müssen die Anteile anderer Gesellschafter als Teil des Eigenkapitals dargestellt werden. Diese Umgliederung führte zu einer Erhöhung des bilanzierten Eigenkapitals um 410 Mio €. Davon betreffen 50 Mio € die gemäß IFRS 1 vorzunehmenden Anpassungen in den Einzelabschlüssen der Gesellschaften mit Minderheitsanteilen beim Übergang auf IFRS sowie die Bilanzierung der Put-Option bei der Dongyang Gruppe (vgl. B1). Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenB2 Rückstellungen für PensionenEin geringerer Diskontierungszinssatz am 01. Oktober 2004 verglichen mit demjenigen, der zum vorgezogenen Bewertungsstichtag 30. Juni 2004 unter US-GAAP angewandt wurde, sowie die Berücksichtigung aller versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz führten zu einer Erhöhung der Rückstellungen für Pensionen um 484 Mio €. C2 Rückstellungen für GesundheitsfürsorgeEin zum Bewertungsstichtag des 01. Oktober 2004 gültiger und im Vergleich zu dem niedrigeren unter US-GAAP am Bewertungsstichtag des 30. Juni 2004 zu Grunde gelegten Diskontierungszinssatz sowie die Berücksichtigung aller versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im Eigenkapital der Eröffnungsbilanz führten zu einem Anstieg der Rückstellungen für Gesundheitsfürsorge in Höhe von 540 Mio €. D2 Rückstellungen für AltersteilzeitUnter US-GAAP wurden Rückstellungen für Altersteilzeit nur für jene Mitarbeiter berücksichtigt und ratierlich gebildet, die sich auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags für ein frühzeitiges Ausscheiden entschieden haben. Unter IFRS werden solche Verpflichtungen auch auf Basis von Schätzungen hinsichtlich der möglichen Anzahl von Mitarbeitern, die sich für ein frühzeitiges Ausscheiden entscheiden werden, versicherungsmathematisch berechnet. Daher erhöhten sich die Rückstellungen für Altersteilzeit um 71 Mio €. Sonstige langfristige RückstellungenE2 JubiläumszuwendungenRückstellungen für Jubiläumszuwendungen wurden unter US-GAAP unter Berücksichtigung der Annahmen zum frühen Bewertungsstichtag 30. Juni 2004 berechnet. In der Berechnung unter IFRS müssen die am Bewertungsstichtag 01. Oktober 2004 gültigen Annahmen herangezogen werden. Auf Grund des am 01. Oktober 2004 geringeren Diskontierungszinssatzes wurden die Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen um 2 Mio € erhöht. F2 Aktienorientierte VergütungDie unter IFRS angewendete Bewertung von in Geld vergüteten Management-Incentiveplänen auf Basis von beizulegenden Zeitwerten führte zu einem Anstieg der entsprechenden Rückstellungen in Höhe von 3 Mio €. Passive latente SteuernG2 IFRS-AnpassungenLatente Steuern werden grundsätzlich wegen unterschiedlicher Bilanzierungsansätze nach IFRS/US-GAAP und den jeweiligen nationalen steuerlichen Einkommensermittlungsmethoden gebildet. Wie zuvor beschrieben, hatte die Umstellung der Rechnungslegungsgrundsätze von US-GAAP auf IFRS signifikante Änderungen in verschiedenen Bilanzpositionen zur Folge, die nationalen gesetzlichen steuerlichen Einkommensermittlungsmethoden blieben jedoch unverändert. Die Umstellung veränderte somit das beschriebene Verhältnis mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bilanzansätze für latente Steuern. Vorschriften, die den Ansatz latenter Steuern nach US-GAAP bzw. IFRS unterschiedlich regeln, sowie Abschreibungen auf Goodwill und reine Reklassifizierungen (z. B. die Umgliederung der Fremdanteile in das Eigenkapital) hatten nahezu keinen Einfluss auf die Veränderungen der latenten Steuern. Die im Vergleich zu US-GAAP weitergehenden Saldierungsmöglichkeiten latenter Steuern auf Ebene der Einzelgesellschaften führten generell sowohl zu einer Reduzierung der angesetzten aktiven als auch passiven latenten Steuern. Die Erhöhung des Nettobetrags latenter Steuern gegenüber dem sich nach US-GAAP ergebenden Wert ist maßgeblich auf die nach IFRS höher bewerteten Pensionsrückstellungen und niedriger bewerteten Sachanlagen zurückzuführen. Die IFRS-Anpassungen führten zu einer Reduzierung passiver latenter Steuern in Höhe von 757 Mio €. Langfristige FinanzverbindlichkeitenH2 LeasingWie in Fußnote G1 bereits dargestellt, werden bestimmte Leasing-Transaktionen, die unter US-GAAP als Operating Lease klassifiziert wurden, unter IFRS als Finance Lease klassifiziert. Dies führte zu einer Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten um 60 Mio €. Übrige langfristige VerbindlichkeitenI2 Put-OptionDie Bilanzierung der Put-Option bei der Dongyang Gruppe (vgl. B1) führte zum Ausweis einer Verbindlichkeit in Höhe von 42 Mio €. Sonstige kurzfristige RückstellungenJ2 UmgliederungIn der Vergangenheit entsprachen die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns den Vorgaben der 4. und 7. EG-Richtlinie; ergänzt um zusätzliche nach US-GAAP erforderliche Angaben im Anhang. Unter diesem Ausweis wurden bestimmte Verbindlichkeiten unter Rückstellungen ausgewiesen. Unter IFRS wurden 852 Mio € von Rückstellungen in die Position "Übrige Verbindlichkeiten" umgegliedert, da sie nicht die Definition einer Rückstellung unter IFRS erfüllen. Kurzfristige FinanzverbindlichkeitenK2 ForderungsverkäufeUnter IFRS wird anhand der beim Verkäufer der Forderungen verbleibenden Chancen und Risiken sowie der Verfügungsmacht darüber entschieden, ob eine verkaufte Forderung tatsächlich aus der Konzernbilanz ausgebucht wird (vgl. O1). Dies führte zu einer entsprechenden Erhöhung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um 238 Mio €. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenL2 FertigungsaufträgeNach IFRS werden sämtliche Fertigungsaufträge nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert (vgl. N1). Hieraus resultierte eine Umgliederung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in die übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von 13 Mio €. Übrige VerbindlichkeitenM2 UmgliederungDie Berücksichtigung der unter IFRS geltenden Definitionen bezüglich Rückstellungen und Verbindlichkeiten (vgl. J2) führte zu Umgliederungen von sonstigen Rückstellungen in übrige Verbindlichkeiten in Höhe von 852 Mio €. N2 Eingebettete derivative FinanzinstrumenteUnter IFRS erfüllen mehrere Transaktionen nicht die für eine separate Berücksichtigung von eingebetteten Derivaten erforderlichen Voraussetzungen, da die Transaktionen in einer im Rahmen dieser Geschäfte üblichen Währung abgewickelt wurden. Daraus resultierte eine Reduzierung der übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von 10 Mio €. O2 FertigungsaufträgeNach IFRS werden sämtliche Fertigungsaufträge nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert (vgl. N1). Daher erhöhen sich die übrigen Verbindlichkeiten (Verpflichtungen aus Aufträgen in Bearbeitung – PoC) um 43 Mio €. Dies resultiert aus einem Überhang an erhaltenen Anzahlungen oder abgerechneten Beträgen im Vergleich zu den entsprechenden anteiligen Erlösen. P2 Sale-and-lease-back-TransaktionenUnter US-GAAP wurden Gewinne aus Sale-and-lease-back-Transaktionen über die Vertragslaufzeit ratierlich erfasst. IFRS sieht vor, solche Gewinne in voller Höhe zum Zeitpunkt des Verkaufs zu erfassen, soweit der aus der Sale-and-lease-back-Transaktion resultierende Leasingvertrag als Operating Lease zu klassifizieren ist und die Transaktion zum beizulegenden Zeitwert durchgeführt wurde. Dies führte zu einer Reduzierung des passivischen Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 63 Mio €. Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen VermögenswertenQ2 IFRS-AnpassungenNach IFRS erhöhten sich die Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten um 28 Mio €. Dies ist zurückzuführen auf Anpassungen bei Forderungsverkäufen (vgl. K2) in Höhe von 18 Mio €, bei Pensionsverpflichtungen (vgl. B2) in Höhe von 4 Mio € und bei passiven latenten Steuern (vgl. G2) in Höhe von 6 Mio €.
Überleitung des Eigenkapitals zum 01. Oktober 2004
Überleitung der Konzern-Bilanz zum 30. Juni 2005
A1 Immaterielle VermögenswerteDie Verminderung der immateriellen Vermögenswerte zum 30. Juni 2005 hat sich im Vergleich zum 01. Oktober 2004 betragsmäßig um 207 Mio € reduziert. Dies hatte im Wesentlichen folgende Ursachen: Der Betrag der unter IFRS in der Eröffnungsbilanz im Vergleich zu US-GAAP zusätzlich vorgenommenen Wertberichtigungen auf Firmenwerte hat sich zum 30. Juni 2005 um 38 Mio € verringert, insbesondere als Folge der Erfassung von Wertberichtigungen unter US-GAAP, die bereits in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt waren. Der Betrag der aktivierten Entwicklungsaufwendungen hat sich um 13 Mio € erhöht. Aus der Bilanzierung einer Put-Option im Zusammenhang mit bestehenden Minderheitenanteilen an der Howaldtswerke-Deutsche Werft (HDW) resultierte ein Anstieg des Firmenwertes um 100 Mio €. B1 SachanlagenDie Verminderung der Sachanlagen zum 30. Juni 2005 im Vergleich zum 01. Oktober 2004 hat sich um 1.140 Mio € verringert. Dies hatte im Wesentlichen folgende Ursachen: In der IFRS-Eröffnungsbilanz wurde der Wohnungsbestand des ThyssenKrupp Konzerns aus den Sachanlagen in "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" umgegliedert. Durch die Veräußerung des Wohnimmobilien-Bereichs im 2. Quartal 2004/2005 ist der Umgliederungsbetrag zum 30. Juni 2005 entfallen. Darüber hinaus wurden unter US-GAAP Wertberichtigungen in Höhe von 42 Mio € erfasst, die bereits in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt waren. C1 Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienDer Betrag der IFRS-Anpassungen zum 30. Juni 2005 hat sich im Vergleich zum 01. Oktober 2004 um 1.057 Mio € verringert als Folge des Verkaufs des Wohnimmobilien-Bereichs im 2. Quartal 2004/2005. D1 Aktive latente SteuernDie Verminderung der aktiven latenten Steuern zum 30. Juni 2005 hat sich zum 01. Oktober 2004 um 285 Mio € verringert. Ursache hierfür sind die im Vergleich zu US-GAAP weitergehenden Saldierungsmöglichkeiten latenter Steuern auf Ebene der Einzelgesellschaften sowie Wechselkurseffekte. E1 VorräteDie Verminderung der Vorräte hat sich zum 30. Juni 2005 im Vergleich zum 01. Oktober 2004 um 212 Mio € erhöht. Dies resultiert aus der im Zusammenhang mit der Percentage-of-Completion- Methode erforderlichen Umgliederung in die Bilanzposition "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". F1 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist zum 30. Juni 2005 im Vergleich zum 01. Oktober 2004 um 56 Mio € angestiegen. Dies hatte im Wesentlichen folgende Ursachen: Die im Zusammenhang mit der Percentage-of-Completion-Methode erforderliche Umgliederung aus den Vorräten in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat sich um 212 Mio € erhöht. Gleichzeitig nahm der Anpassungsbetrag aus der erweiterten Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode um 36 Mio € ab. Auf Grund von Umstellungen von Asset-backed-Programmen auf eine Off-Balance-Bilanzierung, durch Abgänge aus dem Konsolidierungskreis sowie wechselkursbedingt ergab sich zum 30. Juni 2005 eine Erhöhung bilanzwirksamer Forderungsverkäufe von 120 Mio €. A2 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDer Anstieg der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen hat sich zum 30. Juni 2005 im Vergleich zum 01. Oktober 2004 um 38 Mio € verringert. Dies hatte im Wesentlichen folgende Ursachen: Im Falle der Rückstellungen für Pensionen hat sich der Anpassungsbetrag durch die Anwendung der Fresh-Start-Methode in der Eröffnungsbilanz sowie auf Grund von Wechselkursänderungen um 27 Mio € verringert. Im Falle der Rückstellungen für Gesundheitsfürsorgeverpflichtungen ergibt sich durch die Anwendung der Fresh-Start-Methode in der Eröffnungsbilanz sowie auf Grund von Wechselkursänderungen ein Anstieg des Anpassungsbetrages um 3 Mio €. B2 Passive latente SteuernDer Rückgang der passiven latenten Steuern hat sich zum 30. Juni 2005 im Vergleich zum 01. Oktober 2004 um 357 Mio € verringert. Ursache hierfür sind die im Vergleich zu US-GAAP weitergehenden Saldierungsmöglichkeiten latenter Steuern auf Ebene der Einzelgesellschaften sowie Wechselkurseffekte. C2 Sonstige kurzfristige RückstellungenDie Verminderung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen hat sich zum 30. Juni 2005 im Vergleich zum 01. Oktober 2004 um 153 Mio € erhöht. Dies resultiert insbesondere aus einem Anstieg des Umgliederungsbetrages aus den Rückstellungen in die Position "Übrige Verbindlichkeiten". D2 Kurzfristige FinanzverbindlichkeitenAuf Grund von Umstellungen von Asset-backed-Programmen auf eine Off-Balance-Bilanzierung, Umgliederungen in "Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" sowie wechselkursbedingt ergab sich zum 30. Juni 2005 ein Rückgang der Finanzverbindlichkeiten um 120 Mio €. E2 Übrige kurzfristige VerbindlichkeitenDie Erhöhung der übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ist zum 30. Juni 2005 im Vergleich zum 01. Oktober 2004 um 173 Mio € angestiegen. Dies resultiert insbesondere aus einem Anstieg des Umgliederungsbetrages aus den Rückstellungen in die Position "Übrige Verbindlichkeiten". Überleitung des Eigenkapitals zum 30. Juni 2005
Überleitung der Konzern-Kapitalflussrechnung fÜr die ersten 9 Monate 2004/2005Der Free Cash-Flow, d.h. die Differenz aus Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit und Cash-Flow aus Investitionstätigkeit, verbesserte sich um 138 Mio € auf 1.634 Mio €. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die zahlungswirksame Verminderung der Verbindlichkeiten aus bilanzunwirksamen Forderungsverkäufen innerhalb des Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit erfasst wird. Dementsprechend wird der Zahlungseingang aus dem Verkauf einer Forderung erst dann im Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit erfasst, wenn die entsprechenden Kundenzahlungen an die Bank erfolgt sind. Überleitung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das 3. Quartal 2004/2005
3. Quartal 2004/2005 nach US-GAAPDie ursprünglich nach US-GAAP veröffentlichte Konzern-Gewinn- und Verlustrechung für das 3. Quartal des Geschäftsjahres 2004/2005 wurde in der Weise angepasst, dass alle zum 30. September 2005 vorliegenden nicht fortgeführten Aktivitäten rückwirkend berücksichtigt werden. Aus der Anpassung für das 3. Quartal resultierte eine Reduzierung der Umsatzerlöse um 96 Mio €. Das betriebliche Ergebnis blieb unverändert, während sich das Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Steuern um 2 Mio € erhöhte als Folge einer entsprechenden Verbesserung des Finanzergebnisses. IFRS-5-AnpassungenAuf Grund der unterschiedlichen Kriterien von US-GAAP und IFRS zur Klassifizierung einer nicht fortgeführten Aktivität werden folgende, unter US-GAAP als nicht fortgeführte Aktivitäten eingestufte Veräußerungen unter IFRS als fortgeführte Aktivitäten ausgewiesen: Segment Steel (in der Zusammensetzung bis 30. September 2005)
Segment Automotive
Segment Technologies
Segment Services
Darüber hinaus wurden Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Veräußerungen von nicht fortgeführten Aktivitäten im Geschäftsjahr 2003/2004 angefallen sind, unter IFRS nicht mehr als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesen. Somit bleiben von den unter US-GAAP ausgewiesenen nicht fortgeführten Aktivitäten unter IFRS nur die Veräußerungen der Bereiche MetalCutting und Wohnimmobilien als nicht fortgeführte Aktivitäten bestehen. Die zur Überleitung nach IFRS erforderlichen Anpassungen zur Einbeziehung dieser eingeleiteten Veräußerungen in die fortgeführten Aktivitäten werden in der Spalte "IFRS-5-Anpassungen" dargestellt. Weitere IFRS-AnpassungenWeitere Anpassungen resultieren im Wesentlichen aus der Fortschreibung der Anpassungen, die für die Überleitung von US-GAAP nach IFRS zum 01. Oktober 2004 in der Eröffnungsbilanz erforderlich waren. UmsatzerlöseA1 Eingebettete derivative FinanzinstrumenteNach IFRS dürfen für mehrere Transaktionen in Fremdwährung eingebettete Derivate nicht gesondert bilanziert werden, da die Transaktionen in einer im Rahmen dieser Geschäftsaktivitäten üblichen Währung abgewickelt wurden. Dies führte zu einer Verminderung der Umsatzerlöse in Höhe von 21 Mio €, da die Effekte aus eingebetteten Fremdwährungsderivaten entsprechend eliminiert wurden. B1 FertigungsaufträgeDie erweiterte Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode führte zu einem Umsatzrückgang um 19 Mio €. UmsatzkostenInsgesamt wurden die Umsatzkosten insbesondere auf Grund der folgenden Sachverhalte um 127 Mio € reduziert: C1 Eingebettete derivative FinanzinstrumenteNach IFRS dürfen für mehrere Transaktionen in Fremdwährung eingebettete Derivate nicht gesondert bilanziert werden, da diese Transaktionen in einer im Rahmen dieser Geschäftsaktivitäten üblichen Währung abgewickelt wurden. Daraus resultierte eine Verminderung der Umsatzkosten um 45 Mio €, da die Effekte aus eingebetteten Fremdwährungsderivaten entsprechend eliminiert wurden. D1 PersonalaufwandDie in den Umsatzkosten enthaltenen Personalaufwendungen verringerten sich um 33 Mio €. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die unter IFRS wegfallende ergebniswirksame Verteilung von versicherungsmathematischen Verlusten aus Pensionsplänen und pensionsähnlichen Plänen auf Grund der Anwendung der Fresh-Start-Methode für die Eröffnungsbilanz. Darüber hinaus verringerten sich einerseits die Umsatzkosten auf Grund der Umgliederung von Zinsaufwendungen für Pensionen in das Finanzergebnis. Andererseits erhöhten sie sich wegen der ebenfalls vorgenommenen Umgliederung der erwarteten Kapitalerträge des Fondsvermögens in das Finanzergebnis. E1 FertigungsaufträgeDie erweiterte Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode führte zu einem Rückgang der Umsatzkosten um 20 Mio €. Allgemeine VerwaltungskostenF1 PersonalaufwandDie in den allgemeinen Verwaltungskosten berücksichtigten Personalaufwendungen verringerten sich um 54 Mio €. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die unter IFRS wegfallende ergebniswirksame Verteilung von versicherungsmathematischen Verlusten aus Pensionsplänen und pensionsähnlichen Plänen auf Grund der Anwendung der Fresh-Start-Methode für die Eröffnungsbilanz. Darüber hinaus verringerten sich die allgemeinen Verwaltungskosten auf Grund der Umgliederung von Zinsaufwendungen für Pensionen in das Finanzergebnis, während sich die Umgliederung der erwarteten Kapitalerträge des Fondsvermögens in das Finanzergebnis erhöhend auswirkte. FinanzergebnisG1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDer Rückgang des Finanzergebnisses um 92 Mio € ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Berücksichtigung des Zinsaufwands für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 127 Mio €, wobei die gleichzeitige Berücksichtigung der erwarteten Kapitalerträge des Fondsvermögens in Höhe von 34 Mio € gegenläufig wirkt. Steuern vom Einkommen und vom ErtragH1 IFRS-AnpassungenDer Anstieg der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag um 21 Mio € ist auf latente Steuern zurückzuführen, die aus IFRS-Anpassungen resultieren. Anteile anderer GesellschafterI1 UmgliederungUnter US-GAAP wurde der Konzern-Periodenüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter dargestellt. Unter IFRS sind im Konzern-Periodenüberschuss die auf andere Gesellschafter entfallenden Gewinne und Verluste enthalten. Diese Umgliederung führte zu einer Erhöhung des Periodenüberschusses um 18 Mio €.
Überleitung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für 9 Monate 2004/2005
9 Monate 2004/2005 nach US-GAAPDie ursprünglich nach US-GAAP veröffentlichte Konzern-Gewinn- und Verlustrechung für 9 Monate des Geschäftsjahres 2004/2005 wurde in der Weise angepasst, dass alle zum 30. September 2005 vorliegenden nicht fortgeführten Aktivitäten rückwirkend berücksichtigt werden. Aus der Anpassung für 9 Monate resultierte eine Reduzierung der Umsatzerlöse um 305 Mio € und eine Erhöhung des betrieblichen Ergebnisses um 8 Mio €. Das Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Steuern erhöhte sich um 13 Mio €. IFRS-5-AnpassungenAuf Grund der unterschiedlichen Kriterien von US-GAAP und IFRS zur Klassifizierung einer nicht fortgeführten Aktivität werden folgende, unter US-GAAP als nicht fortgeführte Aktivitäten eingestufte Veräußerungen unter IFRS als fortgeführte Aktivitäten ausgewiesen: Segment Steel (in der Zusammensetzung bis 30. September 2005)
Segment Automotive
Segment Technologies
Segment Services
Darüber hinaus wurden Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Veräußerungen von nicht fortgeführten Aktivitäten im Geschäftsjahr 2003/2004 angefallen sind, unter IFRS nicht mehr als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesen. Somit bleiben von den unter US-GAAP ausgewiesenen nicht fortgeführten Aktivitäten unter IFRS nur die Veräußerungen der Bereiche MetalCutting und Wohnimmobilien als nicht fortgeführte Aktivitäten bestehen. Die zur Überleitung nach IFRS erforderlichen Anpassungen zur Einbeziehung dieser eingeleiteten Veräußerungen in die fortgeführten Aktivitäten werden in der Spalte "IFRS-5-Anpassungen" dargestellt. Weitere IFRS-AnpassungenWeitere Anpassungen resultieren im Wesentlichen aus der Fortschreibung der Anpassungen, die für die Überleitung von US-GAAP nach IFRS zum 01. Oktober 2004 in der Eröffnungsbilanz erforderlich waren. UmsatzerlöseA1 FertigungsaufträgeDie erweiterte Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode führte zu einem Anstieg der Umsatzerlöse um 16 Mio €. UmsatzkostenInsgesamt wurden die Umsatzkosten insbesondere auf Grund der folgenden Sachverhalte um 187 Mio € reduziert: B1 Eingebettete DerivateNach IFRS dürfen für mehrere Transaktionen in Fremdwährung eingebettete Derivate nicht gesondert bilanziert werden, da die Transaktionen in einer im Rahmen dieser Geschäftsaktivitäten üblichen Währung abgewickelt wurden. Daraus resultierte ein Rückgang der Umsatzkosten um 49 Mio €, da die Effekte aus eingebetteten Derivaten entsprechend eliminiert wurden. C1 PersonalaufwandDie in den Umsatzkosten enthaltenen Personalaufwendungen verringerten sich um 117 Mio €. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die unter IFRS wegfallende ergebniswirksame Verteilung von versicherungsmathematischen Verlusten aus Pensionsplänen und pensionsähnlichen Plänen auf Grund der Anwendung der Fresh-Start-Methode für die Eröffnungsbilanz. Darüber hinaus verringerten sich einerseits die Umsatzkosten auf Grund der Umgliederung von Zinsaufwendungen für Pensionen in das Finanzergebnis. Andererseits erhöhten sie sich wegen der ebenfalls vorgenommenen Umgliederung der erwarteten Kapitalerträge des Fondsvermögens in das Finanzergebnis. Allgemeine VerwaltungskostenD1 PersonalaufwandDie in den allgemeinen Verwaltungskosten berücksichtigten Personalaufwendungen verringerten sich um 168 Mio €. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die unter IFRS wegfallende ergebniswirksame Verteilung von versicherungsmathematischen Verlusten aus Pensionsplänen und pensionsähnlichen Plänen auf Grund der Anwendung der Fresh-Start-Methode für die Eröffnungsbilanz. Darüber hinaus verringerten sich die allgemeinen Verwaltungskosten auf Grund der Umgliederung von Zinsaufwendungen für Pensionen in das Finanzergebnis, während sich die Umgliederung der erwarteten Kapitalerträge des Fondsvermögens in das Finanzergebnis erhöhend auswirkte. FinanzergebnisE1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDer Rückgang des Finanzergebnisses um 263 Mio € ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Berücksichtigung des Zinsaufwands für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 339 Mio €, wobei die gleichzeitige Berücksichtigung der erwarteten Kapitalerträge des Fondsvermögens in Höhe von 74 Mio € gegenläufig wirkt. Steuern vom Einkommen und vom ErtragF1 IFRS-AnpassungenDer Anstieg der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag um 49 Mio € ist auf latente Steuern zurückzuführen, die aus IFRS-Anpassungen resultieren. Anteile anderer GesellschafterG1 UmgliederungUnter US-GAAP wurde der Konzern-Periodenüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter dargestellt. Unter IFRS sind im Konzern-Periodenüberschuss die auf andere Gesellschafter entfallenden Gewinne und Verluste enthalten. Diese Umgliederung führte zu einer Erhöhung des Periodenüberschusses um 50 Mio €. |
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