IFRS-Überleitungsrechnungen

Die Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standards – IAS) wurde am 19. Juli 2002 verabschiedet. Gemäß dieser Verordnung müssen alle in der Europäischen Union (EU) ansässigen Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt in der EU zugelassen sind, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2005 beginnen, ihre konsolidierten Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen. Daher ist die ThyssenKrupp AG verpflichtet, ihren Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2005/2006 erstmals nach IFRS aufzustellen. Die ThyssenKrupp AG hat sich entschieden, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses der EU-Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators – CESR) auch die Zwischenberichte für das Geschäftsjahr 2005/2006 bereits gemäß den Vorschriften der IFRS aufzustellen.

Im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz hat der Konzern den IFRS 1 "First Time Adoption of International Financial Reporting Standards" angewendet. Der Stichtag der IFRS-Eröffnungsbilanz ist der 01. Oktober 2004. Eine Erläuterung, inwieweit der Übergang auf IFRS die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns beeinflusst hat, ist nachfolgend aufgeführt. Diese Darstellung umfasst auch die Überleitungsrechnungen für das Eigenkapital und den Jahresüberschuss für die IFRS-Vergleichsperioden, die bisher nach dem Rechnungslegungsstandard US-GAAP veröffentlicht wurden.

Die Eröffnungsbilanz wurde unter Anwendung der Standards und Interpretationen aufgestellt, die bereits veröffentlicht sind oder von denen erwartet wird, dass sie zum 30. September 2006 verbindlich anzuwenden sein werden. Der Konzern geht davon aus, dass mit Ausnahme der in IFRS 1 gewährten Vereinfachungen die hier angewendeten Rechnungslegungsstandards bei der Erstellung des ersten vollständigen Konzernabschlusses nach IFRS am 30. September 2006 maßgeblich sein werden. Eine ausführliche Darstellung der angewendeten Grundsätze der Rechnungslegung erfolgt im Anhang zum Konzern-Zwischenabschluss. Bis zum 30. September 2006 sind die Eröffnungsbilanz zum 01. Oktober 2004, der Konzernjahresabschluss zum 30. September 2005 und alle Zwischenberichte, die für den Zeitraum vom 01. Oktober 2004 bis zum 30. September 2006 veröffentlicht worden sind, als vorläufig anzusehen, da die Möglichkeit besteht, dass das lnternational Accounting Standards Board (IASB) weitere Vorschriften verabschiedet, die rückwirkend angewendet werden müssen. Daher sind weder die Eröffnungsbilanz zum 01. Oktober 2004 noch der Konzernjahresabschluss zum 30. September 2005 durch den Konzernabschlussprüfer endgültig nach IFRS testiert. Diese Abschlüsse bilden die Basis für den ersten vollständigen Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr 2005/2006 und werden nur in Verbindung mit diesem ersten vollständigen Abschluss nach IFRS durch den Konzernabschlussprüfer testiert. Der vorliegende Konzernabschluss zur Zwischenberichterstattung wurde auf Basis der IFRS aufgestellt, die voraussichtlich zum 30. September 2006 verbindlich sind oder freiwillig vorzeitig angewendet werden können. Auf Basis dieser IFRS wurden vom Management Annahmen über die Rechnungslegungsgrundsätze des Konzerns getroffen, die voraussichtlich angewendet werden, wenn zum 30. September 2006 der erste IFRS-Konzernabschluss für ein komplettes Geschäftsjahr erstellt wird.

Der Konzern hat in Übereinstimmung mit IFRS 1 folgende Ausnahmen bei der Erstellung der vorläufigen Eröffnungsbilanz in Anspruch genommen:

  • Unternehmenszusammenschlüsse

    Der Konzern hat sich für die Beibehaltung des bilanziellen Ausweises von Unternehmenszusammenschlüssen aus der Zeit vor dem 01. Oktober 2004 anstelle der Anwendung der Vorschriften des IFRS 3 "Business Combinations" entschieden. Die sich aus diesen Unternehmenszusammenschlüssen ergebenden Firmenwerte beinhalteten keine immateriellen Vermögenswerte, die unter IFRS hätten separat ausgewiesen werden müssen. Sie sind in die IFRS-Eröffnungsbilanz mit Ausnahme von Anpassungen auf Grund der zum Stichtag der Eröffnungsbilanz geforderten Überprüfungen auf Werthaltigkeit und der Bilanzierung von Put-Optionen im Zusammenhang mit bestehenden Minderheitenanteilen unverändert übernommen worden.
  • Leistungen an Arbeitnehmer

    Alle noch nicht berücksichtigten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, die aus dem Zeitraum von der Zusage der Leistung bis zum Stichtag des Übergangs auf IFRS resultieren, wurden zum 01. Oktober 2004 unmittelbar in den Gewinnrücklagen berücksichtigt (fresh start).
  • Kumulierte Gewinne und Verluste aus Währungsumrechnung

    Kumulierte Währungsgewinne und -verluste, die aus der Umrechnung der Abschlüsse von ausländischen Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen bis zum Tag des Übergangs auf IFRS resultieren, wurden direkt in den Gewinnrücklagen berücksichtigt und nicht mehr separat innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Ausweisänderung beeinflusst nicht die Höhe des ausgewiesenen Eigenkapitals. Währungsumrechnungsdifferenzen, die nach dem Zeitpunkt des Übergangs entstehen, werden separat innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen und ergebniswirksam berücksichtigt, wenn die entsprechenden Aktivitäten veräußert werden.

Die Übernahme der International Financial Reporting and Accounting Standards hat zu folgenden wesentlichen Änderungen in den Bilanzierungsgrundsätzen des Konzerns geführt:

Konsolidierung

Beim Erwerb von Gesellschaften werden nach US-GAAP die Anteile anderer Gesellschafter entsprechend ihrem Anteil am Buchwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft zum Zeitpunkt des Erwerbs berücksichtigt. Nach IFRS werden diese Minderheitenanteile entsprechend ihrem Anteil am beizulegenden Zeitwert der zum Zeitpunkt des Erwerbs identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten berücksichtigt und innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen.

Umsatzrealisierung

Unter US-GAAP hat der Konzern Fertigungsaufträge nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert, wenn die Auftragsabwicklung mindestens zwölf Monate umfasste, gerechnet von der Inkraftsetzung des Auftrags bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftrag im Wesentlichen fertig gestellt war. Gemäß IFRS werden alle Fertigungsaufträge unabhängig von der Dauer der Auftragsabwicklung nach der Percentage-of-Completion-Methode erfasst.

Entwicklungskosten

Entwicklungskosten wurden unter US-GAAP sofort aufwandswirksam erfasst. IFRS verlangt die Aktivierung von Entwicklungskosten als immaterielle Vermögenswerte, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Sachanlagen

Während unter US-GAAP keine speziellen Regelungen existierten, muss unter IFRS der Komponenten-Ansatz (components approach) im Rahmen der Bilanzierung von Sachanlagen angewendet werden. Sofern Sachanlagen aus wesentlichen identifizierbaren und signifikanten Komponenten bestehen, müssen diese als separate Bilanzierungseinheiten erfasst und abgeschrieben werden.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (investment property)

Werden Grundstücke und Gebäude zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten, erfolgt nach US-GAAP ein Ausweis innerhalb der Sachanlagen. Unter IFRS werden solche Grundstücke und Gebäude gesondert innerhalb der langfristigen Vermögenswerte (non-current assets) ausgewiesen. Darüber hinaus sind im Anhang Angaben über die beizulegenden Zeitwerte zu machen, wenn die Bilanzierung zu (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgt.

Firmenwert

Unter US-GAAP überprüfte der Konzern die Werthaltigkeit von Firmenwerten auf Ebene der so genannten Reporting Units, welche der ersten Ebene unterhalb der Segmente des Konzerns entsprach. Wenn die erste Stufe des Werthaltigkeitstests ergab, dass der Buchwert der Reporting Unit inklusive des Firmenwerts den Marktwert dieser Einheit überstieg, so galt die Reporting Unit als wertgemindert. In einer zweiten Stufe wurde der Marktwert des Firmenwerts ermittelt und mit seinem Buchwert verglichen. Auf Basis dieser zweiten Berechnung erfolgte die Festlegung der Höhe des Abschreibungsbetrags. IFRS verlangt die Überprüfung der Werthaltigkeit auf Ebene so genannter Cash Generating Units (CGUs). Maßgeblich ist die Berichtsebene, auf der der Firmenwert durch das Management für interne Steuerungszwecke überwacht wird. Diese Vorgehensweise führt dazu, dass die Überprüfung der Firmenwerte auf Werthaltigkeit in einigen Segmenten des Konzerns unterhalb der Reporting-Unit-Ebene erfolgt. Beim einstufigen Werthaltigkeitstest nach IFRS wird der Buchwert der CGU inklusive Firmenwert mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, wird eine entsprechende Abschreibung des Firmenwerts vorgenommen. Im Falle eines Abschreibungsbetrags, der den Buchwert des Firmenwerts übersteigt, wird die Differenz in der Regel proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der CGU verteilt, und ihre Buchwerte werden entsprechend reduziert.

Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer, von Sachanlagen oder von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien vorliegen, muss nach US-GAAP ein Vergleich zwischen dem Buchwert des betreffenden Vermögenswerts und der Summe der undiskontierten, aus der Nutzung dieses Vermögenswerts erwarteten Cash-Flows durchgeführt werden. Falls der Buchwert die Summe der undiskontierten Cash-Flows übersteigt, gilt der Vermögenswert als wertgemindert; es wird eine Wertberichtigung in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert des Vermögenswerts vorgenommen. Nach IFRS müssen diese Vermögenswerte in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag wertberichtigt werden. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags sind der Verkehrswert abzüglich Veräußerungskosten sowie der Nutzungswert als Summe der diskontierten erwarteten Cash-Flows zu ermitteln; der höhere Wert ist maßgeblich. Während nach US-GAAP mit der Wertberichtigung eine neue Kostenbasis für den Vermögenswert geschaffen wird, ist nach IFRS die vorgenommene Wertberichtigung ganz oder teilweise rückgängig zu machen und der Buchwert entsprechend zu erhöhen, sofern der erzielbare Betrag später wieder steigt.

Vorräte

Nach US-GAAP müssen Vorräte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Marktwert bewertet werden (lower of cost or market). Nach IFRS werden Vorräte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt, wobei der Nettoveräußerungswert den geschätzten, im normalen Geschäftsgang erzielbaren Veräußerungserlös abzüglich geschätzter Kosten für Fertigstellung und Vertrieb darstellt. Während nach US-GAAP mit der Wertberichtigung eine neue Kostenbasis für den Vermögenswert geschaffen wird, ist nach IFRS die vorgenommene Wertberichtigung ganz oder teilweise rückgängig zu machen und der Buchwert entsprechend zu erhöhen, sofern der erzielbare Nettoveräußerungswert später wieder steigt.

Forderungen

Nach US-GAAP werden Forderungen, die nach dem True-Sale-Konzept verkauft wurden, nicht mehr in der Konzernbilanz ausgewiesen. Ob und inwieweit verkaufte Forderungen aus der Bilanz ausgebucht werden können, wird unter IFRS im Wesentlichen nach einem Chancen- und Risiken-Ansatz beurteilt. Dies führt in bestimmten Fällen zu einer anderen Behandlung von Forderungsverkäufen als unter US-GAAP.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Stichtag zur Bewertung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen darf nach US-GAAP vom Bilanzstichtag des Unternehmens abweichen. Der Konzern bewertete seine Pensionspläne daher auf Basis von Prämissen, die zum 30. Juni eines Kalenderjahres galten (early measurement). Nach IFRS muss der Bewertungsstichtag mit dem Bilanzstichtag des Unternehmens übereinstimmen. Entsprechend bewertet der Konzern unter IFRS seine Verpflichtungen auf Basis von Prämissen, die am Bilanzstichtag 30. September eines jeden Kalenderjahres gelten.

Zum 30. September 2004/01. Oktober 2004 und entsprechend das Geschäftsjahr 2004/2005 wurden folgende Annahmen bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen zu Grunde gelegt:

in %
 

 

 

30.09.2004 / 01.10.2004

     
 

 

 

US-GAAP

 

IFRS

     
     

Deutsch-
land

 

Übrige Länder

 

Deutsch-
land

 

Übrige Länder

Durchschnittliche Bewertungsfaktoren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diskontierungssatz

 

 

5,50

 

6,10

 

5,00

 

5,53

Erwarteter Kapitalertrag auf das Fondsvermögen

 

 

6,00

 

7,81

 

6,00

 

7,57

Langfristige Gehalts-
steigerungsraten

 

 

3,00

 

4,12

 

3,00

 

3,76

Zum 30. September 2004/01. Oktober 2004 und entsprechend für das Geschäftsjahr 2004/2005 wurden folgende Annahmen bei der Ermittlung der Gesundheitsfürsorgeverpflichtungen zu Grunde gelegt:

in %
 

 

 

30.09.2004 / 01.10.2004

     
     

US-GAAP
USA/Kanada

 

IFRS
USA/Kanada

Durchschnittliche Bewertungsfaktoren:

 

 

 

 

 

Diskontierungssatz

 

 

6,25

 

5,75

Steigerungsrate für Gesundheitsfürsorge im nächsten Jahr

 

 

10,01

 

10,01

Letzte Steigerungsrate für Gesundheitsfürsorge (erwartet in 2009)

 

 

5,45

 

5,46

US-GAAP verlangt gegebenenfalls den Ausweis einer Mindestpensionsverpflichtung. In diesem Fall muss bei Erfüllung bestimmter Kriterien ein immaterieller Vermögenswert in die Bilanz eingestellt werden. Unter IFRS existieren keine entsprechenden Vorschriften bezüglich der Bilanzierung einer Mindestverpflichtung oder eines korrespondierenden immateriellen Vermögenswerts.

Ab dem Bilanzstichtag 30. September 2005 wendet der Konzern den Korridor-Ansatz nicht mehr an. Stattdessen wird die so genannte "dritte Option" der im Dezember 2004 verabschiedeten Ergänzung zu IAS 19 angewendet. Nach den Vorschriften dieser Ergänzung werden alle versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste sofort und direkt im Eigenkapital erfasst.

Die im Netto-Pensionsaufwand enthaltenen Zinsaufwendungen und erwarteten Erträge aus Planvermögen wurden unter US-GAAP innerhalb des betrieblichen Ergebnisses berücksichtigt. Der Konzern hat von der Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht, unter IFRS diese Komponenten aus Pensions- und Gesundheitsverpflichtungen innerhalb des Finanzergebnisses auszuweisen.

Aktienorientierte Vergütung

Unter US-GAAP bewertete der Konzern bis zum 01. Juli 2005 seine Incentivepläne auf Basis des inneren Wertes. Gemäß SFAS 123(R) erfolgte seit dem 01. Juli 2005 eine Bewertung dieser Pläne nach der Marktwertmethode. Unter IFRS erfolgt eine Bewertung dieser Programme zum beizulegenden Zeitwert.

Eingebettete derivative Finanzinstrumente

US-GAAP verlangt den gesonderten Ausweis eines so genannten eingebetteten Derivats, wenn die beteiligten Vertragspartner einen Vertrag in einer Währung abschließen, die nicht der funktionalen Währung einer der Vertragsparteien entspricht. Nach IFRS werden solche eingebetteten Derivate nicht gesondert ausgewiesen, wenn die zu Grunde gelegte Vertragswährung der Transaktion üblicherweise in dem entsprechenden Geschäftsumfeld zur Anwendung kommt.

Nicht fortgeführte Aktivitäten (discontinued operations)

Der Konzern weist die Ergebnisse einer Disposal Group, die die Voraussetzungen für eine so genannte Komponente des Konzerns erfüllt, als nicht fortgeführte Aktivitäten aus, wenn deren Cash-Flows sowohl operativ als auch hinsichtlich der Finanzberichterstattung klar von den restlichen Aktivitäten des Konzerns trennbar sind und der Konzern nach der Veräußerung kein wesentliches weiteres Engagement in der Aktivität aufweist. Zusätzlich zu der Identifizierung einer Komponente muss nach IFRS die zur Veräußerung stehende Komponente eine wesentliche Geschäftsaktivität des Konzerns (major business line) repräsentieren oder alle Aktivitäten in einer geografischen Region beinhalten. Daher können bestimmte nach US-GAAP als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesene Veräußerungen unter IFRS nicht als solche klassifiziert werden.

Bilanzgliederung

In den bisher veröffentlichten Konzernabschlüssen erfolgte die Bilanzgliederung entsprechend den Vorgaben der 4. und 7. EG-Richtlinie; ergänzt um zusätzliche nach US-GAAP erforderliche Angaben im Anhang. Nach IFRS werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz entsprechend ihrer Fristigkeit als kurz- oder langfristig klassifiziert.

Zur Vereinfachung der Überleitung der konsolidierten Bilanz wurde die bisher unter US-GAAP verwendete Bilanzgliederung an die nach IFRS geforderte Bilanzgliederung nach der Fristigkeit angepasst.

Die Effekte aus den Änderungen der Bilanzierungsgrundsätze auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns werden im Folgenden dargestellt.

 

Überleitung der Konzern-Eröffnungsbilanz zum 01. Oktober 2004

Aktiva Mio €

 

Nr.

 

US-GAAP
30.09.2004

 

IFRS
Anpassungen

 

IFRS
01.10.2004

Immaterielle Vermögenswerte

A1B1C1

 

3.554

 

-385

 

3.169

Sachanlagen

D1E1F1G1

 

10.574

 

-1.856

 

8.718

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

H1I1

 

-

 

1.618

 

1.618

At equity bewertete Beteiligungen

J1

 

341

 

-9

 

332

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

679

 

0

 

679

Aktive latente Steuern

K1

 

1.148

 

-272

 

876

Langfristige Vermögenswerte

 

 

16.296

 

-904

 

15.392

Vorräte

L1M1

 

6.274

 

-368

 

5.906

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

N1O1

 

5.764

 

653

 

6.417

Sonstige Forderungen

P1Q1

 

1.049

 

-75

 

974

Laufende Ertragsteueransprüche

 

 

189

 

0

 

189

Flüssige Mittel

 

 

1.350

 

0

 

1.350

Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte

R1S1

 

219

 

37

 

256

Kurzfristige Vermögenswerte

 

 

14.845

 

247

 

15.092

Summe Vermögenswerte

 

 

31.141

 

-657

 

30.484

Passiva Mio €

 

 

 

US-GAAP
30.09.2004

 

IFRS
Anpassungen

 

IFRS
01.10.2004

Eigenkapital der Aktionäre der ThyssenKrupp AG

 

 

8.327

 

-1.284

 

7.043

Anteile anderer Gesellschafter

A2

 

-

 

360

 

360

Eigenkapital

 

 

8.327

 

-924

 

7.403

Anteile anderer Gesellschafter

A2

 

410

 

-410

 

-

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

B2C2D2

 

7.189

 

1.095

 

8.284

Sonstige Rückstellungen

E2F2

 

510

 

5

 

515

Passive latente Steuern

G2

 

977

 

-757

 

220

Finanzverbindlichkeiten

H2

 

3.618

 

60

 

3.678

Übrige Verbindlichkeiten

I2

 

0

 

42

 

42

Langfristige Verbindlichkeiten

 

 

12.294

 

445

 

12.739

Sonstige Rückstellungen

J2

 

1.811

 

-852

 

959

Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten

 

 

538

 

0

 

538

Finanzverbindlichkeiten

K2

 

614

 

238

 

852

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

L2

 

3.644

 

-13

 

3.631

Übrige Verbindlichkeiten

M2N2O2P2

 

3.312

 

831

 

4.143

Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten

Q2

 

191

 

28

 

219

Kurzfristige Verbindlichkeiten

 

 

10.110

 

232

 

10.342

Verbindlichkeiten

 

 

22.814

 

267

 

23.081

Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten

 

 

31.141

 

-657

 

30.484

Immaterielle Vermögenswerte

A1 Entwicklungskosten

Entwicklungskosten, die die Aktivierungskriterien gemäß IFRS erfüllen, führten zu einer Erhöhung der immateriellen Vermögenswerte um 77 Mio €.

B1 Firmenwert

Der einstufige, zum 01. Oktober 2004 auf Cash Generating Units (CGUs) anzuwendende Werthaltigkeitstest nach IFRS führte zu einer Wertminderung des Firmenwerts in Höhe von 437 Mio €.

Aus der Bilanzierung einer Put-Option im Zusammenhang mit bestehenden Minderheitenanteilen an der Dongyang Gruppe resultierte ein Anstieg des Firmenwertes um 32 Mio €.

C1 Immaterielle Vermögenswerte aus der Pensionsbewertung

Der unter US-GAAP ausgewiesene immaterielle Vermögenswert aus der Pensionsbewertung in Höhe von 53 Mio € wurde im Rahmen der Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 aufgelöst.

Sachanlagen

D1 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Unter IFRS sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gesondert in der Konzernbilanz auszuweisen. Sachanlagen in Höhe von 1.688 Mio € wurden entsprechend umgegliedert.

E1 Komponenten-Ansatz

Nach IFRS müssen wesentliche identifizierbare Komponenten von Sachanlagen separat bilanziert und über ihre jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Daraus ergibt sich eine Erhöhung der bilanzierten Sachanlagen von 19 Mio €.

F1 Wertminderung (impairment)

Der unter IFRS auf Sachanlagen anzuwendende einstufige, auf diskontierten Cash-Flows basierende Werthaltigkeitstest führte zu Wertminderungen dieser Sachanlagen in Höhe von 247 Mio €, da die korrespondierenden Buchwerte höher waren als die entsprechenden erzielbaren Beträge.

G1 Leasing

Nach US-GAAP basiert die Klassifizierung von Leasing-Transaktionen als Operating Lease oder Capital (Finance) Lease auf formalen Kriterien. IFRS kennt entsprechende formale, quantitative Kriterien nicht. Daher kann die Anwendung des IAS 17 "Leases" zu einer veränderten Klassifizierung von Leasing-Transaktionen führen. Entsprechend wurde eine Leasing-Transaktion, die unter US-GAAP als Operating Lease eingestuft und deren korrespondierende Leasingraten somit direkt als Aufwand der Periode erfasst wurden, nach IFRS als Finance Lease mit entsprechenden in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten klassifiziert. Daraus resultierte eine Erhöhung der Sachanlagen um 60 Mio €.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

H1 Gesonderte Bilanzposition

Unter IFRS sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gesondert im Konzernabschluss auszuweisen. Dementsprechend wurden Sachanlagen in Höhe von 1.688 Mio € umgegliedert.

I1 Wertminderung (impairment)

Der unter IFRS auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien anzuwendende einstufige, auf diskontierten Cash-Flows basierende Werthaltigkeitstest führte zu Wertminderungen dieser Immobilien in Höhe von 70 Mio €.

Nach der Equity-Methode bewertete Beteiligungen

J1 Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte

Nach US-GAAP können neben so genannten Disposal Groups nur langlebige Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die bestimmte Kriterien erfüllen, als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte ausgewiesen werden. Nach IFRS können grundsätzlich sämtliche langfristigen Vermögenswerte als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte ausgewiesen werden. Daher wurde eine nach der Equity-Methode bewertete Beteiligung in Höhe von 9 Mio € aus den Finanzanlagen in zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte umgegliedert.

Aktive latente Steuern

K1 IFRS-Anpassungen

Latente Steuern werden grundsätzlich wegen unterschiedlicher Bilanzierungsansätze nach IFRS/US-GAAP und den jeweiligen nationalen steuerlichen Einkommensermittlungsmethoden gebildet. Wie zuvor beschrieben, hatte die Umstellung der Rechnungslegungsgrundsätze von US-GAAP auf IFRS signifikante Änderungen in verschiedenen Bilanzpositionen zur Folge, die nationalen gesetzlichen steuerlichen Einkommensermittlungsmethoden blieben jedoch unverändert. Die Umstellung veränderte somit das beschriebene Verhältnis mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bilanzansätze für latente Steuern.

Vorschriften, die den Ansatz latenter Steuern nach US-GAAP bzw. IFRS unterschiedlich regeln, sowie Abschreibungen auf Goodwill und reine Reklassifizierungen (z. B. die Umgliederung der Fremdanteile in das Eigenkapital) hatten nahezu keinen Einfluss auf die Veränderungen der latenten Steuern.

Die im Vergleich zu US-GAAP weitergehenden Saldierungsmöglichkeiten latenter Steuern auf Ebene der Einzelgesellschaften führten generell sowohl zu einer Reduzierung der angesetzten aktiven als auch passiven latenten Steuern. Die Erhöhung des Nettobetrags latenter Steuern gegenüber dem sich nach US-GAAP ergebenden Wert ist maßgeblich auf die nach IFRS höher bewerteten Pensionsrückstellungen und niedriger bewerteten Sachanlagen zurückzuführen.

Die IFRS-Anpassungen führten zu einer Reduzierung aktiver latenter Steuern in Höhe von 272 Mio €.

Vorräte

L1 Fertigungsaufträge

Unter US-GAAP enthielt die Bilanzposition "Unfertige Erzeugnisse" Fertigungsaufträge, für die Umsätze nach der Percentage-of-Completion-Methode erfasst wurden. Unter IFRS werden diese Fertigungsaufträge in der Bilanzposition "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wurden 370 Mio € umgegliedert.

M1 Bewertung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungserlös

Die Bewertung der Vorräte unter IFRS zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungserlös führte zu einem Anstieg der Vorräte in Höhe von 2 Mio €.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

N1 Fertigungsaufträge

Unter US-GAAP enthielt die Bilanzposition "Unfertige Erzeugnisse" Fertigungsaufträge, für die Umsätze nach der Percentage-of-Completion-Methode erfasst wurden. Unter IFRS werden diese Fertigungsaufträge in der Bilanzposition "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wurden 370 Mio € umgegliedert (vgl. L1).

Darüber hinaus werden im Unterschied zu US-GAAP unter IFRS auch Fertigungsaufträge nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert, die eine Laufzeit von weniger als einem Jahr haben. Dies führte zu einem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 47 Mio €.

O1 Forderungsverkäufe

Unter IFRS wird anhand der beim Verkäufer der Forderungen verbleibenden Chancen und Risiken sowie der Verfügungsmacht darüber entschieden, ob eine verkaufte Forderung tatsächlich aus der Konzernbilanz ausgebucht wird. Die Anwendung dieser Vorschriften auf bestehende Forderungsverkaufsprogramme zum 01. Oktober 2004 führte zu einer Erhöhung der entsprechenden Bilanzposition in Höhe von 238 Mio €.

Sonstige Forderungen

P1 Eingebettete derivative Finanzinstrumente

Unter IFRS erfüllen mehrere Transaktionen nicht die für eine separate Berücksichtigung von eingebetteten Derivaten erforderlichen Voraussetzungen, da die Transaktionen in einer im Rahmen dieser Geschäfte üblichen Währung abgewickelt wurden. Daraus resultierte eine Reduzierung der sonstigen Forderungen in Höhe von 3 Mio €.

Q1 Vorausbezahlte Pensionsaufwendungen

Die Vorschriften der IFRS zur Bilanzierung von Pensionen führten zu einer Reduzierung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens "Vorausbezahlte Pensionsaufwendungen" in Höhe von 72 Mio €. Dies ist im Wesentlichen auf veränderte Diskontierungszinssätze und veränderte beizulegende Zeitwerte des Planvermögens zurückzuführen, die aus den unterschiedlichen Bewertungsstichtagen resultieren.

Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte

R1 Zusätzliche zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte unter IFRS

Nach US-GAAP können neben so genannten Disposal Groups nur langlebige Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die bestimmte Kriterien erfüllen, als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte ausgewiesen werden. Nach IFRS können dagegen grundsätzlich sämtliche langfristigen Vermögenswerte gegebenenfalls als zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte ausgewiesen werden. Daher wurde eine nach der Equity-Methode bewertete Beteiligung in Höhe von 9 Mio € aus den Finanzanlagen in die Bilanzposition "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" umgegliedert (vgl. J1).

S1 IFRS-Anpassungen

Unter IFRS erhöhte sich die Position "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" um 28 Mio €. Davon resultieren 18 Mio € aus den unter IFRS notwendigen Anpassungen bezüglich der Behandlung von Forderungsverkäufen (vgl. O1), 1 Mio € aus der separaten Berücksichtigung wesentlicher Komponenten von Sachanlagen (vgl. E1) und 8 Mio € aus veränderten aktiven latenten Steuern (vgl. K1). Zusätzlich ergab sich eine Erhöhung um 1 Mio € auf Grund der Umklassifizierung einer nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung, da der Abschluss des assoziierten Unternehmens ebenfalls von US-GAAP auf IFRS umgestellt wurde.

Anteile anderer Gesellschafter

A2 Umgliederung

Unter US-GAAP wurden die Anteile anderer Gesellschafter als gesonderte Bilanzposition zwischen dem Eigenkapital und den Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz ausgewiesen. Unter IFRS müssen die Anteile anderer Gesellschafter als Teil des Eigenkapitals dargestellt werden. Diese Umgliederung führte zu einer Erhöhung des bilanzierten Eigenkapitals um 410 Mio €. Davon betreffen 50 Mio € die gemäß IFRS 1 vorzunehmenden Anpassungen in den Einzelabschlüssen der Gesellschaften mit Minderheitsanteilen beim Übergang auf IFRS sowie die Bilanzierung der Put-Option bei der Dongyang Gruppe (vgl. B1).

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

B2 Rückstellungen für Pensionen

Ein geringerer Diskontierungszinssatz am 01. Oktober 2004 verglichen mit demjenigen, der zum vorgezogenen Bewertungsstichtag 30. Juni 2004 unter US-GAAP angewandt wurde, sowie die Berücksichtigung aller versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz führten zu einer Erhöhung der Rückstellungen für Pensionen um 484 Mio €.

C2 Rückstellungen für Gesundheitsfürsorge

Ein zum Bewertungsstichtag des 01. Oktober 2004 gültiger und im Vergleich zu dem niedrigeren unter US-GAAP am Bewertungsstichtag des 30. Juni 2004 zu Grunde gelegten Diskontierungszinssatz sowie die Berücksichtigung aller versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste im Eigenkapital der Eröffnungsbilanz führten zu einem Anstieg der Rückstellungen für Gesundheitsfürsorge in Höhe von 540 Mio €.

D2 Rückstellungen für Altersteilzeit

Unter US-GAAP wurden Rückstellungen für Altersteilzeit nur für jene Mitarbeiter berücksichtigt und ratierlich gebildet, die sich auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags für ein frühzeitiges Ausscheiden entschieden haben. Unter IFRS werden solche Verpflichtungen auch auf Basis von Schätzungen hinsichtlich der möglichen Anzahl von Mitarbeitern, die sich für ein frühzeitiges Ausscheiden entscheiden werden, versicherungsmathematisch berechnet. Daher erhöhten sich die Rückstellungen für Altersteilzeit um 71 Mio €.

Sonstige langfristige Rückstellungen

E2 Jubiläumszuwendungen

Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen wurden unter US-GAAP unter Berücksichtigung der Annahmen zum frühen Bewertungsstichtag 30. Juni 2004 berechnet. In der Berechnung unter IFRS müssen die am Bewertungsstichtag 01. Oktober 2004 gültigen Annahmen herangezogen werden. Auf Grund des am 01. Oktober 2004 geringeren Diskontierungszinssatzes wurden die Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen um 2 Mio € erhöht.

F2 Aktienorientierte Vergütung

Die unter IFRS angewendete Bewertung von in Geld vergüteten Management-Incentiveplänen auf Basis von beizulegenden Zeitwerten führte zu einem Anstieg der entsprechenden Rückstellungen in Höhe von 3 Mio €.

Passive latente Steuern

G2 IFRS-Anpassungen

Latente Steuern werden grundsätzlich wegen unterschiedlicher Bilanzierungsansätze nach IFRS/US-GAAP und den jeweiligen nationalen steuerlichen Einkommensermittlungsmethoden gebildet. Wie zuvor beschrieben, hatte die Umstellung der Rechnungslegungsgrundsätze von US-GAAP auf IFRS signifikante Änderungen in verschiedenen Bilanzpositionen zur Folge, die nationalen gesetzlichen steuerlichen Einkommensermittlungsmethoden blieben jedoch unverändert. Die Umstellung veränderte somit das beschriebene Verhältnis mit entsprechenden Auswirkungen auf die Bilanzansätze für latente Steuern.

Vorschriften, die den Ansatz latenter Steuern nach US-GAAP bzw. IFRS unterschiedlich regeln, sowie Abschreibungen auf Goodwill und reine Reklassifizierungen (z. B. die Umgliederung der Fremdanteile in das Eigenkapital) hatten nahezu keinen Einfluss auf die Veränderungen der latenten Steuern.

Die im Vergleich zu US-GAAP weitergehenden Saldierungsmöglichkeiten latenter Steuern auf Ebene der Einzelgesellschaften führten generell sowohl zu einer Reduzierung der angesetzten aktiven als auch passiven latenten Steuern. Die Erhöhung des Nettobetrags latenter Steuern gegenüber dem sich nach US-GAAP ergebenden Wert ist maßgeblich auf die nach IFRS höher bewerteten Pensionsrückstellungen und niedriger bewerteten Sachanlagen zurückzuführen.

Die IFRS-Anpassungen führten zu einer Reduzierung passiver latenter Steuern in Höhe von 757 Mio €.

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

H2 Leasing

Wie in Fußnote G1 bereits dargestellt, werden bestimmte Leasing-Transaktionen, die unter US-GAAP als Operating Lease klassifiziert wurden, unter IFRS als Finance Lease klassifiziert. Dies führte zu einer Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten um 60 Mio €.

Übrige langfristige Verbindlichkeiten

I2 Put-Option

Die Bilanzierung der Put-Option bei der Dongyang Gruppe (vgl. B1) führte zum Ausweis einer Verbindlichkeit in Höhe von 42 Mio €.

Sonstige kurzfristige Rückstellungen

J2 Umgliederung

In der Vergangenheit entsprachen die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns den Vorgaben der 4. und 7. EG-Richtlinie; ergänzt um zusätzliche nach US-GAAP erforderliche Angaben im Anhang. Unter diesem Ausweis wurden bestimmte Verbindlichkeiten unter Rückstellungen ausgewiesen. Unter IFRS wurden 852 Mio € von Rückstellungen in die Position "Übrige Verbindlichkeiten" umgegliedert, da sie nicht die Definition einer Rückstellung unter IFRS erfüllen.

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

K2 Forderungsverkäufe

Unter IFRS wird anhand der beim Verkäufer der Forderungen verbleibenden Chancen und Risiken sowie der Verfügungsmacht darüber entschieden, ob eine verkaufte Forderung tatsächlich aus der Konzernbilanz ausgebucht wird (vgl. O1). Dies führte zu einer entsprechenden Erhöhung der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um 238 Mio €.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

L2 Fertigungsaufträge

Nach IFRS werden sämtliche Fertigungsaufträge nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert (vgl. N1). Hieraus resultierte eine Umgliederung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in die übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von 13 Mio €.

Übrige Verbindlichkeiten

M2 Umgliederung

Die Berücksichtigung der unter IFRS geltenden Definitionen bezüglich Rückstellungen und Verbindlichkeiten (vgl. J2) führte zu Umgliederungen von sonstigen Rückstellungen in übrige Verbindlichkeiten in Höhe von 852 Mio €.

N2 Eingebettete derivative Finanzinstrumente

Unter IFRS erfüllen mehrere Transaktionen nicht die für eine separate Berücksichtigung von eingebetteten Derivaten erforderlichen Voraussetzungen, da die Transaktionen in einer im Rahmen dieser Geschäfte üblichen Währung abgewickelt wurden. Daraus resultierte eine Reduzierung der übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von 10 Mio €.

O2 Fertigungsaufträge

Nach IFRS werden sämtliche Fertigungsaufträge nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert (vgl. N1). Daher erhöhen sich die übrigen Verbindlichkeiten (Verpflichtungen aus Aufträgen in Bearbeitung – PoC) um 43 Mio €. Dies resultiert aus einem Überhang an erhaltenen Anzahlungen oder abgerechneten Beträgen im Vergleich zu den entsprechenden anteiligen Erlösen.

P2 Sale-and-lease-back-Transaktionen

Unter US-GAAP wurden Gewinne aus Sale-and-lease-back-Transaktionen über die Vertragslaufzeit ratierlich erfasst. IFRS sieht vor, solche Gewinne in voller Höhe zum Zeitpunkt des Verkaufs zu erfassen, soweit der aus der Sale-and-lease-back-Transaktion resultierende Leasingvertrag als Operating Lease zu klassifizieren ist und die Transaktion zum beizulegenden Zeitwert durchgeführt wurde. Dies führte zu einer Reduzierung des passivischen Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von 63 Mio €.

Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten

Q2 IFRS-Anpassungen

Nach IFRS erhöhten sich die Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten um 28 Mio €. Dies ist zurückzuführen auf Anpassungen bei Forderungsverkäufen (vgl. K2) in Höhe von 18 Mio €, bei Pensionsverpflichtungen (vgl. B2) in Höhe von 4 Mio € und bei passiven latenten Steuern (vgl. G2) in Höhe von 6 Mio €.

 

Überleitung des Eigenkapitals zum 01. Oktober 2004

Mio €

 

Nr.

 

 

Eigenkapital nach US-GAAP zum 30.09.2004

 

 

8.327

Immaterielle Vermögenswerte

A1B1C1

 

-417

Sachanlagen

D1E1F1G1

 

-168

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

H1I1

 

-70

Aktive latente Steuern

K1

 

-272

Vorräte

L1M1

 

2

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

N1O1

 

47

Sonstige Forderungen

P1Q1

 

-75

Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte

R1S1

 

11

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

B2C2D2

 

-1.095

Sonstige Rückstellungen

E2F2

 

-8

Passive latente Steuern

G2

 

757

Finanzverbindlichkeiten

H2

 

-60

Übrige Verbindlichkeiten

N2O2P2

 

33

Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten

Q2

 

-10

Anteile anderer Gesellschafter

A2

 

50

Sonstige Anpassungen

 

 

-9

Eigenkapital der Aktionäre der ThyssenKrupp AG nach IFRS zum 01.10.2004

 

 

7.043

Anteile anderer Gesellschafter nach IFRS zum 01.10.2004

 

 

360

Eigenkapital nach IFRS zum 01.10.2004

 

 

7.403

 

Überleitung der Konzern-Bilanz zum 30. Juni 2005

Aktiva Mio €

 

Nr.

 

US-GAAP
30.06.2005

 

IFRS
Anpassungen

 

IFRS
30.06.2005

Immaterielle Vermögenswerte

A1

 

4.774

 

-178

 

4.596

Sachanlagen

B1

 

9.462

 

-716

 

8.746

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

C1

 

-

 

561

 

561

At equity bewertete Beteiligungen

 

 

300

 

9

 

309

Finanzielle Vermögenswerte

 

 

674

 

0

 

674

Aktive latente Steuern

D1

 

369

 

13

 

382

Langfristige Vermögenswerte

 

 

15.579

 

-311

 

15.268

Vorräte

E1

 

6.945

 

-580

 

6.365

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

F1

 

6.571

 

709

 

7.280

Sonstige Forderungen

 

 

1.227

 

-76

 

1.151

Laufende Ertragsteueransprüche

 

 

391

 

0

 

391

Flüssige Mittel

 

 

3.182

 

0

 

3.182

Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte

 

 

412

 

26

 

438

Kurzfristige Vermögenswerte

 

 

18.728

 

79

 

18.807

Summe Vermögenswerte

 

 

34.307

 

-232

 

34.075

Passiva Mio €

 

Nr.

 

US-GAAP
30.06.2005

 

IFRS
Anpassungen

 

IFRS
30.06.2005

Eigenkapital der Aktionäre der ThyssenKrupp AG

 

 

9.708

 

-1.196

 

8.512

Anteile anderer Gesellschafter

 

 

-

 

393

 

393

Eigenkapital

 

 

9.708

 

-803

 

8.905

Anteile anderer Gesellschafter

 

 

491

 

-491

 

-

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

A2

 

7.036

 

1.057

 

8.093

Sonstige Rückstellungen

 

 

532

 

10

 

542

Passive latente Steuern

B2

 

750

 

-400

 

350

Finanzverbindlichkeiten

 

 

3.309

 

58

 

3.367

Übrige Verbindlichkeiten

 

 

0

 

208

 

208

Langfristige Verbindlichkeiten

 

 

11.627

 

933

 

12.560

Sonstige Rückstellungen

C2

 

2.260

 

-1.005

 

1.255

Laufende Ertragsteuerverbindlichkeiten

 

 

536

 

1

 

537

Finanzverbindlichkeiten

D2

 

1.711

 

118

 

1.829

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

 

3.700

 

-13

 

3.687

Übrige Verbindlichkeiten

E2

 

4.020

 

1.004

 

5.024

Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten

 

 

254

 

24

 

278

Kurzfristige Verbindlichkeiten

 

 

12.481

 

129

 

12.610

Verbindlichkeiten

 

 

24.599

 

571

 

25.170

Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten

 

 

34.307

 

-232

 

34.075

A1 Immaterielle Vermögenswerte

Die Verminderung der immateriellen Vermögenswerte zum 30. Juni 2005 hat sich im Vergleich zum 01. Oktober 2004 betragsmäßig um 207 Mio € reduziert. Dies hatte im Wesentlichen folgende Ursachen:

Der Betrag der unter IFRS in der Eröffnungsbilanz im Vergleich zu US-GAAP zusätzlich vorgenommenen Wertberichtigungen auf Firmenwerte hat sich zum 30. Juni 2005 um 38 Mio € verringert, insbesondere als Folge der Erfassung von Wertberichtigungen unter US-GAAP, die bereits in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt waren.

Der Betrag der aktivierten Entwicklungsaufwendungen hat sich um 13 Mio € erhöht.

Aus der Bilanzierung einer Put-Option im Zusammenhang mit bestehenden Minderheitenanteilen an der Howaldtswerke-Deutsche Werft (HDW) resultierte ein Anstieg des Firmenwertes um 100 Mio €.

B1 Sachanlagen

Die Verminderung der Sachanlagen zum 30. Juni 2005 im Vergleich zum 01. Oktober 2004 hat sich um 1.140 Mio € verringert. Dies hatte im Wesentlichen folgende Ursachen:

In der IFRS-Eröffnungsbilanz wurde der Wohnungsbestand des ThyssenKrupp Konzerns aus den Sachanlagen in "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" umgegliedert. Durch die Veräußerung des Wohnimmobilien-Bereichs im 2. Quartal 2004/2005 ist der Umgliederungsbetrag zum 30. Juni 2005 entfallen.

Darüber hinaus wurden unter US-GAAP Wertberichtigungen in Höhe von 42 Mio € erfasst, die bereits in der Eröffnungsbilanz berücksichtigt waren.

C1 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Der Betrag der IFRS-Anpassungen zum 30. Juni 2005 hat sich im Vergleich zum 01. Oktober 2004 um 1.057 Mio € verringert als Folge des Verkaufs des Wohnimmobilien-Bereichs im 2. Quartal 2004/2005.

D1 Aktive latente Steuern

Die Verminderung der aktiven latenten Steuern zum 30. Juni 2005 hat sich zum 01. Oktober 2004 um 285 Mio € verringert.

Ursache hierfür sind die im Vergleich zu US-GAAP weitergehenden Saldierungsmöglichkeiten latenter Steuern auf Ebene der Einzelgesellschaften sowie Wechselkurseffekte.

E1 Vorräte

Die Verminderung der Vorräte hat sich zum 30. Juni 2005 im Vergleich zum 01. Oktober 2004 um 212 Mio € erhöht. Dies resultiert aus der im Zusammenhang mit der Percentage-of-Completion- Methode erforderlichen Umgliederung in die Bilanzposition "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen".

F1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist zum 30. Juni 2005 im Vergleich zum 01. Oktober 2004 um 56 Mio € angestiegen. Dies hatte im Wesentlichen folgende Ursachen:

Die im Zusammenhang mit der Percentage-of-Completion-Methode erforderliche Umgliederung aus den Vorräten in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat sich um 212 Mio € erhöht. Gleichzeitig nahm der Anpassungsbetrag aus der erweiterten Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode um 36 Mio € ab.

Auf Grund von Umstellungen von Asset-backed-Programmen auf eine Off-Balance-Bilanzierung, durch Abgänge aus dem Konsolidierungskreis sowie wechselkursbedingt ergab sich zum 30. Juni 2005 eine Erhöhung bilanzwirksamer Forderungsverkäufe von 120 Mio €.

A2 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Anstieg der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen hat sich zum 30. Juni 2005 im Vergleich zum 01. Oktober 2004 um 38 Mio € verringert. Dies hatte im Wesentlichen folgende Ursachen:

Im Falle der Rückstellungen für Pensionen hat sich der Anpassungsbetrag durch die Anwendung der Fresh-Start-Methode in der Eröffnungsbilanz sowie auf Grund von Wechselkursänderungen um 27 Mio € verringert.

Im Falle der Rückstellungen für Gesundheitsfürsorgeverpflichtungen ergibt sich durch die Anwendung der Fresh-Start-Methode in der Eröffnungsbilanz sowie auf Grund von Wechselkursänderungen ein Anstieg des Anpassungsbetrages um 3 Mio €.

B2 Passive latente Steuern

Der Rückgang der passiven latenten Steuern hat sich zum 30. Juni 2005 im Vergleich zum 01. Oktober 2004 um 357 Mio € verringert.

Ursache hierfür sind die im Vergleich zu US-GAAP weitergehenden Saldierungsmöglichkeiten latenter Steuern auf Ebene der Einzelgesellschaften sowie Wechselkurseffekte.

C2 Sonstige kurzfristige Rückstellungen

Die Verminderung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen hat sich zum 30. Juni 2005 im Vergleich zum 01. Oktober 2004 um 153 Mio € erhöht.

Dies resultiert insbesondere aus einem Anstieg des Umgliederungsbetrages aus den Rückstellungen in die Position "Übrige Verbindlichkeiten".

D2 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Auf Grund von Umstellungen von Asset-backed-Programmen auf eine Off-Balance-Bilanzierung, Umgliederungen in "Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" sowie wechselkursbedingt ergab sich zum 30. Juni 2005 ein Rückgang der Finanzverbindlichkeiten um 120 Mio €.

E2 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die Erhöhung der übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ist zum 30.

Juni 2005 im Vergleich zum 01. Oktober 2004 um 173 Mio € angestiegen.

Dies resultiert insbesondere aus einem Anstieg des Umgliederungsbetrages aus den Rückstellungen in die Position "Übrige Verbindlichkeiten".

Überleitung des Eigenkapitals zum 30. Juni 2005

Mio €

 

Nr.

 

 

Eigenkapital nach US-GAAP zum 30.06.2005

 

 

9.708

Immaterielle Vermögenswerte

A1

 

-352

Sachanlagen

B1

 

-89

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

C1

 

-70

Aktive latente Steuern

D1

 

13

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

F1

 

12

Sonstige Forderungen

 

 

-71

Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte

 

 

26

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

A2

 

-1.057

Sonstige Rückstellungen

 

 

-10

Passive latente Steuern

B2

 

400

Finanzverbindlichkeiten

D2

 

-58

Übrige Verbindlichkeiten

E2

 

4

Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten

 

 

-24

Anteile anderer Gesellschafter

 

 

98

Sonstige Anpassungen

 

 

-18

Eigenkapital der Aktionäre der ThyssenKrupp AG nach IFRS zum 30.06.2005

 

 

8.512

Anteile anderer Gesellschafter nach IFRS zum 30.06.2005

 

 

393

Eigenkapital nach IFRS zum 30.06.2005

 

 

8.905

 

Überleitung der Konzern-Kapitalflussrechnung fÜr die ersten 9 Monate 2004/2005

Der Free Cash-Flow, d.h. die Differenz aus Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit und Cash-Flow aus Investitionstätigkeit, verbesserte sich um 138 Mio € auf 1.634 Mio €. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die zahlungswirksame Verminderung der Verbindlichkeiten aus bilanzunwirksamen Forderungsverkäufen innerhalb des Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit erfasst wird. Dementsprechend wird der Zahlungseingang aus dem Verkauf einer Forderung erst dann im Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit erfasst, wenn die entsprechenden Kundenzahlungen an die Bank erfolgt sind.

Überleitung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das 3. Quartal 2004/2005

Mio €
 

Nr.

 

US-GAAP
3. Quartal
2004/2005

 

IFRS-5-
Anpassungen

 

Weitere IFRS-
Anpassungen

 

IFRS
3. Quartal
2004/2005

Umsatzerlöse

A1B1

 

11.191

 

102

 

-40

 

11.253

Umsatzkosten

C1D1E1

 

-9.339

 

-62

 

127

 

-9.274

Bruttoergebnis vom Umsatz

 

 

1.852

 

40

 

87

 

1.979

Vertriebskosten

 

 

-640

 

-16

 

1

 

-655

Allgemeine Verwaltungskosten

F1

 

-602

 

-4

 

47

 

-559

Sonstige betriebliche Erträge

 

 

49

 

1

 

-1

 

49

Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

 

-104

 

3

 

-9

 

-110

Ergebnis aus dem Verkauf konsolidierter Unternehmen

 

 

1

 

-45

 

36

 

-8

Betriebliches Ergebnis

 

 

556

 

-21

 

161

 

696

Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen

 

 

12

 

0

 

-1

 

11

Sonstiges Finanzergebnis

 

 

-37

 

-2

 

-91

 

-130

Finanzergebnis

G1

 

-25

 

-2

 

-92

 

-119

Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Steuern

 

 

531

 

-23

 

69

 

577

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

H1

 

-218

 

6

 

-21

 

-233

Anteile anderer Gesellschafter

I1

 

-18

 

0

 

18

 

-

Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten

 

 

295

 

-17

 

66

 

344

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht fortgeführte Aktivitäten (nach Steuern)

 

 

-141

 

17

 

38

 

-86

Periodenüberschuss

 

 

154

 

0

 

104

 

258

Davon:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Aktionäre der ThyssenKrupp AG

 

 

154

 

0

 

88

 

242

Anteile anderer Gesellschafter

 

 

-

 

0

 

16

 

16

Periodenüberschuss

 

 

154

 

0

 

104

 

258

Ergebnis je Aktie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (Anteil der Aktionäre der ThyssenKrupp AG)

 

 

0,59

 

-0,03

 

0,10

 

0,66

Periodenüberschuss (Anteil der Aktionäre der ThyssenKrupp AG)

 

 

0,31

 

0,00

 

0,17

 

0,48

3. Quartal 2004/2005 nach US-GAAP

Die ursprünglich nach US-GAAP veröffentlichte Konzern-Gewinn- und Verlustrechung für das 3. Quartal des Geschäftsjahres 2004/2005 wurde in der Weise angepasst, dass alle zum 30. September 2005 vorliegenden nicht fortgeführten Aktivitäten rückwirkend berücksichtigt werden. Aus der Anpassung für das 3. Quartal resultierte eine Reduzierung der Umsatzerlöse um 96 Mio €. Das betriebliche Ergebnis blieb unverändert, während sich das Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Steuern um 2 Mio € erhöhte als Folge einer entsprechenden Verbesserung des Finanzergebnisses.

IFRS-5-Anpassungen

Auf Grund der unterschiedlichen Kriterien von US-GAAP und IFRS zur Klassifizierung einer nicht fortgeführten Aktivität werden folgende, unter US-GAAP als nicht fortgeführte Aktivitäten eingestufte Veräußerungen unter IFRS als fortgeführte Aktivitäten ausgewiesen:

Segment Steel (in der Zusammensetzung bis 30. September 2005)

  • Edelstahl Witten-Krefeld GmbH
  • Hoesch Contecna Systembau GmbH

Segment Automotive

  • Bereich Alu Castings
  • Europäisches Nutzfahrzeugfederngeschäft
  • ThyssenKrupp Stahl Company

Segment Technologies

  • ThyssenKrupp Stahlbau
  • Operating Group Turbinenkomponenten

Segment Services

  • Hommel-Gruppe
  • Krupp Druckereibetriebe GmbH

Darüber hinaus wurden Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Veräußerungen von nicht fortgeführten Aktivitäten im Geschäftsjahr 2003/2004 angefallen sind, unter IFRS nicht mehr als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesen.

Somit bleiben von den unter US-GAAP ausgewiesenen nicht fortgeführten Aktivitäten unter IFRS nur die Veräußerungen der Bereiche MetalCutting und Wohnimmobilien als nicht fortgeführte Aktivitäten bestehen.

Die zur Überleitung nach IFRS erforderlichen Anpassungen zur Einbeziehung dieser eingeleiteten Veräußerungen in die fortgeführten Aktivitäten werden in der Spalte "IFRS-5-Anpassungen" dargestellt.

Weitere IFRS-Anpassungen

Weitere Anpassungen resultieren im Wesentlichen aus der Fortschreibung der Anpassungen, die für die Überleitung von US-GAAP nach IFRS zum 01. Oktober 2004 in der Eröffnungsbilanz erforderlich waren.

Umsatzerlöse

A1 Eingebettete derivative Finanzinstrumente

Nach IFRS dürfen für mehrere Transaktionen in Fremdwährung eingebettete Derivate nicht gesondert bilanziert werden, da die Transaktionen in einer im Rahmen dieser Geschäftsaktivitäten üblichen Währung abgewickelt wurden. Dies führte zu einer Verminderung der Umsatzerlöse in Höhe von 21 Mio €, da die Effekte aus eingebetteten Fremdwährungsderivaten entsprechend eliminiert wurden.

B1 Fertigungsaufträge

Die erweiterte Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode führte zu einem Umsatzrückgang um 19 Mio €.

Umsatzkosten

Insgesamt wurden die Umsatzkosten insbesondere auf Grund der folgenden Sachverhalte um 127 Mio € reduziert:

C1 Eingebettete derivative Finanzinstrumente

Nach IFRS dürfen für mehrere Transaktionen in Fremdwährung eingebettete Derivate nicht gesondert bilanziert werden, da diese Transaktionen in einer im Rahmen dieser Geschäftsaktivitäten üblichen Währung abgewickelt wurden. Daraus resultierte eine Verminderung der Umsatzkosten um 45 Mio €, da die Effekte aus eingebetteten Fremdwährungsderivaten entsprechend eliminiert wurden.

D1 Personalaufwand

Die in den Umsatzkosten enthaltenen Personalaufwendungen verringerten sich um 33 Mio €. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die unter IFRS wegfallende ergebniswirksame Verteilung von versicherungsmathematischen Verlusten aus Pensionsplänen und pensionsähnlichen Plänen auf Grund der Anwendung der Fresh-Start-Methode für die Eröffnungsbilanz. Darüber hinaus verringerten sich einerseits die Umsatzkosten auf Grund der Umgliederung von Zinsaufwendungen für Pensionen in das Finanzergebnis. Andererseits erhöhten sie sich wegen der ebenfalls vorgenommenen Umgliederung der erwarteten Kapitalerträge des Fondsvermögens in das Finanzergebnis.

E1 Fertigungsaufträge

Die erweiterte Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode führte zu einem Rückgang der Umsatzkosten um 20 Mio €.

Allgemeine Verwaltungskosten

F1 Personalaufwand

Die in den allgemeinen Verwaltungskosten berücksichtigten Personalaufwendungen verringerten sich um 54 Mio €. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die unter IFRS wegfallende ergebniswirksame Verteilung von versicherungsmathematischen Verlusten aus Pensionsplänen und pensionsähnlichen Plänen auf Grund der Anwendung der Fresh-Start-Methode für die Eröffnungsbilanz. Darüber hinaus verringerten sich die allgemeinen Verwaltungskosten auf Grund der Umgliederung von Zinsaufwendungen für Pensionen in das Finanzergebnis, während sich die Umgliederung der erwarteten Kapitalerträge des Fondsvermögens in das Finanzergebnis erhöhend auswirkte.

Finanzergebnis

G1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Rückgang des Finanzergebnisses um 92 Mio € ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Berücksichtigung des Zinsaufwands für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 127 Mio €, wobei die gleichzeitige Berücksichtigung der erwarteten Kapitalerträge des Fondsvermögens in Höhe von 34 Mio € gegenläufig wirkt.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

H1 IFRS-Anpassungen

Der Anstieg der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag um 21 Mio € ist auf latente Steuern zurückzuführen, die aus IFRS-Anpassungen resultieren.

Anteile anderer Gesellschafter

I1 Umgliederung

Unter US-GAAP wurde der Konzern-Periodenüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter dargestellt. Unter IFRS sind im Konzern-Periodenüberschuss die auf andere Gesellschafter entfallenden Gewinne und Verluste enthalten. Diese Umgliederung führte zu einer Erhöhung des Periodenüberschusses um 18 Mio €.

 

Überleitung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für 9 Monate 2004/2005

Mio €
 

Nr.

 

US-GAAP
9 Monate
2004/2005

 

IFRS-5-
Anpassungen

 

Weitere IFRS-
Anpassungen

 

IFRS
9 Monate
2004/2005

Umsatzerlöse

A1

 

31.178

 

763

 

10

 

31.951

Umsatzkosten

B1, C1

 

-25.809

 

-656

 

187

 

-26.278

Bruttoergebnis vom Umsatz

 

 

5.369

 

107

 

197

 

5.673

Vertriebskosten

 

 

-1.917

 

-71

 

3

 

-1.985

Allgemeine Verwaltungskosten

D1

 

-1.762

 

-61

 

153

 

-1.670

Sonstige betriebliche Erträge

 

 

161

 

5

 

12

 

178

Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

 

-266

 

-13

 

-3

 

-282

Ergebnis aus dem Verkauf konsolidierter Unternehmen

 

 

3

 

-13

 

39

 

29

Betriebliches Ergebnis

 

 

1.588

 

-46

 

401

 

1.943

Ergebnis aus at equity bewerteten Unternehmen

 

 

28

 

0

 

2

 

30

Sonstiges Finanzergebnis

 

 

-149

 

-4

 

-265

 

-418

Finanzergebnis

E1

 

-121

 

-4

 

-263

 

-388

Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Steuern

 

 

1.467

 

-50

 

138

 

1.555

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

F1

 

-581

 

-2

 

-49

 

-632

Anteile anderer Gesellschafter

G1

 

-50

 

0

 

50

 

-

Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten

 

 

836

 

-52

 

139

 

923

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht fortgeführte Aktivitäten (nach Steuern)

 

 

638

 

52

 

45

 

735

Periodenüberschuss

 

 

1.474

 

0

 

184

 

1.658

Davon:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Aktionäre der ThyssenKrupp AG

 

 

1.474

 

0

 

137

 

1.611

Anteile anderer Gesellschafter

 

 

-

 

0

 

47

 

47

Periodenüberschuss

 

 

1.474

 

0

 

184

 

1.658

Ergebnis je Aktie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten (Anteil der Aktionäre der ThyssenKrupp AG)

 

 

1,68

 

-0,10

 

0,18

 

1,76

Periodenüberschuss (Anteil der Aktionäre der ThyssenKrupp AG)

 

 

2,96

 

0,00

 

0,27

 

3,23

9 Monate 2004/2005 nach US-GAAP

Die ursprünglich nach US-GAAP veröffentlichte Konzern-Gewinn- und Verlustrechung für 9 Monate des Geschäftsjahres 2004/2005 wurde in der Weise angepasst, dass alle zum 30. September 2005 vorliegenden nicht fortgeführten Aktivitäten rückwirkend berücksichtigt werden. Aus der Anpassung für 9 Monate resultierte eine Reduzierung der Umsatzerlöse um 305 Mio € und eine Erhöhung des betrieblichen Ergebnisses um 8 Mio €. Das Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten vor Steuern erhöhte sich um 13 Mio €.

IFRS-5-Anpassungen

Auf Grund der unterschiedlichen Kriterien von US-GAAP und IFRS zur Klassifizierung einer nicht fortgeführten Aktivität werden folgende, unter US-GAAP als nicht fortgeführte Aktivitäten eingestufte Veräußerungen unter IFRS als fortgeführte Aktivitäten ausgewiesen:

Segment Steel (in der Zusammensetzung bis 30. September 2005)

  • Edelstahl Witten-Krefeld GmbH
  • Hoesch Contecna Systembau GmbH

Segment Automotive

  • Bereich Alu Castings
  • Europäisches Nutzfahrzeugfederngeschäft
  • ThyssenKrupp Stahl Company

Segment Technologies

  • ThyssenKrupp Stahlbau
  • Operating Group Turbinenkomponenten

Segment Services

  • Hommel-Gruppe
  • Krupp Druckereibetriebe GmbH

Darüber hinaus wurden Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Veräußerungen von nicht fortgeführten Aktivitäten im Geschäftsjahr 2003/2004 angefallen sind, unter IFRS nicht mehr als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesen.

Somit bleiben von den unter US-GAAP ausgewiesenen nicht fortgeführten Aktivitäten unter IFRS nur die Veräußerungen der Bereiche MetalCutting und Wohnimmobilien als nicht fortgeführte Aktivitäten bestehen.

Die zur Überleitung nach IFRS erforderlichen Anpassungen zur Einbeziehung dieser eingeleiteten Veräußerungen in die fortgeführten Aktivitäten werden in der Spalte "IFRS-5-Anpassungen" dargestellt.

Weitere IFRS-Anpassungen

Weitere Anpassungen resultieren im Wesentlichen aus der Fortschreibung der Anpassungen, die für die Überleitung von US-GAAP nach IFRS zum 01. Oktober 2004 in der Eröffnungsbilanz erforderlich waren.

Umsatzerlöse

A1 Fertigungsaufträge

Die erweiterte Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode führte zu einem Anstieg der Umsatzerlöse um 16 Mio €.

Umsatzkosten

Insgesamt wurden die Umsatzkosten insbesondere auf Grund der folgenden Sachverhalte um 187 Mio € reduziert:

B1 Eingebettete Derivate

Nach IFRS dürfen für mehrere Transaktionen in Fremdwährung eingebettete Derivate nicht gesondert bilanziert werden, da die Transaktionen in einer im Rahmen dieser Geschäftsaktivitäten üblichen Währung abgewickelt wurden. Daraus resultierte ein Rückgang der Umsatzkosten um 49 Mio €, da die Effekte aus eingebetteten Derivaten entsprechend eliminiert wurden.

C1 Personalaufwand

Die in den Umsatzkosten enthaltenen Personalaufwendungen verringerten sich um 117 Mio €. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die unter IFRS wegfallende ergebniswirksame Verteilung von versicherungsmathematischen Verlusten aus Pensionsplänen und pensionsähnlichen Plänen auf Grund der Anwendung der Fresh-Start-Methode für die Eröffnungsbilanz. Darüber hinaus verringerten sich einerseits die Umsatzkosten auf Grund der Umgliederung von Zinsaufwendungen für Pensionen in das Finanzergebnis. Andererseits erhöhten sie sich wegen der ebenfalls vorgenommenen Umgliederung der erwarteten Kapitalerträge des Fondsvermögens in das Finanzergebnis.

Allgemeine Verwaltungskosten

D1 Personalaufwand

Die in den allgemeinen Verwaltungskosten berücksichtigten Personalaufwendungen verringerten sich um 168 Mio €. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die unter IFRS wegfallende ergebniswirksame Verteilung von versicherungsmathematischen Verlusten aus Pensionsplänen und pensionsähnlichen Plänen auf Grund der Anwendung der Fresh-Start-Methode für die Eröffnungsbilanz. Darüber hinaus verringerten sich die allgemeinen Verwaltungskosten auf Grund der Umgliederung von Zinsaufwendungen für Pensionen in das Finanzergebnis, während sich die Umgliederung der erwarteten Kapitalerträge des Fondsvermögens in das Finanzergebnis erhöhend auswirkte.

Finanzergebnis

E1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Rückgang des Finanzergebnisses um 263 Mio € ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Berücksichtigung des Zinsaufwands für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 339 Mio €, wobei die gleichzeitige Berücksichtigung der erwarteten Kapitalerträge des Fondsvermögens in Höhe von 74 Mio € gegenläufig wirkt.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

F1 IFRS-Anpassungen

Der Anstieg der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag um 49 Mio € ist auf latente Steuern zurückzuführen, die aus IFRS-Anpassungen resultieren.

Anteile anderer Gesellschafter

G1 Umgliederung

Unter US-GAAP wurde der Konzern-Periodenüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter dargestellt. Unter IFRS sind im Konzern-Periodenüberschuss die auf andere Gesellschafter entfallenden Gewinne und Verluste enthalten. Diese Umgliederung führte zu einer Erhöhung des Periodenüberschusses um 50 Mio €.