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Anhang zum Konzern-ZwischenabschlussUnternehmensinformationDie ThyssenKrupp Aktiengesellschaft ("ThyssenKrupp AG" oder "Gesellschaft") ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland. Der vorliegende Konzernabschluss zur Zwischenberichterstattung der ThyssenKrupp AG und ihrer Tochtergesellschaften ("Konzern") für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2005/2006 wurde mit Beschluss des Vorstands vom 06. Februar 2006 zur Veröffentlichung freigegeben. Grundlagen der BerichterstattungDer vorliegende ungeprüfte Konzernabschluss zum Zwischenbericht wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) für die Zwischenberichterstattung erstellt. Demzufolge enthält dieser Abschluss zum Zwischenbericht nicht sämtliche Informationen und Anhangangaben, die gemäß IFRS für einen Konzernabschluss zum Ende des Geschäftsjahres erforderlich sind. Der vorliegende ungeprüfte Konzernabschluss zum Zwischenbericht enthält nach Ansicht des Vorstands alle erforderlichen Anpassungen, die für eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Ertragslage zum Zwischenergebnis erforderlich sind. Die Ergebnisse der zum 31. Dezember 2005 endenden Berichtsperiode lassen nicht notwendigerweise Rückschlüsse auf die Entwicklung zukünftiger Ergebnisse zu. Im Rahmen der Erstellung eines Konzernabschlusses zur Zwischenberichterstattung in Übereinstimmung mit IAS 34 "Interim Financial Reporting" muss der Vorstand Beurteilungen und Schätzungen vornehmen sowie Annahmen treffen, die die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen im Konzern und den Ausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Erträge und Aufwendungen beeinflussen. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Dieser Konzernabschluss zur Zwischenberichterstattung wurde auf Basis der IFRS erstellt, die für die erstmalige Aufstellung des Konzernjahresabschlusses nach IFRS zum 30. September 2006 verbindlich anzuwenden sind oder die freiwillig vorzeitig angewendet werden können. Auf Basis dieser IFRS hat der Vorstand Annahmen bezüglich der erwarteten Rechnungslegungsgrundsätze getroffen, die voraussichtlich zur Anwendung kommen werden, wenn der erste Konzernabschluss für ein ganzes Geschäftsjahr zum 30. September 2006 erstellt wird. Die IFRS, die für den Konzernabschluss zum 30. September 2006 entweder verbindlich anzuwenden oder freiwillig vorzeitig anwendbar sind, können derzeit noch Änderungen erfahren oder durch Interpretationen ergänzt werden und können deshalb noch nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Daher können die Rechnungslegungsgrundsätze für das Geschäftsjahr, die auch für diesen Zwischenbericht relevant sind, erst endgültig zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Konzernjahresabschlusses nach IFRS zum 30. September 2006 bestimmt werden. Die Aufstellung des Konzernabschlusses zur Zwischenberichterstattung gemäß IAS 34 führte im Vergleich zu den im letzten Konzernjahresabschluss angewendeten Vorschriften (= US-GAAP) zu Veränderungen der Rechnungslegungsgrundsätze des Konzerns. Die nachfolgend dargestellten Rechnungslegungsgrundsätze wurden für alle in diesem Zwischenbericht dargestellten Perioden angewendet. Sie wurden auch entsprechend den Vorschriften des IFRS 1 für die Erstellung der Eröffnungsbilanz nach IFRS zum 01. Oktober 2004 herangezogen. Die Auswirkungen des Übergangs von US-GAAP nach IFRS wurden bereits erläutert. Die folgenden Rechnungslegungsgrundsätze wurden konzernweit einheitlich zur Erstellung dieses Zwischenberichts angewendet. 1 Grundsätze der RechnungslegungDie Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt mit Ausnahme bestimmter Finanzinstrumente auf Basis historischer Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Der Konzernabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, da dies die Währung ist, in der die Mehrzahl der Transaktionen des Konzerns durchgeführt wird. Alle Beträge werden, soweit nicht anders dargestellt, in Millionen Euro (Mio €) angegeben. Es können sich Abweichungen zu den ungerundeten Beträgen ergeben. KonsolidierungIn den Konzernabschluss sind die ThyssenKrupp AG sowie alle wesentlichen Unternehmen, über die die ThyssenKrupp AG mittelbar oder unmittelbar Kontrolle ausübt, einbezogen. Kontrolle besteht dann, wenn die ThyssenKrupp AG die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik einer Gesellschaft zu bestimmen, um aus deren Tätigkeit Nutzen zu ziehen. Bei der Bestimmung eines Kontrollverhältnisses werden auch potentielle Stimmrechte, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, berücksichtigt. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden vom Tag der Erlangung der Kontrolle bis zur Beendigung der Kontrolle in den Konzernabschluss einbezogen. Bei einem Unternehmenserwerb werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens zu beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag bewertet. Anteile anderer Gesellschafter werden entsprechend ihrer Anteile an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Wesentliche assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern durch Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Kontrolle, ausüben kann. Maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn der Konzern direkt oder indirekt einen Stimmrechtsanteil von 20 % oder mehr hält ("assoziierte Unternehmen"). Soweit ein Konzernunternehmen mit einem assoziierten Unternehmen Transaktionen durchführt, werden daraus resultierende nicht realisierte Gewinne oder Verluste entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Gemeinschaftlich geführte Unternehmen (Joint Ventures) werden nach der Equity-Methode bilanziert. Soweit der Konzern Transaktionen mit einem gemeinschaftlich geführten Unternehmen durchführt, werden daraus resultierende nicht realisierte Gewinne oder Verluste entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem gemeinschaftlich geführten Unternehmen eliminiert. Ein aus einem Unternehmenserwerb resultierender Firmenwert repräsentiert den Betrag, um den die Anschaffungskosten den Konzernanteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des Tochterunternehmens, assoziierten oder gemeinschaftlich geführten Unternehmens zum Erwerbsstichtag übersteigen. Der Firmenwert wird als Vermögenswert bilanziert und jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen, sofern nicht darüber hinaus zu weiteren Zeitpunkten Anhaltspunkte bestehen oder Ereignisse eintreten, die eine Wertminderung vermuten lassen. Firmenwerte, die aus dem Erwerb eines assoziierten oder eines gemeinschaftlich geführten Unternehmens entstehen, sind in den fortgeführten Beteiligungsbuchwerten der assoziierten bzw. gemeinschaftlich geführten Unternehmen enthalten. Firmenwerte, die aus dem Erwerb eines Tochterunternehmens resultieren, werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Im Falle der Veräußerung eines Tochterunternehmens, eines assoziierten oder eines gemeinschaftlich geführten Unternehmens wird der zurechenbare Anteil des Firmenwertes bei der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses berücksichtigt. WährungsumrechnungDie funktionale Währung und die Berichtswährung der ThyssenKrupp AG und der relevanten europäischen Tochtergesellschaften ist der Euro (€). Transaktionen in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt der Transaktion mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Wechselkurs erfasst. Nominal in Fremdwährung gebundene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden jeweils mit dem Kurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden auf Basis ihrer funktionalen Währung, welche in der Regel der Landeswährung entspricht, in die Konzernwährung Euro umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt nach der Stichtagskursmethode, d.h. die Bilanzen werden von der funktionalen Währung in die Berichtswährung mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag, die Gewinn- und Verlustrechnungen mit den Durchschnittskursen der Berichtsperiode umgerechnet. Nettogewinne oder -verluste, die aus der Währungsumrechnung resultieren, werden zusammengefasst und innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Solche Umrechnungsdifferenzen werden in der Periode, in der das betreffende Tochterunternehmen veräußert wird, ergebniswirksam ausgewiesen. Bei Nicht-US-Gesellschaften, die ihre Absatz- und Beschaffungsgeschäfte sowie ihre Finanzierung im Wesentlichen in US-Dollar abwickeln, ist die funktionale Währung nicht die Landeswährung, sondern der US-Dollar. Die Umrechnung der in Landeswährung aufgestellten Abschlüsse in die funktionale Währung erfolgt in diesen Fällen nach der Zeitbezugsmethode. Danach werden alle nicht monetären Vermögenswerte (z.B. Sachanlagen) einschließlich der hierauf entfallenden Abschreibungen und das Eigenkapital mit den Durchschnittskursen des jeweiligen Zugangsjahres in US-Dollar umgerechnet. Alle übrigen Bilanzpositionen werden mit Stichtagskursen und alle übrigen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung mit Durchschnittskursen der Berichtsperiode umgerechnet. Entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Anschließend werden die US-Dollar-Abschlüsse nach der Stichtagskursmethode in die Berichtswährung umgerechnet. UmsatzrealisierungUmsätze aus Warenverkäufen werden ausgewiesen, sobald die wesentlichen Chancen und Risiken des Eigentums auf den Käufer übergegangen sind und die Höhe der realisierbaren Umsätze verlässlich ermittelt werden kann. Umsätze aus Dienstleistungen werden erfasst, sobald die Leistung erbracht wurde. Keine Umsätze werden ausgewiesen, wenn wesentliche Risiken bezüglich des Erhalts der Gegenleistung oder einer möglichen Warenrückgabe bestehen. Im Übrigen werden Umsätze unter Abzug von Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder Rabatte ausgewiesen. Umsätze und Aufwendungen aus Fertigungsaufträgen werden nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen werden. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten. Aufträge, bei denen der Konzern Generalunternehmer- oder Engineeringleistungen erbringt, werden ebenfalls wie Fertigungsaufträge behandelt. Nach der Percentage-of- Completion-Methode bilanzierte Fertigungsaufträge werden entsprechend den zum Stichtag aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns bewertet. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden insoweit berücksichtigt, wie sie mit dem Kunden bereits verbindlich vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich geschätzt werden kann, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust unmittelbar als Aufwand ausgewiesen. Umsatzerlöse aus Verträgen, die mehrere Vertragselemente (z.B. Warenverkäufe in Kombination mit Dienstleistungen) beinhalten, werden erfasst, wenn das jeweilige Vertragselement geliefert oder erbracht worden ist. Die Umsatzrealisierung erfolgt auf Basis objektiv nachvollziehbarer relativer beizulegender Zeitwerte der einzelnen Vertragselemente. Aufwendungen für Forschung und EntwicklungAufwendungen für Forschung werden sofort ergebniswirksam erfasst. Entwicklungsaufwendungen, die auf eine wesentliche Weiterentwicklung eines Produktes oder Prozesses abzielen, werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und der Konzern über ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojektes verfügt. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen ausgewiesen. Solange ein Entwicklungsprojekt nicht abgeschlossen ist, erfolgt eine jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit, soweit nicht darüber hinaus zu weiteren Zeitpunkten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) berechnet sich aus der Division des auf die Aktionäre der ThyssenKrupp AG entfallenden Anteils am Periodenergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der ausgegebenen Aktien. Während einer Periode neu ausgegebene oder zurückgekaufte Aktien werden zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befinden, berücksichtigt. In den dargestellten Berichtsperioden gab es keine Verwässerungseffekte. Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und abhängig von ihrer geschätzten Nutzungsdauer planmäßig über einen Zeitraum von in der Regel 3 bis 15 Jahren linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wird jährlich überprüft und gegebenenfalls entsprechend den zukünftigen Erwartungen angepasst. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden überwiegend in den Umsatzkosten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. SachanlagenAbnutzbare Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Aktivierte Herstellungskosten für selbst erstellte Sachanlagen umfassen neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten. Ist für die Herstellung eines Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustandes als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswertes aktiviert. Verwaltungskosten werden nur aktiviert, sofern ein direkter Herstellungsbezug besteht. Laufende Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen werden sofort als Aufwand erfasst. Kosten für den Ersatz von Komponenten oder für Generalüberholungen von Sachanlagen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließt und die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Sofern abnutzbare Sachanlagen aus wesentlichen identifizierbaren Komponenten mit jeweils unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen, werden diese Komponenten gesondert ausgewiesen und über ihre jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig linear abgeschrieben. Bei Verkauf oder Stilllegung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die entsprechenden kumulierten Abschreibungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht; dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. Für die planmäßigen Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zu Grunde gelegt:
Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienAls Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die eigene Produktion, für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. WertminderungenZu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern mit Ausnahme immaterieller Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer die Buchwerte aller Vermögenswerte dahingehend, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes ermittelt, um den Umfang einer gegebenenfalls vorzunehmenden Wertberichtigung zu bestimmen. Der erzielbare Betrag entspricht dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert; der höhere Wert ist maßgeblich. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der erwarteten Cash-Flows. Als Diskontierungszinssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (Cash Generating Unit) bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Aus Unternehmenserwerben resultierende Firmenwerte werden identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (Cash Generating Units) zugeordnet. Solche Gruppen stellen die niedrigste Berichtsebene im Konzern dar, auf der Firmenwerte durch das Management für interne Steuerungszwecke überwacht werden. Der erzielbare Betrag einer Cash Generating Unit wird regelmäßig jährlich auf Werthaltigkeit überprüft und zusätzlich, wenn zu anderen Zeitpunkten Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertberichtigung des Vermögenswertes. Im Falle von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit Cash Generating Units werden zunächst bestehende Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Firmenwertes, wird die Differenz in der Regel proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der Cash Generating Unit verteilt. Ergibt sich nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswertes oder der Cash Generating Unit, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe des erzielbaren Betrags. Die Wertaufholung ist begrenzt auf den fortgeführten Buchwert, der sich ohne die Wertberichtigung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt ergebniswirksam. Wertaufholungen im Zusammenhang mit vorgenommenen Wertberichtigungen auf Firmenwerte sind nicht zu lässig. LeasingLeasingtransaktionen sind entweder als Finance Lease oder als Operating Lease zu klassifizieren. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, trägt, werden als Finance Lease behandelt. Dementsprechend aktiviert der Konzern das Leasingobjekt zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingraten und schreibt den Leasinggegenstand in der Folge über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit ab. Zugleich wird eine entsprechende Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wird. Alle übrigen Leasingvereinbarungen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, werden als Operating Lease behandelt. In diesem Fall werden anfallende Leasingzahlungen sofort als Aufwand erfasst. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist und alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt, werden beim Leasinggeber als Verkaufs- und Finanzierungsgeschäft bilanziert. In Höhe des Nettoinvestitionswertes aus dem Leasingverhältnis wird eine Forderung angesetzt und Zinserträge erfolgswirksam erfasst. Alle übrigen Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden als Operating Lease erfasst. In diesem Fall verbleibt der verleaste Gegenstand in der Konzernbilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Leasingzahlungen werden bei Forderungsentstehung als Ertrag ausgewiesen. VorräteVorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem geschätzten, im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich geschätzter Fertigstellungs- und Vertriebskosten. In der Regel werden Vorräte nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch auf Basis einer üblichen Kapazitätsauslastung zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten. ForderungenForderungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen ausgewiesen. Un- oder unterverzinsliche Forderungen mit einer erwarteten Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Der Diskontierungsbetrag wird ratierlich bis zur Fälligkeit der Forderung im Zinsertrag vereinnahmt. Der Konzern verkauft ausgewählte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Wechsel auf revolvierender oder auf einmaliger Basis an nicht konsolidierungspflichtige Zweckgesellschaften (special purpose entities) und andere Finanzinstitute. Auf diese Weise verkaufte Finanzaktiva werden zum Zeitpunkt des Verkaufs aus der Konzernbilanz ausgebucht, soweit im Wesentlichen alle Chancen und Risiken auf den Erwerber übertragen werden und die Durchleitung der mit diesen Finanzaktiva verbundenen Cash-Flows sichergestellt ist. Wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken weder übertragen noch behalten werden, werden die Finanzaktiva zum Zeitpunkt des Verkaufs nur dann aus der Konzernbilanz ausgebucht, wenn sichergestellt ist, dass die aus den Finanzaktiva resultierenden Cash-Flows an den Erwerber durchgeleitet werden und der Erwerber die Kontrolle über die Finanzaktiva erhalten hat. Soweit im Wesentlichen alle Chancen und Risiken beim Konzern verbleiben, werden die Finanzaktiva als Sicherung einer passivierten Verbindlichkeit weiterhin in der Bilanz ausgewiesen. WertpapiereWertpapiere werden zum Erfüllungstag mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Vom Konzern gehaltene Wertpapiere werden als "zur Veräußerung verfügbar" (available for sale) klassifiziert und zu den jeweiligen Bilanzstichtagen zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die aus der Bewertung resultierenden unrealisierten Gewinne und Verluste werden zunächst ergebnisneutral im Eigenkapital berücksichtigt. Bei Veräußerung der Wertpapiere oder bei Eintritt einer dauerhaften Wertminderung werden die bis dahin direkt im Eigenkapital berücksichtigten kumulierten Gewinne und Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung der laufenden Periode erfasst. Flüssige MittelFlüssige Mittel umfassen Barmittel, Schecks und Bankguthaben, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monate beträgt. Latente SteuernLatente Steuern werden nach der Bilanz-Ansatz-Methode auf zeitlich befristete Differenzen zwischen Wertansätzen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz sowie auf steuerliche Verlustvorträge und für anrechenbare Steuern angesetzt. Auf diese Weise ermittelte Differenzen werden grundsätzlich immer berücksichtigt, wenn sie zu passiven latenten Steuern führen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuervorteile auch realisiert werden. Aktive und passive latente Steuern werden auch auf temporäre Differenzen, die im Rahmen von Unternehmenserwerben entstehen, angesetzt, mit der Ausnahme von temporären Differenzen auf Firmenwerte. Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze zukünftiger Jahre herangezogen, soweit sie bereits gesetzlich festgeschrieben sind bzw. der Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist. Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz führen grundsätzlich zu latentem Steueraufwand bzw. -ertrag. Soweit Sachverhalte, die eine Veränderung der latenten Steuer nach sich ziehen, direkt gegen das Eigenkapital gebucht werden, wird auch die Veränderung der latenten Steuern direkt im Eigenkapital berücksichtigt. Kumulierte erfolgsneutrale EigenkapitalveränderungenIn dieser Position werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern (z.B. Kapitalerhöhungen oder Ausschüttungen) beruhen. Hierzu zählen der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, aufgelaufene versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Zeitbewertung von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren und von derivativen Finanzinstrumenten. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenPensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen sind nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Alle bis zum Stichtag des Übergangs auf die Bilanzierung nach den Vorschriften der IFRS, dem 01. Oktober 2004, aufgelaufenen versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste wurden sofort innerhalb des Eigenkapitals erfasst. Alle nach dem 01. Oktober 2004 anfallenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden ebenfalls sofort innerhalb des Eigenkapitals erfasst und in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung (statement of recognised income and expense) dargestellt. Soweit ein zur Refinanzierung von Pensionsverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen aufgebautes Fondsvermögen die Verpflichtungen übersteigt, ist die Aktivierung des Überhangs begrenzt. Determinanten für die Begrenzung sind noch unberücksichtigter Dienstzeitaufwand aus rückwirkenden Planänderungen sowie der Barwert von künftigen Rückerstattungen aus dem Plan oder von Minderungen zukünftiger Beitragszahlungen. Der Dienstzeitaufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird als Aufwand innerhalb des betrieblichen Ergebnisses ausgewiesen. Der im Netto-Pensionsaufwand enthaltene Zinsaufwand und der erwartete Kapitalertrag des Fondsvermögens werden im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit Planverbesserungen zugesagt werden, wird noch unberücksichtigter Dienstzeitaufwand aus rückwirkenden Planänderungen linear über den durchschnittlichen Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit der Anwartschaften verteilt. Im Falle einer unmittelbaren Unverfallbarkeit der Anwartschaften erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Erfassung. Verpflichtungen des Konzerns aus beitragsorientierten Versorgungsplänen werden ergebniswirksam innerhalb des betrieblichen Ergebnisses erfasst. Der Konzern verfügt auch über Pensionspläne, die gemeinschaftlich mit nicht verbundenen Unternehmen unterhalten werden (multiemployer plans). Soweit die erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen, werden diese Pläne als leistungsorientierte Pläne bilanziert, andernfalls als beitragsorientierte Pläne. Sonstige RückstellungenRückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat und diese Verpflichtung wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen wird, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Ist der Zinseffekt wesentlich, wird die Rückstellung zum risikoadäquaten Marktzins abgezinst. Rückstellungen für Gewährleistungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der betreffenden Waren oder der Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen gebildet. Die Höhe der Rückstellung basiert auf der historischen Entwicklung von Gewährleistungen sowie einer Betrachtung aller zukünftig möglichen, mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichteten Gewährleistungsfälle. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt worden ist. Rückstellungen für drohende Verluste aus ungünstigen Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten. Aktienorientierte VergütungDer Konzern verfügt über Incentivepläne, in deren Rahmen ausgewählten Führungskräften Wertzuwachsrechte bzw. Wertrechte gewährt werden. Der beizulegende Zeitwert dieser Rechte wird zum Zeitpunkt der Gewährung (grant date) berechnet und als Aufwand linear über den Erdienungszeitraum (vesting period) verteilt und eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. Die Rückstellung wird zu jedem Bilanzstichtag und zum Zeitpunkt der Auszahlung neu bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes der Rückstellung werden innerhalb des betrieblichen Ergebnisses berücksichtigt. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenVerzinsliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden mit dem Auszahlungsbetrag nach Abzug direkter Transaktionskosten bilanziert. Finanzierungskosten einschließlich Agio, welches im Rahmen von Tilgungen oder Rückzahlungen zu erstatten ist, werden periodisch abgegrenzt und erhöhen den Buchwert des Finanzierungsinstruments, soweit sie nicht bereits in der Periode des Anfalls bezahlt wurden. Derivative FinanzinstrumenteDer Konzern setzt derivative Finanzinstrumente ein, um Risiken aus Fremdwährungs-, Zins- und Rohstoffpreisänderungen entgegenzuwirken, die im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit sowie im Rahmen von Investitions- und Finanztransaktionen entstehen können. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung bestehender oder geplanter Grundgeschäfte eingesetzt. Solche derivative Finanzinstrumente und so genannte eingebettete derivative Finanzinstrumente, die integraler Bestandteil von bestimmten Verträgen sind und gesondert ausgewiesen werden müssen, werden sowohl bei erstmaliger Bilanzierung als auch in Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus Zeitwertschwankungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Wenn derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Risiken eingesetzt werden, ermöglicht IAS 39 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Anwendung der Spezialvorschriften zum Hedge Accounting. Soweit ein derivatives Finanzinstrument zur Sicherung von Cash-Flow-Schwankungen einer erwarteten, mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion oder zur Sicherung von Schwankungen aus Währungsrisiken einer festen vertraglichen Verpflichtung dient, wird der effektive Teil der Zeitwertschwankungen ergebnisneutral sofort innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Umgliederung aus dem Eigenkapital in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in der Periode, in der das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Der aus der Bestimmung der Effektivität des Sicherungszusammenhangs aus Grund- und Sicherungsgeschäft verbleibende ineffektive Teil des Derivates sowie Anpassungen auf Grund von Zinseffekten werden sofort in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft, verkauft, beendet oder ausgeübt wird oder der Sicherungszusammenhang nicht mehr besteht, aber trotzdem erwartet wird, dass das geplante Grundgeschäft eintritt, verbleiben sämtliche bis dahin aus diesem Sicherungsgeschäft aufgelaufenen, nicht realisierten Gewinne oder Verluste innerhalb des Eigenkapitals und werden gemäß obiger Ausführungen ergebniswirksam, wenn das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Falls der Eintritt des ursprünglich abgesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird, werden die bis dahin innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesenen kumulierten, nicht realisierten Gewinne oder Verluste sofort in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Sofern Derivate der Absicherung von bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder festen vertraglichen Verpflichtungen dienen (so genannte Fair Value Hedges), wird das Sicherungsinstrument zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und diesbezügliche Zeitwertänderungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der abgesicherten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder festen vertraglichen Verpflichtungen, die aus dem abgesicherten Risiko resultieren, werden ebenso ergebniswirksam erfasst. Im Falle eines perfekten Hedge gleichen sich die ergebniswirksam erfassten Zeitwertschwankungen des Grund- und des Sicherungsgeschäfts nahezu aus. Wird der Vermögenswert oder die Verbindlichkeit nach den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, ist der Buchwert um die kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, die aus dem abgesicherten Risiko resultieren, anzupassen. Wird jedoch das Grundgeschäft (z.B. zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere) zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, ohne nach den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften die Gewinn- und Verlustrechnung zu berühren, werden die Zeitwertänderungen, die aus dem abgesicherten Risiko resultieren, entgegen den allgemeinen Vorschriften ergebniswirksam erfasst. Um Risiken aus Fremdwährungs-, Zins- und Rohstoffpreisänderungen abzusichern, wendet der Konzern überwiegend Cash-Flow-Hedges an. Beabsichtigte Veräußerungen (disposal groups) und nicht fortgeführte Aktivitäten (discontinued operations)Der Konzern weist langfristige Vermögenswerte als Disposal Group aus, wenn diese in einer Gruppe zusammen mit anderen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in einer Transaktion verkauft werden sollen und diese insgesamt die in IFRS 5 "Non-current Assets held for Sale and Discontinued Operations" definierten Kriterien erfüllen. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Disposal Group werden in der Bilanz gesondert in den Zeilen "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" bzw. "Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" ausgewiesen. Die Aufwendungen und Umsätze einer Disposal Group sind bis zur Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten, es sei denn, die Disposal Group qualifiziert sich für die Berichterstattung als eine "Nicht fortgeführte Aktivität" (discontinued operation). Der Konzern weist die Ergebnisse einer Disposal Group, die die Voraussetzungen für eine so genannte Komponente des Konzerns (component of the group) erfüllt, als nicht fortgeführte Aktivitäten aus, wenn diese einen wesentlichen Geschäftszweig repräsentiert oder sämtliche Aktivitäten einer geografischen Region beinhaltet. Ergebnisse aus nicht fortgeführten Aktivitäten werden in der Periode berücksichtigt, in der sie anfallen, und gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung als "Nicht fortgeführte Aktivitäten (nach Steuern)" ausgewiesen. Alle Gewinn- und Verlustrechnungen der Vorperioden werden entsprechend angepasst, indem die Ergebnisse der Komponente des Konzerns in den nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen werden. Bei erstmaliger Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten werden langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Wertminderungen auf Grund der erstmaligen Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten werden ebenso wie spätere Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. AbschlussgliederungEinzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz sind zusammengefasst. Sie werden im Anhang gesondert ausgewiesen. In der Regel klassifiziert der Konzern Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als kurzfristig, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden. Konzernunternehmen, deren normaler Geschäftszyklus mehr als zwölf Monate umfasst, weisen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als kurzfristig aus, wenn diese innerhalb des normalen Geschäftszyklus realisiert oder ausgeglichen werden. SchätzungenZur Erstellung des Konzernabschlusses muss der Vorstand Beurteilungen und Schätzungen vornehmen sowie Annahmen treffen, die die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen im Konzern und den Ausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Erträge und Aufwendungen beeinflussen. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und die zu Grunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Anpassungen bezüglich der für die Rechnungslegung relevanten Schätzungen werden in der Periode der Änderung berücksichtigt, sofern die Änderung nur diese Periode betrifft. Eine Änderung wird in der Periode der Änderung und in späteren Perioden berücksichtigt, sofern die Änderung sowohl die Berichtsperiode als auch spätere Perioden betrifft. 2 EmissionshandelsgesetzSeit dem 01. Januar 2005 unterliegt ThyssenKrupp dem europaweit geltenden Emissionshandelsgesetz. Der Konzern hat von der Emissionshandelsstelle (DEHSt) Zuteilungsbescheide für insgesamt 56,0 Mio Tonnen CO2-Emissionen (ein Drittel davon entfällt auf 2005) für den Zeitraum 2005-2007 erhalten. Die Bescheide entfallen im Wesentlichen auf das Segment Steel. Die Rechte werden unter den immateriellen Vermögenswerten erfasst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Übersteigen die tatsächlichen CO2- Emissionen die zugeteilten Rechte pro Jahr, wird aufwandswirksam eine Rückstellung für den Nachkauf der Rechte gebildet. 3 Wesentliche ErwerbeAm 05. Januar 2005 ist die Bildung des Werftenverbundes durch die Zusammenführung von ThyssenKrupp Werften und Howaldtswerke- Deutsche Werft (HDW) vollzogen worden. Die neue Unternehmensgruppe steht unter der Führung der ThyssenKrupp Marine Systems AG mit Sitz in Hamburg und hat ein Umsatzvolumen von rund 2,2 Mrd €. Gemäß Vertrag hat der Veräußerer (One Equity Partners) für 100 % der Anteile an HDW 25 % der Anteile an der ThyssenKrupp Marine Systems AG und 220 Mio € in bar erhalten, wobei dieser Betrag aus Barmitteln der neuen Werftengruppe finanziert wurde. Der Kaufvertrag enthält eine Call-Option für ThyssenKrupp und eine Put-Option für den Minderheitsgesellschafter auf die 25 % der Anteile an der ThyssenKrupp Marine Systems, wobei beide Optionen im Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2008 ausgeübt werden können. Der Ausübungspreis ist von zukünftigen Ereignissen abhängig und unterscheidet sich für die beiden Optionsinhaber. Auf Grund der bestehenden Put-Option werden 100 % der Anteile konsolidiert und gleichzeitig gegenüber dem Minderheitsgesellschafter eine Kaufpreisverbindlichkeit ausgewiesen, die zum Marktwert bewertet wird. Hieraus resultiert ein Gesamtkaufpreis von 393 Mio €, der Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 13 Mio € enthält. Grund für den Zusammenschluss mit HDW ist, das marinetechnische Know-how in Deutschland zu halten und weiter zu entwickeln und die Position Deutschlands als Schiffsbaustandort zu sichern. Die Kompetenzzentren in den Kerngeschäften u-Boote und Marineschiffe werden gestärkt und ausgebaut. Zugleich wirkt die Akquisition als Katalysator für einen steigenden Marktanteil im Bereich der Megayachten. Der Einbezug in den Konzernabschluss erfolgt seit dem 01. Januar 2005. Die nachfolgende Tabelle stellt die geschätzten Marktwerte der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden zum Erwerbszeitpunkt dar:
Die immateriellen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Technologie, welche planmäßig über eine durchschnittliche Nutzungsdauer von rund 40 Jahren abgeschrieben wird. Die endgültige Kaufpreisaufteilung führte zu einem Firmenwert in Höhe von 1.064 Mio €. Der Firmenwert ist steuerlich nicht abzugsfähig. Die nachfolgenden ungeprüften Pro-forma-Angaben stellen das Konzernergebnis so dar, als ob der Erwerb von HDW bereits zum 01. Oktober 2004 stattgefunden hätte:
Die ungeprüften Pro-forma-Angaben dienen nur zu Vergleichszwecken und stellen nicht zwangsläufig die Ergebnisse dar, die sich ergeben hätten, wenn die Transaktion tatsächlich zum 01. Oktober 2004 erfolgt wäre, noch sind die Angaben ein Indikator für die künftigen Ergebnisse. Die ungeprüften Pro-forma-Angaben wurden um die zusätzlichen Abschreibungen angepasst, die aus der Kaufpreisaufteilung resultieren. Darüber hinaus wurden wesentliche Einmalaufwendungen von ca. 21 Mio €, die aus der Bildung einer Restrukturierungsrückstellung bei HDW vor dem Erwerb resultieren, eliminiert. Die ungeprüften Pro-forma-Angaben beinhalten lediglich die zuvor beschriebenen Anpassungen; die vom Management aus der Akquisition erwarteten Kosteneinsparungen oder anderen Vorteile sind hingegen nicht berücksichtigt. 4 Nicht fortgeführte Aktivitäten und Disposal GroupsIm Rahmen des Programms zur Portfoliooptimierung hat der Konzern im Juni 2005 den Verkauf der Business Unit MetalCutting des Segments Technologies eingeleitet, der Anfang Oktober 2005 vollzogen worden ist. Gemäß IFRS 5 ist diese Transaktion als nicht fortgeführte Aktivität (Discontinued Operations) zu klassifizieren. Dies hat zur Folge, dass die laufenden Ergebnisse der nicht fortgeführten Aktivität separat in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile "Nicht fortgeführte Aktivitäten (nach Steuern)" auszuweisen sind. Die Darstellung der Vergleichsperiode wurde entsprechend angepasst. Die Business Unit MetalCutting aus dem Segment Technologies bietet anwendungsorientierte Lösungen im Bereich zerspanende Werkzeugmaschinen für individuelle Aufgabenstellungen an. Das Produktspektrum reicht von der Standardmaschine über Fertigungssysteme bis zur Applikationsmaschine. Der Verkaufspreis belief sich auf 11 Mio €, woraus ein Verlust von 212 (nach Steuern 174) Mio € resultierte, der bereits in Verbindung mit dem eingeleiteten Verkauf in 2004/2005 im Veräußerungsergebnis realisiert worden ist. Darüber hinaus waren im Rahmen der Portfoliooptimierung im September 2005 im Segment Automotive der Verkauf der ThyssenKrupp Stahl Company und im Segment Services der Verkauf der Hommel Gruppe eingeleitet worden, die beide zum 31. Dezember 2005 noch nicht vollzogen sind. ThyssenKrupp Stahl Company ist eine der größten Aluminiumgießereien in den USA. Hommel ist eine herstellerunabhängige Vertriebs- und Kundendienstorganisation für neue und gebrauchte CNC-Werkzeugmaschinen. Beide Aktivitäten erfüllen nicht die Voraussetzungen von IFRS 5 für den Ausweis einer nicht fortgeführten Aktivität. Damit werden die Aufwendungen und Erträge bis zum Zeitpunkt der Veräußerung weiterhin im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der beiden Disposal Groups zum 31. Dezember 2005 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Neben den Vermögenswerten der beiden Disposal Groups enthält die Bilanzzeile "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" einen zur Veräußerung vorgesehenen finanziellen Vermögenswert in Höhe von 3 Mio €. Die nachfolgenden Anhangangaben zum Konzern-Zwischenabschluss sind einschließlich dem vorgenannten "Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten" sowie der "Zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte" bzw. "Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" dargestellt. 5 Aufwand aus aktienorientierter VergütungManagement IncentivepläneZum 31. Dezember 2005 sind für die fünfte Tranche des Long Term Management Incentiveplans die Performance-Hürden als Voraussetzung für eine Vergütung der Wertzuwachsrechte wieder erfüllt worden. Das Ergebnis des 1. Quartals 2005/2006 enthält daher Aufwendungen aus dem Incentiveplan in Höhe von 1,5 (1. Quartal 2004/2005: 0,6) Mio €. Am Ende des 1. Quartals 2005/2006 sind die im Rahmen der 1. Tranche des Mid Term Incentiveplans gewährten Wertrechte mit einer Zahlung von 4,4 Mio € abgerechnet worden. Darüber hinaus enthält das Ergebnis des 1. Quartals 2005/2006 Aufwendungen in Höhe von 2,6 Mio € aus dem Mid Term Incentiveplan (1. Quartal 2004/2005: 1,5 Mio €). 6 Sonstige betriebliche ErträgeDie Sonstigen betrieblichen Erträge enthalten 35 Mio € aus Versicherungsentschädigungen im Zusammenhang mit dem Brand in der Elektrolytischen Beschichtungsanlage 2 in Duisburg im September 2005. 7 Aufwendungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Netto-Pensionsaufwendungen für Leistungszusagen setzen sich wie folgt zusammen:
Die geschätzten Bar-Dotierungen zu den fondsfinanzierten Pensionsplänen für das Geschäftsjahr 2005/2006 erhöhen sich auf Grund einer zusätzlichen Bar-Dotierung um 11 Mio €. Die Netto-Aufwendungen für Zuschussverpflichtungen für die Gesundheitsfürsorgeleistungen setzen sich wie folgt zusammen:
8 EigenkapitalAm 21. November 2005 wurden 15.339.893 eigene Aktien zum Börsenkurs von 17,44 € an die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach- Stiftung veräußert. Diese Veräußerung ist als Related-Party- Transaktion zu klassifizieren. Die ThyssenKrupp AG hat durch diese Transaktion und die Ausgabe von Belegschaftsaktien im 2. Quartal 2003/2004 und im 3. Quartal 2004/2005 sämtliche eigenen Aktien wieder veräußert, die sie im Mai 2003 von der IFIC Holding AG erworben hatte. 9 Sonstige Verpflichtungen einschließlich schwebender Rechtsstreitigkeiten und SchadenersatzanprücheBürgschaften und GarantienDie ThyssenKrupp AG, deren Segmentführungsgesellschaften sowie in Einzelfällen auch deren Tochtergesellschaften haben Bürgschaften oder Garantien zu Gunsten von Auftraggebern oder Kreditgebern ausgestellt. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Verpflichtungen zeigen Haftungsverhältnisse, bei denen der Hauptschuldner kein konsolidiertes Unternehmen ist:
Die Laufzeiten variieren je nach Art der Garantie von 3 Monaten bis zu 10 Jahren (z.B. bei Miet- und Pachtgarantien). Grundlage für eine mögliche Inanspruchnahme durch den Begünstigten ist die nicht vertragskonforme Erfüllung von vertraglich eingegangenen Verpflichtungen durch die Gesellschaften, wie z.B. nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Lieferung, Nichteinhaltung von zugesicherten Leistungsparametern oder nicht ordnungsgemäße Rückzahlung von Krediten. Die Ausstellung von Bürgschaften oder Garantien durch die ThyssenKrupp AG oder die Segmente erfolgt im Auftrag und unter Rückhaftung des jeweiligen Auftraggebers. In Einzelfällen bestehen Sicherheitenvereinbarungen zur Abdeckung bzw. Teilabdeckung von möglichen Inanspruchnahmen. "Special Purpose Entities"ThyssenKrupp hat eine Anlage zur Produktion von Koks gemietet. Die Anwendung der Interpretation SIC 12 "Consolidation – Special Purpose Entities" auf die Betreibergesellschaften dieser Anlage hat ergeben, dass diese eine "Special Purpose Entity" im Sinne der Interpretation ist, für die eine Konsolidierungspflicht besteht. Die Vollkonsolidierung dieser Gesellschaften hat jedoch nur geringe Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Hingegen führte die Überprüfung der Eigentümergesellschaft, die ebenfalls eine "Special Purpose Entity" im Sinne der Interpretation ist, zu dem Ergebnis, dass der Konzern diese Gesellschaft nicht beherrscht. Die Gesellschaft ist somit nicht in den Konsolidierungskreis des Konzerns einzubeziehen. Die Verpflichtungen des Konzerns im Rahmen der Miet- und Abnahmeverträge werden im Konzernabschluss weiterhin als künftige Mindestmietzahlungen aus "operating lease" unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen berücksichtigt und werden im aktuellen Geschäftsjahr ca. 64 Mio € betragen. Das maximale Verlustrisiko des Konzerns aus dieser Anlage beläuft sich auf ca. 31 Mio € und resultiert aus der im Wesentlichen durch Dritte übernommenen Restwertgarantie für die Anlage zum Ende des Miet- bzw. Abnahmevertrages. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere RisikenDie EU-Kommission hat am 11. Oktober 2005 mitgeteilt, dass sie ein Bußgeldverfahren gegen Unternehmen der Aufzugs- und Fahrtreppenindustrie eingeleitet hat. Hiervon sind auch einige europäische Gesellschaften des ThyssenKrupp Konzerns betroffen. Der Einleitung des Bußgeldverfahrens waren Vorermittlungen der EU-Kommission vorausgegangen, in deren Rahmen sie Anfang 2004 mehrere Nachprüfungen bei den vier größten Aufzugherstellern in der Europäischen Union sowie bei den entsprechenden Verbänden durchgeführt hatte. Gegenstand des Bußgeldverfahrens ist der Vorwurf, die betroffenen Unternehmen hätten in einzelnen EU-Mitgliedstaaten gegen das europäische Kartellrecht im Neuanlagen-, Wartungs- und Ersatzteilgeschäft mit Aufzügen und Fahrtreppen verstoßen. ThyssenKrupp kooperiert mit den Kartellbehörden. Die EU-Kommission hat keine Angaben zur Höhe eventueller Bußgelder gemacht, so dass sich für ThyssenKrupp die finanziellen Folgen des Bußgeldverfahrens noch nicht abschätzen lassen. Mit Vertragsunterzeichnung am 30. Dezember 2005 hat sich ThyssenKrupp dazu verpflichtet, gemeinsam mit EADS die Atlas Elektronic GmbH mit Sitz in Bremen zu erwerben. ThyssenKrupp wird einen Anteil von 60 % halten, der einem Kaufpreis in Höhe von 88,1 Mio € entspricht. Der Erwerb wird vollzogen, sobald die Zustimmungen der relevanten Aufsichtsgremien und die erforderlichen fusionskontrollrechtlichen Freigaben vorliegen. Schwebende Rechtsstreitigkeiten und SchadenersatzansprücheThyssenKrupp ist im Zusammenhang mit der Veräußerung von Unternehmen in gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen verwickelt, die zu Rückerstattungen von Teilen des Kaufpreises oder zur Gewährung von Schadenersatz führen können. Aus Anlagenbau-, Liefer- und Leistungsverträgen werden von Kunden und Subunternehmern Ansprüche erhoben. Bei einigen Rechtsstreitigkeiten haben sich die Ansprüche im Verlauf des Geschäftsjahres als unbegründet erwiesen oder sind verjährt. Eine Reihe von gerichtlichen und behördlichen Verfahren ist noch anhängig. Bei den Unternehmen der ab 01. Januar 2005 konsolidierten HDW-Gruppe bestehen Rechtsstreitigkeiten aus der Abwicklung von Aufträgen im geschäftsüblichen Umfang sowie Rechtsstreitigkeiten mit einem Alteigentümer. Wegen der erheblichen Unsicherheiten in der Beurteilung dieser Risiken ist eine begründete Abschätzung der Risikohöhe zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. Darüber hinaus sind bei den sonstigen Verpflichtungen einschließlich schwebender Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen Veränderungen seit dem vorangegangenen Geschäftsjahresende eingetreten. 10 Derivative FinanzinstrumenteDie Buch- und Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente des Konzerns stellen sich wie folgt dar:
11 SegmentberichterstattungIm Zusammenhang mit der Neuordnung der Stahlaktivitäten des ThyssenKrupp Konzerns zum 01. Oktober 2005 entstanden aus dem bisherigen Segment Steel die Segmente Steel und Stainless. Zur besseren Vergleichbarkeit wird die inzwischen verkaufte Edelstahl Witten-Krefeld GmbH (EWK) im Vorjahresquartal unter Special Materials ausgewiesen. Die Werte der Vorjahresperiode sind entsprechend angepasst. Segmentinformationen für das 1. Quartal 2004/2005 und das 1. Quartal 2005/2006 12 Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie ("basic earnings per share") berechnet sich wie folgt:
Ermittlung der für die Kalkulation des Ergebnisses je Aktie relevanten AktienanzahlDas Ergebnis je Aktie wird ermittelt mittels Division des den Aktionären der ThyssenKrupp AG zurechenbaren Quartalsüberschusses durch die Anzahl der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien. Neu ausgegebene oder zurückgekaufte Aktien während einer Periode sind zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich in Umlauf befinden, zu berücksichtigen. Der gewichtete Aktiendurchschnitt reduzierte sich durch den Erwerb eigener Aktien per 06. Mai 2003 und erhöhte sich wieder durch die Ausgabe dieser Aktien im 2. Quartal 2003/2004, im 3. Quartal 2004/2005 und im 1. Quartal 2005/2006. In den dargestellten Berichtsperioden gab es keine Verwässerungseffekte. 13 Zusätzliche Informationen zur Konzern-KapitalflussrechnungFolgende Zahlungsvorgänge sind im Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit enthalten:
Nicht zahlungswirksame InvestitionstätigkeitenIm 1. Quartal 2005/2006 ergab sich aus dem Erwerb und der Erstkonsolidierung von Gesellschaften ein Zugang von Immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 0 (2004/2005: 0) Mio €. Der zahlungsunwirksame Zugang von Vermögensgegenwerten aus "finance lease" im 1. Quartal 2005/2006 beträgt 2 (2004/2005: 1) Mio €. Nicht zahlungswirksame FinanzierungstätigkeitenIm 1. Quartal 2005/2006 erfolgte durch den Erwerb und die Erstkonsolidierung von Gesellschaften ein Zugang von Brutto-Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 0 (2004/2005: 2) Mio €. Aus den nicht fortgeführten Aktivitäten resultieren Cash-Flows in folgender Höhe:
14 Besondere Ereignisse nach dem StichtagAm 27. Januar 2006 hat der Konzern die gemäß dem Support Agreement von Dofasco zu zahlende Break Fee in Höhe von 215 Mio C$ (vor Steuern) erhalten. Am gleichen Tag hat der Vorstand der ThyssenKrupp AG mit der Mittal Steel Company Ltd. eine Vereinbarung unterzeichnet, in der sich ThyssenKrupp verpflichtet hat, bis zu 100 Prozent der Anteile von Dofasco zum Preis von 68 C$ je Aktie zu erwerben, falls Mittal Steel mit seinen Bemühungen hinsichtlich der Übernahme von Arcelor erfolgreich ist.
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