1953
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach übernimmt wieder die Leitung des Krupp-Konzerns.

Alfried Krupp von Bohlen und Halbach (r.) und Berthold Beitz, 1967
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Im Rahmen der alliierten Entflechtungsmaßnahmen wird im "Mehlemer Abkommen" der Verkauf der vom Konzern abgetrennten Montanbetriebe festgelegt. Das Hüttenwerk Rheinhausen sowie der in Essen, im linksrheinischen und im Harz-Lahn-Gebiet liegende Krupp-Bergwerksbesitz werden auf die Obergesellschaft Hütten- und Bergwerke Rheinhausen AG übertragen, die im Bochumer Raum gelegenen Bergbau-Vermögenswerte auf die neu gegründeten Einheitsgesellschaften Steinkohlenbergwerk Hannover-Hannibal AG (1954) und Bergbau AG Constantin der Große (1953). Die Montanbetriebe werden unter Verkaufsauflage gestellt. Im November 1953 beruft Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Berthold Beitz zu seinem persönlichen Generalbevollmächtigten.

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