Bereits 1862 hat Alfred Krupp mit der Prokura eine verantwortliche, von seiner Person losgelöste Geschäftsleitung eingesetzt. 1872 erlässt er das von ihm entworfene und dann von der Geschäftsleitung überarbeitete "Generalregulativ", das die innerbetriebliche Hierarchie vom Aufseher und Meister bis zur Unternehmensleitung mit den jeweiligen Aufgaben und Funktionen festlegt und das zugleich Bestimmungen über die betrieblichen Sozialeinrichtungen enthält.
Krupp sucht die mit der Industrialisierung wachsenden sozialen Probleme durch betriebliche Sozialleistungen zu verringern. Bereits 1836 existiert eine freiwillige Hilfskasse für Krankheits- und Todesfälle, die 1853 in eine Kranken- und Sterbekasse mit Beitrittspflicht umgewandelt wird. 1855 entsteht eine Pensionskasse, 1858 eine werkseigene Bäckerei, aus der später die Konsumanstalt hervorgeht. Seit 1856 entstehen Wohnheime für unverheiratete Arbeiter, 1861 die ersten Werkswohnungen für Meister, größere Arbeitersiedlungen mit Schulen und Zweigstellen der Konsumanstalt 1863, verstärkt seit Anfang der 1870er-Jahre. Ein eigenes Krankenhaus gibt es seit 1870.