Compliance Programm
Compliance als Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien ist bei ThyssenKrupp eine wesentliche Leitungsaufgabe. Der Schwerpunkt der konzernweiten Compliance Aktivitäten des Unternehmens liegt in den Bereichen Kartellrecht und Korruptionsbekämpfung.
Das ThyssenKrupp Compliance Programm wurde unmittelbar nach der Fusion von Thyssen und Krupp im Jahre 1999 eingeführt. Es wird seitdem regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
ThyssenKrupp hat sein konzernweites Compliance Programm für den Betrachtungszeitraum April bis September 2011 durch die KPMG AG nach dem Prüfungsstandard 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. bezogen auf die Teilbereiche Kartellrecht und Korruptionsbekämpfung prüfen lassen. Geprüft wurde neben dem Aufbau und der Implementierung insbesondere die Wirksamkeit des Compliance Programms, was der höchstmöglichen Prüfungstiefe des IDW PS 980 entspricht. Wegen der besonderen Regeln in den USA und Kanada waren die dortigen Tochtergesellschaften nicht Gegenstand der Prüfung. KPMG hat bestätigt, dass das ThyssenKrupp Compliance Management System angemessen implementiert und im Betrachtungszeitraum wirksam war. Soweit auf Grundlage der getroffenen Feststellungen Empfehlungen für die Compliance Arbeit ausgesprochen wurden, wird deren Umsetzung geprüft. Der Bericht von KPMG steht zum Download zur Verfügung.
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| Prüfungsbericht | PDF (2,4 MB) |
Der Vorstand der ThyssenKrupp AG hat seine ablehnende Haltung zu Kartell- und Korruptionsverstößen im April 2007 noch einmal unmissverständlich zum Ausdruck gebracht und zu diesem Zweck das ThyssenKrupp Compliance Commitment abgegeben:
Kartellverstöße oder Verstöße gegen die Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung werden im ThyssenKrupp Konzern nicht geduldet (Zero Tolerance). Das ThyssenKrupp Compliance Commitment wird ergänzt durch einen Compliance Code of Conduct und verschiedene Konzernrichtlinien und Informationsschriften, mit denen die zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen näher erläutert und für den Konzern und seine Mitarbeiter konkretisiert werden.
Im Vorstand der ThyssenKrupp AG ist einem Vorstandsmitglied die Ressortzuständigkeit für Compliance zugewiesen. An das ressortverantwortliche Vorstandsmitglied berichtet der Chief Compliance Officer, der den zentralen Compliance Bereich leitet und die Compliance Aktivitäten im ThyssenKrupp Konzern koordiniert. Der Compliance Bereich der ThyssenKrupp AG besteht aus zwei Abteilungen, von denen eine für die Compliance Beratung und die andere für Grundsatzfragen und Compliance Untersuchungen zuständig ist. In Ausübung der Beratungsfunktion unterstützt das Compliance Team die Unternehmen, Geschäftsleiter und Mitarbeiter des Konzerns zentral in sämtlichen Compliance Angelegenheiten.
Das für Grundsatzfragen und Compliance Untersuchungen zuständige Compliance Team trägt Sorge für die fortlaufende Weiterentwicklung des Compliance Programms und seine Umsetzung und führt interne Compliance Untersuchungen durch. Sofern es Hinweise auf Verstöße gegen das ThyssenKrupp Compliance Programm gibt, werden diese aufgenommen und geprüft.
In den Konzernunternehmen werden aus dem Kreis der Führungskräfte Compliance Manager bestimmt, die dort für die Umsetzung der Compliance Richtlinien verantwortlich sind. Mitarbeiter des Konzerns werden in Präsenzschulungen sowie durch ein konzernweit eingeführtes interaktives E-Learning Programm über die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen bzw. internen Richtlinien informiert.
Mitarbeiter können Hinweise auf mögliche Gesetzes- und Richtlinienverstöße dem Vorgesetzten oder direkt an die Compliance Abteilung melden. Daneben steht ihnen die sog. Whistleblower Hotline zur Verfügung, bei der Compliance Verstöße auf Wunsch auch unter Geheimhaltung der Identität des Meldenden entgegen genommen werden.
Aktuelle Informationen zum Umsetzungsstand des Compliance Programms nebst Schulungsstatistiken finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Geschäftsberichts und des Corporate Governance Berichts ist.




