Chief Compliance Officer Dr. Thomas Kremer und Compliance Officer Dr. Joerg Horney

Compliance Programm

Compliance als Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien ist bei ThyssenKrupp eine wesentliche Leitungsaufgabe. Der Schwerpunkt der konzernweiten Compliance Aktivitäten des Unternehmens liegt in den Bereichen Kartellrecht und Korruptionsbekämpfung.

Das ThyssenKrupp Compliance Programm wurde unmittelbar nach der Fusion von Thyssen und Krupp im Jahre 1999 eingeführt. Es wird seitdem regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Der Vorstand der ThyssenKrupp AG hat seine ablehnende Haltung zu Kartell- und Korruptionsverstößen im April 2007 noch einmal unmissverständlich zum Ausdruck gebracht und zu diesem Zweck das ThyssenKrupp Compliance Commitment abgegeben:
Kartellverstöße oder Verstöße gegen die Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung werden im ThyssenKrupp Konzern nicht geduldet (Zero Tolerance). Das ThyssenKrupp Compliance Commitment wird ergänzt durch verschiedene Konzernrichtlinien und Informationsschriften, mit denen die zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen näher erläutert und für den Konzern und seine Mitarbeiter konkretisiert werden.

Die Umsetzung des Compliance Programms erfolgt in Verantwortung der Segmente. Diese informieren ihre Mitarbeiter durch ihre Rechts- und Compliance Abteilungen in regelmäßigen Schulungen über die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen bzw. internen Richtlinien und stehen als Ansprechpartner für Einzelfragen zur Verfügung. Die Präsenzschulungen werden ergänzt durch ein konzernweit eingeführtes interaktives E-Learning Programm, an dem bislang rd. 20.000 Mitarbeiter des Konzerns teilnehmen.

Das Compliance Programm und seine Umsetzung wird durch die zuständigen Compliance Abteilungen in Abstimmung mit der internen Revision überprüft. Sofern es Hinweise auf Verstösse gegen das ThyssenKrupp Compliance Programm gibt, werden diese aufgenommen und geprüft. Mitarbeiter können Hinweise auf mögliche Gesetzes- und Richtlinienverstöße dem Vorgesetzten oder der Rechts- bzw. Compliance Abteilung melden. Daneben steht ihnen die sog. Whistleblower Hotline zur Verfügung, bei der Compliance Verstöße auf Wunsch auch unter Geheimhaltung der Identität des Meldenden entgegen genommen werden.