Vorabbekanntmachungen zu Finanzberichten

Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat ein Unternehmen, das als Inlandsemittent Wertpapapiere begibt, eine Bekanntmachung darüber zu veröffentlichen, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetseite Finanzberichte verfügbar sind.


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Bekanntmachung über den Veröffentlichungstermin des Zwischenberichts 9 Monate Geschäftsjahr 2007/2008 am 14. August 2008
Bekanntmachung über den Veröffentlichungstermin des Zwischenberichts 1. Halbjahr Geschäftsjahr 2007/2008 am 14. Mai 2008
Bekanntmachung über den Veröffentlichungstermin des Zwischenberichts 1. Quartal Geschäftsjahr 2007/2008 am 15. Januar 2008

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