Vergütungsbericht

Leistungsbezogenes Vergütungssystem für den Vorstand

Für die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung ist gemäß dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sowie einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat das Plenum nach Vorbereitung durch den Personalausschuss zuständig. Das Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung am 21. Januar 2011 mit einer Mehrheit von 94,91 % des vertretenen Kapitals gebilligt.

Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus Fixum und Nebenleistungen sowie Pensionszusagen, während die erfolgsbezogenen Komponenten in Tantieme und LTI als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung aufgeteilt sind. Hinzu kommt ein Bonus, über dessen Gewährung der Aufsichtsrat jährlich neu entscheidet und der eine Cash-Flow-nahe Incentivierung beinhaltet.

Kriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und die Vergütungsstruktur in der Gesellschaft. Die erfolgsbezogenen Komponenten enthalten Bestandteile mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage. Sie setzen damit langfristige Verhaltensanreize und richten die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung aus.

Vorstandsverträge, die ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2008/2009 abgeschlossen wurden, sehen für den Fall, dass die Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund vorzeitig endet, eine Ausgleichszahlung vor. Sie ist auf maximal zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen begrenzt (Abfindungs-Cap) und vergütet nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels ("change of control"-Regelung) besteht nicht.

Fixum

Das Fixum beträgt seit der letzten Überprüfung zum 01. Oktober 2010 für ein ordentliches Vorstandsmitglied 670.000 € pro Jahr und wird als erfolgsunabhängige Grundvergütung monatlich anteilig als Gehalt gezahlt. Die Vorstandsmitglieder erhalten zusätzlich Nebenleistungen in Form von Sachbezügen; diese bestehen im Wesentlichen aus Dienstwagennutzung, Telefon sowie Versicherungsprämien. Als Vergütungsbestandteil sind diese Nebenleistungen vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; die Höhe variiert je nach der persönlichen Situation. Eine Überprüfung des Fixums findet grundsätzlich nach Ablauf von zwei Jahren statt.

Tantieme

Erstes Element der erfolgsbezogenen Vergütung ist die Tantieme. Entsprechend der vom Aufsichtsrat beschlossenen Tantiemeregelung ist ihre Höhe grundsätzlich von der Entwicklung der beiden Kennzahlen EBT (Ergebnis vor Steuern) und ROCE (Gesamtkapitalrentabilität) des Konzerns abhängig, die je zur Hälfte als Kriterien herangezogen werden. Damit besteht ein Gleichklang zwischen der Tantieme als Leistungsanreiz und den im Konzern verwendeten Steuerungskennzahlen. So beträgt die Tantieme z.B. bei einem EBT von 2 Mrd € und einem ROCE von 14,5 % 1 Mio €. Eine Veränderung des EBT um 100 Mio € bzw. des ROCE um 0,5 %-Punkte führt zu einer entsprechenden Veränderung der Tantieme um jeweils 25.000 €. Die individuelle Leistung kann bis zu 20 % berücksichtigt werden. Außerordentliche Ereignisse bleiben bei der Tantiemefestsetzung außer Ansatz. Die Tantieme wird zwei Wochen nach der Festlegung durch den Aufsichtsrat an die einzelnen Vorstandsmitglieder ausgezahlt. Unter Berücksichtigung des VorstAG hat der Aufsichtsrat festgelegt, ab dem Geschäftsjahr 2009/2010 ein Viertel der Tantieme verpflichtend in Wertrechte der ThyssenKrupp Aktie umzuwandeln und nach einer dreijährigen Sperrfrist zu vergüten. Im Hinblick darauf, dass inzwischen das EBIT anstelle des EBT als Steuerungskennzahl verwendet wird, hat der Aufsichtsrat beschlossen, unter Beibehaltung des Tantiemesystems im Übrigen ab dem Geschäftsjahr 2011/2012 das EBIT anstelle des EBT neben dem ROCE zu verwenden.

LTI

Weiterer Vergütungsbestandteil ist ab dem Geschäftsjahr 2010/2011 der LTI als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung. Dafür wurde der für das Geschäftsjahr 2009/2010 noch geltende MTI gemäß Beschluss des Aufsichtsrats in seinen Eckdaten modifiziert und wird unter der Bezeichnung Long Term Incentiveplan – LTI – fortgeführt. Im Einzelnen stellt sich das LTI-System wie folgt dar:

Für einen bestimmten Ausgangswert, der bei einem ordentlichen Vorstandsmitglied 500.000 € beträgt, werden fiktiv Aktien gewährt, sogenannte Wertrechte, die keine Aktienoptionen sind. Die Anzahl der an ein Vorstandsmitglied ausgegebenen Wertrechte ergibt sich aus dem durchschnittlichen Aktienkurs des 1. Quartals des Performance-Zeitraums. Diese Wertrechte werden mit ihrem nach internationalen Bilanzierungsvorgaben errechneten Wert zum Zeitpunkt der Gewährung als Teil der Vergütung angesetzt. Die Zahl der ausgegebenen Wertrechte aus dem LTI wird dann am Ende des jeweiligen dreijährigen Performance-Zeitraums angepasst. Basis dafür ist ein Vergleich des durchschnittlichen TKVA des dreijährigen Performance-Zeitraums – beginnend mit dem 01. Oktober des Geschäftsjahres, in dem die Wertrechte gewährt wurden – mit dem durchschnittlichen TKVA der vorangegangenen drei Geschäftsjahre. Diese Vergütungskomponente deckt also insgesamt einen Zeitraum von sechs Jahren ab. Ein Anstieg des TKVA um 200 Mio € führt zu einer Erhöhung der Wertrechte um 5 %; verringert sich der durchschnittliche TKVA um 200 Mio €, sinkt die Anzahl der Wertrechte um 10 %. Mehr über den TKVA erfahren Sie unter wertorientiertes Management. Am Ende des Performance-Zeitraums erfolgt eine Vergütung der gewährten Wertrechte auf Basis des Durchschnittskurses der ThyssenKrupp Aktie, der sich aus dem Kursverlauf in den ersten drei Monaten nach Ende des Performance-Zeitraums ergibt. Die Auszahlung aus dem LTI ist auf 1,5 Mio € für ein ordentliches Vorstandsmitglied begrenzt.

Bonus

Dieses System von Tantieme und LTI ist sinnvoll, aber unter bestimmten Konstellationen ergänzungsbedürftig. So wird für das Berichtsjahr – wie bereits für die letzten beiden Geschäftsjahre – auf Grund des hohen negativen TKVA im Geschäftsjahr 2008/2009 trotz erheblicher Steigerungen in den Geschäftsjahren 2009/2010 und 2010/2011 wegen der langfristigen Betrachtungsweise keine Zahlung aus dem bisherigen MTI erfolgen. In schwierigen wirtschaftlichen Jahren, die gerade einen besonderen Einsatz des Vorstands erfordern, sollten die Leistungen des Vorstands jedoch nicht nur mit dem Fixum honoriert werden, wie dies 2008/2009 der Fall war. Angesichts der dabei an den Vorstand gestellten Aufgaben und seiner besonderen Verantwortung würde dies die Wettbewerbsfähigkeit bei der Vorstandsvergütung beeinträchtigen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass in kritischen Zeiten eine hohe finanzielle Disziplin unbedingt notwendig ist. Deswegen wurde für einen gewissen Zeitraum eine erfolgsabhängige Vergütung auf Basis einer Cash-Flow-orientierten Kennzahl festgelegt. Hierbei werden im operativen Geschäft generierte Mittel in das Verhältnis zur Gesamtverschuldung des Konzerns gesetzt. Dies wird durch die Kennzahl "Funds From Operations/Total Debt" (FFO/TD) verkörpert, die es erlaubt, Schwankungen bei EBT und Net Working Capital sowie Investitionen untereinander auszugleichen. Bei Erreichen der vorgegebenen Ziele soll diese Leistung des Vorstands durch einen Bonus honoriert werden. Für die Bemessung des Bonus werden mit je 50 % die Jahresendwerte und die Jahresdurchschnittswerte von FFO/TD herangezogen; bei einem Jahresendwert von 18,2 % und einem Jahresdurchschnittswert von 17,2 % beträgt der Bonus 350.000 €; er verändert sich um 50.000 € bei einer Veränderung des Jahresendwertes um 1,1 % und des Jahresdurchschnittswertes um 0,8 %. Um die vom VorstAG geforderte Nachhaltigkeit und mehrjährige Bemessungsgrundlage gerade auch im Verhältnis zwischen kurz- und langfristiger Vergütung sicherzustellen, werden 55 % des Bonus in Wertrechte der ThyssenKrupp AG umgewandelt und nach einer dreijährigen Sperrfrist (wie bei der Tantieme) vergütet. Ob und in welcher Höhe ein solcher Bonus erneut zu gewähren ist, wird jährlich neu entschieden.

Pensionen

Pensionen werden an frühere Vorstandsmitglieder gezahlt, die entweder die Pensionsgrenze erreicht haben oder dauerhaft arbeitsunfähig sind. Bei vorzeitiger Beendigung oder Nichtverlängerung des Anstellungsvertrags wird eine Pension ("Übergangsgeld") nach der jetzt verwendeten Neufassung der Verträge nicht mehr gewährt.

Die Pension eines bereits bestellten Vorstandsmitglieds bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil am letzten Festgehalt, das das Mitglied vor Beendigung seines Anstellungsvertrags erhielt. Dieser Anteil steigt mit der Bestelldauer als Vorstandsmitglied. Er beträgt grundsätzlich 30 % mit Beginn der ersten, 50 % mit Beginn der zweiten und 60 % mit Beginn der dritten fünfjährigen Bestellperiode; der Pensionsanspruch von Herrn Dr. Heinrich Hiesinger liegt bei 50 %. Laufende Renten werden jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Für neu zu bestellende Vorstandsmitglieder wurde diese endgehaltsbezogene Pensionsregelung umgestellt auf eine beitragsorientierte Pensionsregelung; dabei beträgt der jährliche Versorgungsbeitrag ("Baustein") 40 % des jährlichen Festgehalts.

Die Hinterbliebenenversorgung sieht eine Zahlung von 60 % des Ruhegeldes für die Witwe und von 20 % für jedes unterhaltsberechtigte Kind (in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, max. bis zum 25. Lebensjahr, in besonders begründeten Ausnahmefällen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) vor; die Hinterbliebenenversorgung beträgt maximal 100 % des Ruhegeldes.

2010/2011 gewährte Gesamtvergütung des Vorstands

Einzelheiten der Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2010/2011 in individualisierter Form und die auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands entfallenden Pensionen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Die Vorjahreszahlen sind jeweils in Klammern angegeben:

Insgesamt betrug die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010/2011 13,8 Mio € (Vorjahr: 12,3 Mio €). Die Tantieme bemisst sich auf Basis der fortgeführten Aktivitäten. Die Wertberichtigungen in der Business Area Steel Americas blieben unberücksichtigt.

Herr Prof. Dr.-Ing. Schulz erhält auf Basis einer vertraglichen Zusage, die für später bestellte Vorstandsmitglieder nicht mehr gilt, wegen seiner mehr als zehnjährigen Bestelldauer als Vorstandsmitglied für die Dauer von fünf Jahren nach der Pensionierung weiterhin einen PKW mit Fahrer und bestimmte Versicherungsleistungen, sowie auf Grund seiner Leistungen für das Unternehmen ein Büro mit Sekretärin für fünf Jahre; der Barwert hierfür beträgt 935 Tsd €. Für die künftigen Pensionsansprüche hat die Gesellschaft auf Basis von IFRS Pensionsrückstellungen gebildet.

Für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden keinem Vorstandsmitglied weitere Leistungen zugesagt. Auch hat kein Mitglied des Vorstands im Berichtsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Wie in den Vorjahren wurden Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

Die 6. Tranche des MTI, die im abgelaufenen Geschäftsjahr fällig wurde, führte wegen des stark gesunkenen TKVA 2009/2010 zu keiner Zahlung. Im Januar 2011 wurden den Vorstandsmitgliedern neue Wertrechte aus der 1. Tranche des LTI gewährt. Aus der 7. bis 8. Tranche des MTI sowie der 1. Tranche des LTI verfügen die Vorstandsmitglieder über insgesamt 245.331 gewährte, aber noch nicht auszahlungsreife Wertrechte.

Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 14,6 Mio € (Vorjahr: 14,5 Mio €). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden nach IFRS 192,7 Mio € (Vorjahr: 190,6 Mio €) zurückgestellt.

Aktienkursorientierte Vergütung für weitere Führungskräfte

Neben dem Vorstand erhalten weitere ausgewählte Führungskräfte des Konzerns einen Teil ihrer Bezüge in Form einer aktienkursorientierten Vergütung. Dabei handelt es sich zum einen um den MTI und zum anderen um ein Programm zum rabattierten Bezug von ThyssenKrupp Aktien.

Mit dem MTI soll bei Führungskräften wertorientiertes, an den Zielen des Konzerns ausgerichtetes Verhalten gefördert und honoriert werden. Darüber hinaus soll der Plan dazu beitragen, die Bindung an den Konzern zu stärken. Beginnend mit der 2. Tranche des MTI, deren Ausgabe 2004 erfolgte, wurde der Kreis der Bezugsberechtigten auf die Vorstandsmitglieder der damaligen Segmentführungsgesellschaften und einige andere ausgewählte Führungskräfte zu modifizierten Bedingungen ausgedehnt. Heute gehören neben den Vorständen der Business Areas Geschäftsführer und ausgewählte Führungskräfte großer Konzernunternehmen zum Teilnehmerkreis. Aus dem MTI für diesen Personenkreis resultierte im Berichtsjahr ein Aufwand von 3,0 Mio € (Vorjahr: Aufwand 4,0 Mio €).

Daneben wurde für ausgewählte Führungskräfte des Konzerns in Deutschland, die nicht durch den MTI begünstigt sind, im 2. Quartal des Berichtsjahres das Programm "Rabattierter Aktienkauf für Führungskräfte" für das Geschäftsjahr 2009/2010 beendet. Die Begünstigten erhielten dabei nach Ablauf des Performance-Zeitraums das Angebot, ThyssenKrupp Aktien zu einem festgelegten Euro-Betrag mit einem Rabatt zu erwerben, der vom Arbeitgeber getragen wurde. Den verbleibenden Betrag leisteten die Teilnehmer als Eigenanteil. Die Rabatthöhe war vom (Konzern-)TKVA des Performance-Zeitraums abhängig und betrug 76 %. Die im Rahmen des Programms erworbenen Aktien sind mit einer Sperrfrist von drei Jahren belegt. Aus dem Programm resultierte ein Aufwand von 8,6 Mio € (Vorjahr: 0,9 Mio €).

Die beschriebenen Programme "Rabattierter Aktienkauf" und "MTI" werden zukünftig durch den LTI abgelöst. Dieser ist mit einer dem MTI vergleichbaren Systematik ausgestaltet. Auch beim LTI, welcher über einen dreijährigen Performance-Zeitraum läuft, werden Wertrechte ausgegeben, die sich gemäß TKVA entwickeln und nach Ablauf des Plans in bar vergütet werden. Der Unterschied zum MTI ist, dass veränderte Eckdaten und ein deutlich erweiterter Teilnehmerkreis zugrunde gelegt werden. Im Geschäftsjahr 2010/2011 wurde der LTI zunächst nur einigen ausgewählten Führungskräften gewährt, das Programm wurde noch nicht voll umgesetzt. Daraus resultierten Aufwendungen in Höhe von 6,0 Mio €.

Zudem wurde beschlossen, die Ausgestaltung der variablen Vergütung für weitere ausgewählte Führungskräfte in der Form anzupassen, dass 20 % der für das jeweilige Geschäftsjahr gewährten Tantieme verpflichtend in Wertrechte der ThyssenKrupp AG umgewandelt werden und erst nach Ablauf von drei Geschäftsjahren auf Basis des Durchschnittskurses der ThyssenKrupp Aktie im 4. Quartal des 3. Geschäftsjahres in bar ausgezahlt werden. Dies wird erstmals für das Geschäftsjahr 2010/2011 umgesetzt werden.

Angemessene Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung des Aufsichtsrats, die der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsrats-mitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Konzerns Rechnung trägt, ist in § 14 der Satzung der ThyssenKrupp AG geregelt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen und einem Sitzungsgeld von 500 € eine Vergütung, die sich aus drei Bestandteilen zusammensetzt: einer festen Vergütung von 50.000 € und zwei erfolgsorientierten Bausteinen. Dies ist zum einen eine Tantieme von 300 € je 0,01 € Dividende, die über 0,10 € je Stückaktie hinaus für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Hinzu kommt eine Komponente, die auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogen ist. Hier erfolgt eine jährliche Vergütung in Höhe von 2.000 € je 100 Mio € Ergebnis vor Steuern (EBT) im Konzernabschluss, das im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre ein EBT von 1 Mrd € übersteigt.

Die feste Vergütung, die Tantieme und die auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Komponente betragen für den Vorsitzenden jeweils das Dreifache und für seinen Stellvertreter das Doppelte der Beträge. Vorsitz und Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen werden entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex gesondert vergütet. Aufsichtsratsmitglieder, die nur einen Teil des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung des Plenums oder einer Ausschuss-Sitzung nicht teil, reduziert sich die Vergütung für die Aufsichtsrats- bzw. Ausschusstätigkeit anteilig.

Auf Basis der vorgeschlagenen Dividende erhalten die Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des Sitzungsgeldes für das Berichtsjahr eine Vergütung von insgesamt 1,8 Mio € (Vorjahr: 1,8 Mio €). Auf die einzelnen Mitglieder entfallen die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Beträge. Da das durchschnittliche EBT im Konzernabschluss der letzten drei Geschäftsjahre unterhalb der Schwelle von 1 Mrd € liegt, erfolgt für das Geschäftsjahr 2010/2011 – wie im Vorjahr – keine Auszahlung aus der langfristigen Vergütungskomponente.

Mitgliedern des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG werden für Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften für das Geschäftsjahr 2010/2011 ergänzend Vergütungen in Höhe von 89.750 € (Vorjahr: 79.543 €) gewährt. Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfallen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Beträge:

Aufsichtsratsmitglieder haben wie auch im Vorjahr mit einer Ausnahme keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Die Rechtsanwaltssozietät Clifford Chance, für die das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. v. Schenck als Of Counsel tätig ist, hat für ihre Beratungsleistungen von ThyssenKrupp Unternehmen insgesamt 82.364 € (Vorjahr: 70.702 €) erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden wie in den Vorjahren weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

Bezogen auf das Berichtsjahr erhalten frühere Aufsichtsratsmitglieder, die vor dem 01. Oktober 2010 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind, für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat keine Vergütung aus der langfristigen Vergütungskomponente, da das durchschnittliche EBT im Konzernabschluss der letzten drei Geschäftsjahre – wie im Vorjahr – unter der Schwelle von 1 Mrd € liegt.

Quelle: Geschäftsbericht 2010/2011, S. 33-40

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