Vergütungsbericht
Als Teil des jährlichen Corporate Governance Berichts enthält der Vergütungsbericht eine Darstellung des Vergütungssystems für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG. Der aktuelle Bericht zum 30.09. 2006 beschreibt in Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex die einzelnen Vergütungsbestandteile und legt die Vergütung in individualisierter Form offen.
Ein Teil der variablen Vergütung für den Vorstand und ausgewählte Führungskräfte wird bei ThyssenKrupp in Form von aktienorientierten Vergütungselementen gewährt. Dabei handelt es sich um den Long Term Management Incentiveplan von 1999 (Laufzeit: 5 Jahre) und den Mid Term Incentiveplan von 2003 (Laufzeit: 3 Jahre). Seit Februar 2006 gibt es zudem für ausgewählte Führungskräfte ein Programm zum vergünstigten Kauf von ThyssenKrupp Aktien (Rabattierter Aktienkauf).
Vergütungsbericht zum 30.09.2007
Leistungsbezogene Vergütung für den Vorstand
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus mehreren Vergütungsbestandteilen: dem Fixum, der Tantieme, einer Komponente mit langfristiger Anreizwirkung sowie aus Nebenleistungen und Pensionszusagen.
Die Struktur dieses Vergütungssystems wird vom Aufsichtsrat auf Vorschlag seines Personalausschusses beraten und regelmäßig überprüft. Für die Festlegung der Vorstandsvergütung im Einzelnen ist der Personalausschuss zuständig, der die angemessene Vergütung bestimmt.
Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die Leistung des Vorstands sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfeldes.
Bei Neuabschluss und Verlängerung von Vorstandsverträgen soll in Zukunft in den Vertrag Folgendes aufgenommen werden: Zahlungen an ein Vorstandsmitglied sollen, wenn seine Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund vorzeitig endet, den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten. Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels ist in den Vorstandsverträgen bei ThyssenKrupp nicht enthalten.
Zu den verschiedenen Vergütungsbestandteilen: Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus Fixum und Nebenleistungen sowie Pensionszusagen, während die erfolgsbezogenen Komponenten in Tantieme und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung aufgeteilt sind.
Das Fixum wird als leistungsunabhängige Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt. Eine Überprüfung findet alle drei Jahre statt, unter anderem auf der Basis der allgemeinen Gehaltsentwicklung im Konzern. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert von Immobilien, deren Nebenkosten, Versicherungsprämien sowie der privaten Dienstwagennutzung bestehen. Als Vergütungsbestandteil sind diese Nebenleistungen vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; die Höhe variiert je nach der persönlichen Situation. Kredite oder Vorschüsse wurden Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr nicht gewährt; auch wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen.
Erster Teil der erfolgsbezogenen Vergütung ist die Tantieme. Ihre Höhe ist von der Entwicklung der beiden Kennzahlen EBT (Ergebnis vor Steuern) und ROCE (Gesamtkapitalrentabilität) abhängig, die je zur Hälfte als Kriterien zur Festsetzung herangezogen werden. Die Vorstandsvorsitzenden der Segmente erhalten ab dem Geschäftsjahr 2006/2007 einen Teil ihrer Tantieme in Abhängigkeit von den Kennzahlen (EBT, ROCE) ihres Segments. Damit besteht ein Gleichklang zwischen der Tantieme als Leistungsanreiz und den im Konzern verwendeten Steuerungskennzahlen, und zwar auch unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung der Segmente. Zusätzlich zur Tantieme beziehen die Vorstandsmitglieder Vergütungen aus dem Mid Term Incentiveplan (MTI) als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung. Tantiemeregelung und MTI beruhen auf einer vom Personalausschuss des Aufsichtsrats im Jahr 2002 aufgestellten und 2007 modifizierten Richtlinie.
Insgesamt betrug die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2006/2007 25,4 Mio € (Vorjahr: 23,1 Mio €).
Zur Vergütung gehören auch die den Vorstandsmitgliedern Anfang Januar 2007 gewährten Wertrechte gemäß der 5. Tranche des MTI. Diese werden mit ihrem nach internationalen Bilanzierungsvorgaben errechneten Wert zum Gewährungszeitpunkt angesetzt. Die Anzahl der ausgegebenen Wertrechte aus dem MTI wird am Ende des jeweiligen Performance-Zeitraums angepasst, und zwar auf Basis eines Vergleichs des durchschnittlichen ThyssenKrupp Value Added (TKVA) des dreijährigen Performance-Zeitraums – beginnend mit dem 01. Oktober des Geschäftsjahres, in dem die Wertrechte gewährt wurden – mit dem durchschnittlichen TKVA der vorangegangenen drei Geschäftsjahre. Dabei führt eine Veränderung des TKVA um 50 Mio € zu einer Veränderung der Wertrechte um 10 %. Am Ende des Performance-Zeitraums erfolgt eine Vergütung der gewährten Wertrechte auf Basis des Durchschnittskurses der ThyssenKrupp Aktie, der sich aus dem Kursverlauf in den ersten drei Monaten nach Ende des Performance-Zeitraums ergibt.
Einzelheiten der Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2006/2007 ergeben sich in individualisierter Form aus der nachfolgenden Tabelle. Die Vorjahreszahlen sind jeweils in Klammern angegeben:
Zum Anstieg der Tantieme gegenüber dem Vorjahr kam es durch die beachtlichen Steigerungen von EBT und ROCE im abgelaufenen Geschäftsjahr: So stiegen das EBT von 2.623 Mio € auf 3.330 Mio € und der ROCE von 17,9 % auf 20,7 %.
In der obigen Tabelle sind auch Einzelheiten zu den Pensionen der Vorstandsmitglieder aufgeführt. Pensionen werden an frühere Vorstandsmitglieder gezahlt, die entweder die Pensionsgrenze von derzeit 60 Jahren erreicht haben, dauerhaft arbeitsunfähig sind oder deren Anstellungsvertrag unter Anrechnung anderweitiger Einkünfte vorzeitig beendet oder nicht verlängert wurde. Die Pension eines Vorstandsmitglieds bestimmt sich nach einem prozentualen Anteil am letzten Festgehalt, das das Mitglied vor Beendigung seines Anstellungsvertrags erhielt. Dieser prozentuale Anteil steigt mit der Bestelldauer des Vorstandsmitglieds. Er beträgt grundsätzlich 30 % mit Beginn der ersten, 50 % mit Beginn der zweiten und 60 % mit Beginn der dritten fünfjährigen Bestellperiode; die Pension des Vorstandsvorsitzenden liegt bei 65 %. Auf der Grundlage einer inzwischen nicht mehr geltenden Regelung werden zwei Vorstandsmitglieder wegen ihrer mehr als 10jährigen Bestelldauer als Vorstandsmitglied für die Dauer von fünf Jahren nach der Pensionierung weiterhin einen Pkw mit Fahrer und bestimmte Versicherungsleistungen erhalten. Laufende Renten werden jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Die Hinterbliebenenversorgung sieht eine Zahlung von 60 % des Ruhegeldes für die Witwe (früher 75 %) und von 20 % für jedes unterhaltsberechtigte Kind (in der Regel bis zum 18. Lebensjahr, max. bis zum 27. Lebensjahr) vor, insgesamt maximal bis zu 100 % des Ruhegeldes. Für diese künftigen Ansprüche hat die Gesellschaft auf Basis von IFRS Pensionsrückstellungen gebildet. Im Berichtsjahr betrugen die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder 4.790 Tsd € (Vorjahr: 3.755 Tsd €). Dieser Betrag setzt sich aus den so genannten Dienstzeitaufwendungen (service cost) in Höhe von 2.818 Tsd € (Vorjahr: 2.110 Tsd €) und den Zinsaufwendungen (interest cost) in Höhe von 1.972 Tsd € (Vorjahr: 1.645 Tsd €) zusammen.
Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit wurden keinem Vorstandsmitglied zugesagt. Auch hat kein Mitglied des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten.
Der MTI, dessen 2. Tranche im Geschäftsjahr 2006/2007 ausbezahlt wurde, hat den Anfang 2006 ausgelaufenen Long Term Management Incentiveplan (ltmi) abgelöst. Maßgebend für die Wertentwicklung der 2. Tranche des MTI war die Erhöhung des durchschnittlichen TKVA der drei Geschäftsjahre 2000/2001 - 2002/2003 gegenüber dem TKVA der dreijährigen Performance-Periode 2003/2004 - 2005/2006. Auf Basis der erheblichen Steigerung des durchschnittlichen TKVA von -291 Mio € auf 1.026 Mio € in der genannten Performance-Periode und des Anstiegs des Aktienkurses seit Ausgabe der Wertrechte von 14,24 € auf 29,90 € am Ende der dreijährigen Performance-Periode erhielten die Vorstandsmitglieder aus der 2. Tranche des MTI die nachfolgenden Zahlungen.
Zum Vergleich sind die Zahlungen des Vorjahres aus aktienbasierter Vergütung in Klammern hinzugefügt: Herr Dr. Schulz 1.889 Tsd € (1.508 Tsd €), Herr Dr. Middelmann 1.431 Tsd € (1.142 Tsd €), die Herren Dr. Berlien, Eichler, Dr. Kirsten und Labonte jeweils 1.145 Tsd € (914 Tsd €), Herr Dr. Mörsdorf 859 Tsd € (168 Tsd €), die Herren Elliott und Dr. Köhler je 763 Tsd € (251 Tsd €) sowie Herr Fechter 477 Tsd € (209 Tsd €).
Aus der 3. bis 5. Tranche des MTI verfügen die Vorstandsmitglieder darüber hinaus über insgesamt 231.908 gewährte, aber noch nicht auszahlungsreife Wertrechte.
Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 15,1 Mio € (Vorjahr: 15,5 Mio €). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden nach IFRS 157,8 Mio € (Vorjahr: 157,8 Mio €) zurückgestellt.
Aktienbasierte Vergütung für weitere Führungskräfte
Neben dem Vorstand erhalten auch weitere ausgewählte Führungskräfte des ThyssenKrupp Konzerns einen Teil ihrer Bezüge in Form einer aktienbasierten Vergütung. Dabei handelt es sich zum einen um den MTI und zum anderen um ein Programm zum Bezug von rabattierten ThyssenKrupp Aktien.
Beginnend mit der 2. Tranche des MTI, deren Ausgabe 2004 erfolgte, wurde der Kreis derjenigen, an die Wertrechte ausgegeben werden, auf die Vorstandsmitglieder der Segmentführungsgesellschaften und einige andere ausgewählte Führungskräfte zu modifizierten Bedingungen ausgedehnt. Aus dem MTI für diesen Begünstigtenkreis resultierte im Berichtsjahr ein Aufwand von 46,5 Mio € (Vorjahr: 30,2 Mio €).
Der Vorstand der ThyssenKrupp AG hat auch für das Geschäftsjahr 2006/2007 beschlossen, mit dem rabattierten Aktienkauf ein Vergütungsinstrument für ausgewählte Führungskräfte des Konzerns, die nicht durch den MTI begünstigt sind, anzubieten. Die Begünstigten erhalten dabei nach Ablauf eines festgelegten Performance-Zeitraums das Angebot, ThyssenKrupp Aktien zu einem festgelegten Euro-Betrag mit einem Rabatt zu erwerben, der vom Arbeitgeber getragen wird. Den verbleibenden Betrag leisten die Teilnehmer als Eigenanteil. Die Rabatthöhe ist vom (Konzern-)TKVA des Performance-Zeitraums abhängig und kann bis zu 80 % betragen. Der Aktienerwerb durch die Begünstigten erfolgt nach Ablauf des Performance-Zeitraums über die Börse. Diese Aktien sind mit einer Sperrfrist von drei Jahren belegt.
Mit dem rabattierten Aktienkauf wird die jeweils am Unternehmenserfolg ausgerichtete variable Vergütung um ein konzernbezogenes Element erweitert, das die zentrale Steuerungsgröße TKVA in das Anreizsystem integriert. Dieser aktienkurs- und wertorientierte Vergütungsbestandteil soll zu einer Konzentration auf die Konzernziele beitragen und die Identifikation der Führungskräfte mit dem Konzern stärken.
Aus dem rabattierten Aktienkauf resultierte im Berichtsjahr ein Aufwand von 12,6 Mio € (Vorjahr: 2,7 Mio €). Über eine Neuauflage des Programms im Geschäftsjahr 2007/2008 wird der Vorstand der ThyssenKrupp AG neu entscheiden.
Quelle: Geschäftsbericht 2006/2007, S. 28-32
Aufsichtsratsvergütung in der Satzung neu geregelt
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Konzerns. Die derzeitige Vergütungsregelung wurde in der Hauptversammlung am 19. Januar 2007 mit Wirkung für das Berichtsjahr beschlossen.
Neben der Erstattung ihrer Auslagen und einem Sitzungsgeld von 500 € erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die sich aus drei Bestandteilen zusammensetzt: einem Festbetrag von 50.000 € und zwei erfolgsorientierten Bausteinen. Dies ist zum einen eine Tantieme von 300 € je 0,01 € Dividende, die über 0,10 € je Stückaktie hinaus für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Hinzu kommt eine auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene jährliche Vergütung in Höhe von 2.000 € je 100 Mio € Ergebnis vor Steuern im Konzern-abschluss der Gesellschaft (EBT), das im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre ein EBT von 1 Mrd € übersteigt.
Die feste Vergütung, die Tantieme und die auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogene Komponente betragen für den Vorsitzenden jeweils das Dreifache und für seinen Stellvertreter das Doppelte der Beträge. Vorsitz und Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen werden entsprechend dem Deutschen Corporate Governance Kodex gesondert vergütet. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder einer Ausschuss-Sitzung nicht teil, so reduziert sich seine Vergütung anteilig. Im Hinblick darauf, dass der Nominierungsausschuss erst im September 2007 gebildet wurde und im Berichtsjahr nicht getagt hat, wird eine Vergütung für die Mitglieder dieses Ausschusses einvernehmlich nicht gewährt.
Auf Basis der vorgeschlagenen Dividende erhalten die Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des Sitzungsgeldes eine Vergütung von insgesamt 3,4 Mio € (Vorjahr: 2,7 Mio €). Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfallen im Berichtsjahr die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Beträge. Die entsprechenden Beträge des Vorjahres sind durch Klammern kenntlich gemacht:
Mitgliedern des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG werden für Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften für das Geschäftsjahr 2006/2007 ergänzend fixe Vergütungen in Höhe von 150.075 Tsd € (Vorjahr: 152.691 €) gewährt. Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfallen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Beträge:
Darüber hinaus haben Aufsichtsratsmitglieder im Berichtsjahr mit einer Ausnahme wie auch im Vorjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Die international tätige Rechtsanwaltssozietät Clifford Chance, deren Partner das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. v. Schenck ist, hat im abgelaufenen Geschäftsjahr für ihre Beratungsleistungen für Gesellschaften des ThyssenKrupp Konzerns insgesamt 333.556 € (Vorjahr: 32.676 €) erhalten. Kredite oder Vorschüsse wurden den Aufsichtsratsmitglie-dern wie im Vorjahr nicht gewährt; ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen.
Frühere Aufsichtsratsmitglieder, die vor dem 01. Oktober 2006 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind, erhalten für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine anteilige Vergütung aus der langfristigen Vergütungskomponente von insgesamt 29.567 € (Vorjahr: 97.793 €). Die Aufteilung ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Quelle: Geschäftsbericht 2006/2007, S. 28-34