Im Rahmen der Verschmelzung der Thyssen AG mit der Fried. Krupp AG Hoesch-Krupp wurden folgende Umtauschverhältnisse festgelegt (Quelle: Verschmelzungsbericht, Oktober 1998):
Basierend auf den Unternehmenswerten, die von der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin und Frankfurt am Main, und der C&L Deutsche Revision Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, ermittelt wurden, ergeben sich folgende Unternehmenswerte je Aktie:
| Unternehmenswert [Mio DM] | Grundkapital [DM] | Aktienanzahl im Nennwert von 50 DM [Stück] | Unternehmenswert je Aktie im Nennwert von 50 DM [DM] | |
|---|---|---|---|---|
| Thyssen | 23.670 | 1.715.000.000 | 34.300.000 | 690,09 |
| Krupp | 11.835 | 1.088.128.450 | 21.762.569 | 543,82 |
Zur Erleichterung der Abwicklung ist im Hinblick auf den größeren Aktienbestand und den höheren Streubesitzanteil von Thyssen für die Aktien der Thyssen AG ein glattes Umtauschverhältnis von 1 Thyssen-Aktie zu 10 Stückaktien der ThyssenKrupp AG vorgesehen. Bei einem Unternehmenswert je Aktie der Thyssen AG von 690,09 DM und einem Umtauschverhältnis von 1:10 ergibt sich für jede der 343.000.000 an die Thyssen-Aktionäre zu gewährenden neuen Stückaktien der ThyssenKrupp AG ein anteiliger Unternehmenswert von jeweils 69,009 DM.
Da der Unternehmenswert von Thyssen mit 23,67 Mrd. DM doppelt so hoch ist wie der Krupp-Wert von 11,835 Mrd. DM, wären den Krupp-Aktionären grundsätzlich 171.500.000 Stückaktien zu gewähren. Bei einer Gesamtzahl von Krupp-Aktien in Höhe von 21.762.569 Stück würde sich ein gebrochenes Umtauschverhältnis von 1:7,880503 errechnen. Um den Zu- und Verkauf von Teilrechten praktikabel zu gestalten, wird dies auf 1:7,88 abgerundet. Somit wird der Unternehmenswert von Krupp durch die Gewährung von Aktien in folgender Höhe abgedeckt:
21.762.569 Krupp-Aktien x 7,88 ergibt 171.489.044 Stückaktien der ThyssenKrupp AG. Diese repräsentieren einen Unternehmenswert von (171.489.044 x 69,009 DM Wert je Aktie) 11.834.287.438 DM. Der Differenzbetrag zu dem vollständigen Unternehmenswert Krupp beläuft sich mithin auf 712.562 DM. Dies ergibt unter Beachtung der Beschränkung des § 68 Abs. 3 UmwG eine bare Zuzahlung je Krupp-Aktie in Höhe von gerundet 0,03 DM.
Auf Basis der genannten Umtauschverhältnisse errechnet sich das Grundkapital der ThyssenKrupp AG wie folgt:
| Bisherige Aktionäre von | Bisherige Aktien im Nennwert von 50 DM [Stück] |
Umtauschverhältnis | Anzahl neue Stückaktien der ThyssenKrupp AG |
Grundkapital |
|---|---|---|---|---|
| Thyssen | 34.300.000 | 1:10 | 343.000.000 | |
| Krupp | 21.762.569 | 1:1,788 | 171.489.044 | |
| 514.489.044 | 2.572.445.220 |