Stimmrechtsmitteilungen

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Investoren verpflichtet, der ThyssenKrupp AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sich ihre Stimmrechtsanteile an der ThyssenKrupp AG verändern und dabei bestimmte Schwellenwerte erreicht, über- oder unterschritten werden. Seit dem 1. Februar 2012 werden von dieser Mitteilungspflicht bei Erreichen, Über- oder Unterschreiten der gesetzlichen Meldeschwellen auch Finanzinstrumente erfasst, die es lediglich ermöglichen, Aktien der ThyssenKrupp AG zu erwerben.

Im Falle einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur auf Seiten eines Investors unterliegt jede Stufe seiner Beteiligungskette der Verpflichtung zur Mitteilung des Erreichens, des Über- oder Unterschreitens der gesetzlichen Meldeschwellen für bedeutende Stimmrechtsanteile nach §§ 21 ff. WpHG: Erwirbt z. B. ein Investor 3 % der Stimmrechte an der ThyssenKrupp AG nicht selbst, sondern über eine Enkelgesellschaft, so müssen Mutter-, Tochter- und Enkelgesellschaft das Erreichen der gesetzlichen 3%-Schwelle melden, obwohl dieser Investor nicht 9 %, sondern effektiv nur 3 % hält. An der entsprechenden Meldung ist dies daran zu erkennen, dass die Meldungen der Mutter- und der Tochtergesellschaft auf die Zurechnung des von der Enkelgesellschaft gehaltenen Bestandes verweisen (§ 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 oder § 22 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 6 WpHG). Die entsprechende Veröffentlichung der ThyssenKrupp AG muss sich strikt an den Inhalt der Mitteilung des Investors halten.

Den gemäß WpHG übermittelten Stimmrechtsmitteilungen zufolge halten die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, Essen, Deutschland, derzeit mehr als 25 %, BlackRock Inc., New York, USA, mehr als 5% und Franklin Mutual Advisers, LLC, Wilmington, USA, mehr als 3 % der Stimmrechtsanteile an der ThyssenKrupp AG.

Nach § 20 der Satzung der ThyssenKrupp AG gewährt jede Aktie eine Stimme; der Stimmrechtsanteil entspricht daher dem Anteil am Grundkapital.

Stimmrechtsmitteilungen veröffentlicht die ThyssenKrupp AG über die DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH). Den vollständigen Wortlaut der in den letzten 3 Jahren veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen der ThyssenKrupp AG finden Sie hier:


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