Satzung und Geschäftsordnungen

Das deutsche Aktiengesetz schreibt in seinem § 23 für Aktiengesellschaften eine Satzung vor, welche nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden kann.

Der Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG hat zudem eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, in der die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit im Vorstand geregelt sind. Die Geschäftsverteilung wird im Geschäftsverteilungsplan näher konkretisiert. Der Aufsichtsrat hat ferner sich und seinem Prüfungsausschuss eine Geschäftsordnung gegeben.

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Satzung der ThyssenKrupp AG
(Stand: 2. Februar 2012)
Geschäftsordnung für den Vorstand der ThyssenKrupp AG
(Stand: 1. Oktober 2009)
Geschäftsverteilungsplan des Vorstands der ThyssenKrupp AG (Teil der Geschäftsordnung für den Vorstand)
(Stand: 1. August 2011)
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG
(Stand: 26. November 2010)
Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG
(Stand: 4. September 2009)
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