Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG und andere Führungskräfte der Gesellschaft sind gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von ThyssenKrupp Aktien zu melden.

Neben den Kauf- und Verkaufsgeschäften in ThyssenKrupp Aktien müssen auch Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die ThyssenKrupp Aktie (z.B. Erwerb oder Veräußerung von Optionsscheinen auf die ThyssenKrupp Aktie) gemeldet werden.

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Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte im Geschäftsjahr 2007/2008
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte im Geschäftsjahr 2006/2007

Der ThyssenKrupp AG sind bis einschließlich Geschäftsjahr 2005/2006 keine Meldungen dieser Art zugegangen.