Deutscher Corporate Governance Kodex
Der Deutsche Corporate Governance Kodex will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern. Der Kodex fasst wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Unternehmensleitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften zusammen. Er berücksichtigt in Form von Empfehlungen ("soll") international und national anerkannte Verhaltensstandards und gibt den einzelnen Gesellschaften Anregungen ("sollte/kann") für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -überwachung.
Vorstand und Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG haben zum 01. Oktober 2009 eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben.
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| Deutscher Corporate Governance Kodex (Fassung vom 18. Juni 2009) |
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