Jährliches Dokument
Gemäß § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) haben börsennotierte Unternehmen mindestens einmal jährlich ein Dokument zu veröffentlichen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in dem vorausgegangenen Geschäftsjahr auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften zu veröffentlichen hatte (sog. "jährliches Dokument").
Wir haben im Geschäftsjahr 2006/2007, das vom 1.10.2006 bis 30.09.2007 dauerte, die folgenden unter § 10 WpPG fallenden Angaben veröffentlicht:
Ad-hoc-Meldungen (§ 15 WpHG):
Quartalsberichte für das Geschäftsjahr 2006/2007:
- Zwischenbericht 1. Quartal 2006/2007 vom 13.02.2007
- Zwischenbericht 2. Quartal 2006/2007 vom 11.05.2007
- Zwischenbericht 3. Quartal 2006/2007 vom 10.08.2007
Informationen, die in diesem jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Sollte eine Information nicht an der angegebenen Stelle abrufbar sein, so senden wir Ihnen diese auf Anfrage gern zu.