Fragen und Antworten zur IFRS-Umstellung

Warum hat ThyssenKrupp die Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS im Geschäftsjahr 2005/2006 umgestellt?

Im Juli 2002 verabschiedete das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung Nr. 1606/2002 über die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standards – IAS). Diese Verordnung verpflichtet börsennotierte Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, für am oder nach dem 01. Januar 2005 beginnende Geschäftsjahre ihre konsolidierten Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Daher ist die ThyssenKrupp AG verpflichtet, ihren Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2005/2006 erstmals nach IFRS aufzustellen.

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Wird die Rechnungslegung nach US-GAAP fortgeführt?

Die Rechnungslegung nach US-GAAP wird nicht fortgeführt. Zum 30. September 2005 wurde der letzte US-GAAP Konzernabschluss aufgestellt. Es wird auch kein Quartalsabschluss mehr nach US-GAAP erstellt.

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Was sind die grundlegenden Unterschiede in der Bilanzierung nach US-GAAP gegenüber IFRS?

Ebenso wie nach US-GAAP liegt der Zweck der IFRS-Rechnungslegung in der Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen für Investoren. Während US-GAAP einem weitgehend kasuistischen Ansatz folgt, ist IFRS eher prinzipienorientiert. Letzteres kann grundsätzlich zu größeren Spielräumen in der Interpretation führen. Von den grundlegenden Unterschieden zwischen US-GAAP und IFRS kann man allerdings nicht sprechen. Darüber hinaus sind FASB (Financial Accounting Standards Board) und IASB (International Accounting Standards Board) bestrebt, dort, wo es noch Unterschiede in einzelnen Regelungen gibt, eine Konvergenz beider Rechnungslegungsvorschriften zu erreichen.

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Hat es für ThyssenKrupp signifikante Änderungen im Reporting nach IFRS gegeben?

Hinsichtlich der Darstellungsgrundsätze gibt es keine signifikanten Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS. Gleichwohl bestehen bei den Einzelnormen teilweise Unterschiede, z.B. im Hinblick auf die Saldierung von Posten etc.

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Unter IFRS ist die Bilanz nach Fristigkeiten zu gliedern. Woraus resultieren die neu entstandenen Bilanzpositionen und wie leiten sich diese ab?

In den bisher veröffentlichten Konzernabschlüssen erfolgte die Bilanzgliederung entsprechend den Vorgaben der 4. und 7. EG-Richtlinie; ergänzt um zusätzliche nach US-GAAP erforderliche Angaben im Anhang. Nach IFRS werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz entsprechend ihrer Fristigkeit als kurz- oder langfristig klassifiziert.

Zur Vereinfachung der Überleitung der konsolidierten Bilanz wurde die bisher unter US-GAAP verwendete Bilanzgliederung an die nach IFRS geforderte Bilanzgliederung nach der Fristigkeit angepasst.

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Hat es für den Kapitalmarkt eine Überleitung der Bilanzierung von US-GAAP auf IFRS gegeben?

Am 01. Februar 2006 hat ein Virtual Classroom Meeting stattgefunden, bei dem wesentliche Aspekte der IFRS-Umstellung dargelegt wurden. Neben einer Erläuterung der wesentlichen Aspekte der IFRS-Bilanzierung wurde die IFRS-Eröffnungsbilanz zum 01. Oktober 2004 dargestellt sowie die Überleitung des Konzernabschlusses 2004/2005 von US-GAAP auf IFRS erklärt.
Neben einer Aufzeichnung des Audio-/Video-Streamings zum Virtual Classroom Meeting stehen Präsentationsunterlagen sowie ein Factbook zur IFRS-Umstellung im Internet zum Download zur Verfügung.

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Hatte die Umstellung der Bilanzierung von US-GAAP auf IFRS Auswirkungen auf die wesentlichen Unternehmenskennzahlen?

Die Umstellung der Bilanzierung von US-GAAP auf IFRS hatte keinen Einfluss auf die wesentlichen Unternehmenskennzahlen. Selbstverständlich gibt es bei den Unternehmenskennzahlen diverse Abweichungen bzw. Verschiebungen, die auf konzeptionelle Unterschiede zwischen US-GAAP und IFRS zurückzuführen sind. Die operative Unternehmensperformance wurde durch die IFRS-Umstellung nicht beeinflusst. Die wesentlichen Kennzahlen sind in einer Übersicht zusammengestellt.

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Woraus resultiert die signifikante Erhöhung der Pensionsrückstellungen?

Die signifikante Erhöhung der Pensionsrückstellungen resultiert aus dem geänderten Bilanzierungsansatz von Pensionen nach IFRS. Für die Erhöhung der Rückstellungen für Pensionen in der IFRS-Eröffnungsbilanz zum 01. Oktober 2004 waren die folgenden Veränderungen auschlaggebend:

  • Während der Konzern nach US-GAAP seine Pensionspläne zum 30. Juni bewertete (early measurement), muss nach IFRS der Bewertungsstichtag mit dem Bilanzstichtag des Unternehmens übereinstimmen. Zum 01. Oktober 2004 war der Diskontierungszinssatz geringer als derjenige, der zum vorgezogenen Bewertungsstichtag 30. Juni 2004 unter US-GAAP angewandt wurde.
  • Alle bis zum Stichtag des Übergangs von US-GAAP auf IFRS, dem 01. Oktober 2004, aufgelaufenen versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste wurden bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz sofort innerhalb des Eigenkapitals erfasst. Auch alle nach dem 01. Oktober anfallenden versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden ebenfalls sofort innerhalb des Eigenkapitals erfasst.

Die beiden dargestellten Aspekte haben zu einem Anstieg der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen geführt. In diesem Zusammenhang sei außerdem erwähnt, dass durch die vollständige Darstellung des Verpflichtungsumfangs in der Bilanz die Transparenz und Bilanzklarheit erhöht wird.

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Die Bilanzsumme der IFRS-Eröffnungsbilanz zum 01. Oktober 2004 hat sich lediglich um 657 Mio € im Vergleich zur Bilanz vom 30. September nach US-GAAP verringert. Wie erklärt sich dieses Ergebnis?

Im Vergleich zu US-GAAP hat sich die Bilanzsumme in der IFRS-Eröffnungsbilanz um 657 Mio € (-2,1%) verringert. Auf der Aktivseite waren für diese Verringerung i.W. außerplanmäßige Abschreibungen des Firmenwertes sowie der langfristigen Vermögenswerte als auch die Abnahme der latenten Steuern ausschlaggebend. Gegenläufige Effekte wurden z.B. durch die Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen sowie durch wieder in die Bilanz genommene Forderungsverkäufe hervorgerufen.

Außerdem sei darauf hingewiesen, dass unterschiedliche Bilanzierungsansätze zwischen US-GAAP und IFRS nicht immer einen Einfluss auf die Höhe der Bilanzansätze hatten, sondern z.T. auch lediglich zu Umgliederungen in der Bilanz geführt haben (Bsp. Minderheitenanteile, Übrige Rückstellungen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien).

 
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