Fragen und Antworten zur Hauptversammlung
- Wann findet die nächste Hauptversammlung statt?
- Kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung teilnehmen?
- Wie und wo kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?
- Was macht ein Aktionär, der sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmeldet, aber die Eintrittskarte nicht erhalten hat?
- Was macht ein Aktionär, der keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten hat?
- Kann man die Hauptversammlung vorübergehend verlassen und später zurückkommen?
- Kann ein Aktionär sein Stimmrecht auch per Briefwahl wahrnehmen?
- Kann ein Aktionär sich in der Hauptversammlung vertreten lassen und bereits vor der Hauptversammlung Vollmacht erteilen?
- Kann der Aktionär sein Stimmrecht auch in der Hauptversammlung übertragen?
- Was ist das Stimmrecht?
- Wird die Hauptversammlung im Internet übertragen?
- Gibt es für Aktionäre ein vollständiges Schriftprotokoll oder eine komplette Video- bzw. Tonaufnahme von der Hauptversammlung?
- Besteht die Möglichkeit an der Hauptversammlung per Telefonkonferenz oder per Internet teilzunehmen?
Wann findet die nächste Hauptversammlung statt?
Die nächste Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG findet am Freitag, 18. Januar 2013, in Bochum statt.
Kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung teilnehmen?
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft, in der die Aktionäre insbesondere ihr Frage- und Stimmrecht ausüben können. Selbstverständlich kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung selbst teilnehmen oder sich vertreten lassen. Voraussetzung zur Teilnahme ist der Nachweis des Anteilsbesitzes zu einem bestimmten Stichtag (Record Date) und eine rechtzeitige Anmeldung. Die zu beachtenden Fristen werden mit der Einladung zur der Hauptversammlung bekannt gemacht.
Wie und wo kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?
Die Aktionäre erhalten die Einladung zur der Hauptversammlung mit der Tagesordnung vor der Hauptversammlung über ihre Depotbanken zugesandt. Mit einem von der Depotbank beigefügten Antwortblatt hat der Aktionär entweder die Möglichkeit, seine Bank mit der Wahrnehmung seines Stimmrechts zu beauftragen oder eine Eintrittskarte für sich bzw. einen Vertreter bei seiner Depotbank anzufordern.
Die Einladung der Hauptversammlung wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Mit dem Tage der Bekanntmachung im Bundesanzeiger steht die Einladung mit der Tagesordnung auch im Internet abrufbereit.
Was macht ein Aktionär, der sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmeldet, aber die Eintrittskarte nicht erhalten hat?
Ein Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, aber keine Eintrittskarte erhalten hat, kann trotzdem die Hauptversammlung besuchen. Ist eine Eintrittskarte ausgestellt und diese z.B. auf dem Postweg verloren gegangen, so ist der Aktionär dennoch im Meldebestand enthalten. Im Eingangsbereich der Veranstaltungshalle wird dies überprüft und eine Ersatzeintrittskarte ausgestellt, die zur Teilnahme berechtigt.
Was macht ein Aktionär, der keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten hat?
Da die ThyssenKrupp Aktien auf den Inhaber lauten, erfolgt der Versand der Hauptversammlungs-Einladung an die Aktionäre ausschließlich über die Depotbanken. Daher sollte sich der Aktionär an seine Depotbank wenden.
Kann man die Hauptversammlung vorübergehend verlassen und später zurückkommen?
Der Aktionär kann die Hauptversammlung temporär über den Ausgangsschalter verlassen. Beim Verlassen muss er sich jedoch an der Ausgangskontrolle abmelden und bei Wiedereintritt neu anmelden, damit das Teilnehmerverzeichnis entsprechend geändert werden kann.
Kann ein Aktionär sein Stimmrecht auch per Briefwahl wahrnehmen?
Aktionäre können Ihre Stimmen schriftlich im Wege der Briefwahl vor der Hauptversammlung bis zum dem in der Einladung genannten Termin abgeben. Weitere Informationen zur Briefwahl erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte für die Hauptversammlung zugesandt.
Kann ein Aktionär sich in der Hauptversammlung vertreten lassen und bereits vor der Hauptversammlung Vollmacht erteilen?
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder durch einen Dritten, insbesondere die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen und diesen hierzu vor der Hauptversammlung eine Vollmacht erteilen.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Vollmacht und Weisungen können elektronisch über ein internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem erteilt werden.
Außerdem ist es möglich einer Person seiner Wahl, einem Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung Vollmacht zu erteilen. Die Vollmachten sind entweder direkt an diese zu senden, können aber auch elektronisch der Gesellschaft übermittelt werden. Allerdings sollte sich der Aktionär vorher vergewissern, ob die von ihm ausgewählte Person, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung seine Stimmrechte zur Vertretung annimmt.
Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte für die Hauptversammlung zugesandt.
Kann der Aktionär sein Stimmrecht auch in der Hauptversammlung übertragen?
Verlässt ein Aktionär vorzeitig die Hauptversammlung, möchte aber, dass sein Stimmrecht weiter vertreten wird, kann er einen anderen Aktionär oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung seines Stimmrechts bevollmächtigen.
Was ist das Stimmrecht?
Als Stimmrecht bezeichnet man das mit dem Erwerb einer Aktie verbundene Recht, an der Abstimmung in der Hauptversammlung über die Tagesordnungspunkte teilzunehmen, insbesondere über die Dividendenausschüttung und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Ausübung des Stimmrechts steht grundsätzlich jedem Aktionär zu. Er kann das Stimmrecht aber auf Dritte, insbesondere auf die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, durch Vollmacht übertragen. Laut Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme.
Wird die Hauptversammlung im Internet übertragen?
Alle Aktionäre sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf Anordnung des Versammlungsleiters in voller Länge live im Internet verfolgen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden stehen auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.
Gibt es für Aktionäre ein vollständiges Schriftprotokoll oder eine komplette Video- bzw. Tonaufnahme von der Hauptversammlung?
Nein, das gibt es nicht. Von dem Ablauf der Hauptversammlung wird weder ein vollständiges Protokoll noch eine Video- oder Tonaufnahme angefertigt.
Besteht die Möglichkeit an der Hauptversammlung per Telefonkonferenz oder via Internet teilzunehmen?
Die Satzung der Gesellschaft stellt eine Online-Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung in das Ermessen des Vorstands der ThyssenKrupp AG. Angesichts bestehender Bedenken zur technischen Umsetzung sowie zur Rechts- und Abwicklungssicherheit wurde von dieser Möglichkeit jedoch bislang kein Gebrauch gemacht.



