Fragen und Antworten zur Hauptversammlung
- Wann findet die nächste Hauptversammlung statt?
- Kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung teilnehmen?
- Wie und wo kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?
- Was macht ein Aktionär, der sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmeldet, aber die Eintrittskarte nicht erhalten hat?
- Was macht ein Aktionär, der keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten hat?
- Kann man die Hauptversammlung vorübergehend verlassen und später zurückkommen?
- Kann ein Aktionär sich in der Hauptversammlung vertreten lassen und bereits vor der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen erteilen?
- Kann der Aktionär sein Stimmrecht auch in der Hauptversammlung übertragen?
- Was ist das Stimmrecht?
- Wird die Hauptversammlung im Internet übertragen?
- Wie können Aktionäre Gegenanträge stellen?
- Gibt es für Aktionäre ein vollständiges Schriftprotokoll oder eine komplette Video- bzw. Tonaufnahme von der Hauptversammlung?
- Besteht die Möglichkeit an der Hauptversammlung per Telefonkonferenz oder via Internet teilzunehmen?
Wann findet die nächste Hauptversammlung statt?
Die nächste Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG findet am Freitag, 23. Januar 2009, in Bochum statt.
Kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung teilnehmen?
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft, in der die Aktionäre insbesondere ihr Frage- und Stimmrecht ausüben können. Selbstverständlich kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung selbst teilnehmen oder sich vertreten lassen. Voraussetzung zur Teilnahme ist der Nachweis des Anteilsbesitzes zu einem bestimmten Stichtag (Record Date) und eine rechtzeitige Anmeldung. Die zu beachtenden Fristen werden mit der Einladung zur Hauptversammlung bekannt gegeben.
Wie und wo kann sich der Aktionär zur Hauptversammlung anmelden?
Die Aktionäre erhalten die Einladung zur Hauptversammlung mit der Tagesordnung vor der Hauptversammlung über ihre Depotbanken zugesandt. Mit einem von der Depotbank beigefügten Antwortblatt hat der Aktionär entweder die Möglichkeit, seine Bank mit der Wahrnehmung seines Stimmrechts zu beauftragen oder eine Eintrittskarte für sich bzw. einen Vertreter bei seiner Depotbank anzufordern.
Die Einladung zur Hauptversammlung wird im elektronischen Bundesanzeiger und einem Börsenpflichtblatt veröffentlicht. Mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger steht die Einladung mit der Tagesordnung auch im Internet abrufbereit.
Was macht ein Aktionär, der sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmeldet, aber die Eintrittskarte nicht erhalten hat?
Ein Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, aber keine Eintrittskarte erhalten hat, kann trotzdem die Hauptversammlung besuchen. Ist eine Eintrittskarte ausgestellt und diese z.B. auf dem Postweg verloren gegangen, so ist der Aktionär dennoch im Meldebestand enthalten. Im Eingangsbereich der Veranstaltungshalle wird dies überprüft und eine Ersatzeintrittskarte ausgestellt, die zur Teilnahme berechtigt.
Was macht ein Aktionär, der keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten hat?
Da die ThyssenKrupp Aktien auf den Inhaber lauten, erfolgt der Versand der Hauptversammlungs-Einladungen an die Aktionäre ausschließlich über die Depotbanken. Daher sollte sich der Aktionär an seine Depotbank wenden.
Kann man die Hauptversammlung vorübergehend verlassen und später zurückkommen?
Der Aktionär kann die Hauptversammlung temporär über den Ausgangsschalter verlassen. Beim Verlassen muss er sich jedoch an der Ausgangskontrolle abmelden und bei Wiedereintritt neu anmelden, damit das Teilnehmerverzeichnis entsprechend geändert werden kann.
Kann ein Aktionär sich in der Hauptversammlung vertreten lassen und bereits vor der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen erteilen?
Für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder können, besteht die Möglichkeit, eine Vollmacht und Weisungen zu erteilen.
Ein Aktionär kann durch eine vorherige Vollmachts- und Weisungserteilung von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter beauftragen und bevollmächtigen, gemäß seinen Weisungen abzustimmen.
Die Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich oder elektronisch über das Internet erteilt werden.
Außerdem ist es möglich, einem Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung eine Vollmacht zu erteilen. Die Vollmacht und Weisungen sind direkt an diese zu senden. Allerdings sollte der Aktionär sich vorher vergewissern, ob das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung seine Stimmrechte zur Vertretung annimmt.
Kann der Aktionär sein Stimmrecht auch in der Hauptversammlung übertragen?
Verlässt ein Aktionär vorzeitig die Hauptversammlung, möchte aber, dass sein Stimmrecht weiter vertreten wird, kann er einen anderen Aktionär oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung seines Stimmrechts bevollmächtigen.
Was ist das Stimmrecht?
Als Stimmrecht bezeichnet man das mit dem Erwerb einer Aktie verbundene Recht, an der Abstimmung in der Hauptversammlung über die Tagesordnungspunkte teilzunehmen, insbesondere über die Dividendenausschüttung und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Ausübung des Stimmrechts steht grundsätzlich jedem Aktionär zu. Er kann das Stimmrecht aber auf Dritte, insbesondere auf die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, durch Vollmacht übertragen. Laut Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme.
Wird die Hauptversammlung im Internet übertragen?
Alle Aktionäre sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Hauptversammlung auf Anordnung des Versammlungsleiters in voller Länge live im Internet verfolgen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden stehen auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.
Wie können Aktionäre Gegenanträge stellen?
Gem. § 126 AktG haben die Aktionäre die Möglichkeit, einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt zu stellen. Derartige Gegenanträge müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung an eine in der Einladung zur Hauptversammlung mitgeteilte Adresse der Gesellschaft gesandt werden.
Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene veröffentlichungspflichtige Gegenanträge werden den anderen Aktionären auf der Website der Gesellschaft zugänglich gemacht.
Gibt es für Aktionäre ein vollständiges Schriftprotokoll oder eine komplette Video- bzw. Tonaufnahme von der Hauptversammlung?
Nein, das gibt es nicht. Von dem Ablauf der Hauptversammlung wird weder ein vollständiges Protokoll noch eine Video- oder Tonaufnahme angefertigt.
Besteht die Möglichkeit an der Hauptversammlung per Telefonkonferenz oder via Internet teilzunehmen?
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Nach dem deutschen Aktiengesetz muss der Aktionär körperlich anwesend oder durch Dritte vertreten sein, um seine Aktionärsrechte wahrzunehmen.
Allerdings wird die gesamte Hauptversammlung live im Internet übertragen.