Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG besteht nach § 9 Absatz 1 der Satzung, § 96 Absatz 1 AktG und § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG aus 20 Mitgliedern, von denen 10 von den Aktionären und 10 von den Arbeitnehmern bestellt werden. Durch die Hauptversammlung am 21. Januar 2010 wurden sieben Aktionärsvertreter gewählt; die weiteren drei Aktionärsvertreter wurden durch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung zum 21. Januar 2010 entsandt. Da ein gewählter Aktionärsvertreter sein Mandat mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung niedergelegt hatte, erfolgte in der Hauptversammlung am 21. Januar 2011 die Nachwahl eines Aktionärsvertreters. Die Wahl der Arbeitnehmervertreter erfolgte am 09. Dezember 2008.
Die Amtszeit der Arbeitnehmervertreter endet mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2014, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2012/2013 beschließt. Die Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2015, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2013/2014 beschließt; zum gleichen Zeitpunkt endet auch die Amtszeit der derzeit durch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung aufgrund ihres Entsendungsrechts gemäß § 9 Absatz 2 der Satzung in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder.
Ehrenvorsitzende des Aufsichtsrats sind die Herren Prof. Dr. Berthold Beitz und Prof. Dr. Günter Vogelsang. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Herr Dr. Gerhard Cromme. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet, die die Arbeit im Plenum effektiv unterstützen. Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen vor, die im Plenum zu behandeln sind. Darüber hinaus beschließt der Personalausschuss anstelle des Gesamtaufsichtsrats über bestimmte, in der Geschäftsordnung festgelegte Angelegenheiten, die nach den gesetzlichen Bestimmungen dem Ausschuss zur Beschlussfassung überwiesen werden können. Im Rahmen des Jahresabschlusses erstattet der Aufsichtsrat einen Bericht an die Aktionäre. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Ergänzend besteht eine Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss.
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| Geschäftsordnung | PDF (1,8 MB) |
| Geschäftsordnung Prüfungsausschuss | PDF (740 KB) |

