Grundkapital
Das Grundkapital der ThyssenKrupp AG beträgt 1.317.091.952,64 € und ist eingeteilt in 514.489.044 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 18. Januar 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu 500.000.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 195.312.500 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital").
Entwickung des Grundkapitals
| Datum | Maßnahme | Grundkapital | Anzahl Stückaktien |
|---|---|---|---|
| 17.03.1999 | Handelsregistereintragung der ThyssenKrupp AG | DM 2.572.445.220,00 |
514.489.044 |
| 08.06.2000 | Umstellung auf Euro | Euro 1.315.270.355,81 |
514.489.044 |
| gleichzeitig Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien zur Rundung des Anteils am Grundkapital je Stückaktie um | Euro 1.821.596,83 |
||
| auf | Euro 1.317.091.952,64 |
514.489.044 |
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Januar 2010 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 20. Januar 2015.



