Grundkapital

Das Grundkapital der ThyssenKrupp AG beträgt 1.317.091.952,64 € und ist eingeteilt in 514.489.044 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 18. Januar 2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu 500.000.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 195.312.500 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital").

Entwickung des Grundkapitals

Datum Maßnahme Grundkapital Anzahl Stückaktien
17.03.1999 Handelsregistereintragung der ThyssenKrupp AG DM
2.572.445.220,00
514.489.044
08.06.2000 Umstellung auf Euro Euro
1.315.270.355,81
514.489.044
  gleichzeitig Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohne Ausgabe neuer Aktien zur Rundung des Anteils am Grundkapital je Stückaktie um Euro
1.821.596,83
 
  auf Euro
1.317.091.952,64
514.489.044

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Januar 2010 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 20. Januar 2015.

 
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